Das Finanzamt wird dich dann auch im kleinen Stil wegen Stteuerhinterziehung anzeigen.
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Also, man kann mir doch nicht erzählen, dass ich, wenn ich einen Pullover für 10,00€ FÜR jemanden verkaufe, dass ich bei einer einbehaltenen Provision für mich von 2,50€ auf die gesamten 10,00€ Umsatzsteuer zahlen muss, oder? Ich muss aber hier wirklich sagen -wenn dass so ist, vergesse ich das mal lieber mit dem Geschäft. Dann müsste ich tatsächlich 1,60€ Umsatzsteuer zahlen, und mir bleibt vom Gewinn grad mal noch 0,90€. Dann habe ich meinen Gewinn gleich mal mit mehr als 60% versteuert, nö danke.
Das ist falsch.
Du meinst hier, dass Du als Kleingewerbebetreiber dem Vorsteuerabzugsverfahren nicht mitmachen möchtest. Da brauchst Du keine Mwst abführen, darfst dem Kunden aber auch kweine berechnen. Kannst natürlich auch keine Vorsteuer geltend machen.
Um dieses mitzumachen gibt es eine Umsatzobergrenze von 17500 € im Jahr.
Wenn ich nur 17500 Umsatz im jahr mache, Umsatz kein Gewinn, kann ich es seinlassen, denn da verhungere ich und kann och nichtmal Strom zahlen.
Das wären hochgerechnet auf die 75% an Euro Lieferanten 365 € im Monat Gewinn vor Steuern und Unkosten.
Na dann viel Spass.
Hi,
ich würde erstmal ernsthaft überprüfen,
ob sich diese "Geschäftsidee" überhaupt
als lohnend erweisen kann. Das sieht nach
meiner unmassgeblichen Meinung NICHT
danach aus. Ich wünsche Dir viel GLÜCK.
GRUSS
:gluck:
Prima, ein riesen Thread, und das resultat ist mehr als ernüchternd....schade.
Auf den Pullover, den ich für 10€ verkaufe, muss ich komplett auf die 10,00€ Umsatzsteuer zahlen, das wären 1,60€ und wie hier nun beschriebnen auf den Gewinn, welcher dass nun auch noch sein mag (meine 0,90€ oder die gesamten 2,50€??) noch einmal zusätzlich Gewinnsteuer. Meint ihr, ich soll das mit dem Laden lieber lassen und dem Staat ohne ein eigenes Geschäft lieber gleich monatlich Geld überwiesen? So wie das nämlich klingt kann man da echt noch Geld mitbringen
Hallo,
was soll daran genau Quatsch sein?
Wie kommst du darauf das hier 85% der Sachen vollkommen falsch ist?
D"as wären hochgerechnet auf die 75% an Euro Lieferanten 365 € im Monat Gewinn vor Steuern und Unkosten.
Na dann viel Spass."
Wie kommst du auf diese Rechnung?
Die ist doch Quatsch. Zählt also sicherlich zu den 85%.
Gruss Urmel
Ne, bei 10,00€ Verkaufspreis sind es bei 19% trotzdem nur 1,60€!
Also.
Ich verkaufe einen Pulli für jemanden für 10,00€. Zahle aufgrund der Kommissionsbasis dem Kunden seine 60% aus (ortsüblich bei uns, vergessen wir mal meine 75%).
Habe ich also 6,00€ für den Kunden und 4,00€ für mich.
Von den 4,00€ gehen erstmal 1,60€ Umsatzsteuer ab (versteuerung der kompletten 10,00€), bleiben noch 2,40€ Gewinn.
Auf die 2,40€ zahle ich nun nochmal herrliche Gewinnsteuer, wieviel dass nun auch immer sein mag.
Somit bleibt von meinem Gewinn ortsüblich gesehen weniger als 50% übrig. Ist das die richtige Rechnung?
Es ist aber so, dass hier jede Mange Leute mit Erfahrungen sind. Darum stelle ich natürlich zu beginn einmal hier die ersten Fragen, was das angeht. Ihr solltet nicht vergessen, dass ich keine Bill Gates werden will.
Mensch, ich will doch nur ein paar Kinderklamotten verkaufen und ein bisl was dazuverdienen. Ich will zu Beginn keine ANwälte, keine Steuerberater und keine Wissenschaftler einstellen, die auch mitverdienen wollen. Wenn ich aufm Flohmarkt gehe brauch ich doch auch keine Abi, oder?
[QUOTE=Lucky111;622265]Ne, bei 10,00€ Verkaufspreis sind es bei 19% trotzdem nur 1,60€!
Also.
Ich verkaufe einen Pulli für jemanden für 10,00€. Zahle aufgrund der Kommissionsbasis dem Kunden seine 60% aus (ortsüblich bei uns, vergessen wir mal meine 75%).
Habe ich also 6,00€ für den Kunden und 4,00€ für mich.
Von den 4,00€ gehen erstmal 1,60€ Umsatzsteuer ab (versteuerung der kompletten 10,00€), bleiben noch 2,40€ Gewinn.
Auf die 2,40€ zahle ich nun nochmal herrliche Gewinnsteuer, wieviel dass nun auch immer sein mag.
Somit bleibt von meinem Gewinn ortsüblich gesehen weniger als 50% übrig. Ist das die richtige Rechnung?[/QUOT
Achso du verkaufst Deinen Pulli für 10,00 incl 19 % Mwst. ok dann stimmt die Rechnung. Also nur für 8,40 + 1,60 Mwst.
Hallo lucky111,
also wenn du mit gebrauchten Sachen handeln möchtest ist die Rechnung richtig, wenn deine "Gewinnsteuer" die normale Einkommenssteuer ist.
Ich würde an deiner Stelle zu allererst einmal einen Steuerberater aufsuchen, um mir die suerlichen Seiten der nebenberuflichen Selbstständigkeit mal genau erklären zu lassen.
Dies wird nicht viel Kosten, wahrscheinlich wirst du die Anfangsberatung sogar kostenlos erhalten, da der Steuerberater auf einen neuen Mandanten hofft...
Und 2,40 euro Gewinn ist doch aich gar nicht soooo schlecht.
Gruss Urmel
Richtig, 2,40€ Gewinn ist nicht schlecht, aber damit krieg ich den Laden nicht am Laufen. Verschiedene Läden, die bei uns diese 60% auszahlen, sind eben nun nicht mehr da. Deswegen habe ich den Vorteil bei mir gesehen, wenn ich keine Ladenmiete zahle, dann eben mehr an den Kunden weiterreichen kann. Ich kann nur bestehen, wenn ich mehr als 60% an die Kunden durchreiche. Uns so wird aus den 2,40€ eben weniger. Weiviel, muss ich eben auskalkulieren.
Hallo Luck111,
mal eine ganz andere Frage dazu:
Warum möchtest du einen Laden(lokal) eröffnen und versuchst dein Glück nicht über einen shop bei ebay.
Der Vorteil ist, dass du einen viel größen Rahmen von potenziellen Kunden hast.
Auch muss der Laden ja gewisse Öffnungszeiten haben, wo immer einer im Laden sein muss, bei ebay kannst du es dann machen wenn du Lust und Zeit hast (natürlich recht zeitnah, sonst gibt es mecker...).
Wenn Du meine Beiträge ordendlich lesen würdest könntest Du die Rechnung verstehen. Also für Dich nochmal.
Wenn ich als Kleinunternehmer nicht am Vorsteuerabzugsverfahren teilnehmen möchte, so wie es Satin geschrieben hat, es dem Finanzamt so mitzuteilen ist eine Unsatzobergrenze im Jahr Voraussetzung. Diese liegt bei 17500 €.
17500 € geteilt durch 12 Monate sind es 1458,33 € im Monat Umsatz.
Davon bekommen die Lieferanten 75 % so hat sie sich das vorgenommen.
75 % von 1458,33 sind 1093,75. Also bleiben als Gewinn 364,58 übrig.
Wenn sich dann bei Abzug aller Unkosten, Strom, Heizung, Telefon usw. noch was übrig bleibt hat es sich dann gelohnt????
Wo soll das nun Unsinn sein???????????
Ich habe deine Beiträge gelesen und kopfschüttelnd zur Kenntnis genommen.
Der Unsinn besteht darin, dass du 75% des Umsatzes für Lieferanten annimmst.
Das ist Quatsch!!!
Und dazu stehe ich!
Wenn er bei ebay für einen Kinderpulli 1,90 Eru bekommt wird er ihn sicher nicht für 10 Euro ankaufen.
Du kannst Kommentare abgeben. :boese-traurig0165:
Gruss Urmel
Sie hat doch ganz eindeutig geschrieben, dass sie den Lieferanten 75 % Verkaufselös zusagen möchte. Du musst nicht nur meine Beiträge richtig lesen, sondern den ganzen Thread richtig lesen und dann nach Möglichkeit auch qualifizierte Antworten geben. Es macht nicht den Eindruck, dass Du im Steuerrecht sehr gut bewandert bist.
Und zu dem ebayerlös muss sie dann auch 75 % an den Lieferanten zahlen.
Versuch dein glück und es ist echt nicht so Umstänlich wies aussieht.
Was hast du zu verlieren ? Da es doch eh ein Nebengewerbe sein soll und du die Grundmittel schon hast.(Laden)
Das Steuerliche wird dir schon das finanzamt mitteilen da die nicht nur dafür da sind Leuten die kohle aus dem Rücken zu leihern sondern auch um Hilfestellungen zu leisten.
Wers nicht glaubt,probierts selber aber immer dran denken = Wie man in den Wald reinruft,so schallt es heraus.
So genug von mir zu diesem thema,da ich merke es wird sich Hochgeschaukelt an Kleinigkeiten.
Ne, ne,
er hast geschrieben, dass er 75% des Verkauferlöses auszahlen will.
Ich habe den ganzen Thread gelsen und auch verstanden.
Es macht den Eindruck, dass dies bei dir nicht der Fall ist.
Gruss Urmel
Will nicht bestreiten, dass du 25 im Geschäft bist. Weis ja nicht mit welchen Tricks Du handelst. Im Autohandel sind viele möglich.
Im A & V und nach den Bestimmungen des Gesetzes, und danach wurde gefragt ist das eben so wie ich es geschrieben habe. Sie hat nicht gefragt welche Tricks sie anwenden kann.
Glaub mir Finanzamt holt sich sein Geld. Kenne keinen Selbständigen der Freund des Finanzamtes ist.
Hallo satin,
hier juckt es mich, nochmal mit einem klaren "JEIN" zu antworten. Es ist halt doch nicht das Gleiche:
Mit "Umsatzsteuer" ist ganz genau die Steuer gemeint, die entsteht, wenn eine Lieferung oder sonstige Leistung getätigt wird. Die innergemeinschaftlichen Tatbestände (und einige Sonderfälle außerdem)möchte ich hier der Einfachheit halber außer Acht lassen.
Mit "Mehrwertsteuer" ist der ganze Kreislauf dieser Verkehrssteuer gemeint:
Vom Erzeuger über Zwischenhändler, Lohnveredler,usw. bis zum Endabnehmer wird nur der "Mehwert" besteuert, d.h. Steuer des jeweiligen Verkaufspreises minus Vorsteuer des Einkaufspreises des Unternehmers.
Den letzten, Privatabnehmer, beißen allerdings die Hunde:
Der zahlt alles, da er keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug hat. Er bezahlt die Mehrwertsteuer!
M.f.G
Lohengrin
:teufel3: :teufel3:
was soll das hiermit ratschläge.
1.hanwerk-kammer bei dir vor ort,und infos einholen,für deine geschäftssparte. da biste in der 1 reihe der infos.
2. finanzamt-beratung der steuerrechtlichen lage für den gewerbe schein.
3. steuerberater gespräch wie das abgeht mit den steuern.
wenn du das verstanden hast,und es passt dir.
dann mach dein geschäft auf.
uwe763
Ne denn, verkaufe ich Klamotten für 100 Euro, und der Kunde bekommt 70 Euro davon, habe ich Gewinn von 30 Euro gemacht. Versteure ich jetzt diese 30€ mit der Umsatz- (Mehrwertsteuer), müsste ich darauf 4,78€ zahlen. Bleiben also 25,22€ Gewinn. Diese 25,22€ müsste ich dann am Jahresende als Gewinn- (Einkommenssteuer) angeben, jedoch kann ich die mit meinen Auslagen gegenrechnen.
Hatts der Lucky jetzt? :confused:
Ciao
Es liegt mir fern, Dich hier zu schulmeistern oder zu belehren, aber genau das stimmt eben gerade nicht.
Der Unternehmer muß seinen Verkaufserlös [B]voll[B] versteuern und zwar mit der Umsatzsteuer.
Der Vorsteuerabzug ist ein davon völlig unabhängiger Vorgang!
Gerade eine saldierte Besteuererung, wie du sie hier erwähnst, ist eben nicht
vorgesehen.
So können beide Vorgänge ja beispielsweise auch zu völlig verschiedenen Veranlagungszeiträumen enstehen.
Außerdem könnte sich ein Steuerpflichtiger, der mit 1 Mio. € keine Erklärung abgibt, theoretisch damit herausreden, er hätte ja 190.000 € Vorsteuerabzug
gehabt und müßte so nichts erklären; er hat "ja keinen Mehrwert zu besteuern". Das sieht das Gesetz aber gerade nicht vor; es will es sogar vermeiden. Den Begriff Mehrwertsteuer kennt das UStG so gar nicht.
"Mehrwersteuer" ist ein Begriff, der eigentlich nur den betrifft, der mit der Umsatzbesteuerung (=Unternehmer) gar nichts zu tun hat: Den privaten Endabnehmer (Nichtunternehmer): Er bezahlt die gesamte Mehrwertsteuer, das ist die Steuer, die auf dem Wege der Umsatzbesteuerung letztendlich zum Schluß herauskommt. Hier liegt klar der Unterschied!
Nichts für ungut und danke für die Steuerdiskussion.
M.f.G
Lohengrin