Zitat Zitat von cim Beitrag anzeigen
Bei Vidoebeweis, müssen die Polizisten eine bestimme zeitraum filmen,
und dann den durchschittsgeschwindigkeit ermitteln, dann erst wird die
höhe strafe festgesetz...
Der hätte sich einen Anwalt nehmen sollen..
Stimmt,immer einen Anwalt einschalten und es nicht einfach so akzeptieren.Man muss aber auch schon sagen dass zuerst der Motorradfahrer eine Gefährdung im Strassenverkehr darstellte und es ja die Aufgabe der Polizei ist solchen Vergehen nachzugehen.Wär besser gewesen dies auf der Autobahn auszuprobieren...