@wacheia
ich weiß, dass Sie Recht haben. Ich denke, dass ich mich oben nicht so gut ausdrücken konnte.
Es ist mal so. Glauben Sie mir, ich hatte damals einen Arbeitnehmer gekündigt, 2-3 Tage vor seinem Urlaub. Der hatte dann seinen Urlaub irgendwannmal fertig gehabt. Er kam dann zu mir bzw. zum Büro.
Ich hatte vergessen das Schreiben bzw. die Kündigung in den Briefumschlag einzulegen. Er(AN) sagte, dass er nur einen leeren Breifumschlag bekommen hat.
Ich ging daraufhin mit ihm bis zum GEricht. Ich habe den Prozess verloren.
Ich konnte eindeutig beweisen, dass ich das Schreiben an ihn abgeschickt hatte, aber ich konnte nicht eindeutig beweisen, dass ich das Schreiben auch darin gelegt bzw. beigefügt hatte. Meine drei Schreibkräfte waren auch nicht da, müsste so ca. 21 Uhr gewesen sein, als ich das tat.
Naja, juristisch ist immer ...
Verstehen Sie mich nun besser wacheia? MfG
edit: statt beigefügt habe ich beifügt geschrieben, habe geändert







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