Hi,
ich bin am überlegen ein Hausübergreifendes CS einzurichten!
Kann mir jmd sagen ob sowas wie C S mit knast bestraft werden kann?
Das ist es mir nicht wer loool ;-)
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Hi,
ich bin am überlegen ein Hausübergreifendes CS einzurichten!
Kann mir jmd sagen ob sowas wie C S mit knast bestraft werden kann?
Das ist es mir nicht wer loool ;-)
Unterstellt, Du wärest derzeit aufgrund einer völligen anderen Sache abgeurteilt und die Vollstreckung wäre zur Bewährung ausgesetzt, dann wäre, so man Dich erwischt, zumindest theoretisch denkbar, dass die Aussetzung deswegen widerrufen wird und Du einrücken musst. Anderenfalls - also als Ersttäter: definitiv nein.
Ich möchte sowieso mal wissen, welcher Straftatbestand bei CS greifen soll. Betrug (§263 StGB)?-Definitiv nein. Höchstens Erschleichen von Leistungen etc. (Paligraf weiß ich nicht auswendig) - mit viel Phantasie vielleicht anwendbar. Ist sowas wie "schwarzfahren" in der Straßenbahn. Was sollte es sonst für ein Verstoß sein ???
Es kann mir doch auch niemand verbieten, meine Freunde zu mir zum Fernsehen einzuladen. Nicht viel anders wäre es, wenn ich Ihnen meine Abo-Karte oder Dauer-Eintrittskarte zum Stadion leihe ...
Greetz Andygr
Hatte ich hier irgendwo schon mal geschrieben, finde es aber über die Suchfunktion auch nicht mehr im Forum, daher also neu.
Grundsätzlich alle, die auch bei gehackten Receivern in Frage kommen.
§ 261 StGB: Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte
§ 263a StGB: Computerbetrug
§ 265a StGB: Erschleichen von Leistungen
§ 269 StGB: Fälschung beweiserheblicher Daten
§ 270 StGB: Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung,
§ 95a UrhG: Schutz technischer Maßnahmen in Verbindung mit
§ 111a UrhG: Bußgeldvorschriften.
Für sich alleine muss keiner wegen dieser Tatbestände einrücken, es bleibt lediglich die von mir aufgezeigte theoretisch denkbaren Konstellation. Aber eine Frage der Phanasie ist dies nicht.
... der Anklage wegen möglicher Verstöße gegen diese Rechtsvorschriften schaue ich gelassen entgegen.
"teilweise OT"
Habe mal beim "Einlesen" in das Thema CS mal irgendwo was mit verschlüsselter Übertragung gelesen.
Ein bisschen mache ich mir ja schon Gedanken, da ich eine sehr "simple" Variante bevorzuge mit CCc*m und Standardport.
Wie siehts da aus? Ist diese Verbindung als CS-Verbindung enttarnbar?
Ums mal auf den Punkt zu bringen: Was kann man tun um Sicherheit ins Sh*ring zu bekommen?
Wie hoch ist eigentlich die Wahrscheinlichkeit das man erwischt wird? Ohne das es jemand weiß.
Sollte das jetzt als Antwort auf meinen Post gelten?
Ich weiss es nicht genau. Deshalb Frage ich ja.
Könnte mir schon vorstellen, dass wenn die Daten unverschlüsselt übertragen werden müssten sie ja "homogen" (= identisch) sein ( die ECMs ).
Somit könnte man ja einen Filter laufen lassen, der den Traffic auf diese Daten hin prüft und bei Übereinstimmung die IP speichert und den Rest können wir uns denken.
ANMERKUNG: Der letzte Abschnitt entspringt meiner Fantasie. Ich habe leider bis jetzt noch nicht das technische Verständnis alle einzelnen Abläufe bei CS zu kennen und habe mir mal ein "mögliche" Variante erwischt zu werden ausgemalt.
Bitte um weitere Posts ob es Möglichkeiten zum sichern gibt.
Das gefährlichste ,wird nur einer im Netzwerk gefasst ,kann der Server ermittelt werden und mit Ihm alle übrigen im Netzwerk ,daher nur Sharing mit vertrauenswürdigen Leuten.
ALLS kann man überwachen. Es ist nur eine Frage des Aufwandes den man betreiben will/kann.
Im Zeitalter von Echelon, wo Millionen von Telefonanrufen in Echtzeit aufgrund von Stichworten mitgeschnitten werden ( schon seit Jahren!!!) stellt sich doch wirklich nicht mehr die Frage ob man technisch dem CS draufkommen kann...
Na Gott sei Dank gibt es VPN :baeh:
Wobei ich gehört habe, dass der BND selbst für GnuPG/PGP etc. einen Masterkey haben soll...
Gbox und Mbox nutzen verschlüsselte Protokolle ,aber anhand der Größe und des Timings der Übertragungen könnte man auch schnell auf CS schließen,es aber schwer beweisen,um genug belastendes Material für ein HD zu bekommen.