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Thema: Handy Bundle?? Gut oder Verarsche!!

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    Welche Faktoren beeinflussen die Handykosten ?

    Es ist für den privaten Endverbraucher in den meisten Fällen kaum möglich sowohl die tatsächlichen Kosten für das Telefonieren mit dem Handy ohne stundenlanges Studium der Tarife als auch einen Vergleich mit mehreren Mobilfunkanbietern vorzunehmen. Typischerweise nehmen die Fußnoten mehr Platz ein, als die eigentliche Beschreibung des Handytarifes. Das liegt sicherlich im Wesentlichen daran, dass die Mobilfunkanbieter ein sehr großes Interesse daran haben, ihre Produkte zu einem möglichst attraktiven Preis zu vermarkten. Rein psychologisch wirkt ein Handy für 1 EUR wesentlich günstiger als die Angabe der effektiven Kosten innerhalb eines bestimmten Zeitraums.

    Es ist daher sinnvoll, sich zunächst einmal ein wenig genauer mit den einzelnen Posten eines Mobilfunkvertrages auseinanderzusetzen.

    • Die Grundgebühr ist bei Handys mit Vertrag in jedem Fall zu zahlen. Sie liegt zwischen rund 1 EUR und 100 EUR. In vielen Fällen gibt es eine Option, die Grundgebühr abzutelefonieren, man kann also die Grundgebühr in Gesprächsguthaben umwandeln. Das klingt zwar fair, hat aber zwei gravierende Fußangeln: Einerseits ist die auch dann zu zahlen, wenn man nicht telefoniert und andererseits zahlt man insbesondere bei Tarifen, bei denen man ein subventioniertes Handy erhält, in Relation zu den am Markt möglichen Konditionen astronomische Minutenpreise. Bei Verträgen ohne Handy fallen die Minutenpreise zwar deutlich moderater aus, es bleibt jedoch die in jedem Fall zu zahlende Grundgebühr.

    • Der Mindestumsatz ist im Grunde eine versteckte Grundgebühr, da der Mobilfunkanbieter in jedem Fall den vertraglich vereinbarten Mindestumsatz, der typischerweise zwischen 5 und 10 EUR liegt, berechnet - egal ob er abtelefoniert wurde oder nicht. Daneben werden oftmals Verträge mit Grundgebühr offeriert, bei denen man automatisch ein Minutenpaket zum abtelefonieren enthält. Man sollte daher die Positionen Grundgebühr und Mindestumsatz in jedem Fall zusammenfassen.

    • Die Einrichtungspauschale wird einmalig bei Vertragsabschluß erhoben. Nominell fällt sie zunächst daher nicht auf. Wenn man sie jedoch auf die Inklusivminuten während der gesamten Vertragslaufzeit aufteilt, dann verteuern sie den Minutenpreis um 0,01 EUR bis 0,05 EUR. Je mehr man jedoch telefoniert, desto kleiner wird die Belastung, da die Einrichtungspauschale ein einmalig zu zahlender Betrag ist.

    • Der Minutenpreis ist die Position, die den meisten Spielraum für den Mobilfunkanbieter bietet. Der Minutenpreis schwankt dabei zwischen 0,03 EUR und 0,50 EUR, wobei hierbei ausschließlich für Privatpersonen tatsächlich zugängliche Tarife sowie innerdeutsche Verbindungen berücksichtigt wurden.


    Ein subventioniertes Handy wird einem natürlich nicht geschenkt. Der Kaufpreis muss über die Positionen Grundgebühr, Mindestumsatz, Einrichtungspauschale und/oder Minutenpreis amortisiert werden. D.h. der Mobilfunkanbieter verschenkt keine Handys, sondern gibt dem Kunden lediglich ein Darlehen. Da der direkte Ausweis als Finanzierung die Angabe von Effektivzinssätzen zur Folge hätte, wird das mit Vertrag zu einem vergünstigten Preis überlassene Handy als Subvention bezeichnet.....kompletter Beitrag siehe Quellennachweis.

    QUELLE ---> www.mark2mark.de


    gruß Suleiman
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