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Thema: Abo fristgerecht gekündigt

  1. #16
    Stammuser Avatar von FBworld
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    Zitat Zitat von PFARRER Beitrag anzeigen
    Ich kündige immer per Fax u. drucke mir ein Sendeprotokoll als Nachweis aus.
    Bekam bisher immer Antwort von Premiere.
    Hallo, das, was Sie schreiben ist, im Gericht UNWIRKSAM!!!
    Faxen und Sendeprotokoll ausdrucken ist BEWEISBAR, aber nicht WIRKSAM!!!
    Es ist gut, wenn Sie es tun. Daher meine Empfehlung: Faxen, Sendeprotokoll ausdrucken und das gleiche Schreiben per Einschreiben/Übergabe abschicken.

    Es zählt der Stempel der X Post, lieber mit Einschreiben oder Einschreiben mit Übergabe. Ob der Empfänger das Schreiben nach 1 Monat oder nach 2 Wochen erhält, interessiert das den Absender nicht!!!

    Einschreiben/Rückschein, hmm weshalb sollte man 5-6€ dafür ausgeben? Man kann beweisen, dass man das Schreiben an die Firma X abgeschickt hat, aber man muss auch mindestens einen Zeugen gehabt haben, der die Kündigung im Brifumschlag bzw. beim Zukleben sieht. Ansonsten kann Firma X sagen, ja ok, wir haben den Brief erhalten, aber es war nix im Briefumschlag. Hoffentlich versteht ihr mich, naja juristisch ist es mal so. Man hat 100% Recht, aber im Gericht ist es leider immer anders :( :( :(

    Ich bin auch GEschäftsinhaber einer seriösen Securityfirma, daher habe ich alles erlebt. Falls man unbedingt Aktenzeichen von den o.g. Fällen haben/sehen möchte, könnte ich, aber da müsstet ihr in die Tasche eingreifen

    Mit freundlichen Grüßen
    FBworld

  2. #17
    ÖR-Befürworter Avatar von wacheia
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    Zitat Zitat von FBworld Beitrag anzeigen
    Hallo, das, was Sie schreiben ist, im Gericht UNWIRKSAM!!!
    Faxen und Sendeprotokoll ausdrucken ist BEWEISBAR, aber nicht WIRKSAM!!!
    Es ist gut, wenn Sie es tun. Daher meine Empfehlung: Faxen, Sendeprotokoll ausdrucken und das gleiche Schreiben per Einschreiben/Übergabe abschicken.
    Es zählt der Stempel der X Post, lieber mit Einschreiben oder Einschreiben mit Übergabe. Ob der Empfänger das Schreiben nach 1 Monat oder nach 2 Wochen erhält, interessiert das den Absender nicht!!!
    Einschreiben/Rückschein, hmm weshalb sollte man 5-6€ dafür ausgeben? Man kann beweisen, dass man das Schreiben an die Firma X abgeschickt hat, aber man muss auch mindestens einen Zeugen gehabt haben, der die Kündigung im Brifumschlag bzw. beim Zukleben sieht. Ansonsten kann Firma X sagen, ja ok, wir haben den Brief erhalten, aber es war nix im Briefumschlag. Hoffentlich versteht ihr mich, naja juristisch ist es mal so. Man hat 100% Recht, aber im Gericht ist es leider immer anders :( :( :(
    Ich bin auch GEschäftsinhaber einer seriösen Securityfirma, daher habe ich alles erlebt. Falls man unbedingt Aktenzeichen von den o.g. Fällen haben/sehen möchte, könnte ich, aber da müsstet ihr in die Tasche eingreifen
    Mit freundlichen Grüßen
    FBworld
    Sorry, aber das ist juristischer Nonsens. Der Beweis des ersten Anscheins spricht bei Vorlage des Sendeprotokolls oder des Einlieferungsbelegs für den Kunden.

    Dazu gibt es Rechtsprechung des BGH, die kostenlos abrufbar ist.

    Im Übrigen: Wenn man schon auf "Ahnung" macht, dann fehlt der Rat, stets mit Einschreiben-Postkarte zu kündigen. Dazu braucht man keinen "Zeugen", der das Eintüten des Schreibens bezeugt. Diesen Tipp sollte ein Security-Profi aber drauf haben.
    Geändert von wacheia (11.09.07 um 23:00 Uhr)

  3. #18
    Mitglied Avatar von replay30
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    hallo,

    habe auch letzte woche per fax gekündigt, habe bis heute noch keine bestätigung erhalten, mal sehen was sich da tut!!! hoffe es ist wirksam!!!

    halte euch am laufenden!!!
    Gruß replay

  4. #19
    Stammuser Avatar von FBworld
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    @wacheia
    ich weiß, dass Sie Recht haben. Ich denke, dass ich mich oben nicht so gut ausdrücken konnte.
    Es ist mal so. Glauben Sie mir, ich hatte damals einen Arbeitnehmer gekündigt, 2-3 Tage vor seinem Urlaub. Der hatte dann seinen Urlaub irgendwannmal fertig gehabt. Er kam dann zu mir bzw. zum Büro.
    Ich hatte vergessen das Schreiben bzw. die Kündigung in den Briefumschlag einzulegen. Er(AN) sagte, dass er nur einen leeren Breifumschlag bekommen hat.
    Ich ging daraufhin mit ihm bis zum GEricht. Ich habe den Prozess verloren.
    Ich konnte eindeutig beweisen, dass ich das Schreiben an ihn abgeschickt hatte, aber ich konnte nicht eindeutig beweisen, dass ich das Schreiben auch darin gelegt bzw. beigefügt hatte. Meine drei Schreibkräfte waren auch nicht da, müsste so ca. 21 Uhr gewesen sein, als ich das tat.

    Naja, juristisch ist immer ...

    Verstehen Sie mich nun besser wacheia? MfG

    edit: statt beigefügt habe ich beifügt geschrieben, habe geändert
    Geändert von FBworld (13.09.07 um 13:20 Uhr)

  5. #20
    Mitglied Avatar von replay30
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    hallo,

    habe gestern meine bestätigung für die kündigung per post erhalten!!!

    zahle zur zeit für ein 5er kombi + HD 24.95euro und der neue angebot beträgt 34.95euro!!! werde es aber nicht annehmen bis ich ein gescheites angebot erhalte, was ich aber net glaube !!!
    Gruß replay

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