Typisierende Verlängerung der Fahrtenbuchauflage bei einem Motorrad zulässig
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Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 8. Juli 2014 (12 LB 76/14) die Berufung eines Klägers zurückgewiesen, mit dem dieser sich gegen die Verpflichtung zum Führen eines Fahrtenbuchs für sein Motorrad gewendet hatte.
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Der beklagte Landkreis Stade verhängt für Motorräder in der Regel eine im Vergleich zu Pkw um drei bis sechs Monate länger wirkende Fahrtenbuchauflage.
Zitat:
Die Ungleichbehandlung ist rechtlich nicht zu beanstanden, weil die übliche Nutzung eines Motorrads im Verhältnis zu Pkw regelmäßig zeitlich nur eingeschränkt erfolgt.
Komplette Presseinformationen
(Niedersächsisches OVG, 12 LB 76/14)
AW: Typisierende Verlängerung der Fahrtenbuchauflage bei einem Motorrad zulässig
Das Urteil ist ja recht nett aber ganz einfach im Vorfeld zu umgehen .