Tja, da hast Du wohl Pech gehabt.

Da die einen "vollstreckbaren Titel" vorliegen haben und Du diesen von denen (nach vollständiger Zahlung) nicht angefordert hast, können die weiterhin jederzeit aus diesem vollstrecken und Dir einen Gerichtsvollzieher ins Haus schicken.

Eine Möglichkeit hast Du noch, wenn Du von denen eine Ratenzahlungsvereinbarung erhalten hast und EXAKT den aufgeführten Betrag zu den entsprechenden Fälligkeitsterminen überwiesen hast und denen das nachweisen kannst (man kann damit ja auch ein wenig bluffen

Alles weitere kannst Du dann nur über den "Kulanzweg" erreichen.

Besser ist, Du verbuchst die Differenz unter "Lebenserfahrung" und bezahlst denen das und verlangst "Zug um Zug" die Aushändigung des Original-Schuldtitel, dann bist Du auf der sicheren Seite, dass sie aus diesem keine Ansprüche mehr herleiten können.