"und verurteilten ihn außerdem zur Zahlung von 40 Euro Schadenersatz und 100 Euro Abmahnkosten."
40 Euro halte ich nicht für maßlos. 100 Euro Anwaltsgebühr sind auch nicht so utopisch.
Die Gerichtskosten halte ich für einen Witz.
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Wie will man solch einen Schaden beziffern
Die Gerichtskosten halte ich für pure Abzocke ,arbeiten dort nicht Beamte ?
Man sehe sich als Hilfe aufgestellten Kriterien der MFK (Mittelstandsgesellschaft Foto-Marketing) an.
Wie lange stand das Foto, wo wurde es abgebildet?
Für privaten Nutzen oder gewerblichen? (auch darauf kommt es an)
Ein Rechnungsbeispiel:
Entgangenes Grundhonorar: 150 €
Ein unterlassener Bildquellennachweis rechtfertigt regelmäßig einen Zuschlag von 100 % zu den entgangenen Lizenzkosten (vgl.: LG Hamburg v. 20.11.1987, Az.: 74 O 68/78; LG München I v. 23.4.1991, Az.: 210 O 247/89),....also
Grundhonorar: 150,00 EUR
Kein Nachweis der Bildquellen: zuzüglich 150,00 EUR (100 % Aufschlag)
Gesamtschaden: 300,00 EUR
Also hat der Richter einen Veröffentlichungs-Wert (Lizenzschaden) von 20 Euro anerkannt...
sorry...wer bei so etwas prozessiert ist selbst schuld.
Dennoch...höchste Vorsicht!
Gruß
Bobby