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Thema: Bundes-Trojaner Kriminelle im Schlepptau ?

  1. #1
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    Bundes-Trojaner Kriminelle im Schlepptau ?

    Computerlecks für Online-Lauschangriffe sind auch bei Kriminellen begehrt. Genau das könnte Schäubles Bundes-Trojaner zum ausgewachsenen Sicherheitsrisiko machen. Informatiker fordern jetzt die Veröffentlichung solcher Schwachstellen - statt Einfallstore für Verbrecher zu schaffen.

    Es ist nicht bekannt, wer beim FBI auf die hirnrissige Idee kam, das geplante Online-Überwachungssystem ausgerechnet Carnivore zu nennen, also "Fleischfresser" oder "Raubtier". Ein System zur Überwachung der Internet-Kommunikation sollte es werden, erfuhr die Öffentlichkeit Ende der neunziger Jahre, und binnen Jahren aufgebaut werden. Ähnliche Pläne hegt jetzt Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble mit dem sogenannten Bundes-Trojaner.

    Das Beispiel Carnivor zeigt, das so etwas so leicht nicht ist. Carnivore sollte alles abfangen, belauschen, protokollieren, was da über die Datenwege ging. Dass so etwas technisch möglich war, hatte die Enthüllung des Echelon-Spionagenetzes gerade gezeigt.

    Echelon allerdings war über Jahrzehnte gewachsen. Bei Carnivore ging es darum, ein bestehendes Kommunikationsnetz in recht kurzer Zeit überwachbar zu machen. Das aber erwies sich als viel komplizierter, als die FBI-Experten zunächst geglaubt hatten.

    Das Projekt bekam zuerst ein Imageproblem, dann den unverfänglichen Namen DCS1000, schließlich war es am Ende: Carnivore scheiterte, weil es den Ansprüchen nicht gerecht wurde. DCS1000 war weit davon entfernt, ein flexibel einsetzbares Werkzeug zur Online-Überwachung zu sein. Bis zum Schluss kam das FBI nie darüber hinaus, bei Serviceprovidern Abhör-PCs zu installieren, um nur die Verbindungen einzelner Rechner mittels so genannter Packet-Sniffer belauschen zu können - viel Aufwand, wenig Ertrag.

    Nach den Anschlägen am 11. September 2001 wollte die Politik vom FBI bessere Ergebnisse sehen, keine Wasserstandsmeldungen über den Aufbau eines Systems. Es folgte der Todesstoß. 2001 stellte das FBI die Arbeit mit und an DCS1000 angeblich ein.

    Stattdessen wurde mehr erlaubt. Das FBI wählte eben jenen Weg, über den in diesen Tagen in Deutschland heftig diskutiert wird: Die Fahnder begannen, Keylogger und Trojaner einzusetzen.

    Der bekannteste nennt sich Magic Lantern ("Magische Laterne"). Er wird per E-Mail oder unter Ausnutzung von Browser-Schwachstellen und Sicherheitslücken in anderen Programmen auf den Rechner geschleust, den er überwachen soll. Dann protokolliert das Schnüffelprogramm alles, was in die Tastatur gehauen wird. Magic Lantern wird angeblich mit Erfolg auf Computer losgelassen.

    Genau so etwas hätte Schäuble nun auch gerne.

    Kein Problem, solche Tools kann man kaufen - genauso das Wissen über die Sicherheitslücken, die man zum Einbruch in die Computer braucht. Sicherheitslücken lassen sich mit Hilfe so genannter Exploits missbrauchen. Sie werden von Spezialisten international gehandelt, an Software- oder IT-Sicherheitsfirmen verkauft, damit die dagegen Abhilfe schaffen können, aber auch in Auktionen an eher kriminell orientierte Kundenkreise verhökert.

    Besondere Brisanz haben die sogenannten Less-than-Zero-Day-Exploits: Sie basieren auf nicht veröffentlichten, bisher unbekannten Sicherheitslücken. So lange sie "Less than Zero" sind, können herkömmliche IT-Sicherheitsprogramme sie nicht finden.

    Sie sind die idealen Einfalltore für die Schadprogramme Krimineller, die Schnüffelprogramme der Geheimdienste und auch für Schäubles Bundes-Trojaner. Und weil sie selten und begehrt sind, sind sie teuer: Solche Exploits sollen bis zu 50.000 Dollar pro Stück kosten. Man kann sie von spezialisierten Firmen zuliefern lassen oder selbst basteln.

    Die bekanntesten Werkzeugsets zur Entwicklung von Exploits werden vom Metasploit Framework produziert: einem Open-Source-Projekt ehrenamtlicher Programmierer, das nach solchen Gefahrenstellen sucht, um Softwarehersteller bei der Absicherung ihrer Programme zu unterstützen. Vergleichbare Toolkits ließen sich zur Entwicklung von Exploits gegen einzelne Rechner einsetzen.

    Nur zielgerichtete Abhör-Aktionen

    Während die Vorstellung von einem Bundestrojaner, der einfach verteilt werden könnte und massenhaft Rechner überwacht, wohl naiv ist, zeigt sowohl das Beispiel des FBI-Programms Magic Lantern, als auch der unbestreitbare Erfolg von Geheimdiensten und Kriminellen mit dem Einsatz von Exploits, das zumindest der gezielte E-Lauschangriff machbar ist.

    Der Informatiker Hartmut Pohl schreibt in der kommenden Ausgabe des Fachblatts "Datenschutz und Datensicherheit", die Online-Durchsuchung sei natürlich möglich, wenn auch nicht flächendeckend. Voraussetzung sei "eine detaillierte Kenntnis der Hardware-/Software-Konfiguration des Zielsystems (...). Sie sind unverzichtbare Voraussetzung für die Erstellung eines Exploits zur Online-Durchsuchung. Exploits für Online-Durchsuchungen stellen jedenfalls (für eine Hardware-/Software-Konfiguration) Individuallösungen dar". Sprich: Im Einzelfall müsste der Bundes-Trojaner dem zu überwachenden System angepasst werden. Dieses muss blind sein für den Angriff.

    Die Schnüffelsonde dürfte damit kaum billig werden. Eingepflanzt würde sie auf den üblichen Wegen per Kommunikation oder Software, aber auch über den Internet-Provider, huckepack auf Software-Updates oder anderen Datei-Downloads, die der Nutzer selbst anstößt.

    Dann könnte es losgehen. Kommunikation und Eingaben ließen sich mittels sogenannter Packet Sniffer und Keylogger protokollieren.

    Für die Durchsuchung einer Festplatte und ihrer gespeicherten Daten sind diese Mittel allerdings untauglich. Erst müsse man ein Inhaltsverzeichnis des Systems erstellen und dann verdächtige Daten von der Festplatte laden, um sie zu analysieren, behauptet Pohl.

    Technisch ist das kein Problem - aber auch nicht leicht. Denn der Tiefenscan der Festplatte könnte durch ganz profane Hindernisse erschwert werden, schreibt Pohl: "Zu den begrenzenden Faktoren gehört in erster Linie eine restriktive Verbindungspolitik des Zielsystems zum Internet oder physisches Abschalten (z. B. bei Nicht-Nutzung). Weiter wirkt die zur Verfügung stehende Bandbreite des Zielsystems begrenzend; nicht bei allen Zielsystemen kann von einem DSL-Anschluss oder auch nur ISDN ausgegangen werden." Im Klartext: In der Praxis dürfte die Leitung oft zu dünn sein, um die Daten überhaupt vollständig übermitteln zu können.

    Man stelle sich den Spaß vor, Gigabytes an Daten häppchenweise über eine 56-Kilobyte-Modemverbindung zu übertragen, ohne dass der PC-Nutzer die zusätzliche Leitungsbelastung bemerken soll. Vor Beendigung des Downloads ginge der potentielle Terrorist womöglich in Rente.

    Ganz davon abgesehen mag die IT-Sicherheitssoftware des Computers zwar blind sein für die Schadsoftware - nicht aber für ungewöhnliche Netzwerkaktivitäten. Jede gute IT-Software lässt die Alarmsirenen heulen, wenn Gigabytes unerklärt über die Leitung fließen.

    Das ließe sich mit dem Einsatz von Rootkits verhindern. Als maskiertes, vom Betriebssystem autonom agierendes Werkzeugpäckchen kann so ein Programmpaket einem befallenen Computer die Selbstwahrnehmung rauben. Das wäre technisch zwar kein Problem - möglicherweise aber strafbar.

    Denn das ist die bisher kaum diskutierte Crux des Bundes-Trojaners: Um den Lauschangriff auf den Rechner zu starten, bedarf es mehr als nur einer Reform des Bundeskriminalamts-Gesetzes. Der Einsatz der beschriebenen Techniken ist in Deutschland illegal. Schon "Vorbereitungshandlungen" zur Datenspionage sind eigentlich nach Paragraph 202c des Strafgesetzbuches unter Strafe gestellt. Auch wenn es unwahrscheinlich scheint, dass ein deutsches Gericht das Bundeskriminalamt (BKA) wegen eines genehmigten E-Lauschangriffs verurteilen würde: Denkbar wäre es zumindest.

    Pohl warnt Unternehmen, Mitarbeiter, Ausbilder, Professoren, Studierende, die das Thema umtreibt: "Da die Strafbarkeit vom Zweck des Tools abhängt und nicht von den Zielen oder Aktivitäten der Handelnden, machen sich alle strafbar, die sich mit Sicherheitsverfahren wie Less-Than-Zero-Day-Exploits befassen." Sprich: Wenn Behörden solche Methoden einsetzen, wie der BND sie angeblich schon seit Jahren praktiziert hat, dann bedienen sie sich folglich eigentlich krimineller Methoden.

    Kriminaler vorn, Kriminelle huckepack?

    Gerade das ist vielleicht das größte Problem. Less-than-Zero-Day-Exploits, die Königswege auf die PC-Festplatte, werden weltweit gehandelt. Es gibt nicht viele solcher hoch geheimer Sicherheitslücken - und es gibt wohl mehr Kunden als Angebote.

    So mag ein und dasselbe Exploit parallel an das BKA, das FBI, den chinesischen Geheimdienst und kasachische Botnetz-Betreiber verkauft werden, die damit Börsenkurse frisieren wollen oder ein Vertriebsnetz für Kinderpornografie aufbauen.

    So könnten sich die Fahnder zum Türöffner für Wirtschaftsspionage, organisierte Computer-Kriminalität oder gezielte Schädigungen der überwachten Nutzer machen - denn eine vom Bundestrojaner geöffnete Hintertür stünde auch den anderen Nutzern des betreffenden Exploits offen. Tür ist Tür: Gefeit vor solchen Dateneinbrüchen ist bekanntlich noch nicht einmal das Kanzleramt. Selbst ohne Beihilfe durch das BKA.

    Genau aus diesem Grund fordert die Bonner Gesellschaft für Informatik (GI) "die Veröffentlichung aller erkannten Sicherheitslücken in Software". Dass die Bundesbehörden den Befall von Regierungsrechnern mit angeblich chinesischen Schnüffelprogrammen erst nach Monaten bemerkten, deute darauf hin, dass nicht herkömmliche Trojaner eingesetzt wurden, sondern "individuelle und spezifische Angriffsverfahren". Diese beruhten auf Sicherheitslecks, die nur den Angreifern bekannt waren - eben Less-than-Zero-Day-Exploits.

    Die stellten nicht nur für die Regierung, sondern auch für Bürger und Wirtschaft, der daraus jedes Jahr "extrem hohe" Schäden entstünden, ein nicht zu tolerierendes Risiko dar. Deshalb, fordern die Informatiker vom Gesetzgeber, müssten "Behörden zur Veröffentlichung aller ihnen bekannten Sicherheitslücken" verpflichtet werden - und die Verheimlichung sanktioniert.
    Von Frank Patalong

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    langsam habe ich die schnauze voll von Schäuble
    und sei kak Trojaner

  3. #3
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    2007-03-04: Das neue Betriebssystem Windows Vista enthält höchstwahrscheinlich eine geheime Hintertür, über welche Staatsschnüffler an Firewalls und Virenschutzvorbei PCs ausspionieren können. Immer mehr werden auch Virenschutzhersteller verpflichtet, für amtliche Hacker Schlupflöcher offen zu lassen. (Quelle: Sonntags-Zeitung 4.3.07)
    .
    was ja eigentlich klar war da MS bereits 2001 offiziell bekanntgab das in W2K eine Hintertüre für FBI und CO. eingebaut ist.
    .
    oder
    Staatliche Email-Überwachung
    Unter dem Deckmantel des militärischen Nachrichtendienstes hat die Schweizer Regierung die Totalüberwachung des gesamten Telefon-, Fax- und Email-Verkehrs aller Schweizerbürger eingeführt. Die abgehörten Daten werden dem Bundesamt für Polizei zur Verfügung gestellt. Dieses gigantische Abhörsystem trägt den Name ONYNX. Unter dem Schutz der militärischen Geheimhaltung unterliegt es keiner rechtsstaatlich-demokratischen Kontrolle. Auch die Finanzierung wurde der parlamentarischen Kontrolle entzogen, indem die enormen Kosten mit nichtssagenden Bezeichnungen wie "Mehrzweckanlagen" im Militärbudget versteckt wurden.Die Weltwoche hat diesen Skandal in der Ausgabe vom 10. März 2005 aufgedeckt. Der kritische, überwachte Bürger hat jetzt wenigstens eine Ahnung davon; wehren kann er sich nicht.
    29.3.06
    Die Schweizer Steuerzahler müssen 50 Millionen Franken zahlen für ihre eigene Überwachung:
    .
    usw....
    Fichenaffäre lässt grüssen
    wir Schweizer kennen das zur genüge..... regen uns aber kaum darüber auf da wir wissen das unsere Geheimdienste zu blöde sind um die Daten auszuwerten... ups.... Goggel suche nach Fichenaffäre = 3Wochen Arbeit für unsere Schnüffler
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  4. #4
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