Behörden dürfen weiter vor Ungenießbarem warnen
Hallo
Entscheidung des EuGH
Stand: 11.04.2013 11:11 Uhr
Behörden dürfen weiter vor Ungenießbarem warnen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die deutschen Behörden in Sachen Verbraucherschutz gestärkt. Nach einer Entscheidung der Luxemburger Richter dürfen diese auch dann öffentlich vor Lebensmitteln warnen, wenn diese zwar nicht gesundheitsschädlich, wohl aber für den Verzehr ungeeignet sind.
Die höchsten EU-Richter entschieden nun, die Warnung der Behörden auch unter Nennung des Firmennamens verstoße nicht gegen EU-Recht.
Aktenzeichen C-636/11
Quelle : tagesschau.de
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/...nungen100.html
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Freundliche Grüße , greggy
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AW: Behörden dürfen weiter vor Ungenießbarem warnen
Mir stellt sich da auch die Frage, was denn bitte 'für den Verzehr ungeeignet' aber gleichzeitig bestimmt nicht gesundheitsgefährdend sein soll?
Wenn's nur um den Ekelfaktor geht (Kuhaugen für's Formfleisch-Aspik), müssten uns die Behörden doch 24 Stunden pro Tag vor irgendwelchem Zeug warnen.
Die Lebensmittel, die uns versorgen, kommen nun mal nicht von der Wiese im Allgäu. Die kommen aus der Fabrik, da fällt eben auch die ein oder andere Ratte in den Fleischwolf...