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Thema: Büroordnung

  1. #1
    Moderator (Verstorben) Avatar von sceletorkowalski
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    Büroordnung

    Wer´s nicht glaubt, hier der link.
    http://www.sauerbaum.net/Fun/AtWork/Bureau.htm
    Da wurd noch was geschafft!


    Bureauordnung
    1. Das Personal braucht jetzt nur noch an Wochentagen zwischen 6 Uhr vormittags und 6 Uhr nachmittags anwesend zu sein. Es wird erwartet, daß alle Mitarbeiter ohne Aufforderung Überstunden machen, wenn es die Arbeit erfordert.

    2. Der dienstälteste Angestellte ist für die Sauberkeit der Bureaus verantwortlich. Alle Jungen und Junioren melden sich bei ihm 40 Minuten vor Arbeitsbeginn und bleiben auch nach Arbeitsschluß zur Verfügung.

    3. Während der Bureaustunden darf nicht gesprochen werden. Die Einnahme von Nahrung ist zwischen 11.30 Uhr und 12 .00 Uhr erlaubt. Jedoch darf die Arbeit dabei nicht eingestellt werden.

    4. Einfache Kleidung ist Vorschrift. Das Personal darf sich nicht in hellschimmernden Farben bewegen und nur ordentliche Strümpfe tragen. Überschuhe und Mäntel dürfen im Bureau nicht getragen werden, da dem Personal ein Ofen zur Verfügung steht. Ausgenommen sind bei schlechtem Wetter Halstücher und Hüte. Außerdem wird empfohlen, in Winterszeiten täglich 4 Pfund Kohle pro Personalmitglied mitzubringen.

    5. Das Verlangen nach Tabak, Wein oder geistigen Getränken ist eine Schwäche des Fleisches und als solche allen Mitgliedern des Bureaupersonals untersagt.

    6. Ein Angestellter, der Billardsäle und politische Lokale aufsucht, gibt Anlaß, seine Ehre, Gesinnung, Rechtschaffenheit und Redlichkeit anzuzweifeln. Weibliche Angestellte haben sich eines frommen Lebenswandels zu befleißigen.

    7. Jeder Angestellte hat die Pflicht, für die Erhaltung seiner Gesundheit zu sorgen. Kranke Angestellte erhalten keinen Lohn. Deshalb sollte jeder verantwortungsbewußte Commis von seinem Lohn eine gewisse Summe zurücklegen, damit er bei Arbeitsunvermögen oder bei abnehmender Schaffenskraft nicht der Allgemeinheit zur Last fällt. Ferien gibt es nur in dringenden familiären Fällen. Lohn wird für diese Zeit nicht bezahlt.

    8. Jeder Angestellte hat die Pflicht, den Chef über alles zu informieren, was über diesen dienstlich und privat gesprochen wird. Denken Sie immer daran, daß Sie Ihrem Brotgeber Dank schuldig sind. Er ernährt Sie schließlich.

    Danke Cheff!

    SK
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    te absolvo!
    in dubio pro reo.
    :-)

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