Solange nicht offensichtlich ist, dass der Fehler z.B. durch unsachgemäße Behandlung entstanden ist (z.B. eine Beule nach dem Herunterfallen von einem Tisch), ist das in der Praxis kein Problem, da wird in aller Regel getauscht oder repariert, ohne den Anspruch in Frage zu stellen. Zumindest habe ich in meinem Freundes- und Bekannten- und Kollegenkreis noch keinen Fall mitbekommen, wo der Händler innerhalb von 24 Monaten nach dem Kauf auf irgend einen Beweis bestanden hätte. Das wäre auch am Sinn des Gesetzes vorbei, denn die entsprechenden Veränderungen im BGB (im Jahr 2000 oder so) sollen die Position des Verbrauchers stärken - und das ist nur so gegeben.Zitat:
Hier dem Händler einen Fehler nachzuweisen, das der bereits am ersten Tag bestanden hat, wird ohne Gutachen schon verdammt schwierig.
Das ist sicher auch dann und wann so, aber man kann nicht von vornherein erwarten, dass der Hersteller das in jedem Fall so handhabt - verpflichtet ist er dazu nicht.Zitat:
Oft ist es so, wenn man bei einem Defekt die Herstellerhotline anruft, das man gleich das Gerät ans Werk oder Servicewerkstatt einschicken kann, ohne nochmals den eigentlichen Händler zu informieren/kontaktieren.
Das ist eben das Risiko, dass man eingeht. Aber wenn man nicht gerade ein "Montagsgeräte" erwischt, ist m.E. die Gefahr sehr gering, dass man überhaupt in die Verlegenheit kommt, irgendwelche Garantie- o.ä. Ansprüche geltend zu machen.Zitat:
nun für das, was ihr mit dem Kathrein vorhabt ist das Thema Garantie wohl recht kritisch, egal wo gekauft, oder ???