Kunden sollen langen DSL-Ausfall nicht hinnehmen
Wer zwei Wochen oder länger sein Telefon oder Internet wegen Störungen durch den Streik bei der Deutschen Telekom nicht nutzen kann, sollte laut Verbraucherschützern den Netzbetreiber abmahnen. Der Telekom solle eine Frist zur Reparatur von zwei oder drei Tagen gesetzt und zugleich eine fristlose Kündigung für den Fall angedroht werden, dass die Leitung dann immer noch nicht funktioniere, empfahl die Verbraucher******** Sachsen am Donnerstag.
Grundgebühr kürzen
Werde der Anschluss innerhalb der geforderten Zeit nicht wieder in Gang gebracht, könnten Kunden die monatliche Grundgebühr entsprechend kürzen. Dazu sollten Verbraucher ein Schreiben an die in der Rechnung genannte Rechnungsstelle der Telekom schicken und die Dauer des Ausfalls sowie die Kürzung mitteilen.
Hat sich ein Kunde wegen wochenlangen Telefonausfalls etwa ein Mobiltelefon angeschafft oder hat andere Mehrausgaben, kommen laut Verbraucher******** auch Schadensersatzansprüche in Betracht. In jedem Falle müssten dafür der Telekom neben der Dauer der Störung konkrete Mehrkosten wie der Preis für ein neues Handy oder höhere Mobilfunk-Gebühren aufgeschlüsselt werden.
Rechtliche Beratung notwendig
Der Kunde solle sich aber vorher rechtlich beraten lassen, wobei die Verbraucher******** helfe. Ob Gerichte die Reparaturfrist als ausreichend ansehen, die der Kunde bei der Androhung einer fristlosen Kündigung setzt, sei zwar unklar. Bei einem Komplettausfall des Telefons von mehr als einen Monat ist nach Ansicht der Verbraucher******** ein Festhalten am Vertrag aber nicht mehr zumutbar.
Denise Bergfeld / afp
Quelle:ONLINEKOSTEN.DE