Glaub mir, dass haben wir schon mehr als einmal hier geprüft :grinsend0313:
Das funktioniert nur wenn man Inhaber eines Reichsausweises ist, den hast du doch oder ? :boese-traurig0328:
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Zitat:
Es brüsten sich zwar einige Leute im Netz, dass sie dann nichts mehr von denen gehört haben, und meinen, nun sei alles gut. Tatsache ist aber, dass nach Ablauf der Fristen keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden können und die GEZ 2.0 bis zum Ende der Verjährungsfrist ohne jede Mühe das Geld eintreiben kann. Durch die Verstreichung der Widerspruchsfrist wird nämlich aus einem Bescheid ein Vollstreckungstitel – und der verjährt erst nach 30 Jahren!
Viiieeeel Spaß ihr ganzen Schlaumeier :icon_thumright:
Na klar ein Reichsausweis ist doch Pflicht ! Copyright by crx!!!
Da geht also ein crx hin und ändert anderer Leute Beiträge. Soso. Und dankt sich auch noch selbst.
Was hat das mit Reichsausweis zu tun? Es bleibt also dabei: Dummschwätzer.
Wenn man keine Ahnung hat sollte man sich raus halten.