Würdet Ihr soviel dafür zahlen?
Hier der Link:
http://cgi.ebay.de/bild-PLAYSTATION3...QQcmdZViewItem
LG Gattaca
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Würdet Ihr soviel dafür zahlen?
Hier der Link:
http://cgi.ebay.de/bild-PLAYSTATION3...QQcmdZViewItem
LG Gattaca
Da bin ich ja mal gespannt was am Ende der Auktion rauskommt.
Schon 19 Angebote, von denen Dödels ist wohl keiner des lesens mächtig.
Denke aber das die Auktion keinen Bestand hat, und der Seller keinen Anspruch auf das Geld, oder?
@Bandit aus Bremen: das habe ich auch schon getan.
Es gibt aber schon Trittbrettfahrer:
siehe:
http://cgi.ebay.de/Bild-Playstation-...QQcmdZViewItem
LG Gattaca
Wie blöd muss man eigentlich sein, um das nicht zu erkennen.
Ich glaube der Verkäufer im ersten Beitrag hat so was schon mal gebracht, schaut mal die Bewertung an...
Ach ja, bitte gebt uns doch allen bescheid, was der Bieter auf die Mail geantwortet hat. Immerhin hat er 406 EURONEN abzudrücken :tanzen1:
Ja nee,
schaut mal...
http://search.ebay.de/search/search....ld+playstation
Und es wir fleissig dafür geboten!!!
Der Verkäufer hat mir gemailt...
Wegen dem tollen erzielten Preis, bekommt er noch ein weiter Bild dazu... Die neue PSP 2
Naja, sowas kann man schnell mal übersehen, insbesondere dann, wenn die Beschreibung so irreführend ist. Das die Auktionen nur 24h dauern hat ja auch seinen Grund.. Ich würde in jedem Fall das Geld nicht überweisen und das mal einem Anwalt übergeben. In dem Text wird zu über 80% ein Artikel beschrieben, der überhaupt nicht zum Verkauf steht, solchen Betrübern gehört der gar aus gemacht, richtig in den Hintern treten müßte man denen mal.
CU rqs
Hoffentlich hast Du nicht Deinen Board-Nick verwendet.
Der freut sich nämlich garantiert, wenn er erst reingefallen ist
und dann ne Mail von einem "Bandit"en bekommt :454: :454: :454:
Klasse...das ist sensationell!!!
Gruß
Bobby
@crx: Ich befürchte, die meisten werden schon überwiesen haben....leider
Ich habe ein paar Verkäufer angefragt, ob ich das Bild persönlich abholen kann.
Hier eine Antwort:
eBay hat diese Mitteilung an XXXXXXXXXX gesendet.
Ihr Vor- und Nachname in dieser Mitteilung sind ein Hinweis darauf, dass die Nachricht tatsächlich von eBay stammt. Mehr zum Thema.
Antwort auf Frage zum Artikel - Jetzt antworten
Antwort von knufinkechristian
knufinkechristian( 24)
Positive Bewertungen: 100%
Mitglied seit: 01.07.05
Ort: Deutschland
Angemeldet bei: www.ebay.de
Artikel: SONY PLAYSTATION 3!!! NUR 1 TAG!!! ANGEBOT! (bild) (290109300266)
Diese Nachricht wurde gesendet, während das Angebot noch aktiv war.
knufinkechristian ist der Verkäufer.
Guten Tag,
leider ist das persönliche Abholen des Bildes nicht möglich. Wir versenden das Bild jedoch Kostenlos und es sollte daher kein Problem für Sie darstellen.
MfG
Das habe ich geantwortet:
Es stellt schon ein Problem für mich dar, weil ich gerne einmal sehen würde, wie jemand aussieht, der Blödmänner sucht, die ihm Bilder für viel Geld abkaufen und dann auch noch glaubt, er könnte ernsthaft die Zahlung des Auktionspreises verlangen.
Die erste Antwort lies nicht lange auf sich warten...
Artikel: Bild: Playstation 3! Auktion Nur 24 Std ! (230121608989)
Diese Nachricht wurde gesendet, während das Angebot noch aktiv war.
chris19840703 ist der Verkäufer.
mein problem ist das ich des net mehr löschen kann,...wollte es heute morgen schon löschen geht aber net mehr weil schon ein angebot vorliegt! Was können sie mir raten?
Was soll man ihm raten? Sich einen guten Anwalt zu nehmen...
Noch eine Antwort:
Artikel: bild: PLAYSTATION 3!! AKTION NUR 1 TAG!!! (290109125760)
Diese Nachricht wurde gesendet, während das Angebot noch aktiv war.
knufinkechristian ist der Verkäufer.
Guten Tag,
ich sehe zur Zeit nicht den Betrugsfall in meiner Aktion!
Da der Artikel sich in der richtigen Kategorie befindet, es wurde mehrmals im Text erwähnt das es sich um ein Bild (Poster) handelt (dieses sogar schon im 1. Satz). Somit wurde der potentielle Käufer mehr als einmal drauf hingewiesen was er kauft bzw. wo drauf er steigert.
Mit hochachtungsvollen Grüßen
C. Knufinke
Das war der, bei dem man den Artikel nicht abholen konnte...
Machman fertig?
Nachtrag: Der Verkäufer hat gerade von mir eine Nachricht erhalten!
Ich hab dem Käufer mal folgendes geschrieben:
Wissen Sie eigentlich schon, das Sie gerade ein Poster für 251 EUR gekauft hast...
Wenn ja, dann geb ich Ihnen mal meine Kontonummer, und Sie können mir auch Ihr übriges Geld überweisen.
Falls nein gleich einen Tip zur Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer:
StGB § 263 - Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Bin mal gespannt was der Veräufer sagt.
Bitte geben Sie mir bescheid, wie die Sache ablief, würde mich sehr dafür interessieren...
MfG
XXX
Ach ja, der Verkäufer des Poster antwortete mir auf meine Mail des Betrugsvorwurfs:
Lassen sie das doch alles bitte meine Sorge sein, ich werde mich schon darum kümmern, desweiteren weiß ich nicht so genau warum ich sie da mit einbeziehen sollte.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Slider
Ich halte Euch auf dem laufenden...
Nö, ich schrieb ihm,
Duke wäre heute abend zufällig in seiner Nähe! :Bye:
Ich ersteigere so ein Bild und werde nicht zahlen. Das wird eine Gaudi. Dann muss der Verkäufer mich verklagen. Das würde mir Spaß machen.
Es ist eindeutig, dass kein Anspruch auf Bezahlung besteht. Im gegenteil: Es kommt der Straftatbestand des (versuchten) Betruges in Frage.
Nur leider wird mich wohl kein Verkäufer verklagen. Wir werden sehen.
Bevor wir hier alle denken,
der Thread von Burgerdri (bzw der Link) passt dazu:
http://www.spinnes-board.de/vb/showt...619#post660619
Gruß
Bobby
Genau mit diesem Verkäufer habe ich den Clinch. Er meint, Kauf sei Kauf. Ich habe ihm mitgeteilt, dass ich auf Deckungskauf bzw. Lieferung der PS bestehen werde.
Die Artikelbeschreibung führt zu 98 % Details auf, die nichts mit dem angebotenen Artikel zu tun haben. Diese offensichtliche und bewusste Irreführung wird ihm zum Verhängnis werden.
Sagt mal, hat einer von Euch den Ebay-Beutzernamen jakobus15*21*5* ???
Der ersteigert gerade zwei Playstation3 Bilder (Poster). Hoffentlich hat er soviel Platz in seine Bude...
Dat jibt et doch nicht...
Angaben zum Verkäufer
Verkäufer: knufinkechristian( 24)
Bewertungen: 100 % Positiv
Mitglied: seit 01.07.05 in Deutschland
Angemeldet als privater Verkäufer
Verdient in der nächsten Stunde durch folgene Artkel in Ebay...
http://cgi.ebay.de/SONY-PLAYSTATION-...QQcmdZViewItem
http://cgi.ebay.de/SONY-PLAYSTATION-...QQcmdZViewItem
... knappe 400 EUR! ...oder ne Menge Ärger. Auf mein Scheiben heute Mittag bezüglich Betrug usw. hat der gar nicht groß reagiert.
Wie Dumm sind die Leutz eigentlich???
Das E-Bay Prinzip: jeden Morgen steht ein Dummer auf ,Du musst Ihn nur finden !
Ach ja,einfach bei der "Onlinewache" anzeigen,den Rest macht die Staatsanwaltschaft !
So, ich hab jetzt tatsächlich folgendes an die Onlinewache Baden-Württemberg per Mail verschickt.
Bin mal gespannt auf deren Reaktion:
Bitte prüfen Sie doch mal den Tatbestand folgender Aktionen bei Ebay
http://cgi.ebay.de/SONY-PLAYSTATION-...QQcmdZViewItem
http://cgi.ebay.de/SONY-PLAYSTATION-...QQcmdZViewItem
Ich persönlich bin davon nicht betroffen, es kann doch aber nicht sein, dass Bürger so über den Tisch gezogen werden können bzw. dürfen.
Bei vielen dieser Ebay-Angebote wird dem Kunden zu 98 % das Produkt Playstation 3 schmackhaft gemacht, so dass der Eindruck entsteht, es handelt sich tatsächlich um dieses Produkt.
s. auch:
http://cgi.ebay.de/Bild-PLAYSTATION-...QQcmdZViewItem
Ich bin der Meinung das dadurch folgender Straftat bestand vorliegt. Verstoss gegen
StGB § 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Bitte prüfen Sie dieses, und gehen Sie bitte gegen diese Art des Artikelverkaufs vor.
Ich habe heute bereits den Verkauf von 5 solchen Produkten mitbekommen. Der Wert liegt jeweils immer zwischen 150 - 250 EUR. Das kann sicher nicht der Preis sein, den ein geschäftsfähiger mündiger Bürger für ein Stück Papier bezahlt.
Erschreckend ist hierbei die Anzahl von Neumitgliedern (ohne Bewertung) die auf diesen Betrug reinfallen.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Beide Artikel sind gerade ausgelaufen 371 und 451 EUR für ein Stück Papier....
Das geht zu weit, hab jetzt dem Verkäufer gleich noch eine schlaflose Nacht dazu bereitet...
Gratulation zu 371 und 451 EUR für ein Stück Papier.
Es wird Sie sicherlich interessieren, das ich soben Anzeige erstattet habe.
Ich habe mir übringes noch einmal den Text Ihrer eingstellten Artikel durchgelesen.
Sicherlich verweisen Sie (sehr klein und zurückhaltend) darauf das es sich bei dem verkauften Artikel um ein Bild handelt, aber ca. 98 % des Textes "verkaufen" den Artikel Playstation 3 ansich. Auch der Zusatz das ein bestimmtes Kabel nicht mitgeliefert wird, lässt den Eindruck erwecken es handelt sich bei der Restlieferung um eine Playsation 3.
Schau mer mal, was Polizei und Staatsanwaltschaft dazu meint.
Schönen Abend noch...
Das sie nicht bezahlen müssen ist schon klar, aber ...
1. hat der Anbieter versucht zu betrügen (Straftat)
2. frag ich mich, ob der Verkäufer nicht gezwungen ist (falls der Käufer zahlt) ihm das Produkt Playstation 3 ansich (nicht als Bild) für den ersteigerten Preis zur Verfügung zu stellen.
Hallo Jungs,
bin mal wieder aus Afrika zurück, lese mich hier gerade ein...
Mhh, spontan gesehen denke ich, die Beschreibungen der Arikel sind doch deutlich als Bild gekennzeichnet. Eigentlich muss man schon ein Brett haben, das zu übersehen, oder - mal ehrlich.
Ob das so einfach ist, jetzt wegen Betrug etc.? Ich drücke euch die Daumen!
Auf jeden Fall täte ich mal prüfen tun, ob das evtl. anfechtbare oder sogar nichtige Verträge sind. Die Regelungen gelten doch auch im Privatrecht, oder?
Ansonsten hoffe ich Ihr habt euch net in die Nesseln gesetzt...
Blubbs
ich sehe des wie blubbs_die_fliege
es ist eindeutig und mehrfach geschreiben worden das es sich um ein bild handelt ... ok bei dem einen wo die halben technischen daten von der ps3 draufstehen ist schon sehr irritierend aber in der artikel beschreibung sowie im auktionsnamen sind die sachen als BILD angepriesen
und generell bilder zu verkaufen is nicht verboten. wobei diese bilder vielleicht von der playstation seite einfach nur geklaut sind ... aber denke mal das es richtige private bilder sind
Also, in die Nesseln gesetzt hat sich keiner, ich hoffe mal Wacheia hat kein Poster gekauft:teufel-zombies0069:
Gut, dann mal zu dem Vertrag (gilt natürlich immer, also auch im Privatrecht)
Der Vertrag ist die Abgabe und die Annahme zweier übereinstimmender Willenserklärungen von geschäftsfähigen Personen (heißt über 18).
Das heißt in unserem Fall:
Erstmal Verkäufer will was verkaufen, der Bieter will was kaufen (sonst hätte er ja nicht geboten). Somit haben wir zwei übereinstimmende Willenserklärungen, und ein Vertrag kam zustande (Boa eh...).
Jetzt zur Frage, ist der Vertrag gültig:
Er ist gültig, kann aber angefochten werden wegen...
1. Inhaltsirrtum (Bieter überschaut es nicht)
2. Eigenschaftsirrtum (in der Sache an sich; es sollte ja wohl kein Bild gekauft werden)
Hier muss die Anfechtung des Vertrages unverzüglich erfolgen (ohne schuldhaftes verzögern)
3. Arglistiger Täuschung (verschweigen und verfälschen von Tatsachen)
Hier muss die Anfechtung binnen Jahresfrist ab Entdeckung erfolgen.
Dieses ist eine formlose aber alledings empfangsbedürftige Willenserklärung des Bieters, wodurch der Vetrag rückwirkend unwirksam wird.
Sollte er nicht Anfechten, so hat der Käufer die Pflicht zur Bezahlung der Ware.
Und jetzt kommts:
Der Verkäufer hat jetzt die Pflicht zur Sachübergabe und zur Eigentumsverschaffung.
Das heißt die Sache die vereinbarte Beschaffenheit haben.
Ob es ausreicht als Beschaffeheit nur mal kurz zu erwähnen es handelt sich um ein Bild, und bei dem restliche Text (ca. 98 %) handelt sich um die Eigenschaften einer Playstation 3, bleibt die Frage um was es sich tatsächlich handelt.
Sofern eine Eigenschaft nicht konkret vereinbart ist (und das sehe ich hier so), so hat der Verkäufer die Ware
1. nach vorausgesetzter Verwendungseigung (Playstation 3 ist zum spielen da)
2. in der üblichen Beschaffenheit (also nicht auf einem Bild)
zu übergeben.
Kann er das nicht, so handelt es sich um Betrug StGB § 263
Habe fertig...
@pemex
Hast recht, als Kaufmann sind mir die Regeln ja bekannt, sorry wußte halt nur kurz mal nich obs auch privat gilt.,
Genau das meinet ich, man kann den Vertrag anfechten, oder er ist gar nichtig.
Aber wenn ich die Beschreibung lese und so die Art und Weise der Rechtsverdreher bedenke, dann steht da ganz klar Bild von Bläyse und dann "Warum ist Sie so beliebt". Aber auch da steht nicht, was die technischen Daten betriefft etc. Es ist keine Eindeutige Produktbeschreibung aber auch nicht ganz falsch. Passt ohne Gegenrede zu Betrug, aber ist halt Auslegungssache.
Vor Gericht würde der Anbieter aber doof aussehen, wenn er mehr als eines davon verkauft hat, denn dann gilt der Vorsatz und der kau**** Zusammenhang ist gegeben.
Mir ging es aber eigentlich um meine Spinners ! :huepfende0029:
Gekauft hat hier meines Wissens nach keiner was...
Du musst Dir die diversen Angebote mal genauer anschauen. Da sind welche dabei mit ausführlicher Produktbeschreibung usw.
Und es wurden auch schon mehr als eine verkauft. Wie oben beschrieben hat einer heute schon fpr ca. 1000 EURONEN Bilder vertickt.
Ich sage das ist Betrug, und deswegen habe ich das auch gemeldet...