Also ich sehe das Problem in der deutschen Rechtssprechung, denn es muss bewiesen werden wer das Fahrzeug gelenkt hat.
In Österreich z.B. ist es einfacher gelöst, hier ist der Fahrzeughalter verpflichtet die Person bekannt zu geben welche das Fahrzeug zum angeführten Zeitpunkt gelenkt hat, wenn er dem nicht nachkommt wird er zur Verantwortung gezogen!!!
Darum ist es auch nicht nötig, die Raser bis zum Limit zu verfolgen, nur um festzustellen, wer gerade das Fahrzeug lenkt.
Zu Kabelhasser:
Ich finde nicht, dass es unbedingt Spass macht jemanden zu verfolgen und dabei auch seine Gesundheit zugefährden nur um ihn anhalten zu können. Wenn Polizisten unbedingt rasen wollten, könnten sie wie jeder andere auch auf die Autobahn fahren und Gas geben!!!!
Ob es weniger Gefährlich ist die Raser ziehen zu lassen sei auch dahin gestellt, denn wen ich weis dass mich die Polizei ab einer bestimmten Geschwindigkeit nicht mehr verfolgt, dann drücke ich aufs Gas um der Strafe zu entgehen.