Hallo, das, was Sie schreiben ist, im Gericht UNWIRKSAM!!!
Faxen und Sendeprotokoll ausdrucken ist BEWEISBAR, aber nicht WIRKSAM!!!
Es ist gut, wenn Sie es tun. Daher meine Empfehlung: Faxen, Sendeprotokoll ausdrucken und das gleiche Schreiben per Einschreiben/Übergabe abschicken.
Es zählt der Stempel der X Post, lieber mit Einschreiben oder Einschreiben mit Übergabe. Ob der Empfänger das Schreiben nach 1 Monat oder nach 2 Wochen erhält, interessiert das den Absender nicht!!!
Einschreiben/Rückschein, hmm weshalb sollte man 5-6€ dafür ausgeben? Man kann beweisen, dass man das Schreiben an die Firma X abgeschickt hat, aber man muss auch mindestens einen Zeugen gehabt haben, der die Kündigung im Brifumschlag bzw. beim Zukleben sieht. Ansonsten kann Firma X sagen, ja ok, wir haben den Brief erhalten, aber es war nix im Briefumschlag. Hoffentlich versteht ihr mich, naja juristisch ist es mal so. Man hat 100% Recht, aber im Gericht ist es leider immer anders :( :( :(
Ich bin auch GEschäftsinhaber einer seriösen Securityfirma, daher habe ich alles erlebt. Falls man unbedingt Aktenzeichen von den o.g. Fällen haben/sehen möchte, könnte ich, aber da müsstet ihr in die Tasche eingreifen
Mit freundlichen Grüßen
FBworld