Typisierende Verlängerung der Fahrtenbuchauflage bei einem Motorrad zulässig
	
	
		
	Zitat:
	
		
		
			Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 8. Juli 2014 (12 LB 76/14) die Berufung eines Klägers zurückgewiesen, mit dem dieser sich gegen die Verpflichtung zum Führen eines Fahrtenbuchs für sein Motorrad gewendet hatte.
			
		
	
 
	Zitat:
	
		
		
			Der beklagte Landkreis Stade verhängt für Motorräder in der Regel eine im Vergleich zu Pkw um drei bis sechs Monate länger wirkende Fahrtenbuchauflage.
			
		
	
 
	Zitat:
	
		
		
			Die Ungleichbehandlung ist rechtlich nicht zu beanstanden, weil die übliche Nutzung eines Motorrads im Verhältnis zu Pkw regelmäßig zeitlich nur eingeschränkt erfolgt.
			
		
	
 Komplette Presseinformationen
(Niedersächsisches OVG, 12 LB 76/14)
	 
	
	
	
		AW: Typisierende Verlängerung der Fahrtenbuchauflage bei einem Motorrad zulässig
	
	
		Das Urteil ist ja recht nett aber ganz einfach im Vorfeld zu umgehen .