Rauchen in Kneipen auch in Schleswig-Holstein wieder erlaubt
Rauchen in Kneipen wieder erlaubt
In den Eckkneipen von Schleswig-Holstein darf vorerst wieder geraucht werden. Das Verwaltungsgericht gab damit vier Lübecker Gastwirten von typischen Stammkneipen ohne Angestellte Recht, die in ihren Lokalen keinen separaten Raucherraum einrichten konnten.
Im Streit um die neuen Rauchverbote haben Gastwirte vor Gericht einen weiteren Teilerfolg erzielt. Auch in Schleswig-Holstein darf bis aus weiteres in kleinen Eckkneipen wieder geraucht werden. Das Verwaltungsgericht Schleswig gab am Mittwoch einer entsprechenden Klage im Eilverfahren statt. Quelle und die vollständige Meldung hier im Internet
...Rauchverbot!!! ...ein Schnellschuss gegen die Bevormundung der Bürger und Gastwirte ???????
Erstens kommt es anders...
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DownInTheDumps
In Deutschland sind Generalstreiks, anders als etwa in europäischen Staaten wie Frankreich oder Italien, juristisch nicht vom Streikrecht gedeckt und somit rechtswidrig (Tarifautonomie). Ganz abgesehen davon, dass der Politische Generalstreik nicht ausdrücklich in der Verfassung der BRD verboten ist, sondern in Gerichtsentscheidungen ausgeschlossen wurde. Diese Entscheidungen basieren letztlich auf einem Gutachten (1952) und dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahre 1955, an denen beide Male Hans Carl Nipperdey zentral beteiligt war.
Lange nichts mehr von Dir gelesen :lachende0016:
Jemandem das Blut auzusaugen oder die Butter vom Brot zu stehlen ist auch verboten. Trotzdem wird es gemacht!
Also kannste gestrost auf solche schlauschwätzerischen und unsinnigen Richtersprüche sch**ssen, wenn Millionen mitmachen!
Wer hat Angst vor´m schwarzen Mann?
Niemand?
Und wenn er kommt?
Jaaaaa, so geht´s auch unseren Abzockern...
1.000 Prozent!!! :elefant: