Bundesliga zittert: Wird Pay-TV zum Schnäppchen?
Quelle 1
Zitat:
Die *******-Anbieter in Europa könnten bald das große Zähneklappern bekommen. Schuld daran ist die Wirtin eines Pubs im südenglischen Portsmouth. Sie könnte mit ihrer Klage das Bezahlfernsehen in Europa revolutionieren.
Die Geschäfte von Fußballclubs und TV-Sendern in Europa stehen dank der Europäischen Union vor einer revolutionären Umwälzung. Wie die österreichische Tageszeitung "Der Standard" am Donnerstag berichtete, ist der Grund für diese Vermutung ein Richterspruch des Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die englische Premier League. Der Fußballverband hatte Karen Murphy, die Wirtin eines Pubs in Portsmouth, wegen einer angeblichen Copyright-Verletzung verklagt.
Murphy hatte in ihrer Kneipe Fußball gesehen, mit einer Satellitendecoderkarte, die sie günstig in Griechenland gekauft hatte. Der Grund für die Wirtin war naheliegend: Die Gebühren für Pubs, um die Premier League-Spiele über den britischen *******-Anbieter BSkyB zu zeigen, gehen bis über 1 000 Pfund im Jahr. Murphy argumentierte, sie könne den griechischen Sender sehen, da sie sein Abo bezahlt habe und der Sender die Übertragungsrechte von der Premier League gekauft habe.
Murphy ging gegen das Urteil vor und wendete sich an den EuGH in Luxemburg. Generalanwältin Juliane Kokott legte dort nun ihre Empfehlung für den Urteilsspruch vor. Die Richterin argumentiert, die exklusiven Senderechte für einzelne Länder zu verkaufen, würde dem Gedanken des Binnenmarktes widersprechen. Es müsse Murphy erlaubt sein, Decoderkarten in anderen europäischen Ländern zu erstehen. Das impliziert: Wenn es Murphy erlaubt ist, müsste dies wohl auch jedem andern Kunden gestattet werden.
Zwar ist diese Empfehlung rechtlich noch nicht bindend, doch im Allgemeinen folgen die Richter den Vorlagen der Generalanwälte. Eine endgültige Entscheidung soll im Laufe dieses Jahres gefällt werden. Sollte im Sinne der Wirtin entschieden werden, könnte das laut dem "Standard" für BSkyB bedeuten, dass der 1,9 Milliarden Euro schwere Deal des Senders über die nächsten drei Jahre ebenso wackelt, wie die ergänzenden über 1,2 Milliarden Euro schweren Verträge im Ausland.
Zitat Ende.
Quelle 2
Zitat:
Bislang haben sich *******-Anbieter wie BSkyB auf dem europäischen Markt streng abgeschottet: Wer in Deutschland lebt, hat nur über dubiose Umwege die Chance, britisches Bezahlfernsehen zu sehen. Das könnte sich bald ändern, denn auf einem Nebenkriegsschauplatz ist eine wichtige Vorentscheidung gefallen.
So steht die Vermarktung von Fernsehrechten im Sport vor einer einschneidenden Änderung: Das höchste EU-Gericht könnte schon bald die Verwendung von ausländischen Smartcards zum Live-Empfang von Spielen der englischen Premier League billigen, wie aus einem Gutachten vom Donnerstag in Luxemburg hervorgeht. Das könnte auch Auswirkungen auf die deutsche Bundesliga und andere Sportarten sowie Spielfilme und Serien im ******* haben.
receiver_sky_paceHintergrund ist ein Streit der englischen Top-Liga mit einer Pub-Besitzerin, die mit einer nicht autorisierten griechischen Decoderkarte in England Fußballspiele gezeigt hatte. Eine hohe Gutachterin des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) legte dar, dass Exklusivitätsrechte eine Aufteilung des Binnenmarktes in getrennte nationale Märkte bewirken würden. Dies stelle eine "Beeinträchtigung der Dienstleistungsfreiheit dar" und sei nicht mit dem Unionsrecht konform (Rechtssache C-403/08).
TV-Gebühren werden entrichtet
Der Gerichtshof folgt in etwa drei Vierteln aller Fälle der Empfehlung des Generalanwaltes. Ein Richterspruch könnte noch in diesem Jahr erfolgen. Die Football Association Premier League (FAPL), die sich um die Vermarktung der Premier-League-Spiele kümmert, hatte gegen die Verwendung ausländischer Decoderkarten geklagt. Unternehmen würden Decoderkarten aus dem Ausland in das Vereinigte Königreich importieren und sie Gaststätten zu günstigeren Preisen anbieten als die heimischen Lizenznehmer.
Nach Ansicht der Generalanwältin Juliane Kokott wird durch die Verwendung ausländischer Decoderkarten die wirtschaftliche Verwertung der infrage stehenden Rechte aber nicht unterlaufen. Schließlich würden die entsprechenden Gebühren für diese Karten entrichtet. Sollte sich das EU-Gericht im Sinne der Verbraucher entscheiden, dann könnten in Zukunft ausländische *******-Anbieter gefahrlos abonniert und konsumiert werden. Bis dato findet dies in einer rechtlichen Grauzone statt, weil Konzerne wie BSkyB unter anderem einen Wohnsitz im entsprechenden Land voraussetzen.
Zitat Ende.
Meine Meinung:
Lieber gestern als morgen.
Europaweites Pay-TV ohne Grenzen? EuGH entscheidet am 4. Oktober
Bei *******-Anbietern in Europa könnte bald das große Zähneklappern einsetzen. Schuld daran ist die Wirtin eines Pubs im südenglischen Portsmouth. Sie könnte mit ihrer Klage das Bezahlfernsehen in Europa revolutionieren. Am 4. Oktober will der Europäische Gerichtshof in Luxemburg sein Urteil verkünden.
Die Geschäfte von Fußballklubs und TV-Sendern in Europa könnten vor einer revolutionären Umwälzung stehen. Grund ist eine bevorstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vermarktung der englischen Premier League. Der Fußballverband hatte Karen Murphy, die Wirtin eines Pubs in Portsmouth, wegen einer angeblichen Copyright-Verletzung verklagt.
Murphy hatte in ihrer Kneipe mit einem günstig bei einer griechischen *******-Plattform abgeschlossenen Abonnement Premiere-League-Fußball gezeigt. Der Grund für den Einsatz der entsprechenden Karte war naheliegend: Die Gebühren, um die Premier-League-Spiele über den britischen *******-Anbieter BSkyB zu zeigen, belaufen sich für Pubs teilweise auf über 1 000 Pfund im Jahr. Die Wirtin argumentierte, sie könne den griechischen Sender sehen, da sie ein Abo bezahlt habe und der Sender die Übertragungsrechte der Premier League gekauft habe.
Die Wirtin ging gegen die Klage des Vereins vor und wandte sich an den EuGH in Luxemburg. Generalanwältin Juliane Kokott legte dort nun ihre Empfehlung für den Urteilsspruch vor. Die Richterin argumentiert, die exklusiven Senderechte für einzelne Länder zu verkaufen, würde dem Gedanken des Binnenmarktes widersprechen. Es müsse Murphy erlaubt sein, Decoderkarten in anderen europäischen Ländern zu erstehen. Das impliziert: Wenn es Murphy erlaubt ist, müsste dies wohl auch jedem andern Kunden gestattet werden.
Zwar ist diese Empfehlung rechtlich noch nicht bindend, doch im Allgemeinen folgen die Richter den Vorlagen der Generalanwälte. Eine endgültige Entscheidung soll jetzt am 4. Oktober fallen. Sollte im Sinne der Wirtin entschieden werden, könnte das für BSkyB bedeuten, dass der 1,9 Milliarden Euro schwere Deal des Senders über die nächsten drei Jahre ebenso wackelt wie die ergänzenden über 1,2 Milliarden Euro abgeschlossenen Verträge im Ausland.
Zuschauer in ganz Europa fordern bereits seit Jahren den grenzübergreifenden TV-Genuss und somit die Abomöglichkeit von *******-Paketen innerhalb der Europäischen Union. Während man versucht, die Staaten untereinander immer enger miteinander zu verknüpfen, die Grenzen zu öffnen und die Märkte anzugleichen, ist dies beim Fernsehen kein Thema. Ganz im Gegenteil: Aufgrund von Rechtsstreitigkeiten und immer teureren Lizenzkosten codieren mehr und mehr Kanäle über Satellit und vermarkten ihre Programme ausschließlich im Heimatland.
Einzig sogenannte Auslandskanäle, sprich Sender, die für im Ausland lebende Bürger gedacht sind, sind in Ländern wie Frankreich oder den Niederlanden noch frei zu empfangen. Andere Staaten wie beispielweise Dänemark, Schweden und Norwegen lassen die Nachbarn gar nicht in den TV-Markt einblicken. Selbst die Auslandsprogramme werden zum Unmut vieler deutscher Zuschauer in diesen Staaten codiert.
Dass grenzübergreifendes ******* bereits heute Wirklichkeit ist, beweisen die Erotikanbieter. Sender wie Free X TV oder das "Redlight"-TV-Paket können über Sat-Shops in ganz Europa zu nahezu identischen Preisen abonniert werden. Ein Unterschied zum klassischen ******* besteht darin, dass diese Anbieter ihre Pakete ausschließlich als Prepaid-Pakete vertreiben, soll heißen, der Kunde bezahlt beim Kauf der Karte einmalig für das Angebot. Nach Einschieben der Karte in Receiver oder CI-Modul wird der Countdown in dieser aktiviert und zählt die verbleibende Zeit herunter.
Quelle: DF
Bundesliga zittert: Wird Pay-TV zum Schnäppchen?
Hallo
Bundesliga zittert vor EU-Urteil über TV-Vermarktung
Luxemburg - Eine britische Pub-Besitzerin könnte das Geschäft der TV-Sender mit dem Fußball ins Wanken bringen. Am Dienstag entscheidet der Europäische Gerichtshof über den Streit der englischen Premier League mit der Wirtin.
Die Vermarktung von Fernsehrechten im Profifußball steht vor einer einschneidenden Änderung. Die Bundesliga zittert vor einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der an diesem Dienstag in Luxemburg über die bisherige Praxis der Vergabe nationaler Exklusivrechte bei TV-Übertragungen von Spielen entscheiden will. Eine Gutachterin des Gerichts hatte empfohlen, die Verwendung ausländischer Decoderkarten zum Empfang der Spiele im ******* zu billigen. Das EU-Gericht folgt in etwa drei Vierteln aller Fälle der Empfehlung der Gutachter.
Hintergrund ist ein Streit der englischen Premier League mit einer Pub-Besitzerin, die mit einer nicht autorisierten griechischen Decoderkarte in England Fußballspiele gezeigt hatte (Rechtssache C-403/08). Die Pub-Besitzerin will durchsetzen, dass sie in Zukunft die Übertragungen vom Anbieter ihrer Wahl beziehen kann und stützt sich dabei auf die Dienstleistungsfreiheit in der EU.
Für die Proficlubs und Millionen von Fans steht dabei viel Geld auf dem Spiel. Das Urteil könnte die Fußball-Übertragungen im Abonnementfernsehen billiger machen, sollten die Richter in Luxemburg tatsächlich einen europaweiten Wettbewerb durchsetzen. Fans könnten in Zukunft Verträge mit ausländischen Anbietern abschließen, die Live-Spiele aus der Bundesliga oder anderen Ligen kostengünstiger anbieten als nationale Pay-Sender.
Ein entsprechendes Urteil hätte zudem enorme Auswirkungen auf die Vermarktung der Bundesliga. Bayern Münchens Vorstandschef Karl-Heinz Rummenigge befürchtet sogar “gefährliche Zeiten“. Die Preise für nationale Übertragungsrechte könnten gewaltig unter Druck geraten. Derzeit sorgen die TV-Erlöse in Deutschland immerhin für knapp ein Drittel der Gesamteinnahmen der Vereine.
Nach Ansicht der EuGH-Gutachterin bewirken Exklusivitätsrechte eine Aufteilung des Binnenmarktes in getrennte nationale Märkte. Dies stelle eine “Beeinträchtigung der Dienstleistungsfreiheit dar“ und sei nicht mit dem Unionsrecht konform.
Die Football Association Premier League (FAPL), die sich um die Vermarktung der Premier-League-Spiele kümmert, hatte gegen die Verwendung ausländischer Decoderkarten geklagt. Unternehmen würden Karten aus dem Ausland nach Großbritannien importieren und sie Gaststätten zu günstigeren Preisen anbieten als die heimischen Lizenznehmer. Dagegen ist die Generalanwältin der Ansicht, dadurch werde die wirtschaftliche Verwertung der Rechte nicht unterlaufen, denn schließlich würden die entsprechenden Gebühren für diese Karten entrichtet.
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http://www.hna.de/sport/fussball/bun...n-1430170.html
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Freundliche Grüße , greggy