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Erste Abmahnung wegen Streaming
Hallo
Erste Abmahnung wegen Abruf eines Video-Streams
Eine Abmahnung wegen Streaming? Bisher undenkbar. Aber U+C Rechtsanwälte belehren uns eines besseren.
Uns liegt nun die wohl erste Streaming-Abmahnung vor, die bald auch die Massen bewegen könnte.
Es geht um das Streaming eines Pornofilms (Amanda`s Secrets) über die Plattform redtube.com
Quelle :
http://www.infodocc.info/streaming-w...rechtsanwaelte
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Freundliche Grüße , greggy
Mit Zone-Alarm und Antivir - gehört der Rechner nicht mehr Dir !!! :zwinkernd0037:
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AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
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AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Hallo, wenn man sich die Komentare ansieht auf der verlinkten Seite scheint es wohl doch mehrere Leute zu treffen. mfg hansi müller
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AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Nun ja, wer auf 'Amandas Secrets' steht, gehört auch abgemahnt...:grinsend0310:
Man darf an dieser Stelle nicht vergessen, dass 'Abmahnung' nicht 'Verurteilung' bedeutet.
Ganz davon abgesehen, wie die Rechteinhaber überhaupt legal den angeblichen Rechteverletzer identifizieren konnten, ist es höchst strittig, ob beim Abruf von Streaming-Angeboten überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegen kann.
Ich schätze mal, die Geschichte ist ein Versuchsballon. Irgendein Abgemahnter (natürlich nicht Amandas Freund..;-) wird prozessieren und in x Jahren wird irgendein Gericht dazu ein sogenanntes Grundsatzurteil fällen.
Da bleibt genügend Zeit zu klären, wie in drei Teufels Namen die IP von Amandas Fan ermittelt werden konnte.
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AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Ich empfehle ebenfalls die Reaktionen in greggys Link zu verfolgen.
Als Schadensersatz werden 15,50 Euro gefordert, der Rest sind Anwalts"gebühren". Sehr merkwürdig...
Es gibt übrigens auf einer sehr schnell eingerichteten rechtsanwaltlichen Hilfsseite eine etwas professionellere Einschätzung der Abmahnungen und des Falles an sich: HIER
Gruß
Bobby
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AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Das sieht ganz nach schnellem Weihnachtsgeld für betrügerische Anwälte aus. Wer da bezahlt dem ist nicht mehr zu helfen .
Zumindest bis heute morgen waren alle abgemahnten bei der Telekom.....
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AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Zitat:
Zitat von
Hr.Lehmann
Das sieht ganz nach schnellem Weihnachtsgeld für betrügerische Anwälte aus. Wer da bezahlt dem ist nicht mehr zu helfen .
Zumindest bis heute morgen waren alle abgemahnten bei der Telekom.....
Dabei hat dieser Provider noch einen Proxy
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AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Frag ich mich,ob die Daten(IP) nich illegal erhoben wurden?!
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AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Hallo
Redtube.com
Von den Streaming-Abmahnungen der U+C-Rechtsanwälte zu der Pornotube-Plattform Redtube.com dürften über 10.000 Menschen betroffen sein.
Das hat der Rechtsanwalt Christian Solmecke Golem.de am 7. Dezember 2013 erklärt.
Zitat:
Hier geht es um Streaming, wir sind schon lange in der Verteidigung von Filesharing-Abmahnungen aktiv,
aber eine so konzentrierte Abmahnwelle haben wir noch nie erlebt. Ich gehe davon aus, dass über 10.000 betroffen sind.
Quelle : golem.de
http://www.golem.de/news/redtube-com...12-103226.html
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Freundliche Grüße , greggy
Mit Zone-Alarm und Antivir - gehört der Rechner nicht mehr Dir !!! :zwinkernd0037:
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AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Die nutzen eine völlig schwachsinnige Rechtslage aus, die ihnen in Deutschland geboten wird und die den eigentlich guten rechtlichen Gedanken hinter Abmahnungen ad absurdum führt.
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AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Und weiter geht`s mit Erstaunlichem:
....Ein weiterer Aspekt des Skandals sei laut Netzpolitik der Umstand, dass es bei Streaming derzeit rechtlich noch umstritten sei, ob das überhaupt als abmahnwürdiger Urheberrechtsverstoß zu werten ist. Und statt etwa einen Musterprozess abzuwarten, gehe U+C gleich den Weg der Massenabmahnungen - was Kenner dieser Kanzlei allerdings kaum überraschen dürfte.
Die weiteren Aspekte des Skandals sind außerdem die bereits erwähnte IP-Erfassung und die daraus resultierenden Auskunftsansprüche: Denn die Nutzerdaten wurden vom Landgericht Köln herausgegeben (bzw. die Anordnung dazu) und das obwohl es eben große Zweifel zur Rechtslage und der rechtmäßigen Beschaffung der IP-Adressen gibt.
Qualle und mehr: winfuture HIER
Das Landgericht war es also....ein Hoch auf die Justiz und bitte eine große Abrissbirne für die Abmahnanwälte.
Gruß
Bobby
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AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
hier mal was interessantes zur rechtlichen Einschätzung:
http://www.lawblog.de/index.php/arch...-fragezeichen/
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AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Zitat:
Zitat von
Bobby
...
Das Landgericht war es also....ein Hoch auf die Justiz und bitte eine große Abrissbirne für die Abmahnanwälte.
Und bei der Gelegenheit dürfen wir auch gerne unsere Politik lobend erwähnen, die seit Jahren im Verdauungstrakt der Verwertunggesellschaften steckt und daher kaum Zeit findet, endlich die längst überfälligen rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.
Aber gut, bei einer Kanzlerin samt Gefolge, die bis vor kurzem noch dachte, die runden Kuppeln auf den Dächern der britischen und amerikanischen Botschaften in Berlin seien Gewächshäuser für Tomaten und Blumenkohl, kann man auch nicht mehr erwarten.
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AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Was hat das denn nun mit Merkel zu tun das es verbrecherische Anwälte gibt ?
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AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Zitat:
Zitat von
Hr.Lehmann
Was hat das denn nun mit Merkel zu tun das es verbrecherische Anwälte gibt ?
Nur solche Kleinigkeiten wie die peinlich verschleppte Reform zum Urheberrecht, Korrekturen bei der Vorratsdatenspeicherung und die grundsätzliche Weigerung vernünftige Regelungen zum Abmahnwesen in Kraft zu setzen, damit solche 'verbrecherischen Anwälte' erst gar nicht ihre bequemen Möglichkeiten serviert bekommen.
Und soweit ich weiß, war Merkel die letzten gefühlten Jahrzehnte die Kanzlerin dieses Landes, mit der Aufgabe politische Richtlinien zu definieren.
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AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Naja, die Richtlinie, dass Gerichte die Herausgabe intimer Daten nur dann anordnen, wenn sich das Ansinnen auf dem Boden geltenden Rechts befindet, existiert ja.
Da kann in der Tat keine Regierung der Welt dafür, wenn die Kölner sich nicht daran halten.
Aber im Grunde genommen ist Mutti mit Schimpfen auch einfach mal wieder dran.:grinsend0313:
Gruß
Bobby
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AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
So ist das ebend, wenn der eigene Arsch brennt muß gelöscht gelöscht werden.
Zu deutsch:
Solange der Datenklau und die Weitergabe von Daten unwichtigen Bürger betrifft ist doch alles in bester Ordnung.
Warum eine Tür schließen die Mwst. bringt
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AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
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AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Moin,
es sind definitiv Massenmails mit unsinnigem Inhalt!! Meine Freundin heute morgen auch-siehe Daten(Datum)! Sie hat gar keinen PC-nur Ipad-Mini!
" Folgende Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragte Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher rechtlich dokumentieren:
Datum/Uhrzeit: 14.12.2013 22:43:53
IP-Adresse: .......9.121 ............
Produktname: Dream Trip
Benutzerkennung: 3280574724775
Stream-Anbieter: Redtube"
Die wissen schon, das sie bis Samstag nen PC hat und sich auf Redtube anmeldet und dann ne Traumreise macht!!
Junge, Junge-was für irre Typen es doch gibt!
So, weitermachen
Gruß schakal007
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AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
hier steht das die gerichte die anfrage zu ipadressen gar net prüfen und nur durchwinken , ausserdem sind die abmahnungen unwirksam.
http://www.golem.de/news/streaming-a...12-103277.html
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AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Vorsicht!!!!!! Viele E-mails mit diesen Abmahnwahnsinn sind Fake!!!
http://www.n-tv.de/technik/Sind-die-...e11890341.html
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AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Hallo
Hier die neuesten Erkenntnisse zu den Porno-Abmahnungen...
Porno-Abmahnungen: Indizienkette zur IP-Adressen-Ermittlung verdichtet sich
Quelle :
http://www.heise.de/newsticker/meldu...ho.beitrag.rdf
Das sollte man lesen !
Hier wird beschrieben , wie die Abmahnbetrüger arbeiten !!!
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Freundliche Grüße , greggy
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AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Auf der Seite der Abmahnkanzlei findet sich folgende Presseerklärung, die den Einsatz der oben erwähnten Software bestätigt und sich dabei auf ein nicht öffentlich verfügbares Gutachten der Kanzlei Diehl und Partner stützt.
"Ob das Gutachten überhaupt eine Antwort liefert, ist mittlerweile zweifelhaft. Das Landgericht Köln hat auf Anfrage des Rechtsanwalts Carl Christian Müller einige Details aus dem Gutachten genannt. Demnach wäre „GLADII 1.1.3.“ dazu geeignet, bei einem Download die jeweilige Datei zu identifizieren und sowohl den Beginn des Downloads als auch die IP-Adresse des Nutzers korrekt zu erfassen. Laut dem Gutachten basiere die Software „technisch auf üblichen Internet-Technologien, welche beim Einsatz in dem verwendeten Test-Szenario keine Bedenken hinsichtlich etwaigen Gesetzesverstößen erkennen ließen“.
Denn bis dato fehlt jeglicher Hinweis, wie es möglich sein soll, den Traffic zwischen dem Nutzer und einer Web-Plattform von außen zu überwachen – ohne dabei gegen rechtliche Vorgaben zu verstoßen."
Qualle Computerbase HIER
http://www.computerbase.de/news/2013...nft-der-daten/
PRESSEMITTEILUNG
ZU ABMAHNUNGEN VON RECHTSVERLETZUNGEN
DURCH STREAMING
Die Kanzlei U+C Rechtsanwälte URMANN+COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt
in zahlreichen Fällen The Archive AG im Bereich des Urheberrechts. Die Kanzlei hat im Namen
von The Archive AG Inhaber von Anschlüssen angeschrieben, über welche das Streaming
von Filmwerken nachgewiesen worden ist, an denen The Archive AG die Rechte besitzt.
Der Identifizierung der einzelnen Anschlussinhaber vorausgegangen sind jeweils vom Landgericht
Köln erlassene Beschlüsse, in denen der Deutschen Telekom gestattet wurde, gem. §
3 Nr. 30 TKG Auskunft zu erteilen über die Namen und Anschrift der Internetnutzer, im Hinblick
auf die eine Rechtsverletzung ermittelt wurde.
Das Landgericht Köln hat eine Vielzahl Beschlüsse dieser Art erlassen. Entgegen verschiedener
Mitteilungen in der Presse ist aus den Anträgen klar ersichtlich, dass es sich bei den
Rechtsverletzungen nicht um ein Anbieten in Tauschbörsen handelt. Die Begehung der
Rechtsverletzungen über die ermittelten Internetanschlüsse ist glaubhaft gemacht worden
unter Bezugnahme auf ein Gutachten der Kanzlei Diehl und Partner, welches das Funktionieren
der eingesetzten Ermittlungssoftware bestätigt und die rechtliche Unbedenklichkeit des
Verfahrens zur Erfassung der IP-Adressen bekräftigt. Die Beschreibung der Funktionsweise
und der weiteren technischen Vorgänge in den Anträgen von Rechtsanwalt Sebastian ist diesem
Gutachten entlehnt.
Die Abmahnungen erfolgen wegen Verletzung des urheberrechtlichen Vervielfältigungsrechts
(§ 16 Abs. 1 UrhG) auf der Grundlage gerichtlicher Entscheidungen zur Unzulässigkeit
des Streaming aus offensichtlich illegalen Quellen. Das Landgericht Köln ist in den Verfahren,
in denen die Auskunftserteilung gestattet wurde, dieser rechtlichen Wertung gefolgt.
Die Kanzlei U + C verschickt keine Abmahnungen per Email. Es muss dringend davor gewarnt
werden, den Anhang einer Email zu öffnen, die vortäuscht, eine Abmahnung von U + C zu
sein. Es handelt sich dabei um einen schädigendes Verhalten Dritter, gegen die rechtliche
Schritte eingeleitet worden sind.
Kontakt
U+C Rechtsanwälte
URMANN+COLLEGEN
Gleichzeitig hat die Kanzlei vorgestern erklärt: "Der Kanzlei U+C liegen aber noch Auskunftsbeschlüsse für andere Provider vor. Aufgrund der großen Anzahl an Abmahnungen konnten diese noch nicht verschickt werden. Insgesamt hat die Kanzlei 62 Auskunftsbeschlüsse erhalten, die jeweils 400 bis 1.000 IP-Adressen beinhalten."
Saubande, elendige
Gruß
Bobby
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Staatsanwaltschaft Köln ermittelt
Hallo
Es kommt Bewegung in die Sache !
Ob bei der Ermittlung der IPs alles mit rechten Dingen zugegangen ist, interessiert mittlerweile auch die Staatsanwaltschaft Köln.
Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Werdermann von Rüden hat am Montagnachmittag aus Justizkreisen erfahren,
dass die Staatsanwaltschaft Köln gegen Verantwortliche im Redtube-Fall ermittelt:
Zitat:
"Die Staatsanwaltschaft Köln war offenbar nach den Medienberichten der vergangenen Woche auf den Fall aufmerksam geworden und hatte die Ermittlungen eingeleitet",
zeigt sich Rechtsanwalt Johannes von Rüden erfreut.
Zitat:
"Wenn die Staatsanwaltschaften nun auch ohne Anzeigen ermitteln, bedeutet dies, dass hier offenkundig der Verdacht von Straftaten im
Raum steht. Damit kann der Frage nachgegangen werden, wie itGuards die IP-Adressen tausender unbescholtener Bürger ermitteln konnte",
sagte von Rüden.
Quelle :
http://www.welt.de/wirtschaft/articl...ermitteln.html
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Freundliche Grüße , greggy
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AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Meine Kollegein (Juristin) hat mir heute erzählt, dass ihr Mann auch eine Abmahnung bekommen hat.
Er hat am 12.12.2013 ein Schreiben erhalten, in dem ihm vorgeworfen wird, am 14 (!).12.2013 und am 23(!).12.2013 auf redtube.com Urheberrechte verletzt zu haben.
Als Juristin hat sich meine Kollegin natürlich schlapp gelacht und das Schreiben zum Anlass genommen, sich an Verbraucherschutz und Rechtsanwaltskammer zu wenden, weil der Kollege Abmahnungen verschickt, in denen er in der Zukunft liegende Handlungen abmahnt.
Mir scheint, da verliert jemand den Überblick. :-)))
Das wird lustig. Zivilrechtliche Schritte hat sich der Ehemann meiner Kollegin natürlich ausdrücklich vorbehalten.
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AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Abmahnung datiert auf 2014 ???? ^^
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AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Hallo
U+C-Abmahnungen: RedTube meldet sich zu Wort
Zitat:
"RedTube bekräftigt hiermit, dass diese Schreiben völlig unbegründet sind und die Rechte jener, die sie erhielten,
in sehr ernster Weise verletzen"
Alex Taylor, Vice President bei der Betreiber-Firma, erklärte, dass man inzwischen den Anwalt des Unternehmens beauftragt habe,
alle nötigen Schritte einzuleiten, um alle an dem Vorfall beteiligten Institutionen für die angerichteten Schäden zur Verantwortung zu ziehen.
Er fand dabei recht klare Worte für das, womit man es hier zu tun habe:
Zitat:
"Die Erpressung und die Verletzung der Privatsphäre deutscher Bürger darf und wird nicht hingenommen werden."
Das Unternehmen bat die Betroffenen, sich mit dem Unternehmen über die E-Mail-Adresse 'media@redtube.com' in Verbindung zu setzen.
Quelle : winfuture.de
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Freundliche Grüße , greggy
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AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Meine Herren, was und vor allem wer da hinter steht hat dem Abmahnwesen echt nen Schlag gegeben.
Welches Gericht wird heute noch schnell Auskunftsbeschlüsse durchwinken.
Welche Beweise für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der Datensammelung werden zukünftig nötig sein.
Der Weg über eine Klage Abgemahnte zur Kasse zu bitten, scheint erschwert.
Aufgrund der Medienpräsenz und der klaren Betrugsmasche muss sich die Regierung damit nun endlich auseinandersetzten und Vorraussetzungen schaffen.
Das ganze befeuert mit Unterlagen zu Abrechnungen der Abmahnanwälte und das alles zur passenden Zeit...
Also entweder haben da ein paar Bekiffte (Freiheitskämpfer ;-) eine geniale Idee gehabt das ganze von Innen heraus selbst zu verdauen oder die "schlaue" Idee von den Abzockern geht massiv nach hinten los.
Wie auch immer, ich glaube das kostet U+C massig Ressourcen und der Abmahnwahn wird am Ende sicher nie wieder sein, wie er war.
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AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Ich würde mal abwarten, was in dieser Sache tatsächlich passieren wird.
Nach heutigem Stand wurde ein Fake-Proxy eingesetzt, der die IP-Adressen von Usern auf völlig harmlosen Webseiten abgriff und sie dann per Redirect unmittelbar auf die abgemahnten Filmchen (Amanda's Lippenbekenntnisse...;-)) weiterleitete.
Das bedeutet, dass man theoretisch auf einer Webseite zur ökologischen Herstellung von Bachblütenseife unterwegs war und nach einem Klick auf 'Hier Bachblütenextrakt bestellen' sieht man sich unvermittelt mit Amanda's Tit*en konfrontiert.
Dieses Verfahren wird von vielen Juristen als Computersabotage bzw. Computerbetrug eingestuft und stellt damit eine Straftat dar (unabhängig davon, dass der Bachblüten-Surfer eventuell einen seelischen Schaden davon getragen hat).
Trotzdem posaunt U+C öffentlich heraus, dass die wirkliche Abmahnwelle erst noch kommt und viele weitere Portale diesbezüglich 'überwacht' wurden.
Da frage ich mich, wie es sein kann, dass einerseits im Mikrosekundentakt Providerauskünfte (im Prinzip ist das ein Durchsuchungsbeschluss) angeordnet werden und andererseits bei starkem Verdacht auf mehrere schwere Straftaten nichts, aber auch gar nichts passiert.
Zur Beweissicherung hätten längst Hausdurchsuchungen bei U+C, sowie den angeblichen Rechteinhabern und Lieferanten der 'Ermittlungs'-Software stattfinden müssen.
Deshalb bleibe ich dabei, dass ohne den politischen Willen diesen Ganoven das Handwerk zu legen, die Abmahnfritzen immer wieder wie Schimmelpilze auftauchen werden.
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AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Hallo, ich kann nur sagen, die Verantwortlichen bei U+C brauchten mal so richtig einen an die Nuss so Mann zu Mann oder Zahn um Zahn oder Auge in Auge. Scheinbar sind es bei U+C Typen die schon als Kind immer Schacht bekommen haben und sich jetzt an alle rächen wollen, keine Ahnung an was die Leiden, aber auf die Straße trauen können die sich doch bestimmt nicht mehr. Wollen wir mal hoffen das ein Abgemahnter aus Regensburg sich der Sache mal annimmt & das Vieraugengespräch sucht.... mfg hansi müller
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AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Hallo
Das so langsam ermittelt wird und die U+C Anwälte große Töne spucken ,
liegt wahrscheinlich daran das die Kölner Richter einen dicken Fehler bei der Überprüfung
der vorliegenden Fakten gemacht haben !
Jetzt muss die Justiz gegen die Justiz ermitteln .
Das geht natürlich sehr langsam , "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" !!!
Die U+C Anwälte wird man nicht belangen können , sie haben einen Justizfehler ausgenutzt .
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Freundliche Grüße , greggy
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AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Zitat:
Zitat von
greggy
Die U+C Anwälte wird man nicht belangen können , sie haben einen Justizfehler ausgenutzt .
Das das Gericht den Auskunftsverlangen ohne größere Prüfung nachgekommen ist, ist die eine Sache.
Streiten kann man allerdings über die fehlerhaften Anträge seitens U+C, in denen von Tauschbörsen-Nutzung die Rede war und nicht etwa von Streaming.
Zählt man dazu, dass die Collegen von der Funktionsweise der Redirect-Proxys wussten, sieht die Sache nochmals ganz anders aus.
Dann ist sehr wohl ein Verfahren wegen gewerbsmäßigen Betruges, Computersabotage und weiteren Kleinigkeiten gegen diese geldgeile Bande möglich.
Falls ich ein Abmahnschreiben von den Collegen bekäme (obwohl ich mich jetzt nicht an irgendwelche Körperteile von Amanda erinneren kann), würde ich der Abmahnung förmlich widersprechen (das ist nämlich trotz aller Ungereimtheiten weiter erforderlich) und im Anschluß an die Abgabe des Einschreibens auf der Post zur nächsten Polizeistelle gehen und dort Strafanzeige gegen U+C wegen des Verdachts auf o.g. Straftaten stellen.
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AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Diese neuerliche Abzockmasche finde ich schon echt mehr als bedenklich. Sollen sie den Anbieter haftbar machen, Red Tube, Youporn, Guckdurchsschlüssellochinmeinemuschiaberzackzack und wie sie nicht alle heissen mögen, die bieten ja schlesslich dieses Videomaterial an und sind verpflichtet, auf die Einhaltung der guten Sitten und Einhaltung der Urheberrechte zu achten. Dafür haben sie schliesslich ihre ehren- oder hauptamtlich agierenden Mitarbeiter, die sich die Filme vorher ansehen sollen. Und sind die zu sehr Hochglanz und nicht Amateur, dann ab ins Nirwana...
...habe ich echt kein Verständnis für! Ich glaube spätestens bei solchen unseriösen Vorgängen wird jedem bewusst, warum unsere olitik von Wortverdrehern dominiert ist... :wink2:
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AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Hansi Müller hat das schon ganz richtig erklärt : Ein paar Dachlatten oder Baseballschläger könnten den Denkprozess bei der Anwaltsmafia deutlich beschleunigen .
Zudem sollte geklärt werden , mit welchen illegalen Mitteln sie sich die IP-Adressen besorgt haben und wieso die schon in der Zukunft ermittelt wurden .
Desweiteren haben sie wohl das deutsche Gericht in böswilliger Absicht getäuscht ....
Frohe Weihnachten ihr Linksanwälte ! Dreht die Heizung schön auf , bald ist sogar dafür kein Geld mehr da .
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AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Zitat:
Zitat von
Hawak
Falls ich ein Abmahnschreiben von den Collegen bekäme (obwohl ich mich jetzt nicht an irgendwelche Körperteile von Amanda erinneren kann), würde ich der Abmahnung förmlich widersprechen (das ist nämlich trotz aller Ungereimtheiten weiter erforderlich) und im Anschluß an die Abgabe des Einschreibens auf der Post zur nächsten Polizeistelle gehen und dort Strafanzeige gegen U+C wegen des Verdachts auf o.g. Straftaten stellen.
Blos kein Einspruch oder Widerspruch einlegen, denn so geht ihr einen Vertrag mit denen ein.
Dieses Schreiben Zurückweisen und nicht bei der Polizei, sondern bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige und Strafantrag stellen (beides sind sehr wichtig).
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AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Zitat:
Zitat von
spinner1
Blos kein Einspruch oder Widerspruch einlegen, denn so geht ihr einen Vertrag mit denen ein.
Dieses Schreiben Zurückweisen und nicht bei der Polizei, sondern bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige und Strafantrag stellen (beides sind sehr wichtig).
Hallo
Trotzdem richtig reagieren
Trotz all der zweifelhaften Zufälle muss das Thema mit äußerster Vorsicht angegangen werden.
Insbesondere darf dabei nicht aus den Augen verloren gehen, dass die Abmahnungen, welche von der Kanzlei U+C verschickt werden,
gültig sind und als solches tauglich um weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
Daher sollte auf diese Abmahnungen auch entsprechend reagiert werden.
Allgemein wird empfohlen die Zahlung von 250 Euro zu unterlassen und die vorgeworfenen Rechtsverletzungen zu bestreiten.
Im Zweifel empfiehlt sich immer der Weg zu einem Anwalt oder dem Verbraucherschutz, welcher hier beratend tätig werden können.
Quelle :
http://ht4u.net/news/28793_porno-abm...falle_gelockt/
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Freundliche Grüße , greggy
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Redtube-Fall: Strafanzeige gegen den Abmahn-Anwalt gestellt
Anfang Dezember hatte die Anwaltskanzlei U + C des Rechtsanwalts Thomas Urmann im großen Stil Abmahnungen an vermeintliche Nutzer der Internet-Plattform Redtube wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen versendet. Nachdem Urmann in den vergangenen Tagen mehrfach angekündigt hatte, weitere Abmahnungen dieser Art versenden zu wollen, droht dem Anwalt nun selbst juristischer Ärger. Wie die Anwaltskanzlei MMR Müller Müller Rößner aus Berlin am Donnerstag mitteilte, hat diese nun bei der Staatsanwaltschaft Hamburg Strafanzeige gegen den Geschäftsführer der Kanzlei U + C gestellt.
Die Anzeige erging laut Erklärung wegen des Verdachts auf besonders schwere Erpressung oder des besonders schweren Betruges. Sollte es zu einem Verfahren mit anschließender Verurteilung kommen, würde Thomas Urmann mindestens ein Jahr Gefängnis drohen.
Laut Rechtsanwalt Carl Christian Müller von der Kanzlei MMR wird mit den Abmahnungen von der Kanzlei U + C gegenüber juristischen Laien in rechtlich unzutreffender Weise aber gleichwohl apodiktisch eine rechtswidrige Vervielfältigungshandlung behauptet. „Mit der Abmahnung wird ein Sachverhalt vorgetragen, in dem keine Urheberrechtsverletzung zu sehen ist, da der Abruf eines Streams über die Plattform Redtube jedenfalls nach § 53 Abs. 1 UrhG zulässig ist. Thomas Urmann behauptet jedoch gegenüber Verbrauchern auf anwaltlichem Briefpapier das Gegenteil. Er droht diesen unter anderem damit, weitere staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, einstweilige Verfügungen zu beantragen und den Sachverhalt unter strafrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen“, so Müller weiter.
Wenn jedoch juristische Laien durch Behauptungen und Androhungen eines mit der Autorität eines Organs der Rechtspflege ausgestatteten Rechtsanwaltes veranlasst werden, die von diesem geltend gemachte Ansprüche zu erfüllen, obwohl diese tatsächlich nicht bestehen, so sei dies nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung strafbar.
Müller möchte sich mit der Strafanzeige gegen Thomas Urmann jedoch keineswegs als "Rächer der Enterbten" verstanden wissen. Die Entscheidung, eine Strafanzeige gegen den Geschäftsführer von U + C zu stellen, sei aufgrund der Ankündigung von Urmann gereift, wonach dieser weitere Abmahnungen zu verschicken plant. "Es ist mit den Grundsätzen einer freiheitlichen Gesellschaft nicht vereinbar, dass die Bewegungsfreiheit unbescholtener Bürgerinnen und Bürger im Internet dadurch eingeschränkt wird, dass Ihnen das dumpfe Gefühl gegeben wird, überwacht zu werden", so Müller. Es sei beklagenswert, dass das Instrument des Urheberrechts in diesem Falle dazu verwendet werde, unbedarften Verbrauchern das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Quelle
Digitalfernsehen
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AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Hallo
Hier die Meinung von Medienrechtsprofessor Gerald Spindler
Bei Streaming handelt es sich um keine Urheberrechtsverletzung
Quelle : irights.info/ht4u.net
http://irights.info/gerald-spindler-...chtsverletzung
Zitat:
Dennoch bleibt weiterhin der Hinweis, dass sich die Abgemahnten gegen die Abmahnungen wehren müssen und diese nicht einfach
unbeantwortet im Schrank verschwinden lassen.
Dabei ist es besonders wichtig, den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung zu bestreiten und entsprechend die Zahlung abzulehnen.
Im Zweifel sollte stets die Hilfe der Experten gesucht werden, wobei Anwälte und der Verbraucherschutz hier die richtige Adresse sind.
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AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Ich bin nicht ganz sicher, ob die rühmliche Vergangenheit der Abmahnkanzlei im Laufe der vielen Beiträge bereits erwähnt wurde:
Bereits 2011 war die Kanzlei U+C aufgefallen, weil Sie offene Forderungen in Höhe von 90 Millionen Euro auf deren Webseite versteigerte.
2012 wurde U+C ein „Pornopranger“ verboten in dem diese auf einer Webseite Filesharing-Nutzer von Porno-Videos veröffentlichen wollten.
Die hätten es tasächlich fertig gebracht die Namen und Adressen von Abgemahnten zu veröffentlichen.
Gestoppt werden konnte dieser ekelerregende Wahnsinn erst durch eine einstweilige Anordnung des Landgerichts Essen.
Gruß
Bobby