AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Naja, die Richtlinie, dass Gerichte die Herausgabe intimer Daten nur dann anordnen, wenn sich das Ansinnen auf dem Boden geltenden Rechts befindet, existiert ja.
Da kann in der Tat keine Regierung der Welt dafür, wenn die Kölner sich nicht daran halten.
Aber im Grunde genommen ist Mutti mit Schimpfen auch einfach mal wieder dran.:grinsend0313:
Gruß
Bobby
AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
So ist das ebend, wenn der eigene Arsch brennt muß gelöscht gelöscht werden.
Zu deutsch:
Solange der Datenklau und die Weitergabe von Daten unwichtigen Bürger betrifft ist doch alles in bester Ordnung.
Warum eine Tür schließen die Mwst. bringt
AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Moin,
es sind definitiv Massenmails mit unsinnigem Inhalt!! Meine Freundin heute morgen auch-siehe Daten(Datum)! Sie hat gar keinen PC-nur Ipad-Mini!
" Folgende Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragte Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher rechtlich dokumentieren:
Datum/Uhrzeit: 14.12.2013 22:43:53
IP-Adresse: .......9.121 ............
Produktname: Dream Trip
Benutzerkennung: 3280574724775
Stream-Anbieter: Redtube"
Die wissen schon, das sie bis Samstag nen PC hat und sich auf Redtube anmeldet und dann ne Traumreise macht!!
Junge, Junge-was für irre Typen es doch gibt!
So, weitermachen
Gruß schakal007
AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
hier steht das die gerichte die anfrage zu ipadressen gar net prüfen und nur durchwinken , ausserdem sind die abmahnungen unwirksam.
http://www.golem.de/news/streaming-a...12-103277.html
AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Vorsicht!!!!!! Viele E-mails mit diesen Abmahnwahnsinn sind Fake!!!
http://www.n-tv.de/technik/Sind-die-...e11890341.html
AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Hallo
Hier die neuesten Erkenntnisse zu den Porno-Abmahnungen...
Porno-Abmahnungen: Indizienkette zur IP-Adressen-Ermittlung verdichtet sich
Quelle :
http://www.heise.de/newsticker/meldu...ho.beitrag.rdf
Das sollte man lesen !
Hier wird beschrieben , wie die Abmahnbetrüger arbeiten !!!
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Freundliche Grüße , greggy
Mit Zone-Alarm und Antivir - gehört der Rechner nicht mehr Dir !!! :zwinkernd0037:
AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Auf der Seite der Abmahnkanzlei findet sich folgende Presseerklärung, die den Einsatz der oben erwähnten Software bestätigt und sich dabei auf ein nicht öffentlich verfügbares Gutachten der Kanzlei Diehl und Partner stützt.
"Ob das Gutachten überhaupt eine Antwort liefert, ist mittlerweile zweifelhaft. Das Landgericht Köln hat auf Anfrage des Rechtsanwalts Carl Christian Müller einige Details aus dem Gutachten genannt. Demnach wäre „GLADII 1.1.3.“ dazu geeignet, bei einem Download die jeweilige Datei zu identifizieren und sowohl den Beginn des Downloads als auch die IP-Adresse des Nutzers korrekt zu erfassen. Laut dem Gutachten basiere die Software „technisch auf üblichen Internet-Technologien, welche beim Einsatz in dem verwendeten Test-Szenario keine Bedenken hinsichtlich etwaigen Gesetzesverstößen erkennen ließen“.
Denn bis dato fehlt jeglicher Hinweis, wie es möglich sein soll, den Traffic zwischen dem Nutzer und einer Web-Plattform von außen zu überwachen – ohne dabei gegen rechtliche Vorgaben zu verstoßen."
Qualle Computerbase HIER
http://www.computerbase.de/news/2013...nft-der-daten/
PRESSEMITTEILUNG
ZU ABMAHNUNGEN VON RECHTSVERLETZUNGEN
DURCH STREAMING
Die Kanzlei U+C Rechtsanwälte URMANN+COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt
in zahlreichen Fällen The Archive AG im Bereich des Urheberrechts. Die Kanzlei hat im Namen
von The Archive AG Inhaber von Anschlüssen angeschrieben, über welche das Streaming
von Filmwerken nachgewiesen worden ist, an denen The Archive AG die Rechte besitzt.
Der Identifizierung der einzelnen Anschlussinhaber vorausgegangen sind jeweils vom Landgericht
Köln erlassene Beschlüsse, in denen der Deutschen Telekom gestattet wurde, gem. §
3 Nr. 30 TKG Auskunft zu erteilen über die Namen und Anschrift der Internetnutzer, im Hinblick
auf die eine Rechtsverletzung ermittelt wurde.
Das Landgericht Köln hat eine Vielzahl Beschlüsse dieser Art erlassen. Entgegen verschiedener
Mitteilungen in der Presse ist aus den Anträgen klar ersichtlich, dass es sich bei den
Rechtsverletzungen nicht um ein Anbieten in Tauschbörsen handelt. Die Begehung der
Rechtsverletzungen über die ermittelten Internetanschlüsse ist glaubhaft gemacht worden
unter Bezugnahme auf ein Gutachten der Kanzlei Diehl und Partner, welches das Funktionieren
der eingesetzten Ermittlungssoftware bestätigt und die rechtliche Unbedenklichkeit des
Verfahrens zur Erfassung der IP-Adressen bekräftigt. Die Beschreibung der Funktionsweise
und der weiteren technischen Vorgänge in den Anträgen von Rechtsanwalt Sebastian ist diesem
Gutachten entlehnt.
Die Abmahnungen erfolgen wegen Verletzung des urheberrechtlichen Vervielfältigungsrechts
(§ 16 Abs. 1 UrhG) auf der Grundlage gerichtlicher Entscheidungen zur Unzulässigkeit
des Streaming aus offensichtlich illegalen Quellen. Das Landgericht Köln ist in den Verfahren,
in denen die Auskunftserteilung gestattet wurde, dieser rechtlichen Wertung gefolgt.
Die Kanzlei U + C verschickt keine Abmahnungen per Email. Es muss dringend davor gewarnt
werden, den Anhang einer Email zu öffnen, die vortäuscht, eine Abmahnung von U + C zu
sein. Es handelt sich dabei um einen schädigendes Verhalten Dritter, gegen die rechtliche
Schritte eingeleitet worden sind.
Kontakt
U+C Rechtsanwälte
URMANN+COLLEGEN
Gleichzeitig hat die Kanzlei vorgestern erklärt: "Der Kanzlei U+C liegen aber noch Auskunftsbeschlüsse für andere Provider vor. Aufgrund der großen Anzahl an Abmahnungen konnten diese noch nicht verschickt werden. Insgesamt hat die Kanzlei 62 Auskunftsbeschlüsse erhalten, die jeweils 400 bis 1.000 IP-Adressen beinhalten."
Saubande, elendige
Gruß
Bobby
Staatsanwaltschaft Köln ermittelt
Hallo
Es kommt Bewegung in die Sache !
Ob bei der Ermittlung der IPs alles mit rechten Dingen zugegangen ist, interessiert mittlerweile auch die Staatsanwaltschaft Köln.
Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Werdermann von Rüden hat am Montagnachmittag aus Justizkreisen erfahren,
dass die Staatsanwaltschaft Köln gegen Verantwortliche im Redtube-Fall ermittelt:
Zitat:
"Die Staatsanwaltschaft Köln war offenbar nach den Medienberichten der vergangenen Woche auf den Fall aufmerksam geworden und hatte die Ermittlungen eingeleitet",
zeigt sich Rechtsanwalt Johannes von Rüden erfreut.
Zitat:
"Wenn die Staatsanwaltschaften nun auch ohne Anzeigen ermitteln, bedeutet dies, dass hier offenkundig der Verdacht von Straftaten im
Raum steht. Damit kann der Frage nachgegangen werden, wie itGuards die IP-Adressen tausender unbescholtener Bürger ermitteln konnte",
sagte von Rüden.
Quelle :
http://www.welt.de/wirtschaft/articl...ermitteln.html
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Freundliche Grüße , greggy
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AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Meine Kollegein (Juristin) hat mir heute erzählt, dass ihr Mann auch eine Abmahnung bekommen hat.
Er hat am 12.12.2013 ein Schreiben erhalten, in dem ihm vorgeworfen wird, am 14 (!).12.2013 und am 23(!).12.2013 auf redtube.com Urheberrechte verletzt zu haben.
Als Juristin hat sich meine Kollegin natürlich schlapp gelacht und das Schreiben zum Anlass genommen, sich an Verbraucherschutz und Rechtsanwaltskammer zu wenden, weil der Kollege Abmahnungen verschickt, in denen er in der Zukunft liegende Handlungen abmahnt.
Mir scheint, da verliert jemand den Überblick. :-)))
Das wird lustig. Zivilrechtliche Schritte hat sich der Ehemann meiner Kollegin natürlich ausdrücklich vorbehalten.
AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Abmahnung datiert auf 2014 ???? ^^
AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Hallo
U+C-Abmahnungen: RedTube meldet sich zu Wort
Zitat:
"RedTube bekräftigt hiermit, dass diese Schreiben völlig unbegründet sind und die Rechte jener, die sie erhielten,
in sehr ernster Weise verletzen"
Alex Taylor, Vice President bei der Betreiber-Firma, erklärte, dass man inzwischen den Anwalt des Unternehmens beauftragt habe,
alle nötigen Schritte einzuleiten, um alle an dem Vorfall beteiligten Institutionen für die angerichteten Schäden zur Verantwortung zu ziehen.
Er fand dabei recht klare Worte für das, womit man es hier zu tun habe:
Zitat:
"Die Erpressung und die Verletzung der Privatsphäre deutscher Bürger darf und wird nicht hingenommen werden."
Das Unternehmen bat die Betroffenen, sich mit dem Unternehmen über die E-Mail-Adresse 'media@redtube.com' in Verbindung zu setzen.
Quelle : winfuture.de
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AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Meine Herren, was und vor allem wer da hinter steht hat dem Abmahnwesen echt nen Schlag gegeben.
Welches Gericht wird heute noch schnell Auskunftsbeschlüsse durchwinken.
Welche Beweise für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der Datensammelung werden zukünftig nötig sein.
Der Weg über eine Klage Abgemahnte zur Kasse zu bitten, scheint erschwert.
Aufgrund der Medienpräsenz und der klaren Betrugsmasche muss sich die Regierung damit nun endlich auseinandersetzten und Vorraussetzungen schaffen.
Das ganze befeuert mit Unterlagen zu Abrechnungen der Abmahnanwälte und das alles zur passenden Zeit...
Also entweder haben da ein paar Bekiffte (Freiheitskämpfer ;-) eine geniale Idee gehabt das ganze von Innen heraus selbst zu verdauen oder die "schlaue" Idee von den Abzockern geht massiv nach hinten los.
Wie auch immer, ich glaube das kostet U+C massig Ressourcen und der Abmahnwahn wird am Ende sicher nie wieder sein, wie er war.
AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Ich würde mal abwarten, was in dieser Sache tatsächlich passieren wird.
Nach heutigem Stand wurde ein Fake-Proxy eingesetzt, der die IP-Adressen von Usern auf völlig harmlosen Webseiten abgriff und sie dann per Redirect unmittelbar auf die abgemahnten Filmchen (Amanda's Lippenbekenntnisse...;-)) weiterleitete.
Das bedeutet, dass man theoretisch auf einer Webseite zur ökologischen Herstellung von Bachblütenseife unterwegs war und nach einem Klick auf 'Hier Bachblütenextrakt bestellen' sieht man sich unvermittelt mit Amanda's Tit*en konfrontiert.
Dieses Verfahren wird von vielen Juristen als Computersabotage bzw. Computerbetrug eingestuft und stellt damit eine Straftat dar (unabhängig davon, dass der Bachblüten-Surfer eventuell einen seelischen Schaden davon getragen hat).
Trotzdem posaunt U+C öffentlich heraus, dass die wirkliche Abmahnwelle erst noch kommt und viele weitere Portale diesbezüglich 'überwacht' wurden.
Da frage ich mich, wie es sein kann, dass einerseits im Mikrosekundentakt Providerauskünfte (im Prinzip ist das ein Durchsuchungsbeschluss) angeordnet werden und andererseits bei starkem Verdacht auf mehrere schwere Straftaten nichts, aber auch gar nichts passiert.
Zur Beweissicherung hätten längst Hausdurchsuchungen bei U+C, sowie den angeblichen Rechteinhabern und Lieferanten der 'Ermittlungs'-Software stattfinden müssen.
Deshalb bleibe ich dabei, dass ohne den politischen Willen diesen Ganoven das Handwerk zu legen, die Abmahnfritzen immer wieder wie Schimmelpilze auftauchen werden.
AW: Erste Abmahnung wegen Streaming
Hallo, ich kann nur sagen, die Verantwortlichen bei U+C brauchten mal so richtig einen an die Nuss so Mann zu Mann oder Zahn um Zahn oder Auge in Auge. Scheinbar sind es bei U+C Typen die schon als Kind immer Schacht bekommen haben und sich jetzt an alle rächen wollen, keine Ahnung an was die Leiden, aber auf die Straße trauen können die sich doch bestimmt nicht mehr. Wollen wir mal hoffen das ein Abgemahnter aus Regensburg sich der Sache mal annimmt & das Vieraugengespräch sucht.... mfg hansi müller