Freak281
19.02.07, 11:14
Hallo,
ich schätze, ich bin newby, denn finde einfach nicht raus, wie ich das bewerkstelligen soll:
Ich habe einen HTPC mit DVB-S2-Karten und entsprechendem CI-Modul (beides von KNC One) und kann H.264-basierte HDTV-Sender (z.B. Pro7, Sat.1, Anixe HD) empfangen und aufnehmen. Außerdem habe ich ein Prem**** HD Abo.
Für Prem**** HD gibt es offiziell kein CAM, weil Prem**** den Empfang von Prem**** HD offenbar auf die zertifzierten Empfänger mit embedded Nagravision beschränken will.
Ich höre immer wieder von CAMs mit diabolischen oder nach Dinosaurieren klingenden Namen ;), mit denen man (neben den mit z.B. normaler Weise Alphcrypt zu empfangenden Sendern) eben auch Prem**** HD empfangen kann (teilweise sogar ohne Abo, aber darum geht es mir hier nicht! Bitte diskutiert das in einem anderen Thread) - je nach verwendetem Modul mehr oder weniger holperig.
Allerings lese ich auch, dass eine bestimmte "Softwareversion" auf die CAMs aufgespielt werden muss, damit diese Prem**** HD entschlüsseln können (allerdings wurde nie klar, ob dies für den Schwarz-Empfang gilt (um den es mir hier nicht geht! Bitte diskutiert das in einem anderen Thread) oder auch für den Empfang mit einer käuflich erworbenen Abo-Smartcard).
Schließlich lese ich das Gerücht, dass an den TV-Empfängern oder den CI-Moduln eine Hardware-Veränderung vorgenommen werden muss (irgendwas löten), damit diese mittels Abo-Smartcard Prem**** HD können.
Daher meine Frage: mit welchen der CAMs und welchem Softwarestand kann ich über meinen HTCP (mit KNC DVB-S2) Prem**** HD mit einer regulären Smartcard für ein Prem**** HD Abo empfangen?
Die Rechtslage ist mir klar und muss m.E. nicht weiter diskutiert werden:
1. der Empfang von Prem**** HD über meinen (nicht prem****-zertizierten HTPC) verstößt gegen die AGBs von Premiere. Dies ist eigentlich nur relevant, wenn ich dem Sender einen Schaden zufügen würde (z.B. in dem ich die Aufnahmen anderen zur Verfügung stellte) - ohne
Schaden würde wohl kein Gericht eine solche Klage annahmen.
2. Der entschlüsselte Empfang eines *******-Kanals ohne entsprechendes Abo (= Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen) ist ein strafrechtlich relevanter Verstoß gegenn das Urheberrecht. Letzteres habe ich ausdrücklich nicht vor (Bitte diskutiert das in einem anderen Thread).
ich schätze, ich bin newby, denn finde einfach nicht raus, wie ich das bewerkstelligen soll:
Ich habe einen HTPC mit DVB-S2-Karten und entsprechendem CI-Modul (beides von KNC One) und kann H.264-basierte HDTV-Sender (z.B. Pro7, Sat.1, Anixe HD) empfangen und aufnehmen. Außerdem habe ich ein Prem**** HD Abo.
Für Prem**** HD gibt es offiziell kein CAM, weil Prem**** den Empfang von Prem**** HD offenbar auf die zertifzierten Empfänger mit embedded Nagravision beschränken will.
Ich höre immer wieder von CAMs mit diabolischen oder nach Dinosaurieren klingenden Namen ;), mit denen man (neben den mit z.B. normaler Weise Alphcrypt zu empfangenden Sendern) eben auch Prem**** HD empfangen kann (teilweise sogar ohne Abo, aber darum geht es mir hier nicht! Bitte diskutiert das in einem anderen Thread) - je nach verwendetem Modul mehr oder weniger holperig.
Allerings lese ich auch, dass eine bestimmte "Softwareversion" auf die CAMs aufgespielt werden muss, damit diese Prem**** HD entschlüsseln können (allerdings wurde nie klar, ob dies für den Schwarz-Empfang gilt (um den es mir hier nicht geht! Bitte diskutiert das in einem anderen Thread) oder auch für den Empfang mit einer käuflich erworbenen Abo-Smartcard).
Schließlich lese ich das Gerücht, dass an den TV-Empfängern oder den CI-Moduln eine Hardware-Veränderung vorgenommen werden muss (irgendwas löten), damit diese mittels Abo-Smartcard Prem**** HD können.
Daher meine Frage: mit welchen der CAMs und welchem Softwarestand kann ich über meinen HTCP (mit KNC DVB-S2) Prem**** HD mit einer regulären Smartcard für ein Prem**** HD Abo empfangen?
Die Rechtslage ist mir klar und muss m.E. nicht weiter diskutiert werden:
1. der Empfang von Prem**** HD über meinen (nicht prem****-zertizierten HTPC) verstößt gegen die AGBs von Premiere. Dies ist eigentlich nur relevant, wenn ich dem Sender einen Schaden zufügen würde (z.B. in dem ich die Aufnahmen anderen zur Verfügung stellte) - ohne
Schaden würde wohl kein Gericht eine solche Klage annahmen.
2. Der entschlüsselte Empfang eines *******-Kanals ohne entsprechendes Abo (= Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen) ist ein strafrechtlich relevanter Verstoß gegenn das Urheberrecht. Letzteres habe ich ausdrücklich nicht vor (Bitte diskutiert das in einem anderen Thread).