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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Teures PS3 Bild...



Gattaca
25.04.07, 14:01
Würdet Ihr soviel dafür zahlen?

Hier der Link:
http://cgi.ebay.de/bild-PLAYSTATION3-AKTION-NUR-1-TAG_W0QQitemZ140111235228QQihZ004QQcategoryZ54110Q QrdZ1QQcmdZViewItem

LG Gattaca

pemex
25.04.07, 14:05
Da bin ich ja mal gespannt was am Ende der Auktion rauskommt.

Schon 19 Angebote, von denen Dödels ist wohl keiner des lesens mächtig.

Denke aber das die Auktion keinen Bestand hat, und der Seller keinen Anspruch auf das Geld, oder?

Gattaca
25.04.07, 14:19
@Bandit aus Bremen: das habe ich auch schon getan.

Es gibt aber schon Trittbrettfahrer:

siehe:
http://cgi.ebay.de/Bild-Playstation-3-Auktion-nur-24-Stunden_W0QQitemZ130105313391QQihZ003QQcategoryZ54 110QQrdZ1QQcmdZViewItem

LG Gattaca

pemex
25.04.07, 14:25
@Bandit aus Bremen: das habe ich auch schon getan.
Es gibt aber schon Trittbrettfahrer:
siehe:
http://cgi.ebay.de/Bild-Playstation-3-Auktion-nur-24-Stunden_W0QQitemZ130105313391QQihZ003QQcategoryZ54 110QQrdZ1QQcmdZViewItem
LG Gattaca

Wie blöd muss man eigentlich sein, um das nicht zu erkennen.

Ich glaube der Verkäufer im ersten Beitrag hat so was schon mal gebracht, schaut mal die Bewertung an...


Ach ja, bitte gebt uns doch allen bescheid, was der Bieter auf die Mail geantwortet hat. Immerhin hat er 406 EURONEN abzudrücken :tanzen1:

pemex
25.04.07, 14:28
Ja nee,

schaut mal...

http://search.ebay.de/search/search.dll?from=R40&satitle=bild+playstation

Und es wir fleissig dafür geboten!!!

pemex
25.04.07, 14:35
Der Verkäufer hat mir gemailt...
Wegen dem tollen erzielten Preis, bekommt er noch ein weiter Bild dazu... Die neue PSP 2

pemex
25.04.07, 14:40
:grinsend0317: :grinsend0317: :grinsend0317: :grinsend0317:
Au Backe, au Backe. Wenigstens die Anwälte werden sich darüber freuen.


:schilder0447: , aber ich glaub das Telefonat mit dem Anwalt hätte er sich sparen können...

rqs
25.04.07, 14:40
Naja, sowas kann man schnell mal übersehen, insbesondere dann, wenn die Beschreibung so irreführend ist. Das die Auktionen nur 24h dauern hat ja auch seinen Grund.. Ich würde in jedem Fall das Geld nicht überweisen und das mal einem Anwalt übergeben. In dem Text wird zu über 80% ein Artikel beschrieben, der überhaupt nicht zum Verkauf steht, solchen Betrübern gehört der gar aus gemacht, richtig in den Hintern treten müßte man denen mal.

CU rqs

Bobby
25.04.07, 14:46
Ich habe dem Höchstbietenden ne kleine Mail geschickt.
Ich denke mal, das die Mail bei ihm eine Adrenalinüberflutung ausgelöst hat ...hehehe


Hoffentlich hast Du nicht Deinen Board-Nick verwendet.

Der freut sich nämlich garantiert, wenn er erst reingefallen ist
und dann ne Mail von einem "Bandit"en bekommt :454: :454: :454:

Klasse...das ist sensationell!!!

Gruß

Bobby

@crx: Ich befürchte, die meisten werden schon überwiesen haben....leider

wacheia
25.04.07, 15:16
Ich habe ein paar Verkäufer angefragt, ob ich das Bild persönlich abholen kann.
Hier eine Antwort:
eBay hat diese Mitteilung an XXXXXXXXXX gesendet.
Ihr Vor- und Nachname in dieser Mitteilung sind ein Hinweis darauf, dass die Nachricht tatsächlich von eBay stammt. Mehr zum Thema.
Antwort auf Frage zum Artikel - Jetzt antworten
Antwort von knufinkechristian
knufinkechristian( 24)
Positive Bewertungen: 100%
Mitglied seit: 01.07.05
Ort: Deutschland
Angemeldet bei: www.ebay.de
Artikel: SONY PLAYSTATION 3!!! NUR 1 TAG!!! ANGEBOT! (bild) (290109300266)
Diese Nachricht wurde gesendet, während das Angebot noch aktiv war.
knufinkechristian ist der Verkäufer.
Guten Tag,
leider ist das persönliche Abholen des Bildes nicht möglich. Wir versenden das Bild jedoch Kostenlos und es sollte daher kein Problem für Sie darstellen.
MfG



Das habe ich geantwortet:
Es stellt schon ein Problem für mich dar, weil ich gerne einmal sehen würde, wie jemand aussieht, der Blödmänner sucht, die ihm Bilder für viel Geld abkaufen und dann auch noch glaubt, er könnte ernsthaft die Zahlung des Auktionspreises verlangen.

pemex
25.04.07, 15:33
§ 263
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.
(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
(7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.
:tanzen1: :tanzen1: :tanzen1: :tanzen1:
Das gibt noch nen Tanz für die Verkäufer!!!!

Ich hab mal ein paar Verkäufern mit meinem Anwalt gedroht...:teufel-zombies0069:

Schau mer mal was rauskommt...

pemex
25.04.07, 15:51
Die erste Antwort lies nicht lange auf sich warten...

Artikel: Bild: Playstation 3! Auktion Nur 24 Std ! (230121608989)

Diese Nachricht wurde gesendet, während das Angebot noch aktiv war.

chris19840703 ist der Verkäufer.



mein problem ist das ich des net mehr löschen kann,...wollte es heute morgen schon löschen geht aber net mehr weil schon ein angebot vorliegt! Was können sie mir raten?

Was soll man ihm raten? Sich einen guten Anwalt zu nehmen...

pemex
25.04.07, 15:56
Noch eine Antwort:

Artikel: bild: PLAYSTATION 3!! AKTION NUR 1 TAG!!! (290109125760)

Diese Nachricht wurde gesendet, während das Angebot noch aktiv war.

knufinkechristian ist der Verkäufer.



Guten Tag,
ich sehe zur Zeit nicht den Betrugsfall in meiner Aktion!
Da der Artikel sich in der richtigen Kategorie befindet, es wurde mehrmals im Text erwähnt das es sich um ein Bild (Poster) handelt (dieses sogar schon im 1. Satz). Somit wurde der potentielle Käufer mehr als einmal drauf hingewiesen was er kauft bzw. wo drauf er steigert.
Mit hochachtungsvollen Grüßen
C. Knufinke

Das war der, bei dem man den Artikel nicht abholen konnte...

Bobby
25.04.07, 16:12
Machman fertig?


Nachtrag: Der Verkäufer hat gerade von mir eine Nachricht erhalten!

pemex
25.04.07, 16:27
hähähä , der brüller :grinsend0030:
auktion beendet , für 251,00 glocken wech :tanzen1:
ich glaube , da hilft auch kein anwalt :grinsend0030:
mein reden , dummheit muss bestraft werden ...:grinsend0030:

Ich hab dem Käufer mal folgendes geschrieben:

Wissen Sie eigentlich schon, das Sie gerade ein Poster für 251 EUR gekauft hast...

Wenn ja, dann geb ich Ihnen mal meine Kontonummer, und Sie können mir auch Ihr übriges Geld überweisen.

Falls nein gleich einen Tip zur Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer:

StGB § 263 - Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Bin mal gespannt was der Veräufer sagt.

Bitte geben Sie mir bescheid, wie die Sache ablief, würde mich sehr dafür interessieren...

MfG
XXX



Ach ja, der Verkäufer des Poster antwortete mir auf meine Mail des Betrugsvorwurfs:

Lassen sie das doch alles bitte meine Sorge sein, ich werde mich schon darum kümmern, desweiteren weiß ich nicht so genau warum ich sie da mit einbeziehen sollte.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Slider


Ich halte Euch auf dem laufenden...

Bobby
25.04.07, 16:29
Nö, ich schrieb ihm,

Duke wäre heute abend zufällig in seiner Nähe! :Bye:

Hawak
25.04.07, 16:36
Machman fertig?
Nachtrag: Der Verkäufer hat gerade von mir eine Nachricht erhalten!

Wir müssten eigentlich alle fertig machen. Wenn ihr mal mit der erweiterten Suche arbeitet gibt's mindestens 13 laufende Auktionen und bereits 13 Auktionen, die beendet sind und Preise zwischen 120.- und 406.- Euronen erzielt haben.
Nicht zu fassen.

pemex
25.04.07, 16:37
Du meinst Spiel-Beschreibungen oder? :grinsend0030:


Nein, er meint Spieleposter...:tanzen1:

pemex
25.04.07, 16:38
geil laufen z.Zt. auch Plastikhandy´s(Ausstellungsstücke):458: :grinsend0030: :458: :grinsend0030:

Nein nein, aber Ihr müsst mal unter "Bild + Wii" und "Bild + XBox" suchen... da geht es bei Ebay genau so ab...:teufel-zombies0069:

wacheia
25.04.07, 16:42
Ich ersteigere so ein Bild und werde nicht zahlen. Das wird eine Gaudi. Dann muss der Verkäufer mich verklagen. Das würde mir Spaß machen.

Es ist eindeutig, dass kein Anspruch auf Bezahlung besteht. Im gegenteil: Es kommt der Straftatbestand des (versuchten) Betruges in Frage.

Nur leider wird mich wohl kein Verkäufer verklagen. Wir werden sehen.

Bobby
25.04.07, 16:49
Ich ersteigere so ein Bild und werde nicht zahlen. Das wird eine Gaudi. Dann muss der Verkäufer mich verklagen. Das würde mir Spaß machen.
Es ist eindeutig, dass kein Anspruch auf Bezahlung besteht. Im gegenteil: Es kommt der Straftatbestand des (versuchten) Betruges in Frage.
Nur leider wird mich wohl kein Verkäufer verklagen. Wir werden sehen.

Natürlich besteht Anspruch auf Bezahlung!

Einen Gegenstand erwerben, behalten und GAR nicht bezahlen...damit wirste Pech haben.

Versuchter Betrug hin oder her...aber, wie Du schriebst....a Gaudi wars scho!!!


Gruß

Bobby

pemex
25.04.07, 16:50
Ich ersteigere so ein Bild und werde nicht zahlen. Das wird eine Gaudi. Dann muss der Verkäufer mich verklagen. Das würde mir Spaß machen.
Es ist eindeutig, dass kein Anspruch auf Bezahlung besteht. Im gegenteil: Es kommt der Straftatbestand des (versuchten) Betruges in Frage.
Nur leider wird mich wohl kein Verkäufer verklagen. Wir werden sehen.

Mach mal, ich denke Du hast eventuell sogar einen Anspruch auf die vorgetäuschte Playstation... Allerdings müsstest Du dann erst mal bezahlen. Vielleicht findest Du ja einen günstigen Sofortkauf unter 200 EUR :grinsend0030:

Bobby
25.04.07, 17:10
Mach mal, ich denke Du hast eventuell sogar einen Anspruch auf die vorgetäuschte Playstation... Allerdings müsstest Du dann erst mal bezahlen. Vielleicht findest Du ja einen günstigen Sofortkauf unter 200 EUR :grinsend0030:

Bevor wir hier alle denken,

der Thread von Burgerdri (bzw der Link) passt dazu:

http://www.spinnes-board.de/vb/showthread.php?p=660619#post660619

Gruß

Bobby

wacheia
25.04.07, 17:10
Ich habe gerade ne Anfrage gegüber dem Verkäufer gestellt ( knufinke ), ob ich die Playstation auch per Sofortkauf erwerben kann.
Habe bisher aber noch keine Antwort. ..........

Genau mit diesem Verkäufer habe ich den Clinch. Er meint, Kauf sei Kauf. Ich habe ihm mitgeteilt, dass ich auf Deckungskauf bzw. Lieferung der PS bestehen werde.

Die Artikelbeschreibung führt zu 98 % Details auf, die nichts mit dem angebotenen Artikel zu tun haben. Diese offensichtliche und bewusste Irreführung wird ihm zum Verhängnis werden.

pemex
25.04.07, 17:22
Genau mit diesem Verkäufer habe ich den Clinch. Er meint, Kauf sei Kauf. Ich habe ihm mitgeteilt, dass ich auf Deckungskauf bzw. Lieferung der PS bestehen werde.
Die Artikelbeschreibung führt zu 98 % Details auf, die nichts mit dem angebotenen Artikel zu tun haben. Diese offensichtliche und bewusste Irreführung wird ihm zum Verhängnis werden.

Sag mal, hast Du bei ihm gekauft...?

Hawak
25.04.07, 17:26
ich glaube da reichen urmel und salax ...:grinsend0030: :grinsend0030: :grinsend0030:

Moment, moment, auch wenn die Verkäufer Betrüger sind, heißt das noch lange nicht, dass man sie quälen darf.

Auch Bandite...ähhh Betrüger haben Rechte!
:grinsend0030:

pemex
25.04.07, 17:54
Sagt mal, hat einer von Euch den Ebay-Beutzernamen jakobus15*21*5* ???

Der ersteigert gerade zwei Playstation3 Bilder (Poster). Hoffentlich hat er soviel Platz in seine Bude...

datahh
25.04.07, 18:06
jo , ich glaub das ist cimi ....:grinsend0030: :grinsend0030: :grinsend0030:

Aber bei dem spielt es keine Rolle, der hat genug Kohle. :tanzen1:

pemex
25.04.07, 21:09
Dat jibt et doch nicht...

Angaben zum Verkäufer
Verkäufer: knufinkechristian( 24)
Bewertungen: 100 % Positiv
Mitglied: seit 01.07.05 in Deutschland
Angemeldet als privater Verkäufer

Verdient in der nächsten Stunde durch folgene Artkel in Ebay...

http://cgi.ebay.de/SONY-PLAYSTATION-3-NUR-1-TAG-ANGEBOT-bild_W0QQitemZ290109300575QQihZ019QQcategoryZ54110 QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

http://cgi.ebay.de/SONY-PLAYSTATION-3-NUR-1-TAG-ANGEBOT-bild_W0QQitemZ290109300266QQihZ019QQcategoryZ54110 QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

... knappe 400 EUR! ...oder ne Menge Ärger. Auf mein Scheiben heute Mittag bezüglich Betrug usw. hat der gar nicht groß reagiert.

Wie Dumm sind die Leutz eigentlich???

Musicnapper
25.04.07, 21:20
Das E-Bay Prinzip: jeden Morgen steht ein Dummer auf ,Du musst Ihn nur finden !
Ach ja,einfach bei der "Onlinewache" anzeigen,den Rest macht die Staatsanwaltschaft !

pemex
25.04.07, 21:54
Das E-Bay Prinzip: jeden Morgen steht ein Dummer auf ,Du musst Ihn nur finden !
Ach ja,einfach bei der "Onlinewache" anzeigen,den Rest macht die Staatsanwaltschaft !


So, ich hab jetzt tatsächlich folgendes an die Onlinewache Baden-Württemberg per Mail verschickt.

Bin mal gespannt auf deren Reaktion:


Bitte prüfen Sie doch mal den Tatbestand folgender Aktionen bei Ebay

http://cgi.ebay.de/SONY-PLAYSTATION-3-NUR-1-TAG-ANGEBOT-bild_W0QQitemZ290109300266QQihZ019QQcategoryZ54110 QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

http://cgi.ebay.de/SONY-PLAYSTATION-3-NUR-1-TAG-ANGEBOT-bild_W0QQitemZ290109300575QQihZ019QQcategoryZ54110 QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

Ich persönlich bin davon nicht betroffen, es kann doch aber nicht sein, dass Bürger so über den Tisch gezogen werden können bzw. dürfen.

Bei vielen dieser Ebay-Angebote wird dem Kunden zu 98 % das Produkt Playstation 3 schmackhaft gemacht, so dass der Eindruck entsteht, es handelt sich tatsächlich um dieses Produkt.

s. auch:

http://cgi.ebay.de/Bild-PLAYSTATION-3-Playstation3-AKTION-NUR-1-TAG_W0QQitemZ320107538289QQihZ011QQcategoryZ54110Q QssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

Ich bin der Meinung das dadurch folgender Straftat bestand vorliegt. Verstoss gegen

StGB § 263 Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Bitte prüfen Sie dieses, und gehen Sie bitte gegen diese Art des Artikelverkaufs vor.

Ich habe heute bereits den Verkauf von 5 solchen Produkten mitbekommen. Der Wert liegt jeweils immer zwischen 150 - 250 EUR. Das kann sicher nicht der Preis sein, den ein geschäftsfähiger mündiger Bürger für ein Stück Papier bezahlt.

Erschreckend ist hierbei die Anzahl von Neumitgliedern (ohne Bewertung) die auf diesen Betrug reinfallen.

Mit freundlichen Grüßen


XXX

pemex
25.04.07, 22:03
Beide Artikel sind gerade ausgelaufen 371 und 451 EUR für ein Stück Papier....

pemex
25.04.07, 22:11
Beide Artikel sind gerade ausgelaufen 371 und 451 EUR für ein Stück Papier....

Das geht zu weit, hab jetzt dem Verkäufer gleich noch eine schlaflose Nacht dazu bereitet...

Gratulation zu 371 und 451 EUR für ein Stück Papier.

Es wird Sie sicherlich interessieren, das ich soben Anzeige erstattet habe.

Ich habe mir übringes noch einmal den Text Ihrer eingstellten Artikel durchgelesen.

Sicherlich verweisen Sie (sehr klein und zurückhaltend) darauf das es sich bei dem verkauften Artikel um ein Bild handelt, aber ca. 98 % des Textes "verkaufen" den Artikel Playstation 3 ansich. Auch der Zusatz das ein bestimmtes Kabel nicht mitgeliefert wird, lässt den Eindruck erwecken es handelt sich bei der Restlieferung um eine Playsation 3.

Schau mer mal, was Polizei und Staatsanwaltschaft dazu meint.

Schönen Abend noch...

wacheia
25.04.07, 22:16
Das geht zu weit, hab jetzt dem Verkäufer gleich noch eine schlaflose Nacht dazu bereitet...
Gratulation zu 371 und 451 EUR für ein Stück Papier.
Es wird Sie sicherlich interessieren, das ich soben Anzeige erstattet habe.
Ich habe mir übringes noch einmal den Text Ihrer eingstellten Artikel durchgelesen.
Sicherlich verweisen Sie (sehr klein und zurückhaltend) darauf das es sich bei dem verkauften Artikel um ein Bild handelt, aber ca. 98 % des Textes "verkaufen" den Artikel Playstation 3 ansich. Auch der Zusatz das ein bestimmtes Kabel nicht mitgeliefert wird, lässt den Eindruck erwecken es handelt sich bei der Restlieferung um eine Playsation 3.
Schau mer mal, was Polizei und Staatsanwaltschaft dazu meint.
Schönen Abend noch...

Der bekommt das Geld nicht. Ich habe eBay angeschrieben (ich weiß, zwecklos) aber auch die jeweils Höchstbietenden. Ich habe denen mitgeteilt, dass sie auf keinen Fall zahlen sollen.

Rechtlich ist das eine einwandfreie Kiste. Da muss niemand zahlen.

pemex
25.04.07, 22:26
Der bekommt das Geld nicht. Ich habe eBay angeschrieben (ich weiß, zwecklos) aber auch die jeweils Höchstbietenden. Ich habe denen mitgeteilt, dass sie auf keinen Fall zahlen sollen.
Rechtlich ist das eine einwandfreie Kiste. Da muss niemand zahlen.

Das sie nicht bezahlen müssen ist schon klar, aber ...

1. hat der Anbieter versucht zu betrügen (Straftat)

2. frag ich mich, ob der Verkäufer nicht gezwungen ist (falls der Käufer zahlt) ihm das Produkt Playstation 3 ansich (nicht als Bild) für den ersteigerten Preis zur Verfügung zu stellen.

Phlygt
25.04.07, 23:40
Hallo Jungs,

bin mal wieder aus Afrika zurück, lese mich hier gerade ein...

Mhh, spontan gesehen denke ich, die Beschreibungen der Arikel sind doch deutlich als Bild gekennzeichnet. Eigentlich muss man schon ein Brett haben, das zu übersehen, oder - mal ehrlich.

Ob das so einfach ist, jetzt wegen Betrug etc.? Ich drücke euch die Daumen!

Auf jeden Fall täte ich mal prüfen tun, ob das evtl. anfechtbare oder sogar nichtige Verträge sind. Die Regelungen gelten doch auch im Privatrecht, oder?

Ansonsten hoffe ich Ihr habt euch net in die Nesseln gesetzt...

Blubbs

sweatbox
26.04.07, 00:02
ich sehe des wie blubbs_die_fliege
es ist eindeutig und mehrfach geschreiben worden das es sich um ein bild handelt ... ok bei dem einen wo die halben technischen daten von der ps3 draufstehen ist schon sehr irritierend aber in der artikel beschreibung sowie im auktionsnamen sind die sachen als BILD angepriesen
und generell bilder zu verkaufen is nicht verboten. wobei diese bilder vielleicht von der playstation seite einfach nur geklaut sind ... aber denke mal das es richtige private bilder sind

pemex
26.04.07, 00:03
Hallo Jungs,
bin mal wieder aus Afrika zurück, lese mich hier gerade ein...
Mhh, spontan gesehen denke ich, die Beschreibungen der Arikel sind doch deutlich als Bild gekennzeichnet. Eigentlich muss man schon ein Brett haben, das zu übersehen, oder - mal ehrlich.
Ob das so einfach ist, jetzt wegen Betrug etc.? Ich drücke euch die Daumen!
Auf jeden Fall täte ich mal prüfen tun, ob das evtl. anfechtbare oder sogar nichtige Verträge sind. Die Regelungen gelten doch auch im Privatrecht, oder?
Ansonsten hoffe ich Ihr habt euch net in die Nesseln gesetzt...
Blubbs

Also, in die Nesseln gesetzt hat sich keiner, ich hoffe mal Wacheia hat kein Poster gekauft:teufel-zombies0069:

Gut, dann mal zu dem Vertrag (gilt natürlich immer, also auch im Privatrecht)

Der Vertrag ist die Abgabe und die Annahme zweier übereinstimmender Willenserklärungen von geschäftsfähigen Personen (heißt über 18).

Das heißt in unserem Fall:

Erstmal Verkäufer will was verkaufen, der Bieter will was kaufen (sonst hätte er ja nicht geboten). Somit haben wir zwei übereinstimmende Willenserklärungen, und ein Vertrag kam zustande (Boa eh...).

Jetzt zur Frage, ist der Vertrag gültig:

Er ist gültig, kann aber angefochten werden wegen...

1. Inhaltsirrtum (Bieter überschaut es nicht)
2. Eigenschaftsirrtum (in der Sache an sich; es sollte ja wohl kein Bild gekauft werden)

Hier muss die Anfechtung des Vertrages unverzüglich erfolgen (ohne schuldhaftes verzögern)

3. Arglistiger Täuschung (verschweigen und verfälschen von Tatsachen)

Hier muss die Anfechtung binnen Jahresfrist ab Entdeckung erfolgen.

Dieses ist eine formlose aber alledings empfangsbedürftige Willenserklärung des Bieters, wodurch der Vetrag rückwirkend unwirksam wird.

Sollte er nicht Anfechten, so hat der Käufer die Pflicht zur Bezahlung der Ware.

Und jetzt kommts:

Der Verkäufer hat jetzt die Pflicht zur Sachübergabe und zur Eigentumsverschaffung.

Das heißt die Sache die vereinbarte Beschaffenheit haben.

Ob es ausreicht als Beschaffeheit nur mal kurz zu erwähnen es handelt sich um ein Bild, und bei dem restliche Text (ca. 98 %) handelt sich um die Eigenschaften einer Playstation 3, bleibt die Frage um was es sich tatsächlich handelt.

Sofern eine Eigenschaft nicht konkret vereinbart ist (und das sehe ich hier so), so hat der Verkäufer die Ware

1. nach vorausgesetzter Verwendungseigung (Playstation 3 ist zum spielen da)
2. in der üblichen Beschaffenheit (also nicht auf einem Bild)

zu übergeben.

Kann er das nicht, so handelt es sich um Betrug StGB § 263



Habe fertig...

Phlygt
26.04.07, 00:17
@pemex

Hast recht, als Kaufmann sind mir die Regeln ja bekannt, sorry wußte halt nur kurz mal nich obs auch privat gilt.,

Genau das meinet ich, man kann den Vertrag anfechten, oder er ist gar nichtig.

Aber wenn ich die Beschreibung lese und so die Art und Weise der Rechtsverdreher bedenke, dann steht da ganz klar Bild von Bläyse und dann "Warum ist Sie so beliebt". Aber auch da steht nicht, was die technischen Daten betriefft etc. Es ist keine Eindeutige Produktbeschreibung aber auch nicht ganz falsch. Passt ohne Gegenrede zu Betrug, aber ist halt Auslegungssache.

Vor Gericht würde der Anbieter aber doof aussehen, wenn er mehr als eines davon verkauft hat, denn dann gilt der Vorsatz und der kau**** Zusammenhang ist gegeben.

Mir ging es aber eigentlich um meine Spinners ! :huepfende0029:

pemex
26.04.07, 00:24
Gekauft hat hier meines Wissens nach keiner was...

Du musst Dir die diversen Angebote mal genauer anschauen. Da sind welche dabei mit ausführlicher Produktbeschreibung usw.

Und es wurden auch schon mehr als eine verkauft. Wie oben beschrieben hat einer heute schon fpr ca. 1000 EURONEN Bilder vertickt.

Ich sage das ist Betrug, und deswegen habe ich das auch gemeldet...

wacheia
26.04.07, 07:28
Meine Gebote wurden gestrichen und die Auktion beendet. Warum wohl?

Ich hätte liebend gerne den Zuschlag erhalten. Dann wäre es doch sehr interessant gewesen, ob der Verkäufer mich verklagt hätte, weil ich natürlich niemals gezahlt hätte.

crx
26.04.07, 08:46
lach,
nach dem motho, wenn man keine probleme hat macht man sich welche ?
ok was der da gemacht hat ist nicht ganz sauber, aber dennoch wie ich es einschätze legal.

1. hat er beim einstellen die richtige kategorie gewählt :
Kategorie: Möbel & Wohnen > Dekoration > Bilder & Drucke > Sonstige

2. in der beschreibung eindeutig auf das bild eingegangen :
weil richtige Aus diesem Grund ist dieses Bild so begehrt.
Ein Glanz bild um das Sie alle beneiden werden!

niergends erwähnt er das es sich um die ps3 als hardware handelt.

da wird ihm jeder richter recht geben müßen, wenn auch mit einem faden beigeschmack
dennoch finde ich pemex einsatz klasse :icon_thumright:

Phlygt
26.04.07, 09:19
Also, der Einsatz von pemex - auch von mir Daumen hoch.

Das ist halt das Problem mit den Grauzonen. Finde ich klasse, wenn sich einer dagegen auflehnt und evtl ein paar Adrinalin überfluteten Menschen aus der Patsche hilft.

Musicnapper
26.04.07, 09:45
Jetzt isses eh an der Staatsanwaltschaft zu entscheiden ,immerhin liegt Klage vor ,im ungünstigsten Fall wird sie abgewiesen wegen "Mangels an Beweisen" aber teuer kann es nur für den Betrüger werden,die Klagekosten übernimmt ja der Staat.

Hawak
26.04.07, 09:50
Also, der Einsatz von pemex - auch von mir Daumen hoch.
Das ist halt das Problem mit den Grauzonen. Finde ich klasse, wenn sich einer dagegen auflehnt und evtl ein paar Adrinalin überfluteten Menschen aus der Patsche hilft.


Habari gani Blubbs!

Yepp, der Einsatz von pemex ist klasse. Ich halte die Angebote auch für betrügerisch und die Anbieter für Betrüger.
Trotzdem scheint mir crx' Einwand ebenso korrekt. So ganz glasklar ist die Rechtslage nicht. Ob das Ganze unter arglistige Täuschung, Betrug oder sonstwas fällt, kann letzten Endes nur ein Richter bestimmen.
Selbst eine Betrugsanzeige wird zunächst keine Wirkung haben, solange der Betrug nicht vom Gericht festgestellt wird. In diesen Fällen glaube ich nicht, dass ein Gericht so urteilen würde.

Unterm Strich können die Käufer nur darauf hoffen, dass der Verkäufer keinen Bock auf langwierige und riskante juristische Auseinandersetzungen hat und den Vertrag 'in gegenseitigem Einvernehmen' auflöst.
Ansonsten müssen die Käufer schon selbst tätig werden und zumindest arglistige Täuschung bzw. einen anderen Sachverhalt nachweisen, der den Vertrag nichtig macht.

Und meine ganz eigene Einstellung dazu: Ein Stück weit habe ich kein Mitleid mit den Käufern. Natürlich sind sie Bauernfängern aufgesessen, aber wer nach all den Ebay-Geschichten immer noch blauäugig hunderte von Euronen auf Artikel setzt, hat meines Erachtens entweder zuviel Geld übrig oder ist aufgrund extremer Dusseligkeit eigentlich nicht geschäftsfähig.

Ist mal wieder ganz schwierig...:schilder0447:

pemex
30.04.07, 11:54
Also, der Einsatz von pemex - auch von mir Daumen hoch.
Das ist halt das Problem mit den Grauzonen. Finde ich klasse, wenn sich einer dagegen auflehnt und evtl ein paar Adrinalin überfluteten Menschen aus der Patsche hilft.


@ ALL

Also ich hab jetzt ne Mail bekommen das das LKA Baden Württemberg meine Anzeige an das LKA Bayern (wahrscheinlich weil ich in Bayern wohne) weitergeleitet hat... Schau mer mal weiter!!!

Einen ersten Erfolg haben wir denke ich alle erreicht...

Es gibt keinen mehr der bei Ebay Bilder seiner PS3 verhöckert um damit Leute zu betrügen.

Hawak
30.04.07, 12:13
@ ALL
Einen ersten Erfolg haben wir denke ich alle erreicht...
Es gibt keinen mehr der bei Ebay Bilder seiner PS3 verhöckert um damit Leute zu betrügen.

Leider doch: Artikel-Nr: 260113369614

Fragt sich nur, wie lange das Angebot noch drin ist...

Trotzdem: Klasse Einsatz von Dir, pemex!:div157:

wacheia
30.04.07, 13:37
Ist schon erledigt. Ich habe 1 Euro geboten, ebay angeschrieben und gefragt, warum sie diesen Betrug dulden.

Dem Verkäufer habe ich noch geschrieben, dass ich gespannt auf den Ausgang der Auktion warte.

Nach einer halben Stunde habe ich eine Mitteilung erhalten, dass das Angebot entfernt wurde.

Bobby
30.04.07, 13:42
Mich beschleicht das Gefühl,

daß der eine oder andere Käufer dem Verkäufer nicht unbekannt ist.

Von Bietern ganz zu schweigen.

Gruß

Bobby