Base-Kündigungen: Harsche Kritik von Verbraucherschützern
Base-Kündigungen: Harsche Kritik von Verbraucherschützern
Die von E-Plus ausgesprochenen fristlosen Kündigungen gegenüber ihren Base-Kunden ernten einhellige Kritik der deutschen Verbraucher********n. Base-Kunden wurde die gebuchte Daten-Flatrate gekündigt, ohne dass es eine vorherige Abmahnung gegeben hat und ohne einen klaren Kündigungsgrund zu benennen, kritisieren die Verbraucherschützer. Sie empfehlen, auf die Einhaltung des Vertrages zu pochen.
Lovis Wambach, Jurist bei der Verbraucher******** Bremen, verweist auf das Urteil vom Amtsgericht Hamburg-Barmbek (Urteil vom 25.07.2007 811A C 373/06), in dem das Gericht entschieden hat, dass die Kündigung einer Flatrate nicht zulässig ist, auch wenn über allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt ist, dass die Flatrate bei Missbrauch gekündigt wird. Das Gericht bemängelte, dass der Terminus "Missbrauch" zu ungenau ist. Ein solcher Verweis auf eine missbräuchliche Nutzung findet sich dennoch in den AGB (PDF-Download) von Base unter Punkt 8.11, während ein solcher Passus in den AGB zur Base-Internet-Flatrate (PDF-Download) nicht enthalten ist.
Die Verbraucher******** Thüringen hält die Kündigungen für unberechtigt, weil diese fristlos, ohne Angabe von Gründen und ohne jegliche Vorwarnung erfolgt sind. Üblicherweise wird ein Vertragspartner vor einer solchen fristlosen Vertragskündigung zunächst auf die mögliche missbräuchliche Nutzung hingewiesen. Aber wie E-Plus gegenüber Golem.de bestätigt hatte, haben die betroffenen Kunden vor der Zusendung der Kündigung keine Vorwarnung erhalten.
Die Thüringer Verbraucherschützer bemängeln zudem, dass E-Plus keinen eindeutigen Grund für die fristlose Kündigung nennt. Zwar ist es so, dass ein solcher "Vertrag gekündigt werden kann, wenn es dem Vertragspartner nicht mehr zuzumuten ist, den Vertrag aufrechtzuerhalten", erklärte Dirk Weinsheimer von der Verbraucher******** Thüringen. Aber dies sei in diesem Fall nicht erkennbar, weil E-Plus keine klaren Gründe für die Kündigung nennt und die Kündigung daher "rechtsmissbräuchlich" sei.
Diese Auffassung teilt auch die Verbraucher******** Sachsen, die bemängelt, dass E-Plus seinen Kunden ohne jegliche Vorwarnung kündigt und dann nicht mal einen Grund für die Kündigung angibt. "Das ist kein angemessener Umgang mit den Kunden", meint Evelin Voß, die Telekommunikationsexpertin von der Verbraucher******** Sachsen.
Quelle Golem