AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Hallo
Das so langsam ermittelt wird und die U+C Anwälte große Töne spucken ,
liegt wahrscheinlich daran das die Kölner Richter einen dicken Fehler bei der Überprüfung
der vorliegenden Fakten gemacht haben !
Jetzt muss die Justiz gegen die Justiz ermitteln .
Das geht natürlich sehr langsam , "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" !!!
Die U+C Anwälte wird man nicht belangen können , sie haben einen Justizfehler ausgenutzt .
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Freundliche Grüße , greggy
Mit Zone-Alarm und Antivir - gehört der Rechner nicht mehr Dir !!! :zwinkernd0037:
AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Zitat:
Zitat von
greggy
Die U+C Anwälte wird man nicht belangen können , sie haben einen Justizfehler ausgenutzt .
Das das Gericht den Auskunftsverlangen ohne größere Prüfung nachgekommen ist, ist die eine Sache.
Streiten kann man allerdings über die fehlerhaften Anträge seitens U+C, in denen von Tauschbörsen-Nutzung die Rede war und nicht etwa von Streaming.
Zählt man dazu, dass die Collegen von der Funktionsweise der Redirect-Proxys wussten, sieht die Sache nochmals ganz anders aus.
Dann ist sehr wohl ein Verfahren wegen gewerbsmäßigen Betruges, Computersabotage und weiteren Kleinigkeiten gegen diese geldgeile Bande möglich.
Falls ich ein Abmahnschreiben von den Collegen bekäme (obwohl ich mich jetzt nicht an irgendwelche Körperteile von Amanda erinneren kann), würde ich der Abmahnung förmlich widersprechen (das ist nämlich trotz aller Ungereimtheiten weiter erforderlich) und im Anschluß an die Abgabe des Einschreibens auf der Post zur nächsten Polizeistelle gehen und dort Strafanzeige gegen U+C wegen des Verdachts auf o.g. Straftaten stellen.
AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Diese neuerliche Abzockmasche finde ich schon echt mehr als bedenklich. Sollen sie den Anbieter haftbar machen, Red Tube, Youporn, Guckdurchsschlüssellochinmeinemuschiaberzackzack und wie sie nicht alle heissen mögen, die bieten ja schlesslich dieses Videomaterial an und sind verpflichtet, auf die Einhaltung der guten Sitten und Einhaltung der Urheberrechte zu achten. Dafür haben sie schliesslich ihre ehren- oder hauptamtlich agierenden Mitarbeiter, die sich die Filme vorher ansehen sollen. Und sind die zu sehr Hochglanz und nicht Amateur, dann ab ins Nirwana...
...habe ich echt kein Verständnis für! Ich glaube spätestens bei solchen unseriösen Vorgängen wird jedem bewusst, warum unsere olitik von Wortverdrehern dominiert ist... :wink2:
AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Hansi Müller hat das schon ganz richtig erklärt : Ein paar Dachlatten oder Baseballschläger könnten den Denkprozess bei der Anwaltsmafia deutlich beschleunigen .
Zudem sollte geklärt werden , mit welchen illegalen Mitteln sie sich die IP-Adressen besorgt haben und wieso die schon in der Zukunft ermittelt wurden .
Desweiteren haben sie wohl das deutsche Gericht in böswilliger Absicht getäuscht ....
Frohe Weihnachten ihr Linksanwälte ! Dreht die Heizung schön auf , bald ist sogar dafür kein Geld mehr da .
AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Zitat:
Zitat von
Hawak
Falls ich ein Abmahnschreiben von den Collegen bekäme (obwohl ich mich jetzt nicht an irgendwelche Körperteile von Amanda erinneren kann), würde ich der Abmahnung förmlich widersprechen (das ist nämlich trotz aller Ungereimtheiten weiter erforderlich) und im Anschluß an die Abgabe des Einschreibens auf der Post zur nächsten Polizeistelle gehen und dort Strafanzeige gegen U+C wegen des Verdachts auf o.g. Straftaten stellen.
Blos kein Einspruch oder Widerspruch einlegen, denn so geht ihr einen Vertrag mit denen ein.
Dieses Schreiben Zurückweisen und nicht bei der Polizei, sondern bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige und Strafantrag stellen (beides sind sehr wichtig).
AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Zitat:
Zitat von
spinner1
Blos kein Einspruch oder Widerspruch einlegen, denn so geht ihr einen Vertrag mit denen ein.
Dieses Schreiben Zurückweisen und nicht bei der Polizei, sondern bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige und Strafantrag stellen (beides sind sehr wichtig).
Hallo
Trotzdem richtig reagieren
Trotz all der zweifelhaften Zufälle muss das Thema mit äußerster Vorsicht angegangen werden.
Insbesondere darf dabei nicht aus den Augen verloren gehen, dass die Abmahnungen, welche von der Kanzlei U+C verschickt werden,
gültig sind und als solches tauglich um weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
Daher sollte auf diese Abmahnungen auch entsprechend reagiert werden.
Allgemein wird empfohlen die Zahlung von 250 Euro zu unterlassen und die vorgeworfenen Rechtsverletzungen zu bestreiten.
Im Zweifel empfiehlt sich immer der Weg zu einem Anwalt oder dem Verbraucherschutz, welcher hier beratend tätig werden können.
Quelle :
http://ht4u.net/news/28793_porno-abm...falle_gelockt/
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Freundliche Grüße , greggy
Mit Zone-Alarm und Antivir - gehört der Rechner nicht mehr Dir !!! :zwinkernd0037:
Redtube-Fall: Strafanzeige gegen den Abmahn-Anwalt gestellt
Anfang Dezember hatte die Anwaltskanzlei U + C des Rechtsanwalts Thomas Urmann im großen Stil Abmahnungen an vermeintliche Nutzer der Internet-Plattform Redtube wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen versendet. Nachdem Urmann in den vergangenen Tagen mehrfach angekündigt hatte, weitere Abmahnungen dieser Art versenden zu wollen, droht dem Anwalt nun selbst juristischer Ärger. Wie die Anwaltskanzlei MMR Müller Müller Rößner aus Berlin am Donnerstag mitteilte, hat diese nun bei der Staatsanwaltschaft Hamburg Strafanzeige gegen den Geschäftsführer der Kanzlei U + C gestellt.
Die Anzeige erging laut Erklärung wegen des Verdachts auf besonders schwere Erpressung oder des besonders schweren Betruges. Sollte es zu einem Verfahren mit anschließender Verurteilung kommen, würde Thomas Urmann mindestens ein Jahr Gefängnis drohen.
Laut Rechtsanwalt Carl Christian Müller von der Kanzlei MMR wird mit den Abmahnungen von der Kanzlei U + C gegenüber juristischen Laien in rechtlich unzutreffender Weise aber gleichwohl apodiktisch eine rechtswidrige Vervielfältigungshandlung behauptet. „Mit der Abmahnung wird ein Sachverhalt vorgetragen, in dem keine Urheberrechtsverletzung zu sehen ist, da der Abruf eines Streams über die Plattform Redtube jedenfalls nach § 53 Abs. 1 UrhG zulässig ist. Thomas Urmann behauptet jedoch gegenüber Verbrauchern auf anwaltlichem Briefpapier das Gegenteil. Er droht diesen unter anderem damit, weitere staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, einstweilige Verfügungen zu beantragen und den Sachverhalt unter strafrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen“, so Müller weiter.
Wenn jedoch juristische Laien durch Behauptungen und Androhungen eines mit der Autorität eines Organs der Rechtspflege ausgestatteten Rechtsanwaltes veranlasst werden, die von diesem geltend gemachte Ansprüche zu erfüllen, obwohl diese tatsächlich nicht bestehen, so sei dies nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung strafbar.
Müller möchte sich mit der Strafanzeige gegen Thomas Urmann jedoch keineswegs als "Rächer der Enterbten" verstanden wissen. Die Entscheidung, eine Strafanzeige gegen den Geschäftsführer von U + C zu stellen, sei aufgrund der Ankündigung von Urmann gereift, wonach dieser weitere Abmahnungen zu verschicken plant. "Es ist mit den Grundsätzen einer freiheitlichen Gesellschaft nicht vereinbar, dass die Bewegungsfreiheit unbescholtener Bürgerinnen und Bürger im Internet dadurch eingeschränkt wird, dass Ihnen das dumpfe Gefühl gegeben wird, überwacht zu werden", so Müller. Es sei beklagenswert, dass das Instrument des Urheberrechts in diesem Falle dazu verwendet werde, unbedarften Verbrauchern das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Quelle
Digitalfernsehen
AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Hallo
Hier die Meinung von Medienrechtsprofessor Gerald Spindler
Bei Streaming handelt es sich um keine Urheberrechtsverletzung
Quelle : irights.info/ht4u.net
http://irights.info/gerald-spindler-...chtsverletzung
Zitat:
Dennoch bleibt weiterhin der Hinweis, dass sich die Abgemahnten gegen die Abmahnungen wehren müssen und diese nicht einfach
unbeantwortet im Schrank verschwinden lassen.
Dabei ist es besonders wichtig, den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung zu bestreiten und entsprechend die Zahlung abzulehnen.
Im Zweifel sollte stets die Hilfe der Experten gesucht werden, wobei Anwälte und der Verbraucherschutz hier die richtige Adresse sind.
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Freundliche Grüße , greggy
Mit Zone-Alarm und Antivir - gehört der Rechner nicht mehr Dir !!! :zwinkernd0037:
AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Ich bin nicht ganz sicher, ob die rühmliche Vergangenheit der Abmahnkanzlei im Laufe der vielen Beiträge bereits erwähnt wurde:
Bereits 2011 war die Kanzlei U+C aufgefallen, weil Sie offene Forderungen in Höhe von 90 Millionen Euro auf deren Webseite versteigerte.
2012 wurde U+C ein „Pornopranger“ verboten in dem diese auf einer Webseite Filesharing-Nutzer von Porno-Videos veröffentlichen wollten.
Die hätten es tasächlich fertig gebracht die Namen und Adressen von Abgemahnten zu veröffentlichen.
Gestoppt werden konnte dieser ekelerregende Wahnsinn erst durch eine einstweilige Anordnung des Landgerichts Essen.
Gruß
Bobby
AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Gibt es eigentlich irgend EINEN Punkt bei den Abmahnschreiben , der nicht falsch oder unwahr ist ? Offensichtlich stimmt ja nichtmal das Datum .
AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Zitat:
Zitat von
Hr.Lehmann
Gibt es eigentlich irgend EINEN Punkt bei den Abmahnschreiben , der nicht falsch oder unwahr ist ? Offensichtlich stimmt ja nichtmal das Datum .
Zu dieser Frage nochmal das Statement von der Anwaltskanzlei MMR Müller Müller Rößner:
Beitrag #38
AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Und wieder eine Anzeige gegen diese Halsabschneider:
Nach der Abmahnwelle einer Regensburger Rechtsanwaltskanzlei gegen Nutzer der Erotikfilm-Plattform Redtube hat die Verbraucher******** Brandenburg (VZ) Strafanzeige erstattet. Es bestünden "erhebliche Zweifel", ob die Beschaffung der IP-Adressen der abgemahnten Verbraucher mit rechten Dingen zugegangen sei, teilten die Verbraucherschützer am Freitag in Potsdam mit. Daher hätten sie Anzeige gegen die Anwälte, den Rechteinhaber und den Ermittler der IP-Adressen gestellt.
Qualle und mehr: N24 HIER
Und noch ein kleines Zitat von der Website der Kanzlei:
Zum angegebenen Zeitpunkt der erfassten Einwahlen in die Internettauschbörse ist niemand zu Hause gewesen?
Dieser stets gehörte Einwand ist völlig irrelevant. Es bedarf keiner Anwesenheit während eines Up-/Downloads. Daher vermag dieser Vortrag nicht einmal den Beweis des ersten Anscheins zu erschüttern. Vielmehr ist zu berücksichtigen, dass der Anschlussinhaber nach unserer Rechtsauffassung Verkehrssicherungspflichten unterliegt, die ihn verpflichten, in zumutbarem Umfang die Möglichkeit des Zugriffs durch Dritte zu erschweren bzw. unmöglich zu machen, gerade in der Zeit, in der er nicht zu Hause ist.
Na dann ist die Sache natürlich klar: Wenn ich selbst es nicht war, war es ein unbekannter Dritter...oder gar Keiner, denn: "Es bedarf keiner Anwesenheit während eines Up-/Downloads".
Ich wünsche mir, dass diese Kanzlei derartig mit Schadensersatzklagen überzogen wird, dass sich in Zukunft jeder Abmahnanwalt dreimal überlegt, sein Geld vielleicht doch auf ehrliche Art und Weise zu verdienen.
Gruß
Bobby
AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Das mit der Abmahnerei nimmt überhand ...
Geistiges Eigentum, Rechteverletzung usw ist ja ok !
Aber zb ...
Bei ebay weißt du ja bald nicht mehr wie du deine gewerblichen Auktionen abmahnsicher einstellen musst ...