Urherberrechtsabgabe auf PCs vereinbart
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PC-Käufer werden sich in Zukunft auf Mehrkosten einstellen müssen. Wie beide Seite heute in einer Pressemitteilung bekannt gaben, haben sich der Bundesverband Computerhersteller (BCH) und die Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ), die VG Wort sowie die VG Bild-Kunst auf eine pauschale Urheberrechtsabgabe für PCs geeinigt.
Gemäß dieser Übereinkunft werden für jeden im Zeitraum vom 1.1.2008 bis zum 31.12.2010 verkauften PC mit eingebautem Brenner 13,65 Euro und 12,15 Euro pro PC ohne eingebauten Brenner – jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer – an die ZPÜ abgeführt. Zudem werden die Hersteller bzw. Importeure nachträglich Abgaben für PCs zahlen, die von 2002 bis 2007 verkauft wurden. Für die Jahre 2002 und 2003 sind dies zusätzlich zu der bereits entrichteten Brennerabgabe in Höhe von 9,21 Euro pro Computer 3,15 Euro und für 2004 bis 2007 6,30 Euro (zzgl. Umsatzsteuer). Gleichzeitig werden die Rechtsstreitigkeiten, in denen die Verwertungsgesellschaften von den Herstellern bzw. Importeuren für jeden in diesen Jahren verkauften PC mehr als 18 Euro verlangen, für erledigt erklärt. Für betroffene Unternehmen, die den Verträgen nicht beitreten werden, wollen die Verwertungsgesellschaften Tarife veröffentlichen, die um 25 Prozent über diesen Vergütungssätzen liegen.
Die urheberrechtlichen Abgaben, die von den Verwertungsgesellschaften im Namen von Autoren, Künstlern und Produzenten eingenommen und nach Abzug der internen Kosten ausgeschüttet werden, dienen der Abgeltung für die Erstellung von Privatkopien. Mit dem erzielten Vergleich wird eine mehrjährige Phase der Verhandlungen und Gerichtsverfahren zwischen Verwertungsgesellschaften und BCH-Mitgliedern über die urheberrechtliche Abgabepflicht von PCs beendet. Die BCH betont, dass der Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung die Weitergabe der Kosten an die Verbraucher sei. Dennoch seien weiterhin eine Modernisierung des Urheberrechts und seine Anpassung an das digitale Zeitalter notwendig.