AW: EuGH erschwert illegales Streamen von Filmen und Serien
AW: Achtung beim Streamen!
Hätte ich mich mal still verhalten.. Sorry, ich wollte keine Unruhe verursachen....
AW: Achtung beim Streamen!
Zitat:
Zitat von
anderl70
Kodi & Co kann man einfach mit einem VPN ausstatten, dann ist hier gleich wieder Ruhe.
Kann man. Zu VPN liest du dir aber mal besser vorher den Beitrag hier durch KLICK
Zitat:
Zitat von
anderl70
Tata.to zum Beispiel gibt jeden Tag Sky-Streams und lebt schon ewig.
Natürlich lebt der schon ewig. Der Server steht ja auch in den USA..
CU rqs
AW: Achtung beim Streamen!
Insider von Blutwurst und Nutella.
Ich glaube nicht das es mein Sohn interessiert ob er im Internet Anonym ist oder nicht.
Ich kann auch nicht immer da hinter stehen ob er jetzt legal oder illegal einen Film schaut.
Mit 19 muss er das selber verantworten.
Ich selber kann ihn nur anmahnen.
Und wenn ich so sehe was alles in iNet geschaut wird,dann kommt mir der Graus.
Wieviel Anteil haben Pornos 60,70 oder sogar 90%
Ich selber nutze VPN,sich ist mir auch klar das man nicht zu 100% anonym im iNet unterwegs ist.
Aber das kann man auch von antivir Programmen sagen,die wiegen auch einen in Sicherheit die es nicht gibt.
Kaspersky hatte gerade wieder einen Vortrag gehalten,über Sicherheit die es nicht gibt.
Na da hole ich doch gleich mein Nokia 4510 wieder raus.
Übrings Kaspersky hat auch Smartphone,ob man es glaubt.Na ja.
Wieviele Einwohner gibt es in Deutschland 82 oder 83 Millionen,plus die Zuwanderer.
Wir können ja mal Statistiken aufstellen,wer alles legal oder illegal Filme oder Musik streamt.
Das die Filmindustrie sich das so wie es jetzt läuft nicht weiter gefallen lässt,das war doch klar.
Aber mal abwarten was da noch kommt.
Blechle
AW: Achtung beim Streamen!
Zitat:
Zitat von
anderl70
Hätte ich mich mal still verhalten.. Sorry, ich wollte keine Unruhe verursachen....
Was haste denn geschrieben das du meinst "keine Unruhe verursachen" ? .
Wenn man das Urteil anschaut ging es nur darum das hier ein " Anbieter " bei Ebay gleich eine Software installiert hatte die so konfiguriert war
das man gleich ohne Aufwand " diverse " Programme anschauen konnte ohne ein entsprechendes Angebot vom Anbieter zu haben.
Es ist auch nicht neu das wenn man etwas im Netz anschaut wovon man ausgehen kann das dies nicht von einer Legalen quelle kommt illegal ist.
Das ist zumindest in Deutschland keine Neuigkeit. Das hat nun "oh Wunder " die EU nun auch festgestellt.
Es hat sich im Grunde nichts für die Deutschen geändert, man bewegt sich noch immer in einer richtigen Grauzone ( ok die ist nun mehr Schwarz als Grau :grinsend0120: ).
Im Moment können sie erst dann was machen wenn die die IP-Adresse von einem haben der eben solche " Dienste " in Anspruch genommen hat.
Da die Anbieter solcher Dienstleistungen nicht verpflichtet sind die IP Adressen mit zu loggen ist es sehr schwer für die Musik oder filmindustrie da etwas dagegen zu machen.
Das Kodi ne funktion einbauen wird womit das Streamen aus dem I-Net unterbunden wird halte ich für unwahrscheinlich.
Von sich aus ist an der Software nichts illegales , wenn der User was illegales damit macht kann der Hersteller nichts dafür.
Das wäre dann so als würde Audi verklagt weil ein Käufer ein illegales Autorennen mit einem PKW aus ihrem hause gemacht hat und Audi das mit
Software nicht unterbunden hat.
Für mich ist diese Meldung ein PR Gag wie damals als die Gema durch eine Serverabschaltung bei den Österreichern erreichte das
zwei bekannte P2P Edonkey foren für mehrere Tage offline waren. Das hatten sie damals als " Schlag gegen illigales Downloaden "
auch PR Mäßig ausgeschlachtet und später ohne kommentar von ihrer HP gelöscht ^^.
Kurz es ändert sich im Grunde nichts, es ist und bleibt Illegal wenn man davon ausgehen kann das die Quelle illigal ist ^^.
Grüße
AW: Achtung beim Streamen!
§ 44a UrhG -- vorübergehenden Vervielfältigungshandlungen
"" Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und
einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,
1. eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder
2. eine rechtmäßige Nutzung
eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben. ""
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man beachte das erste Wort: Zulässig
also eindeutig, solange kein neues Urteil kommt oder der § geändert wird
AW: Achtung beim Streamen!
Lese bitte alles
"2. eine rechtmäßige Nutzung"
und das ist bei dunkelgrauen Seiten nicht der fall. Keiner kann einem erzählen das wenn die seite den Neusten Kinofilm zum streamen anbietet das eine
rechtmäßige Nutzung ist ^^.