Ich möchte hier mal ein paar Sachen klar stellen, da sie einfach sachlich falsch sind.
Natürlich hat sie das, wenn nicht die EEG-Umlage, was denn dann? Für Strom aus regenerativen Ressourcen werden Einspeisevergütungen gezahlt. Diese Mehrkosten werden wieder auf den Strompreis umgelegt. Da der Staat die Gelder erst gar nicht in die Finger bekommt, handelt es sich auch nicht um eine Beihilfe - für wen auch immer. Die Entwicklung der EEG-Umlagenhöhe ist eine andere Geschichte.
Das mit den Perspektiven der Stromkonzerne kann ich zmindest im Zusammenhang mit dem EEG nicht nachvollziehen.
Die energieintensiven Branchen, welche von der besonderen Ausgleichsregelung §64 EEG profitieren, sind nicht von der Zahlung der EEG-Umlage befreit sondern begrenzt. Sie zahlen für die erste GWh die volle Umlage, darüber hinaus 15% der EEG-Umlage bis eine Summe in Höhe von 0,5% der Bruttowertschöpfung erreicht ist (diese Regelung dürfte auf die meisten Unternehmen zutreffen). Und ja, diese vermiedenen Kosten werden auf die anderen Verbraucher umgelegt. Dazu gehören auch gewerbliche Letztverbraucher, die nicht die Kriterien des EEG erfüllen. Ob alle Branchen der Liste 1 und 2 wirklich anspruchsberechtigt sein müssen, ist eine andere Geschichte. Fakt ist aber, dass ohne diese Regelung kein Glas, kein Papier, kein Metall und kein Nichteisen-Metall mehr in Deutschland hergestellt werden würde. Es wird immer der Eindruck erweckt, die Industrie macht sich an der reduzierten Umlage satt (und der Bund kann es ja auch nicht, aus den oben genannten Gründen). Wer sich mal die Jahresberichte solcher Konzerne anschaut, erkennt recht leicht, dass die Zahlung der vollen EEG-Umlage in der Regel mehr als den Profit ausmachen würde. Die Kosten müssten also eh auf den Verbraucher umgelegt werden. Die Auswirkungen auf die Wirtschaftspolitik kann sich jeder selber ausmalen.
Was mit dem Mengenrabatt bei den extrem hohen Stromverbrauch gemeint sein soll, ist mir auch schleierhaft. Der Strom selber wird am Termin-, Spot- oder Regelenergiemarkt gehandelt und ist für jeden nachvollziehbar. Über die Ökosteuer in Verbindung mit dem sogenannten Spitzenausgleich nach dem StromStG und EnergieStG werden indirekt Rentenbeiträge finanziert. Netzentgeltbefreiungen gibt es seit dem Unrteil des EuGH auch nicht mehr. Also was soll das bitte sein?
Anspruchsberechtigt sind Unternehmen der Liste 1 und 2 des EEG mit einem Stromverbrauch von mindesten 1 GWh und einer Stromkostenintensität (Verhältnis aus Stromkosten zu Bruttowertschöpfung) von mindestens 14%. Es kann ja durchaus sein, dass einige Unternehmen bei 990 MWh liegen und versuchen die Hürde zu nehmen. Auf 99% der anspruchsberechtigten Unternehmen trifft das garantiert nicht zu. Die Redzuzierung der Energiekosten liegt im Eigeninteresse der energieintensiven Branchen.
Nirgends sonst ist das offensichtlicher!Zitat:
Zitat von Duke
CU rqs