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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : GVU: Gefängnisstrafen gibt es nur im Kino



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04.03.07, 13:03
Im größten deutschen Prozess gegen Raubkopierer sind die Täter mit Bewährung davongekommen – ein Freibrief ist das nicht

Drei Kinder singen „Happy Birthday“ vor einem Gefängnis. „Mama, wann kommt Papa wieder?“, fragt ein Mädchen. „Noch viermal singen“, sagt die Mutter. Solche Spots aus der „Hart aber gerecht“-Kampagne der deutschen Filmwirtschaft kennen fast alle Kinobesucher und DVD-Besitzer. Unter dem Motto „Raubkopierer sind Verbrecher“ wurde auch eine „mobile Knastzelle“ in vielen deutschen Städten aufgebaut, Neugierige konnten hinter Gittern „probesitzen“. Organisiert wird die Kampagne von der Zukunft Kino Marketing GmbH im Auftrag der deutschen Filmindustrie. Doch nun gibt es ein Urteil, das die provokanten Aktionen relativiert: Im bundesweit bisher größten Raubkopiererprozess kamen die Angeklagten mit Bewährungsstrafen davon. Experten rechnen damit, dass nach dem milden Urteil die abschreckende Wirkung nachlässt.

Sogar vom „weltweit größten Fall illegaler kommerzieller Downloads“ hatte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) als Nebenkläger gesprochen. Das Internetportal „FTPWelt“ bot von Juni 2003 bis September 2004 hunderte Kinofilme sowie Musikdateien, Computerspiele und Software illegal gegen Bezahlung an. Etwa 15 000 Kunden meldeten sich an, die Einnahmen betrugen rund 700 000 Euro.

Laut Urheberrechtsgesetz drohen für die „unerlaubte Verwertung“ geschützter Werke bis zu drei Jahre Haft und bei gewerblicher Verbreitung bis zu fünf Jahre. Bisher wurde aber kein Fall bekannt, in dem Privatleute mehr als Geldbußen oder -strafen erhielten. Selbst kommerzielle Raubkopierer mussten allein wegen des Urheberrechts noch nicht hinter Gitter. Im Gefängnis landeten dagegen Täter, bei denen Delikte wie Betrug hinzukamen.

Im aktuellen Fall trugen Absprachen zwischen allen Beteiligten dazu bei, dass der Prozess vor dem Landgericht Mühlhausen in Thüringen nach nur zwei Tagen endete. Den 22-jährigen Hauptangeklagten verurteilte die Kammer nach dem Jugendstrafrecht zu 23 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Zudem muss er 6000 Euro Strafe zahlen und 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Sein 32-jähriger Bruder erhielt 16 Monate Haft auf Bewährung und 70 000 Euro Geldstrafe. Ein Münchener Anwalt wurde wegen „Beihilfe mit bedingtem Vorsatz“ verurteilt. Seine Strafe – zehn Monate Haft auf Bewährung und 90 000 Euro Geldstrafe – lag knapp unter dem Maß, das ihn seine Anwaltszulassung gekostet hätte.

Angesichts der „milden Strafrahmen“ hätte die GVU als Nebenkläger „aufschreien“ sollen, findet der Düsseldorfer Anwalt und Urheberrechtsexperte Michael Terhaag. Die abschreckende Wirkung der Anti-Raubkopierer-Kampagnen „fällt so natürlich weg“. Rein rechtlich gesehen habe der Fall allerdings „keinen Einfluss auf andere Verfahren“. Das Gericht wertete Geständnisse der Täter als strafmildernd. Nur der angeklagte Anwalt gestand erst am Ende aus prozesstaktischen Gründen. Dem 22-jährigen Haupttäter half eine günstige Sozialprognose. Wichtig schien dem Gericht, dass die Einnahmen fast komplett beschlagnahmt werden konnten. Zunächst kassiert das Finanzamt Steuern, mit dem Rest wird die Filmindustrie entschädigt.

Von „gnadenvollen“ Urteilen spricht der Berliner Anwalt Gerrit Stolle, der auf gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert ist. Aber auch er warnt gewerbliche Raubkopierer: „Der Deal zwischen den Beteiligten ist nicht übertragbar auf Folgeverfahren.“ Bei privaten Nutzern illegal erworbener Filme oder Musik sei die Lage ohnehin anders, diese hätten in der Regel keine Verhandlungsmasse für Absprachen.

Einen „Schlag ins Gesicht der Lobbyisten“ nennt Holger Bleich, Redakteur der Computerzeitschrift „c’t“, das Prozessende. Es führe „die kernige Kampagne der Filmindustrie regelrecht ad absurdum“ und werde kaum jemanden davon abhalten, mit illegalen Dateien zu handeln.

Anders sieht es Jan Oesterlin von der Zukunft Kino Marketing GmbH: „Das Urteil beweist, dass Urheberrechtsverletzungen keine Bagatelldelikte sind, sondern mit hohen Strafen geahndet werden.“ Die Haupttäter würden nach Zahlung ihrer Strafen finanziell „vor einem völligen Neuanfang stehen“.

Ronald Schäfer von der GVU hebt ebenfalls die „empfindlichen Geldstrafen“ hervor, sagt aber: „Vielleicht wären uns Strafen ohne Bewährung auch lieber gewesen.“ Noch hat die GVU ihren Jahresbericht 2006 nicht veröffentlicht, ihre jüngsten Zahlen stammen aus dem ersten Quartal vorigen Jahres. Damals leitete die Organisation 525 Verfahren im Film- und Softwarebereich ein und war an 366 Durchsuchungen beteiligt, bei denen allein rund 100 000 Filme beschlagnahmt wurden. 2005 waren insgesamt mehr als 2500 Verfahren eingeleitet worden.

Den „Hauptgrund für die Werbespots“der Industrie sieht Anwalt Terhaag darin, dass es auch für Privatleute schwerer werde, sich auf Unkenntnis und fehlenden Vorsatz zu berufen. „Das Argument ist schwächer geworden.“

Quelle: tagesspiegel.de
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