Würd mich nicht wundern, wenn Brummi gezielt zum LG Hamburg gegangen sind. Das LG ist dafür bekannt nicht grad im Sinne des kleinen Mannes oder des Gegners zu entscheiden wenn es im Urheberrecht und dergleichen geht.
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Würd mich nicht wundern, wenn Brummi gezielt zum LG Hamburg gegangen sind. Das LG ist dafür bekannt nicht grad im Sinne des kleinen Mannes oder des Gegners zu entscheiden wenn es im Urheberrecht und dergleichen geht.
interessiert doch nicht weiter , solang das Urteil bestand hat. Endverbraucher können nicht belangt werden ( weil uninteressant)
Ich würd mir eher bei E**Y sorgen machen , weil der debug Modus schon eher einer sogenannten Vorrichtung entspricht.
Und wenn ich mir so den Weltweiten Zusammenschluß der P*yTV Anbieter so ansehe(gegen Piraten) wird mir himmel angst und bange.
Worte die einem nichtgefallen ......sollten nicht pers. genommen werden.............ich war heut feiern
...das passt zu meinem Beitrag wie die Faust auf`s Auge:
Zitat:
Illegale Receiver: *******-Sender Premiere schlägt zurück
Logo: Premiere Auf den Erfolg hat Premiere lange warten müssen. Nachdem immer mehr Bundesbürger dank ausländischer Receiver, die das Hacken der Premiere-Verschlüsselung besonders einfach machte (wir berichteten), zu Schwarzsehern wurden, hat Premiere nun juristisch einen Sieg auf der ganzen Linie eingefahren. Das war sicherlich so geplant, denn wieder einmal wurde für das Grundsatzurteil das berühmt-berüchtigte Landgericht Hamburg bemüht. Wenn es um verbraucherfeindliche Urheberrechtsauslegung geht, ist das Landgericht nach wie vor die erste Adresse in Deutschland. Auch dieses Mal haben die Richter mit ihrem Urteil vollständig im Sinne des Klägers entschieden.
So ist vom Landgericht in einer Einstweiligen Verfügung nicht einfach nur der weitere Verkauf der Receiver verboten worden, darüber hinaus muss Importeur Zehnder sämtliche Kundendaten an Premiere weitergeben und damit alle Zwischenhändler und Endkunden der Receiver, die irgendwann einmal in den Lagerhallen Zehnders standen.
Premiere-Vertreter Hans Seger ließ keinen Zweifel daran, dass man alle Händler und Endkunden, derer Adressen man habhaft werde, auf Schadensersatz verklagen wolle. Mit dem Urteil aus Hamburg im Rücken dürfte das kein Problem sein, denn eines Beweises, dass die Receiver tatsächlich zum Schwarzsehen verwendet wurden, bedarf es nicht. Es genügt, dass die Firmware einen sogenannten Emulator enthält, der das Vorhandensein einer Smart**** vortäuscht und mit entsprechenden Schlüsseln aus dem Internet für den Premiere-Hack verwendet werden kann.
Nach Unternehmensangaben war der Sieg bitter nötig. Nachdem im Weihnachtsgeschäft 2007 immer mehr der vornehmlich in Asien hergestellten Free-to-Air-Receiver in Deutschland verkauft wurden, brachen die Abonnentenzahlen weg, was bereits zu Sparmaßnahmen bei Premiere geführt habe. Vielleicht kann sich der Sender ja jetzt mit den Schadensersatz-Klagen ein zweites wirtschaftliches Standbein aufbauen. Dafür müsste das Urteil allerdings Bestand haben. Bislang wurden fast alle “scharfen” Rechtsauffassungen des Landgerichts Hamburg von höheren Instanzen wieder zurecht gebogen. Importeur Zehnder ist also gut beraten, in die nächste Instanz zu gehen, bzw. die Einstweilige Verfügung anzufechten.
Nicht betroffen von dem Urteil sind digitale Receiver, die keine vorgefertigten Emulatoren enthalten, aber deren Firmware modifiziert werden kann, wie bspw. die Receiver des russischen Unternehmens Opticum oder die OpenSource-Kabel- und Satelliten-Receiver Dreambox von Dream Multimedia.
Um auch diesem Problem Herr zu werden, wird Premiere neben der bestehenden und inzwischen weitgehend wirkungslosen Nagravision-Verschlüsselung "....Anmerkung loll"
zukünftig eine NDS-Videoguard-Verschlüsselung einsetzen. Bis spätestens September sollen alle Premiere-Receiver entsprechend umgerüstet sein.
Frühere Verschärfungen der Verschlüsselung mussten allerdings meistens nach kurzer Zeit wieder zurück genommen werden, weil auch zu viele legale premierezertifizierte Geräte nichts mehr empfangen konnten.
von Holger Blessenohl in TV, Video, HiFi | 06.05.2008
Quelle
......loll!!!
schaun wir mal , von da ab und 2 Jahre später
in anbetracht der vorgehensweise von pw in 2002 / 2003 ....
ist das hier pille palle !
damals hatte pw das komplette ebay im griff !
da hast du nicht eine d box mit linux mehr gefunden !
geschweige eine fun oder einen progger
einfach nichts mehr... pw ist damals gegen jeden vk und k rigoros vorgegangen !
und jetzt ausgerechnet zehnder ...
Gegen die bösen Zebra-Käufer wollten die damals ja auch vorgehen und das Huftier rennt immer noch ohne Strafe.
Ich denke das ist alles Panikmache u. so lange man nicht als Verkäufer von diesen schlimmen Sachen auftritt, kann einem nicht viel passieren.
:239:
Ich darf allerdings nochmals darauf verweisen,
daß hier "Großhändler" gemeint sind...
nicht die kleinen Fischchen!
Das ganze passt zum berühmten Sommerloch,
wie Jürgen Drews zum Ballermann.
Gruß
Bobby
Erinnert mich irgendwie an die Ära Zummwinkel. :lol: :lol: :lol:Zitat:
Premiere-Vertreter Hans Seger ließ keinen Zweifel daran, dass man alle Händler und Endkunden, derer Adressen man habhaft werde, auf Schadensersatz verklagen wolle.
Nicht das hier bald nee DVD ( äh , meinte natürlich nee Blue-Ray Disc ) auf-
taucht und dort alle Händler mit Namen , Telefonnummern , Nick Namen bei Spinne inkl. Passwort , Fake Email und sonstigen vorlieben zum vorschein kommt.
Also , alle mal ganz groß jetzt Angst haben und hoffen das keiner dabei ist. :a115:
Brainstorm
Hä? Nirgends auf der Verpackung steht "Enthält Nagra-Emulator"... hallo?? Das wird nich so einfach mit dem Schadenersatz. Ein Messerblock enthält Mordwaffen, eine Kettensäge ist dafür vorbereitet Menschen zu zersägen und ein Auto ist sogar heutzutage dafür ausgestattet einen Menschen zu töten und schützt mich dabei noch... da gibs auch kein Schadenersatz im Vorraus...
Ma schaun wie das bei den anderen Receivern aussieht... wenn die sowas noch beim Smart MX04 finden, wirds richtig bunt.
Mal ne Frage an die Leute, die son Teil haben: ist denn da tatsächlich von Haus aus schon ein EMU drin? Oder musste der, wie die anderen auch erst gepatcht werden?
[QUOTE=wegomyway;831327]selbst wenn die meine käuferadresse bekommen müssen die mir erstmal nachweisen das ich gewusst habe das ich damit das tolle programm sehen konnte bzw. kann ( ok , umwissenheit schützt nicht vor strafe ) . weiterhin denke ich mal das ich mir einen papierlappen besorgen , ala bsr , wo drauf steht das sat-receiver bla-bla zum schrott abgegeben worden ist ... fertisch ist das ganze .... und mit einem durchsuchungsbefehl ... soweit kommt es eh nicht , oder wollen die zu tausenden in die wohnungen/häuser kommen um zu gucken ob da s oein ding rumsteht .....[/QUO
Richtig ist die Sache mit der Unkenntnis, aber das Gesetz will auch einen zumindest bedingten Vorsatz, Der ist wohl in diesem Fall wirklich schwer nachzuweisen..
Bleib mal locker. Bis jetzt gibs auch noch kein Gutachten zu den anderen (bzw. Brummiere hats noch nich rausgerückt).
Aber wenn bei den Allerweltsreceivern wie Comag oder Smart und Derivate so ein Gutachten kommt, dann wirds intressant.
Aber denke mal Brummi hat diverse Gutachten anfertigen lassn, die sind ja nich doof... aber nur bei Zehnder wurd wohl iwas gefunden...
es geht nicht darum ob da ein emu drauf ist, sondern um zitat: "...eindeutige Vorrüstungen implementiert..".
das meint, das in den original firmwares etwas vorbereitet ist, was nur für den emu betrieb sinn macht, welches quasi als beweis für die absicht des herstellers gewertet werden soll.
was damit gemeint ist, und ob das ausreicht dem hersteller den import dauerhaft verbieten zu können - bleibt abzuwarten. aber mal ganz ehrlich, die hersteller der baumarkt-receiver haben sicher ganz ordentlich verdient damit - und sind sicher nicht irre unglücklich darüber dass ihre firmware zufällig emu kompatibel ist - das weiss jeder - aber was man weiss/denkt und was das lt. gesetz am ende recht ist - sind 2 versch. dinge.
Und Ihr seid alle Mörder, zumindest ist in Eurer Wohnung die eindeutige Vorrüstung (zb Küchenmesser) zu finden.
Bei mir natürlich auch.
Gruß
obdat
Es ist nicht das erste Mal, dass das LG Frankfurt offenbar kollektiv seinen Verstand in der Apfelweinkneipe abgegeben hat...
Falls das Urteil so Bestand haben sollte (sieht ja nicht nach Berufung durch Zehnder aus), sind ähnlichen Verfahren Tür und Tor geöffnet.
Schon wieder wurde ein Unternehmen geschützt, dass sich durch eigene Unzulänglichkeit überhaupt erst in diese Lage gebracht hat. Gleichzeitig werden Hersteller und Kunden bedroht bzw. mit Strafen belegt für eine nicht mal nachweislich begangene Straftat...
Langsam glaube ich wirklich, dass die Bananen in dieser Republik doch hervorragend wachsen. :schilder0576:
Was kann denn ein Hersteller dafür, dass andere Leude ne neue Software programmiern (Stichpunkt Piraterie-Software).
Premiere HALLO??? Ihr habt damit angefangen und den heute noch bekanntesten Receiver geschaffen: D-Box II !
Genau so ist es Qnkel.
:gluck: