Noch etwas neues.
Quelle und LINK:
http://www.abendblatt.de/vermischtes...t-zurueck.html
Druckbare Version
Noch etwas neues.
Quelle und LINK:
http://www.abendblatt.de/vermischtes...t-zurueck.html
Gibt es eigentlich irgend EINEN Punkt bei den Abmahnschreiben , der nicht falsch oder unwahr ist ? Offensichtlich stimmt ja nichtmal das Datum .
Zu dieser Frage nochmal das Statement von der Anwaltskanzlei MMR Müller Müller Rößner:
Beitrag #38
Und wieder eine Anzeige gegen diese Halsabschneider:
Nach der Abmahnwelle einer Regensburger Rechtsanwaltskanzlei gegen Nutzer der Erotikfilm-Plattform Redtube hat die Verbraucher******** Brandenburg (VZ) Strafanzeige erstattet. Es bestünden "erhebliche Zweifel", ob die Beschaffung der IP-Adressen der abgemahnten Verbraucher mit rechten Dingen zugegangen sei, teilten die Verbraucherschützer am Freitag in Potsdam mit. Daher hätten sie Anzeige gegen die Anwälte, den Rechteinhaber und den Ermittler der IP-Adressen gestellt.
Qualle und mehr: N24 HIER
Und noch ein kleines Zitat von der Website der Kanzlei:
Zum angegebenen Zeitpunkt der erfassten Einwahlen in die Internettauschbörse ist niemand zu Hause gewesen?
Dieser stets gehörte Einwand ist völlig irrelevant. Es bedarf keiner Anwesenheit während eines Up-/Downloads. Daher vermag dieser Vortrag nicht einmal den Beweis des ersten Anscheins zu erschüttern. Vielmehr ist zu berücksichtigen, dass der Anschlussinhaber nach unserer Rechtsauffassung Verkehrssicherungspflichten unterliegt, die ihn verpflichten, in zumutbarem Umfang die Möglichkeit des Zugriffs durch Dritte zu erschweren bzw. unmöglich zu machen, gerade in der Zeit, in der er nicht zu Hause ist.
Na dann ist die Sache natürlich klar: Wenn ich selbst es nicht war, war es ein unbekannter Dritter...oder gar Keiner, denn: "Es bedarf keiner Anwesenheit während eines Up-/Downloads".
Ich wünsche mir, dass diese Kanzlei derartig mit Schadensersatzklagen überzogen wird, dass sich in Zukunft jeder Abmahnanwalt dreimal überlegt, sein Geld vielleicht doch auf ehrliche Art und Weise zu verdienen.
Gruß
Bobby
Das mit der Abmahnerei nimmt überhand ...
Geistiges Eigentum, Rechteverletzung usw ist ja ok !
Aber zb ...
Bei ebay weißt du ja bald nicht mehr wie du deine gewerblichen Auktionen abmahnsicher einstellen musst ...
zzzttt ich bin gerade dabei einen neuen onlineshop aufzusetzen ... der ist ja in 4 Monaten wieder unbrauchbar !
Der Gegenwind wird immer größer.
In der Abmahnwelle wegen angeblich illegaler Porno-Clips im Internet hat die Plattform Redtube eine einstweilige Verfügung erwirkt. Demnach dürfen keine weiteren Abmahnungen mehr verschickt werden.
Damit ist es der Firma und der von ihr beauftragten Anwaltskanzlei U + C bis auf weiteres untersagt, weitere Abmahnungen zu verschicken.
Qualle und mehr: Frankfurter Rundschau HIER
Falls demnächst Jemand einen Anwalt braucht....U + C hat bald gaaanz viel Zeit
Gruß
Bobby
Aber bitte nicht in den Knast stecken, sondern kriegen die Wärter Abmahnungen :grinsend0229:
Ich hoffe, den "Collegen" widerfährt dann auch in diesem Fall massenweise das, was RA Dr. Felling schon erstinstanzlich gegen diese Brut erreicht hat.
Klick
Redtube-Abmahnungen: Rechteinhaber wehrt sich
.... Nun hat sich der Rechteinhaber The Archive AG dazu geäußert.
....
Reichert ist Verwaltungsrat bei The Archive AG, der Schweizer Firma, deren Rechte bei den Abmahnungen vertreten werden. In einer Mitteilung stellte Reichert fest, dass es zu einer Vielzahl von falschen Spekulationen über eine möglicherweise sogar unrechtmäßige Datenerhebung gekommen sei. Diesen Vorwürfen träte er entschieden entgegen.
Die Software GladII 1.1.3 basiere "auf üblichen Internet-Technologien", ..Verdeckte Malware wie Viren und Trojaner seien nicht zur Erhebung genutzt worden. Der Einsatz der Software lasse "keine rechtlichen Bedenken zu". IP-Adressen, Links und Zugriffszeiten seien korrekt erfasst worden, Vertipper-Domains könnten ausgeschlossen werden.
Diese Spekulationen konnte Reichert aber nicht entkräften – eine nachprüfbare Aufklärung bot er nicht an. Die abmahnende Kanzlei U+C hatte letzte Woche erklärt, dass es ein Gutachten gäbe, welches die rechtliche Unbedenklichkeit der Ermittlungssoftware bestätige. Dieses Gutachten wurde durch die Kanzlei Diehl & Partner erstellt, ist jedoch nach wie vor nicht einsehbar.
Auch der dubiose Anstieg der Zugriffszahlen auf zwei der abgemahnten Videos habe laut Reichert übrigens eine einfache Erklärung: Wegen des Einsatzes einer Monitoring-Software zur Feststellung der Verfügbarkeit der Medien-Dateien sei es zu einem Anstieg der Aufrufe auf den Portalseiten gekommen, so die kuriose Aussage.
Qualle und mehr: T-online.de HIER
Irgendwie erinnert mich dieses entschiedene Entgegentreten an den kleinen Jungen, der beim Keksstibitzen erwischt worden ist und mit Krümeln in den Mundwinkeln sagt: Ich? Nein, ich doch nicht.
Gruß
Bobby
Hat Deine Bekannte bzw. deren Mann wirklich ein Schreiben erhalten, oder eine Mail?
Vordatierte Schreiben von den Collegen wären nämlich einen neue Dimension...habe ich noch nirgendwo gelesen.
Die Trittbrettfahrermails sind ja bekannt.
Er hat ein Schreiben erhalten, keine mail.
"Abmahner besitzt Filmrechte womöglich gar nicht
Im Fall der Abmahnungen von Nutzern des Internet-Pornoportals Redtube gibt es neue Zweifel an der Rechtmäßigkeit des juristischen Vorgehens. Womöglich besitzt die Schweizer Firma, in deren Auftrag die Abmahnungen verschickt worden sind, die Online-Verwertungsrechte für die betreffenden Sexfilme gar nicht. Dies deuten die Verträge an, die der "Welt am Sonntag" vorliegen.
.....Die Vertragskopien, die der "Welt am Sonntag" vorliegen, lassen nun außerdem Zweifel aufkommen, ob die The Archive die Online-Verwertungsrechte an den vier Pornofilmen, um die es geht, überhaupt rechtmäßig erworben hat. Den Vertragskopien zufolge hat The Archive die Online-Verwertungsrechte von Pornos von der Berliner Firma Hausner Productions übernommen...."
Qualle und viel mehr: welt.de HIER
Gibt`s eigentlich irgend etwas an diesem Fall, was nicht nach Betrug riecht?
Gruß
Bobby
Hallo
Abmahnung Fristverlängerung - Musterbrief ( DOC )
Mit diesem Musterbrief als Word-Dokument erwirken Sie eine Fristverlängerung,
wenn Sie eine Abmahnung für eine Filesharing- oder Tauschbörsen-Verletzung erhalten haben.
Quelle :
http://www.verbraucher********-rlp.de/media118221A
Den heruntergeladenen Musterbrief im DOC-Format öffnen Sie mit Microsoft Office oder einem kostenlosen Pendant wie OpenOffice
und ergänzen alle erforderlichen Daten.
Schicken Sie anschließend den Brief mittels Einschreiben mit Rückschein an den Abmahnenden.
------------------------------------------------------------------
Guten Rutsch ins Jahr 2014 wünscht , greggy :gluck:
Mit Zone-Alarm und Antivir - gehört der Rechner nicht mehr Dir !!!
Hallo
Strafanzeige gegen Rechtsanwalt Thomas Urmann
Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen Thomas Urmann,
den Geschäftsführer der Rechtsanwaltsgesellschaft Urmann + Collegen, eingeleitet.
Das teilte die Kanzlei Müller Müller Rößner (MMR) mit.
MMR hatte Strafanzeige gegen Urmann wegen besonders schwerer Erpressung oder besonders schweren Betruges eingereicht.
Quelle : golem.de
http://www.golem.de/news/redtube-sta...01-103679.html
Betreff: Strafanzeige gegen Rechtsanwalt Thomas Urmann
http://www.mueller-roessner.net/file...mas_Urmann.pdf
---------------------------------------------------------------
Ein Frohes neues Jahr 2014 wünscht Euch , greggy
Mit Zone-Alarm und Antivir - gehört der Rechner nicht mehr Dir !!! :zwinkernd0037:
Hallo
Porno-Abmahnungen: Justizministerium hält Streaming für unbedenklich
Wer streamt, kopiert nicht - und begeht keine Urheberrechtsverletzung.
Das antwortet das Justizministerium auf eine Anfrage der Linken.
Damit widerspricht die Regierung Anwälten, die Tausende Porno-Nutzer abgemahnt haben.
Quelle :
http://www.spiegel.de/politik/deutsc...-a-942198.html
------------------------------------------------------------------
Freundliche Grüße , greggy
Mit Zone-Alarm und Antivir - gehört der Rechner nicht mehr Dir !!! :zwinkernd0037:
Hallo
Abmahn-Anwalt räumt rechtliche Probleme ein
Der Regensburger Abmahn-Anwalt Thomas Urmann von der Kanzlei Urmann und Collegen hat erstmals eingeräumt,
dass er bei der Durchsetzung der Schadensersatzansprüche gegen Nutzer des Pornokanals RedTube auf Probleme
stoßen könnte.
Im „schlimmsten Fall hätten die Abgemahnten dann einen Schadenersatzanspruch gegen The Archive“.
Sollten sich Ansprüche gegen seine Kanzlei richten, sei sie „durch eine hohe Haftpflichtversicherung geschützt“.
Quelle :
http://www.focus.de/magazin/kurzfass...d_3531388.html
---------------------------------------------------------------------
Freundliche Grüße , greggy
Mit Zone-Alarm und Antivir - gehört der Rechner nicht mehr Dir !!! :zwinkernd0037:
Wo kann ich eine Haftpflichtversicherung abschließen, die auch bei Betrug eintritt?
Betrug ist Vorsatz, da greift keine Versicherung dieser Welt.
Im Fall der Massenabmahnung von Redtube-Nutzern sind die Drahtzieher abgetaucht. Offenbar wollen die Verantwortlichen ihre Spuren verwischen - und sich damit einer rechtlichen Verfolgung entziehen.
Die Hintergünde der schon bisher dubiosen Abmahnungen von Nutzern des Onlineportals Redtube werden immer verdächtiger. Nachdem die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Aktion immer lauter wurde, haben sich die Hintermänner der viel diskutierten Massenabmahnung offenbar aus dem Staub gemacht. Bei der Schweizer The Archive AG, von der die Anwaltskanzlei U+C mit dem Versenden der Abmahnungen beauftragt hatte, ist es zu mehreren Veränderungen gekommen, wie die "Zeit" berichtet. Alles deutet auf eine Verschleierung der Spuren hin.
Qualle und mehr: digitalfernsehen HIER
Außerdem liegt inzwischen das Gutachten zur Software GladII 1.1.13 vor, das die Ermittlung der IP-Adressen zu den Redtube-Abmahnungen erklären soll. Es ist laut Experten "nichtssagend und dünn" bis "völlig untauglich".
Überraschend sei, so die MMR-Anwälte, wie nichtssagend und dünn das Gutachten, in dem sich auf nur zwölf Seiten die Buchstaben recht sparsam verteilen, tatsächlich ist. Ausgeführt werde darin lediglich, dass Testdownloads von drei Medien-Hostern durchgeführt wurden. Anschließend sei mit einem Browser "das Web-Interface der Software GLADII 1.1.3 angesurft worden". Dort seien dann die IP-Adressen, von denen der Abruf der Downloads erfolgte, angezeigt worden. "Die entscheidende Frage, wie der Traffic zwischen Nutzer und Medien-Hoster protokolliert wurde, wird gar nicht angesprochen", kritisieren die Anwälte.
Qualle und mehr: golem HIER
Ich möchte gar nicht wissen, wie viele Massenabmahner sich bereits in der Vergangenheit ihre Taschen durch puren Betrug vollgestopft haben.
Gruß
Bobby
Hallo
Abmahnungen wegen Redtube-Pornostreaming: Landgericht Köln gibt Beschwerden statt
27.01.2014 - 14:48 Uhr
Gute Nachricht für die Empfänger der Streaming-Abmahnungen:
Das Landgericht Köln hat Beschwerden gegen die Auskunftsbeschlüsse stattgegeben.
Die Daten der Nutzer hätten niemals herausgegeben werden dürfen.
Quelle :
http://www.heise.de/newsticker/meldu...ho.beitrag.rdf
-----------------------------------------------------------------
Freundliche Grüße , greggy
Mit Zone-Alarm und Antivir - gehört der Rechner nicht mehr Dir !!! :zwinkernd0037:
Gericht korrigiert Entscheidung
Trotz Wende in der Redtube-Affäre: Die Betroffenen sind die Dummen
http://www.focus.de/digital/internet...nline-Finanzen
Hallo
Massenabmahner Urmann erscheint nicht zu Betrugsprozess
Der als Massenabmahner bekannte Rechtsanwalt Thomas Urmann sollte ab Montag in Augsburg wegen Betrugs und Insovenzverschleppung
vor Gericht stehen. Nur - er kam nicht.
Die Staatsanwaltschaft Augsburg wirft Urmann vor, als Geschäftsführer einer Fleisch- und Wurstfabrik in Gundelfingen (Landkreis Dillingen)
nicht rechtzeitig Insolvenz angemeldet zu haben. Die Firma sei bereits im März 2009 zahlungsunfähig gewesen. Doch erst im April 2010 sei
dann tatsächlich Insolvenz angemeldet worden.
Erschwerend hinzu kam nach Angaben der Ermittler, dass Urmann trotz der Zahlungsunfähigkeit weiter Aufträge an Lieferanten herausgab -
die dann nicht bezahlt wurden. Der insgesamt entstandene Schaden wird auf über 350.000 Euro geschätzt.
Zudem sollen Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter nicht abgeführt worden sein.
Quelle :
http://www.augsburger-allgemeine.de/...d29228392.html
-------------------------------------------------------------------
Freundliche Grüße , greggy
Mit Zone-Alarm und Antivir - gehört der Rechner nicht mehr Dir !!! :zwinkernd0037:
Hallo
RedTube-Abmahner erleiden Niederlage vor Gericht
11.04.2014 - 10:39 Uhr
Das Amtsgericht Potsdam hat ein Versäumnisurteil gegen die Kanzlei Urmann und Kollegen gefällt, die nicht vor Gericht erschienen.
Das Gericht hat laut Prozessbeteiligten keinen Zweifel daran gelassen, dass die Abmahnung unberechtigt gewesen sei.
Diese wurden außerdem dazu verpflichtet, die kompletten Prozesskosten zu übernehmen, womit sich die Abmahnungen,
die eigentlich Geld einbringen sollten, wohl in ein klares Verlustgeschäft verwandeln werden.
Quelle :
http://www.heise.de/newsticker/meldu...ho.beitrag.rdf
------------------------------------------------------------------
Freundliche Grüße , greggy
Mit Zone-Alarm und Antivir - gehört der Rechner nicht mehr Dir !!! :zwinkernd0037:
U+C legt Mandat zu Redtube-Abmahnungen nieder
Die Anwälte Urmann + Collegen (U+C) haben ihr Mandat für die spektakulären Redtube-Abmahnungen niedergelegt und vertreten die Firma The Archive AG nicht mehr.
Die Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) hat ihr Mandat für die Redtube-Anmahnungen niedergelegt. Das berichtet der Rechtsanwalt Thomas Fell im Blog Anwalt24.de. "In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Hannover, in dem wir für einen Mandanten eine negative Feststellungsklage eingereicht haben, gibt es eine überraschende Wendung", berichtet Fell. Mit Schreiben vom 30. April 2014 wurde dem Gericht mitgeteilt, dass U+C Rechtsanwälte das Mandat niedergelegt haben und die Firma The Archive AG nicht mehr vertreten.
Fell hatte die ordnungsgemäße Rechteinhaberschaft von The Archive AG bestritten. Nun hätte die Kanzlei U + C im Einzelnen nachweisen müssen, dass die Abmahnung im Detail ordnungsgemäß waren. Fell erwartet in der Feststellungsklage keine weiteren Aktivitäten durch die The Archive AG.
Qualle & mehr: golem.de HIER
Was schon lange befürchtet wurde, ist also wahr: Es wurde ohne rechtlich gesicherten Hintergrund abgemahnt.
Gruß
Bobby
Hallo
Redtube-Abmahner Urmann hofft auf Bewährungsstrafe
Dienstag, 26.08.2014 | 13:25 Uhr von Hans-Christian Dirs
Der für seine Redtube-Abmahnschreiben bekannte und berüchtigte Regensburger Rechtsanwalt Thomas Urmann könnte mit einer Bewährungsstrafe davon kommen. Sofern er ein Geständnis ablegt. Urmann steht nämlich wegen Betrugs und Insolvenzverschleppung vor Gericht.
Quelle:pcwelt
http://www.pcwelt.de/news/Redtube-Ab...g-8875323.html
--------------------------------------------
Freundliche Grüße , greggy
Zitat aus der angegebenen Quelle:
"Urmann soll als Geschäftsführer einer Fleisch- und Wurstfabrik Lieferanten um 390.000 Euro betrogen und Sozialversicherungsbeiträge für Angestellte nicht abgeführt haben."
Ist das Betrügen des Staates bei Wurstfabrikanten eigentlich genetisch bedingt?
Gruß
Bobby
Hallo
Redtube-Abmahner Thomas Urmann verurteilt
Das Augsburger Amtsgericht hat den durch Porno-Pranger und Redtube-Abmahnungen zu zweifelhaftem Ruhm gekommenen Regensburger Rechtsanwalt Thomas Urmann wegen Betrugs und Insolvenzverschleppung verurteilt.
Urmann verliert anscheinend auch seine Zulassung als Rechtsanwalt
Quelle:
http://www.pcwelt.de/news/Redtube-Ab...g-8880939.html
--------------------------------------------
Freundliche Grüße , greggy
80.000 Euro laufen bei ihm unter Portokasse und für seine betrügerischen Abmahnungen wurde er ja leider nicht verurteilt.
Was mich menschlich viel mehr aufregt, ist, dass jemand der wegen angeblichen Gesetzesbruch (Streaming) tausende von Menschen als Verbrecher abstempelt, nebenbei betrügt und beschei*t, was das Zeug hält.
Das ist in etwa so, als ob die Polizei in falscher Richtung auf die Autobahn auffährt und alle Entgegenkommenden mit einem Strafzettel wegen "Geisterfahrens" bedenkt.
Gruß
Bobby
80.000 Euro sind in der Tat nicht viel für ihn.
Der Verlust der Zulassung als Rechtsanwalt würde ihn aber schon hart treffen.
Hallo
Noch darf Thomas Urmann sich "Rechtsanwalt" nennen
Der wegen Insolvenzverschleppung, Sozialkassenbetrugs und versuchten Betrugs verurteilte Regensburger Anwalt Thomas Urmann
verliert mit Rechtskraft des Urteils nicht automatisch seine anwaltliche Zulassung. Um seine berufsrechtliche Stellung muss
der "Redtube-Abmahn-Anwalt" noch in einem erneuten Verfahren bangen.
Thomas Urmann ist nicht automatisch mit Rechtskraft des Urteils seine Zulassung los. Einige Medien hatten dies fälschlicherweise
berichtet und sich auf eine missverstandene Auskunft des Verteidigers Jan Bockemühl berufen.
Über die berufsrechtlichen Konsequenzen habe nicht das Gericht, sondern im Regelfall die zuständige Anwaltskammer in einem gesonderten
berufsrechtlichen Verfahren zu entscheiden, stellt auch Martin W. Huff, Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln, klar.
Quelle :
http://www.lto.de/recht/nachrichten/...altszulassung/
---------------------------
Freundliche Grüße , greggy
Hallo
RedTube-Abmahner Urmann fängt eine weitere Klatsche vor Gericht
Der durch die zahlreichen Abmahnungen gegen angebliche Nutzer der Porno-Streamingplattform RedTube bekannt
gewordene Anwalt Thomas Urmann kassierte vor Gericht nun die nächste Niederlage. Auch in diesem Fall ging
es um Abmahnungen durch ihn - diese seien schlicht sittenwidrig gewesen
Eine Empfängerin einer solchen Abmahnung wehrte sich allerdings vor Gericht gegen das Schreiben.
In erster Instanz bekam sie vor dem Amtsgericht Regensburg auch Recht. Doch nicht nur das:
Das Urteil fand ziemlich klare Worte und bezeichnete die Abmahnungen selbst als sittenwidrig und unterstellte
dem Anwalt eine "besonders verwerfliche" Gesinnung.
Quelle:
http://winfuture.de/news,84832.html
-----------------------------------
greggy
Hallo
Urteil: Redtube-Abmahner muss Betroffenen Schadensersatz zahlen
Demnach muss Urmann gesamtschuldnerisch mit der Nachfolgegesellschaft Z9 sämtliche Kosten erstatten, die alle Abgemahnten
für die Abwehr der falschen Anschuldigungen aufwenden mussten. Das Gericht gründet sein Urteil dabei vor allem auf die Feststellung,
dass Urmanns Geschäftspraktiken eine "vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung zugrunde liegt".
Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht.
Quelle :
http://winfuture.de/news,86600.html
-----------------------------------
greggy
Und wie es zu diesem charakterlich einwandfreien Menschen passt, hat Uhrmann bereits für ein anderes Unternehmen Insolvenz angemeldet.
Es wird also bei den Opfern gar nichts ankommen.
Aber vielleicht begegnet man dem Herrn ja mal im Wald ;)
Gruß
Bobby
Anschliessend zahlst du ihm dann noch Täter - Opferausgleich
Diesen Herrn sollten die Opfer nach Malaysia zum Urlaub einladen, aber darauf achten das der Koffer mindestens ein Kilo Kokain enthält.