http://www.gulli.com/news/passbild-a...te-2007-07-18/
Die Veröffentlichung von Bewerbungsbildern, die nicht explizit vom Fotografen zum Gebrauch auf Webseiten freigegeben sind, kann einen Urheberrechtsverstoß darstellen und somit abmahnfähig sein. Ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Köln gab dem klagenden Fotografen recht, dessen Kunde Bilder nicht nur für Bewerbungen, sondern auch auf seiner Webseite verwendet hatte.