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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hilfe - will Laden eröffnen, wer kennt Tipps



Lucky111
18.02.07, 09:53
Hallo

Ich würde gerne Nebenbei einen kleinen A&V für Kindersachen eröffnen. Es soll keine Existenzgrundlage darstellen, sondern zu Beginn ein kleiner Laden im eigenen Gartenhaus sein. Wer kennt sich denn damit aus, was man da alles benötigt? Angefangen vom Gewerbeschein bis hin über die Steuerangelegenheiten usw.
Wie gesagt, es geht hier erseinmal um eine Art Nebenbeschäftigung. Wir erhoffen uns, dass durch entsprechende Entwicklung das Ganze später im größeren Stil aufgezogen werden kann. Tragen aber somit so gut wie kein Risiko in der Anfangsphase.

Ciao Lucky

Urmel
18.02.07, 10:30
Oh je,

da hast du dir ja was vorgenommen... :38:

Im Gartenhaus - ob das der Hausmeister erlaubt....? :schilder0009:


Gruss Urmel

Lucky111
18.02.07, 10:34
Oh je,
da hast du dir ja was vorgenommen... :38:
Im Gartenhaus - ob das der Hausmeister erlaubt....? :schilder0009:
Gruss Urmel


Na na....
Hab ja ein eigenes Haus :grinsend0265:
Deshalb hätte ich ja die Mieteausgaben gespart, was durchaus schon ein recht großer Vorteil ist. Und ich wohne dazu noch im Stadtkern

Urmel
18.02.07, 10:43
Hallo lucky111,

damit hättest du das erste Problem doch schon gelöst...

Wenn du "nur" Sachen an- und verkaufen möchtest reicht es doch schon ein Gewerbe dafür bei der Stadt anzumelden und schon startet der (hoffentlich erfolgreiche) Verkauf.


Gruss Urmel

Lucky111
18.02.07, 11:04
Hallo lucky111,
damit hättest du das erste Problem doch schon gelöst...
Wenn du "nur" Sachen an- und verkaufen möchtest reicht es doch schon ein Gewerbe dafür bei der Stadt anzumelden und schon startet der (hoffentlich erfolgreiche) Verkauf.
Gruss Urmel

Ja, ganz genau. Das habe ich gemeint Urmel. Ich wollte ganz einfach Klamotten (auch die eigenen vom Kind :) ) anbieten und antesten, ob auch noch mehr andere Leute dadurch angezogen werden. Wir haben den weiteren Vorteil, dass durch den Ausbleib der Lokalmiete wir erheblich günstigere Preise gestalten können wie die Leute, die es in unserem Städtchen schon probiert haben und leider gescheitert sind. Ich weiß aber, dass deren Presie einfach zu hoch waren. Die Preise mussten die aber so hoch ansetzen, weil sie sonst ihre Unkosten nicht hätten abgleichen können.
Also....
1. ein Gewerbe bei der Stadt anmelden
2. Unterliege ich einer Preispflicht oder kann ich selber entscheiden, wieviel und wie teuer ich die Sachen verkaufe
3. muss ich irgendwelche Markenrechte beachten?

...weiter:
reicht es, wenn ich Buch über die Einnahmen und Ausgaben führe, um so unserer Steuerpflicht nachzukommen? Wieviel Steuern muss ich dann konkret abführen?


Ciao Lucky

lohengrin2003
18.02.07, 11:16
Hallo
Ich würde gerne Nebenbei einen kleinen A&V für Kindersachen eröffnen. Es soll keine Existenzgrundlage darstellen, sondern zu Beginn ein kleiner Laden im eigenen Gartenhaus sein. Wer kennt sich denn damit aus, was man da alles benötigt? Angefangen vom Gewerbeschein bis hin über die Steuerangelegenheiten usw.
Wie gesagt, es geht hier erseinmal um eine Art Nebenbeschäftigung. Wir erhoffen uns, dass durch entsprechende Entwicklung das Ganze später im größeren Stil aufgezogen werden kann. Tragen aber somit so gut wie kein Risiko in der Anfangsphase.
Ciao Lucky

die wichtigsten Dinge hast du bereits genannt:
a) Gewerbe bei deiner Gemeinde (Rathaus oder Bürgeramt oder ähnliches)
anmelden.
b) steuerlich:
Einkünfte aus Gewerbebetrieb (ertragsteuerlich). Melde dich bei deiner Veranlagungsstelle deines Finanzamte)s. Die schicken Dir dann einen doppelseitigen Fragebogen, den es auszufüllen gilt. Manchmal kommt der aber auch automatisch auf dem Wege der Amtshilfe (wegen Anmeldung des Gewerbes bei Gemeinde).
c) umsatzsteuerlich solltest Du dir Gedanken machen, ob du auf den Vorsteuerabzug beim Wareneinkauf verzichten möchtest und dafür keine USt abführen mußt (=Kleinunternehmer).
Bei Unternehmensgründung kann das aber sogar ein Nachteil sein, weil man eher mehr Ausgaben als Einnahmen hat.
d) Zunächst wirst Du wohl nicht buchführungspflichtig sein (geringes Betriebsvermögen, geringer Gewinn). Wichtig aber: Trotzdem mußt Aufzeichnungen über deine Einnahmen und deine AUsgaben führen!
Du mußt auch deine Geschäftsunterlagen, Belege, Quittungen, Kassenzettel, usw. aufheben.
Jeden Verkauf mußt Du in einem Kassenbuch aufzeichnen (oder zumindest die Belege nach Datum geordnez lückenlos aufbewahren) mind. 6 Jahre.
Am Ende des Wirtschaftsjahres mußt du eine Einnahmen-Überschußrechnung anfertigen.
e) Es gibt noch einiges anderes; frage im einzelnen, was Du wissen möchtest.
f) Nur Mut; es ist gar nicht so schlimm; Bürokratie kann auch Ordnung bedeuten und ist besser als orientierungsloses Chaos.

M.f.G.
Lohengrin

Urmel
18.02.07, 11:20
Na das sind ja Fragen über fragen...

zu 1:
Einfach mit Personalausweis zum Ortnungsamt gehen undsagen was Du machen willst - fertig.

zu 2:
Du musst wirtschaftlich kalkulieren, d.h. so rechnen dass im Normalfall etwas übrig bleibt, sonst kann es Probleme mit dem Finanzamt geben, die dir "nicht glauben" und dann kann es sein das es als Hobby oder Abschreibungsobjekt angesehen wird.

zu 3:
Wenn du Sachen von der Firma "x"verkauft, kannst du das natürlich auch so schreiben. Ich gehe mal davon aus das du keine Hosen näht und dann einen Markennamen draufschreibsen willst...

zu den Steuern:
Würde ich einfach nicht zahlen mit dem Hinweis: machen die großen doch auch so.
Nein mal im Ernst:
Erstmal musst du natürlic immer die Umsatzsteuer von 19% bezahlen.
Wenn es nur nebenbei ist wahrscheinlich quartalsweise.
Die restlilichen Steuern hängen von deinem Gewinn ab.
Erstmal einfach gesagt:
Einnahmen - Ausgaben = Gewinn (vereinfacht geschrieben)
Dies kommt in den Jahresausgleich und wird zu deinen anderen Einnahmen (Arbeistlohn, Miete, Zinsen....) addiert und ergibt deinen Steuersatz.

Am besten sind 50%, weil du dann sehr gut verdient hast. :hat3:


Gruss Urmel

lohengrin2003
18.02.07, 11:22
@lucky111
Als Existenzgründer (es handelt sich ja um eine selbständige Tätigkeit) gibt es auch Förderprogramme und günstige Darlehen.
Erkundige Dich einmal bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) diesbezüglich.
Dies kannst Du schon mit dem PC tun:
Google mal nach IHK und lies mal alles, was zur Existenzgründung dort aufgeführt wird.

nochmals
M.f.G.
Lohengrin

Urmel
18.02.07, 11:23
Hallo lohengrin2003,

sehr gut beschrieben!!!
Ist es bei Kleinunternehmen so, dass Unterlagen nur 6 Jahre aufbewahrt werden müssen?
Ich kenne nur die Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren...

Und beim Finanzamt muss er sich nicht melden, geht automatisch vom Ordnungsamt.


Gruss Urmel

Lucky111
18.02.07, 11:40
Na da sehe ich bislang keine Probleme. Die Unterlagen ob 6 oder 10 Jahre kann ich im PC speichern.
Muss ich denn die Steuern dann monatlich anführen? Wie verhält sich das mit der Mehrwertsteuer.

Wenn ich einen Kinderpullover auf Komissionsbasis für beispielsweise 15€ verkaufe, was für Steuern sind fällig bzw was verdiene ich, wenn ich dem Kunden zusichere, dass er 75% vom Erlös bekommt?

Lucky

Urmel
18.02.07, 11:48
Hallo Lucky111,

die Unterlagen kommen nicht in den PC sondern in den Keller.
Es gibt noch immer nicht das papierlose Büro.

Also du musst, Quittungen, Rechnungen Belege usw. usw. sammeln durchgehend nummeriern und abheften und aufbewahren.

Und nun zu deinem Beipsiel aber mit 10 Euro mit 15 Euro kann ich nicht rechnen.

Wenn du einen Pullover nimmst, in für 10 Euro verkauft und der Kunde 75% Prozent bekommt, hast du also 2,50 Euro Gewinn an dem Pullover gemacht.

Wueviel Steuern du davon bezahlst kann ich natürlich nicht sagen, weil du davon ja erstmal deine Kosten bezahlst, wie Telefon, Heizung, Büromaterial...

Und was dann über ist wird versteuert.


Gruss Urmel

Lucky111
18.02.07, 11:53
Wueviel Steuern du davon bezahlst kann ich natürlich nicht sagen, weil du davon ja erstmal deine Kosten bezahlst, wie Telefon, Heizung, Büromaterial...
Und was dann über ist wird versteuert.
Gruss Urmel


Ist da auch die Mehrwertsteuer mit fällig? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, oder?
Wenn ich beispielsweise einen Nettogewinn nach Abzug aller Auslagen von 2,50€ habe ist es irgendwie schon kaum Nachvollziehbar, dass ich dann auf die 2,50€ 19% Mehrwertsteuer UND 19% Umsatzsteuer bezahlen muss, oder?

Lucky

Urmel
18.02.07, 11:57
Hallo Lucky111,

du musst natürlich nicht 19% Mehrwertsteuer UND 19% Umsatzsteuer bezahlen, weil Mehrwertsteuer ist Umsatzsteuer, es wird halt der getätigte Umsatz besteuert...


Gruss Urmel


PS:

Glückwunsch zu deinen 666 Beiträgen

Lucky111
18.02.07, 12:05
Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer ist das Gleiche


...und die Einkommenssteuer?
muss ich dann die 19% auf meinen Gewinn zahlen UND am Jahresende bei der Einkommenssteuererklärung noch einmal Steuern abführen?

ODER:

Mehrwertsteuer = Umsatzsteuer = Einkommenssteuer???


Lucky

Lucky111
18.02.07, 12:08
Einkommenssteuer zahlste auf den Nettogewinn


Ich denke, Umsatzsteuer zahle ich auf meinen Nettogewinn?

Wer soll da eigentlich durchblicken....


Lucky

no Freack
18.02.07, 12:09
Probiers aus mit deinem Nebengewerbe,es ist nicht so Schlimm wie du jetzt glaubst.Du hast doch eh schon die nötigsten Voraussetzungen dafür mit deinem Eigentum,daß heißt das du keine Nebenkosten hast.(außer Strom etc.)und die Steuern solltest du eh auf die zu Verkaufenen Stücke absetzen.(ähnlich wie EBykosten :grinsend0268: )
Da du ja von Privat kaufts (A&V) brauchst du nicht auf irgendwelche Rechte der Kleidungsindustrie gucken außer du kaufst vom Chinesen und preist die Ware als Original an.
Gewerbeschein ,Finanzamt und Fertig.
Der Rest kommt von allein,ansonsten probiers erst mal mit EBay zur Probe fürs Geschäft. (mehr Käufer)

Lucky111
18.02.07, 12:20
Die eingenommene und die bezahlte Umsatzsteuer werden gegeneinander
aufgerechnet = Vorsteuer.
Du kannst auch anteilmässige Miete abrechnen für das Häuschen.
Wenn alle Kosten abgezogen sind, wird auf den dann enstandenen
Gewinn Einkommenssteuer bezahlt...


Okay, mein Beispiel wieder:
wenn ich 10,00€ abzüglich der Unkosten rein Netto Gewinn mache, kann ich also monatlich selbsständig an das Finanzamt 19% davon überweisen. Also 1,90€. Dann hätte ich vorerst meiner Steuerpflich genüge getan. Im Einkommensjahresbescheid würde ich dann praktisch die Jahreszahlen noch einmal aufschlüsseln (Was habe ich für Gewinn gemacht und wieviel habe ich davon schon an das Finanzamt abgeführt) und hätte nach meinem Vorhaben auf den Gewinn meine Steuern schon korrekt abgeführt. Dann würde praktisch keine Steuernachzahlung auf mich zukommen.

Hab ich das so richtig verstanden?

Lucky

Lucky111
18.02.07, 12:24
Gewerbeanmeldung liegt bei etwa 40 Euro - das Finanzamt meldet sich
durch die vom Gewerbeamt weitergegebenen Unterlagen automatisch.

Wenn ich statt Ankauf die Klamotten auf Komissionsbasis verkaufe, muss ich dann auch ein Gewerbe anmelden?

Lucky

no Freack
18.02.07, 12:24
Okay, mein Beispiel wieder:
wenn ich 10,00€ abzüglich der Unkosten rein Netto Gewinn mache, kann ich also monatlich selbsständig an das Finanzamt 19% davon überweisen. Also 1,90€. Dann hätte ich vorerst meiner Steuerpflich genüge getan. Im Einkommensjahresbescheid würde ich dann praktisch die Jahreszahlen noch einmal aufschlüsseln (Was habe ich für Gewinn gemacht und wieviel habe ich davon schon an das Finanzamt abgeführt) und hätte nach meinem Vorhaben auf den Gewinn meine Steuern schon korrekt abgeführt. Dann würde praktisch keine Steuernachzahlung auf mich zukommen.
Hab ich das so richtig verstanden?
Lucky

Soweit Richtig,jedoch kannst du doch mehr abseztzen da du ja fürs Geschäft Ausgaben hast.
Beispiele : Strom,Fahrten (evtl.bei Freihauslieferung größerer Sachen) usw.das klärt dein Steuerberater aber für dich.

Lucky111
18.02.07, 12:46
Das ist falsch, denn 10.- € sind 119% = MwSt 1,58 €
Wenn Du für 10.- einkaufst und für 15.- verkaufst
beträgt die zu zahlende Vorsteuer 0,81 €
Gewerbe musste auch bei Komissionsware anmelden.
Das ist doch kein Nachteil - Du kannst auch Verlust machen,
durch hohe Anfangsinvestitionen und bekommst dann die
zuviel gezahlte Umsatzsteuer zurück.


Okay, ihr seid wirklich gut :)
Satin, dein Beispiel war ja der A&V mit den 119%. Wenn ich aber nun die Klamotten auf Komissionsbasis verkaufe, als Second Hend eben, und dann nach Abzug aller Unkosten auf einen reinen Nettogewinn von 10€ komme, sind dann davon die 19% Umsatzsteuer zu zahlen, korrekt?

Lucky

Urmel
18.02.07, 12:51
Hallo Lucky111,

ich gluabe du hast noch ein kleines Problem mit Umsatzsteur, Gewinn usw.

Von jedem Teil was Du kaufst bekommt du die Mehrwertsteuer zurück.

Von jedem Teil was du verkaufst musst du Mehrwertsteuer bezahlen.

Du kauft einen Pullover für 10 Euro + Mwst. also bezahlst du 11,90 Euro.
Das Finanzamt bezahlt dir 1,90 Euro Mehrwersteuer zurück.

Du verkauft einen Pullover für 20 Euro + Mwst. also bekommst du 23,80 Euro vom Käufer.
Du musst aber 3,80 Euro an das Finanzamt überweisen.

Du hast an dem pullover also 10 Euro Gewinn gemacht.
Jetzt stellst du alle Einnahmen zusammen und auf der anderen Seite alle Ausgaben.

Wenn du mehr eingenommen als ausgegeben hast, musst du darauf Steuern bezalhen.

Vergleichbar mit der Lohnsteuer eines Angestellten.
Wie hoch die Steuer ist kann man erst sagen, wenn das jahr gelaufen ist, wobei man da ja auch Möglichkeiten hat, diese Steuer zu vermindern...



Gruss Urmel


PS:
Gilt auch bei Kommisionsware

Lucky111
18.02.07, 12:53
Soweit Richtig,jedoch kannst du doch mehr abseztzen da du ja fürs Geschäft Ausgaben hast.
Beispiele : Strom,Fahrten (evtl.bei Freihauslieferung größerer Sachen) usw.das klärt dein Steuerberater aber für dich.

Auf solche Kingerlitzchen wie Steuerberater will ich eben anfangs verzichten. Falls sich hrausstellt, dass der Laden sehr gut läuft ist ein Steuerberater natürlich auch in mein Interesse. Zu Anfang will ich aber im kleinen Stil die Sach betreiben....

Lucky

no Freack
18.02.07, 12:59
Auf solche Kingerlitzchen wie Steuerberater will ich eben anfangs verzichten. Falls sich hrausstellt, dass der Laden sehr gut läuft ist ein Steuerberater natürlich auch in mein Interesse. Zu Anfang will ich aber im kleinen Stil die Sach betreiben....
Lucky

Achso
Naja brauchst du auch nicht wirklich,da es viele gute Programme dafür gibt.
Bei Wiso wirst z.b automatisch gefragt / Pauschale usw. bei angabe des Nebengewerbes.
Wünsch dir viel erfolg bei deinem Unternehmen und so Wild ists nicht mit dem Drumherum des Gewerbes.
Buchhaltung sollte stimmen,da gibts null probleme beim Finanzamt.

Lucky111
18.02.07, 13:07
Die Rechnung bei Komissionsware ist doch genau die Gleiche - nur dass
Du nicht gleich den Einkaufspreis zahlen musst, sondern erst, wenns
verkauft wurde. EK-Brutto und VK-Brutto - Diff. ist Vorsteuer.
EK-Netto und VK-Netto - Diff. ist Einkommenssteuer.
Zum EK gesellen sich alle Kosten (Unkosten gibts übrigens nicht,
da Kosten schon Un sind....)

Nun denn, in meiner unfachmännischen Ausdruckweise:

Verkaufe ich einen Artikel für 20€ und sichere dem Kunden 75% zu, bekommt er als erstes 15€ von mir ausgezahlt. Bleiben mir noch 5,00€, die im Moment ja noch Brutto sind, da ich nicht weiß, wieviel meine Auslagen kosten. Von diesen 5,00€ zahle ich denn die Vorsteuer, was in dem Fall 0,80€ sind.

Am Jahresende gleiche ich dann mit der Einkommenssteuererklärung meine Nettogewinne mit den gezahlten Vorsteuern ab. Da ich aber die ganzen Sonderausgaben dann noch geltend machen kann, bekomme ich dann eher wieder Geld zurück....

Lucky

Lucky111
18.02.07, 13:08
Am besten, Du schreibst zu Beginn der Tätigkeit ans Finanzamt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit gebe ich bekannt, dass ich der Einkommenssteuer nicht beitrete.

(gefunden im Buch: "Es fängt damit an, dass am Ende der Punkt fehlt)
:grinsend0268: :grinsend0268: :grinsend0268:


Da wäre natürlich am einfachsten, jedoch stehe ich dann mit einem Bein in der gitterverschönten EInzimmerwohnung...

no Freack
18.02.07, 13:13
75% Zusicherung ?
Ganz schön hoch gegriffen oder ?
Du mußt eh ein Buch führen wo alle Ein + Ausgaben beschrieben sind und mit der Abrechnung der Steuer gehts auch erst am Jahresende da du ja null Plan hast was du für einnahmen hast.Im Folgejahr ists dan schon möglich eine vorauszahlung der Steuer zu leisten.( wird berechnet aus Vorjahr)

Lucky111
18.02.07, 13:14
@ Lucky
Also ein beispiel von meine betrieb, es ist auch einzelhandel(PKW)
wenn du ware kaufs incl. Mwst zum preise von 11900,-
10000,- + 1900 mwst = 11900,-
du verkaufst es für 11000,. + 2090 mwst = 13090,-
Umsatzsteuer ergibt sich 2090,- - 1900 = 190,- €
zuzahlen sind 190,- €
das muss du rechnen bei jede ware die ein, und verkaufst,
die einkommensteuer wird erst ende des jahres durch deine netto
verdienste berehnet, dies macht aber der steuerberater.

Aha, dass hab ich auch verstanden, danke

Lucky

Lucky111
18.02.07, 13:20
75% Zusicherung ?
Ganz schön hoch gegriffen oder ?



Dadurch, dass ich keine Mietausgaben habe kann ich das so eben an den Kunden weiterreichen. Ich weiß eben, dass in unserer Gegend die üblichen Kinderbasars, die von Privat in sogenannten Dorfgemeinschaftshäusern veranstaltet werden, den Leuten nur 15% abknöpfen. Damit ich aber überhaupt den Laden ins Rollen bringen kann, muss ich die Presie gleich zu beginn so gestalten, dass die Leute auch Bock haben bei mir vorbei zu kommen.
Dass ist natürlich eine Gratwanderung, aber muss ich nunmal gut durchdenken. Es nützt mir nix, wenn ich höhere Preise habe aber weniger Leute kommen....

Lucky

Lucky111
18.02.07, 13:21
Nicht zu vergessen wenn du von einem privatperson z.beispiel
ein gebrauchtes kinderwagen kaufs zum preise von 100,.- €
ohne mwst(privatleute können kein mwst ausweisen)
so unter liegt es der Differenzbesteuerung § 25 a.
wenn du es für 130,-€ verkaufst, zahlst du nur die 19% von 30,-€
die du verdient hast.
viel erfolg.


Ein sehr guter Hinweis!
Klang aber wie oben beschrieben von Satin etwas komplizierter:

Zitat:
"Die Rechnung bei Komissionsware ist doch genau die Gleiche - nur dass
Du nicht gleich den Einkaufspreis zahlen musst, sondern erst, wenns
verkauft wurde. EK-Brutto und VK-Brutto - Diff. ist Vorsteuer.
EK-Netto und VK-Netto - Diff. ist Einkommenssteuer.
Zum EK gesellen sich alle Kosten, die abzuziehen sind
(Unkosten gibts übrigens nicht, da Kosten schon Un sind....)"


danke

Urmel
18.02.07, 13:22
Hallo cim,

also ich bin jetzt schon "etwas länger" selbstständig, aber das mit der Differenzbesteuerung kapiere ich bis heute nicht... :a143:


Gruss Urmel

no Freack
18.02.07, 13:31
Sechster Abschnitt. Sonderregelungen
§ 25a
Differenzbesteuerung
(1) Für die Lieferungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 von beweglichen körperlichen Gegenständen gilt eine Besteuerung nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften (Differenzbesteuerung), wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1.
Der Unternehmer ist ein Wiederverkäufer. 2Als Wiederverkäufer gilt, wer gewerbsmäßig mit beweglichen körperlichen Gegenständen handelt oder solche Gegenstände im eigenen Namen öffentlich versteigert.
2.
Die Gegenstände wurden an den Wiederverkäufer im Gemeinschaftsgebiet geliefert. 2Für diese Lieferung wurde
a) die Umsatzsteuer nicht geschuldet oder nach § 19 Abs. 1 nicht erhoben oder
b) die Differenzbesteuerung vorgenommen.
3.
Die Gegenstände sind keine Edelsteine (aus Positionen 7102 und 7103 des Zolltarifs) oder Edelmetalle (aus Positionen 7106, 7108, 7110 und 7112 des Zolltarifs).
(2) 1Der Wiederverkäufer kann spätestens bei Abgabe der ersten Voranmeldung eines Kalenderjahres gegenüber dem Finanzamt erklären, daß er die Differenzbesteuerung von Beginn dieses Kalenderjahres an auch auf folgende Gegenstände anwendet:
1.
Kunstgegenstände (Nummer 53 der Anlage 2), Sammlungsstücke (Nummer 49 Buchstabe f und Nummer 54 der Anlage 2) oder Antiquitäten (Position 9706 00 00 des Zolltarifs), die er selbst eingeführt hat, oder
2.
Kunstgegenstände, wenn die Lieferung an ihn steuerpflichtig war und nicht von einem Wiederverkäufer ausgeführt wurde.
2Die Erklärung bindet den Wiederverkäufer für mindestens zwei Kalenderjahre.
(3) 1Der Umsatz wird nach dem Betrag bemessen, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis für den Gegenstand übersteigt; bei Lieferungen im Sinne des § 3 Abs. 1b und in den Fällen des § 10 Abs. 5 tritt an die Stelle des Verkaufspreises der Wert nach § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1. 2Die Umsatzsteuer gehört nicht zur Bemessungsgrundlage. 3Im Fall des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 1 gilt als Einkaufspreis der Wert im Sinne des § 11 Abs. 1 zuzüglich der Einfuhrumsatzsteuer. 4Im Fall des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 2 schließt der Einkaufspreis die Umsatzsteuer des Lieferers ein.
(4) 1Der Wiederverkäufer kann die gesamten innerhalb eines Besteuerungszeitraums ausgeführten Umsätze nach dem Gesamtbetrag bemessen, um den die Summe der Verkaufspreise und der Werte nach § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 die Summe der Einkaufspreise dieses Zeitraums übersteigt (Gesamtdifferenz). 2Die Besteuerung nach der Gesamtdifferenz ist nur bei solchen Gegenständen zulässig, deren Einkaufspreis 500 Euro (bis 31. 12. 2001: 1 000 DM) nicht übersteigt. 3Im übrigen gilt Absatz 3 entsprechend.
(5) 1Die Steuer ist mit dem allgemeinen Steuersatz nach § 12 Abs. 1 zu berechnen. 2Die Steuerbefreiungen, ausgenommen die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b, § 6a), bleiben unberührt. 3Abweichend von § 15 Abs. 1 ist der Wiederverkäufer in den Fällen des Absatzes 2 nicht berechtigt, die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer, die gesondert ausgewiesene Steuer oder die nach § 13b Abs. 2 geschuldete Steuer für die an ihn ausgeführte Lieferung als Vorsteuer abzuziehen.
(6) 1§ 22 gilt mit der Maßgabe, daß aus den Aufzeichnungen des Wiederverkäufers zu ersehen sein müssen
1. die Verkaufspreise oder die Werte nach § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1,
2. die Einkaufspreise und
3. die Bemessungsgrundlagen nach den Absätzen 3 und 4.
2Wendet der Wiederverkäufer neben der Differenzbesteuerung die Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften an, hat er getrennte Aufzeichnungen zu führen.
(7) Es gelten folgende Besonderheiten:
1. Die Differenzbesteuerung findet keine Anwendung
a)
auf die Lieferungen eines Gegenstandes, den der Wiederverkäufer innergemeinschaftlich erworben hat, wenn auf die Lieferung des Gegenstandes an den Wiederverkäufer die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen im übrigen Gemeinschaftsgebiet angewendet worden ist,
b) auf die innergemeinschaftliche Lieferung eines neuen Fahrzeugs im Sinne des § 1b Abs. 2 und 3.
2.
Der innergemeinschaftliche Erwerb unterliegt nicht der Umsatzsteuer, wenn auf die Lieferung der Gegenstände an den Erwerber im Sinne des § 1a Abs. 1 die Differenzbesteuerung im übrigen Gemeinschaftsgebiet angewendet worden ist.
3.
Die Anwendung des § 3c und die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b, § 6a) sind bei der Differenzbesteuerung ausgeschlossen.
(8) 1Der Wiederverkäufer kann bei jeder Lieferung auf die Differenzbesteuerung verzichten, soweit er Absatz 4 nicht anwendet. 2Bezieht sich der Verzicht auf die in Absatz 2 bezeichneten Gegenstände, ist der Vorsteuerabzug frühestens in dem Voranmeldungszeitraum möglich, in dem die Steuer für die Lieferung entsteht.

@Satin
Du machst ja alle Verrückt damit.:coole0095: :454: :lachen2: :lachen2:

Urmel
18.02.07, 13:32
Hallo cim,

ne das ist mir schon klar.
Aber ich kaufe ein Firmenfahrzeug bei Herrn Lucky111, der ist Privatperson und kann mir keine Rechnung (nur eine Quittung) ausstellen, daher bekomme ich vom Kaufpreis keine Mehrwertsteuer wieder.

Jetzt gehe ich zur Firma cim und kaufe mir ein Firmenfahrzeug. Firma cim hat das Fahrzeug vorher von Herrn Lucky111 erworben (der ja keine Mwst ausweisen kann) und obwohl ich mein Fahrzeug bei einer Firma kaufe, bekomme ich die anfallende Mehrwertsteuer nicht erstattet.

Ich finde es halt einfach nur unlogisch....


Gruss Urmel


PS:
Bei mir sind es erst etwas über 10 Jahre....

Urmel
18.02.07, 13:37
Da kann ich nur zustimmen,

An- und Verkauf ist eigentlich recht einfach...

Und die Kosten für die Bürokratie halten sich auch ganz stark in Grenzen.
Selbst ein Steuerberater dürfte hierfür nicht sehr viel kosten.


Gruss Urmel

Urmel
18.02.07, 13:44
... taucht dann nicht in den büchern auf...

Na aber wer macht den sowas??? :durcheinander-ersta

Und wer sowas macht, der frisst auch kleine Kinder und guckt Prem... ohne Abo. :ferkel2:


Gruss Urmel:a143:

no Freack
18.02.07, 13:47
Das nennt man nur Bücherschwund.
Da is nix Verbotenes dabei,oder ??:grinsend0268:

Lucky111
18.02.07, 13:47
Der Lucky lässt sich doch dadurch nicht beirren! Im gegenteil, ich lerne noch fleißig hinzu. Und dazu muss man es aben auch verstehen - und zwar wirklich verstehen und nicht einfach so tun, damit man Ruhe hat (Wie einst inne Schule :buchstaben0008: )

Nun denn, dadurch, dass ich ja sehr Wahrscheinlich einen Second Hand mache, der auf Komissionsbasis läuft, ist also laut eurer Aussage der §25 für mich Ausschlaggebend. Ich zahle also von dem erzielten Gewinn stets 19% Umsatzsteuer. Verkaufe ich einen Artikel zu 20€, zahle dem Kunden seine 15€ aus (75%), zahle ich also schlicht und ergreifend auf 5,00€ 19% Umsatzsteuer. Oder doch wie Satin geschrieben hat, dass in den 5,00€ schon die 19% enthalten sind und somit 119% entsprechen???
AM Jahresende mache ich dann die Einkommenssteuererklärung, die meine Nettogewinne beinhalten. Nettogewinn wäre in dem Fall die 5,00€ minus die Umsatzsteuer minus meine Geschäftsauslagen, korrekt?

Lucky

ingimaus
18.02.07, 13:48
Erstmal reicht eine eifache Anmeldung bei einen A & V nicht aus. Es ist ein genehmiigungsplichtiges Gewerbe, also brauchst Du noch ein Pol. Führungszeugnis.

Bei Deinem Beispiel mit dem Pullover legst Du schon Geld drauf.

7,50 bekommt der Lieferant und von Deinen 2,50 musst du 1,90 Mwst. abführen. Diese wird immer sofort fällig. Kannst Du also nicht am Jahresende mit Deinen Kosten verrechnen. Bleiben Dir 0,60 ,was willst Du damit für Unkosten decken.

A & V im kleinen lohnt sich nicht. Darum sind bestimmt die anderen in Deinem Ort schon gescheidert. Bei niedrigen Marshen macht es die Masse. Die kannst Du im Gartenhaus nicht anbieten. Will Dir Deinen Traum nicht nehmen, aber nur diese kleine Rechnung und da sind noch nicht alle Ausgaben die Du haben wirst aufgeführt.

Lucky111
18.02.07, 13:59
Erstmal reicht eine eifache Anmeldung bei einen A & V nicht aus. Es ist ein genehmiigungsplichtiges Gewerbe, also brauchst Du noch ein Pol. Führungszeugnis.
Bei Deinem Beispiel mit dem Pullover legst Du schon Geld drauf.
7,50 bekommt der Lieferant und von Deinen 2,50 musst du 1,90 Mwst. abführen. Diese wird immer sofort fällig. Kannst Du also nicht am Jahresende mit Deinen Kosten verrechnen. Bleiben Dir 0,60 ,was willst Du damit für Unkosten decken.
A & V im kleinen lohnt sich nicht. Darum sind bestimmt die anderen in Deinem Ort schon gescheidert. Bei niedrigen Marshen macht es die Masse. Die kannst Du im Gartenhaus nicht anbieten. Will Dir Deinen Traum nicht nehmen, aber nur diese kleine Rechnung und da sind noch nicht alle Ausgaben die Du haben wirst aufgeführt.

Nicht A&V, sondern Second Hand, ingimaus. Wieso muss ich denn jetzt von 2,50€ auf einem Mal ganze 1,90€ Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) zahlen. Wie rechnest du das denn?
Bei der Rechnung hat sich ein Second Hand natürlich für mich erledigt, ganz klar...

Lucky

kokobay
18.02.07, 14:01
Ich habe einfach mal ein Umsatzsteuer-Rechner angehängt.

Einach unten den Verkaufs Preis eingeben.
Ist mir öfters eine große Hilfe.

mfg kokobay

ingimaus
18.02.07, 14:02
Hallo Lucky111,
ich gluabe du hast noch ein kleines Problem mit Umsatzsteur, Gewinn usw.
Von jedem Teil was Du kaufst bekommt du die Mehrwertsteuer zurück.
Von jedem Teil was du verkaufst musst du Mehrwertsteuer bezahlen.
Du kauft einen Pullover für 10 Euro + Mwst. also bezahlst du 11,90 Euro.
Das Finanzamt bezahlt dir 1,90 Euro Mehrwersteuer zurück.
Du verkauft einen Pullover für 20 Euro + Mwst. also bekommst du 23,80 Euro vom Käufer.
Du musst aber 3,80 Euro an das Finanzamt überweisen.
Du hast an dem pullover also 10 Euro Gewinn gemacht.
Jetzt stellst du alle Einnahmen zusammen und auf der anderen Seite alle Ausgaben.
Wenn du mehr eingenommen als ausgegeben hast, musst du darauf Steuern bezalhen.
Vergleichbar mit der Lohnsteuer eines Angestellten.
Wie hoch die Steuer ist kann man erst sagen, wenn das jahr gelaufen ist, wobei man da ja auch Möglichkeiten hat, diese Steuer zu vermindern...
Gruss Urmel
PS:
Gilt auch bei Kommisionsware

Der Verkäufer von dem Pullover darf an das Geschäft darf garkeine Mwst berechnen. Also Brutto gleich Netto, da er eine Privatperson ist. Somit bekommt sie keine Vorsteuer vom Finanzamt zurück.

ingimaus
18.02.07, 14:05
Auf solche Kingerlitzchen wie Steuerberater will ich eben anfangs verzichten. Falls sich hrausstellt, dass der Laden sehr gut läuft ist ein Steuerberater natürlich auch in mein Interesse. Zu Anfang will ich aber im kleinen Stil die Sach betreiben....
Lucky

Das Finanzamt wird dich dann auch im kleinen Stil wegen Stteuerhinterziehung anzeigen.

ingimaus
18.02.07, 14:07
Die Rechnung bei Komissionsware ist doch genau die Gleiche - nur dass
Du nicht gleich den Einkaufspreis zahlen musst, sondern erst, wenns
verkauft wurde. EK-Brutto und VK-Brutto - Diff. ist Vorsteuer.
EK-Netto und VK-Netto - Diff. ist Einkommenssteuer.
Zum EK gesellen sich alle Kosten, die abzuziehen sind
(Unkosten gibts übrigens nicht, da Kosten schon Un sind....)


EK-Brutto und VK-Brutto - Diff. ist Vorsteuer.

Nicht richtig, dies ist der Gewinn.

Lucky111
18.02.07, 14:08
Das Finanzamt wird dich dann auch im kleinen Stil wegen Stteuerhinterziehung anzeigen.


Also, man kann mir doch nicht erzählen, dass ich, wenn ich einen Pullover für 10,00€ FÜR jemanden verkaufe, dass ich bei einer einbehaltenen Provision für mich von 2,50€ auf die gesamten 10,00€ Umsatzsteuer zahlen muss, oder? Ich muss aber hier wirklich sagen -wenn dass so ist, vergesse ich das mal lieber mit dem Geschäft. Dann müsste ich tatsächlich 1,60€ Umsatzsteuer zahlen, und mir bleibt vom Gewinn grad mal noch 0,90€. Dann habe ich meinen Gewinn gleich mal mit mehr als 60% versteuert, nö danke.

ingimaus
18.02.07, 14:14
Am besten, Du schreibst zu Beginn der Tätigkeit ans Finanzamt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit gebe ich bekannt, dass ich der Einkommenssteuer nicht beitrete.

(gefunden im Buch: "Es fängt damit an, dass am Ende der Punkt fehlt)
:grinsend0268: :grinsend0268: :grinsend0268:

Das ist falsch.

Du meinst hier, dass Du als Kleingewerbebetreiber dem Vorsteuerabzugsverfahren nicht mitmachen möchtest. Da brauchst Du keine Mwst abführen, darfst dem Kunden aber auch kweine berechnen. Kannst natürlich auch keine Vorsteuer geltend machen.
Um dieses mitzumachen gibt es eine Umsatzobergrenze von 17500 € im Jahr.
Wenn ich nur 17500 Umsatz im jahr mache, Umsatz kein Gewinn, kann ich es seinlassen, denn da verhungere ich und kann och nichtmal Strom zahlen.

Das wären hochgerechnet auf die 75% an Euro Lieferanten 365 € im Monat Gewinn vor Steuern und Unkosten.

Na dann viel Spass.

OLAOLA
18.02.07, 14:16
Hi,
ich würde erstmal ernsthaft überprüfen,
ob sich diese "Geschäftsidee" überhaupt
als lohnend erweisen kann. Das sieht nach
meiner unmassgeblichen Meinung NICHT
danach aus. Ich wünsche Dir viel GLÜCK.
GRUSS
:gluck:

ingimaus
18.02.07, 14:17
Also, man kann mir doch nicht erzählen, dass ich, wenn ich einen Pullover für 10,00€ FÜR jemanden verkaufe, dass ich bei einer einbehaltenen Provision für mich von 2,50€ auf die gesamten 10,00€ Umsatzsteuer zahlen muss, oder? Ich muss aber hier wirklich sagen -wenn dass so ist, vergesse ich das mal lieber mit dem Geschäft. Dann müsste ich tatsächlich 1,60€ Umsatzsteuer zahlen, und mir bleibt vom Gewinn grad mal noch 0,90€. Dann habe ich meinen Gewinn gleich mal mit mehr als 60% versteuert, nö danke.

Und genau so ist es. Mwst geht vom Umsatz aus. also von 10 €. Auf den Gewinn von 2,50 zahlst Du am Jahresende noch Deine Gewinnsteuer, die u aber gegen Deine Kosten rechnen kannst.

Du hast hier viele Meinungen gehört und 85 % waren vollkommen falsch.

ingimaus
18.02.07, 14:20
Nicht zu vergessen wenn du von einem privatperson z.beispiel
ein gebrauchtes kinderwagen kaufs zum preise von 100,.- €
ohne mwst(privatleute können kein mwst ausweisen)
so unter liegt es der Differenzbesteuerung § 25 a.
wenn du es für 130,-€ verkaufst, zahlst du nur die 19% von 30,-€
die du verdient hast.
viel erfolg.


Mwst ist auf die 130 € rfällig.
Auf die 30,00 ist Gewinnsteuer fällig, denn das ist der Gewinn.

ingimaus
18.02.07, 14:24
Aha, dass hab ich auch verstanden, danke
Lucky


Und genau wie er es erklärt hat ist es total falsch.

ingimaus
18.02.07, 14:27
Aha, dass hab ich auch verstanden, danke
Lucky

Nicht zu vergessen wenn du von einem privatperson z.beispiel
ein gebrauchtes kinderwagen kaufs zum preise von 100,.- €
ohne mwst(privatleute können kein mwst ausweisen)
so unter liegt es der Differenzbesteuerung § 25 a.
wenn du es für 130,-€ verkaufst, zahlst du nur die 19% von 30,-€
die du verdient hast.
viel erfolg.

Welcher § soll das sein in welchem Gesetz. Mwst ist umsatzsteuer und wird auf den gesamten Umsatz also 130 erhoben und nix anderes.

Lucky111
18.02.07, 14:28
Mwst ist auf die 130 € rfällig.
Auf die 30,00 ist Gewinnsteuer fällig, denn das ist der Gewinn.


Prima, ein riesen Thread, und das resultat ist mehr als ernüchternd....schade.

Auf den Pullover, den ich für 10€ verkaufe, muss ich komplett auf die 10,00€ Umsatzsteuer zahlen, das wären 1,60€ und wie hier nun beschriebnen auf den Gewinn, welcher dass nun auch noch sein mag (meine 0,90€ oder die gesamten 2,50€??) noch einmal zusätzlich Gewinnsteuer. Meint ihr, ich soll das mit dem Laden lieber lassen und dem Staat ohne ein eigenes Geschäft lieber gleich monatlich Geld überwiesen? So wie das nämlich klingt kann man da echt noch Geld mitbringen

ingimaus
18.02.07, 14:30
was verstehst du nicht Urmel, siehe den beispiel die erstellt habe,
so Arbeite ich schon seit 25 jahren als selbstständiger.
Es gibt waren mit Mwst und ohne Mwst, da wird der Umsatzsteuer
halt anders berechnet.
Bedenke bei gebrauchte sachen die von privat leuten erwerbs gibts
kein mwst. Der gewinn daraus unterliegt der differenzbesteuerung.



Das ist Quatsch.

ingimaus
18.02.07, 14:32
Prima, ein riesen Thread, und das resultat ist mehr als ernüchternd....schade.
Auf den Pullover, den ich für 10€ verkaufe, muss ich komplett auf die 10,00€ Umsatzsteuer zahlen, das wären 1,60€ und wie hier nun beschriebnen auf den Gewinn, welcher dass nun auch noch sein mag (meine 0,90€ oder die gesamten 2,50€??) noch einmal zusätzlich Gewinnsteuer. Meint ihr, ich soll das mit dem Laden lieber lassen und dem Staat ohne ein eigenes Geschäft lieber gleich monatlich Geld überwiesen? So wie das nämlich klingt kann man da echt noch Geld mitbringen


Es sind 1,90 € wir haben mitlerweile seit Januar 19 Mwst.

Urmel
18.02.07, 14:33
Hallo,

was soll daran genau Quatsch sein?

Wie kommst du darauf das hier 85% der Sachen vollkommen falsch ist?

D"as wären hochgerechnet auf die 75% an Euro Lieferanten 365 € im Monat Gewinn vor Steuern und Unkosten.

Na dann viel Spass."

Wie kommst du auf diese Rechnung?

Die ist doch Quatsch. Zählt also sicherlich zu den 85%.


Gruss Urmel

Lucky111
18.02.07, 14:40
Es sind 1,90 € wir haben mitlerweile seit Januar 19 Mwst.

Ne, bei 10,00€ Verkaufspreis sind es bei 19% trotzdem nur 1,60€!
Also.

Ich verkaufe einen Pulli für jemanden für 10,00€. Zahle aufgrund der Kommissionsbasis dem Kunden seine 60% aus (ortsüblich bei uns, vergessen wir mal meine 75%).
Habe ich also 6,00€ für den Kunden und 4,00€ für mich.
Von den 4,00€ gehen erstmal 1,60€ Umsatzsteuer ab (versteuerung der kompletten 10,00€), bleiben noch 2,40€ Gewinn.
Auf die 2,40€ zahle ich nun nochmal herrliche Gewinnsteuer, wieviel dass nun auch immer sein mag.

Somit bleibt von meinem Gewinn ortsüblich gesehen weniger als 50% übrig. Ist das die richtige Rechnung?

Lucky111
18.02.07, 14:46
Wenn ich einen Fernseher kaufen will, dann gehe ich in einen Gemüseladen und frage da nach Details und löchere die Verkäufer und am besten auch gleich die Kundschaft mit Fragen.
Also, wenn Du mit dieser Gesinnung einen A und V für Kinderklamotten aufmachen willst, ist der Untergang schon vorprogrammiert.
Mehr ist dazu nicht zu sagen.


Es ist aber so, dass hier jede Mange Leute mit Erfahrungen sind. Darum stelle ich natürlich zu beginn einmal hier die ersten Fragen, was das angeht. Ihr solltet nicht vergessen, dass ich keine Bill Gates werden will.
Mensch, ich will doch nur ein paar Kinderklamotten verkaufen und ein bisl was dazuverdienen. Ich will zu Beginn keine ANwälte, keine Steuerberater und keine Wissenschaftler einstellen, die auch mitverdienen wollen. Wenn ich aufm Flohmarkt gehe brauch ich doch auch keine Abi, oder?

ingimaus
18.02.07, 14:48
[QUOTE=Lucky111;622265]Ne, bei 10,00€ Verkaufspreis sind es bei 19% trotzdem nur 1,60€!
Also.
Ich verkaufe einen Pulli für jemanden für 10,00€. Zahle aufgrund der Kommissionsbasis dem Kunden seine 60% aus (ortsüblich bei uns, vergessen wir mal meine 75%).
Habe ich also 6,00€ für den Kunden und 4,00€ für mich.
Von den 4,00€ gehen erstmal 1,60€ Umsatzsteuer ab (versteuerung der kompletten 10,00€), bleiben noch 2,40€ Gewinn.
Auf die 2,40€ zahle ich nun nochmal herrliche Gewinnsteuer, wieviel dass nun auch immer sein mag.
Somit bleibt von meinem Gewinn ortsüblich gesehen weniger als 50% übrig. Ist das die richtige Rechnung?[/QUOT


Achso du verkaufst Deinen Pulli für 10,00 incl 19 % Mwst. ok dann stimmt die Rechnung. Also nur für 8,40 + 1,60 Mwst.

Urmel
18.02.07, 14:49
Hallo lucky111,

also wenn du mit gebrauchten Sachen handeln möchtest ist die Rechnung richtig, wenn deine "Gewinnsteuer" die normale Einkommenssteuer ist.

Ich würde an deiner Stelle zu allererst einmal einen Steuerberater aufsuchen, um mir die suerlichen Seiten der nebenberuflichen Selbstständigkeit mal genau erklären zu lassen.

Dies wird nicht viel Kosten, wahrscheinlich wirst du die Anfangsberatung sogar kostenlos erhalten, da der Steuerberater auf einen neuen Mandanten hofft...

Und 2,40 euro Gewinn ist doch aich gar nicht soooo schlecht.



Gruss Urmel

Lucky111
18.02.07, 14:54
Hallo lucky111,
also wenn du mit gebrauchten Sachen handeln möchtest ist die Rechnung richtig, wenn deine "Gewinnsteuer" die normale Einkommenssteuer ist.
Ich würde an deiner Stelle zu allererst einmal einen Steuerberater aufsuchen, um mir die suerlichen Seiten der nebenberuflichen Selbstständigkeit mal genau erklären zu lassen.
Dies wird nicht viel Kosten, wahrscheinlich wirst du die Anfangsberatung sogar kostenlos erhalten, da der Steuerberater auf einen neuen Mandanten hofft...
Und 2,40 euro Gewinn ist doch aich gar nicht soooo schlecht.
Gruss Urmel

Richtig, 2,40€ Gewinn ist nicht schlecht, aber damit krieg ich den Laden nicht am Laufen. Verschiedene Läden, die bei uns diese 60% auszahlen, sind eben nun nicht mehr da. Deswegen habe ich den Vorteil bei mir gesehen, wenn ich keine Ladenmiete zahle, dann eben mehr an den Kunden weiterreichen kann. Ich kann nur bestehen, wenn ich mehr als 60% an die Kunden durchreiche. Uns so wird aus den 2,40€ eben weniger. Weiviel, muss ich eben auskalkulieren.

Urmel
18.02.07, 14:58
Hallo Luck111,

mal eine ganz andere Frage dazu:
Warum möchtest du einen Laden(lokal) eröffnen und versuchst dein Glück nicht über einen shop bei ebay.

Der Vorteil ist, dass du einen viel größen Rahmen von potenziellen Kunden hast.

Auch muss der Laden ja gewisse Öffnungszeiten haben, wo immer einer im Laden sein muss, bei ebay kannst du es dann machen wenn du Lust und Zeit hast (natürlich recht zeitnah, sonst gibt es mecker...).

ingimaus
18.02.07, 15:05
Hallo,
was soll daran genau Quatsch sein?
Wie kommst du darauf das hier 85% der Sachen vollkommen falsch ist?
D"as wären hochgerechnet auf die 75% an Euro Lieferanten 365 € im Monat Gewinn vor Steuern und Unkosten.
Na dann viel Spass."
Wie kommst du auf diese Rechnung?
Die ist doch Quatsch. Zählt also sicherlich zu den 85%.
Gruss Urmel


Wenn Du meine Beiträge ordendlich lesen würdest könntest Du die Rechnung verstehen. Also für Dich nochmal.

Wenn ich als Kleinunternehmer nicht am Vorsteuerabzugsverfahren teilnehmen möchte, so wie es Satin geschrieben hat, es dem Finanzamt so mitzuteilen ist eine Unsatzobergrenze im Jahr Voraussetzung. Diese liegt bei 17500 €.

17500 € geteilt durch 12 Monate sind es 1458,33 € im Monat Umsatz.
Davon bekommen die Lieferanten 75 % so hat sie sich das vorgenommen.

75 % von 1458,33 sind 1093,75. Also bleiben als Gewinn 364,58 übrig.

Wenn sich dann bei Abzug aller Unkosten, Strom, Heizung, Telefon usw. noch was übrig bleibt hat es sich dann gelohnt????

Wo soll das nun Unsinn sein???????????

ingimaus
18.02.07, 15:08
Hallo Luck111,
mal eine ganz andere Frage dazu:
Warum möchtest du einen Laden(lokal) eröffnen und versuchst dein Glück nicht über einen shop bei ebay.
Der Vorteil ist, dass du einen viel größen Rahmen von potenziellen Kunden hast.
Auch muss der Laden ja gewisse Öffnungszeiten haben, wo immer einer im Laden sein muss, bei ebay kannst du es dann machen wenn du Lust und Zeit hast (natürlich recht zeitnah, sonst gibt es mecker...).

Bei ebay bekommt sie für einen gebrauchten Kinderpulli 1,50 €. Ihr könnt Ratschläge geben.

Lucky111
18.02.07, 15:08
Hallo Luck111,
mal eine ganz andere Frage dazu:
Warum möchtest du einen Laden(lokal) eröffnen und versuchst dein Glück nicht über einen shop bei ebay.
Der Vorteil ist, dass du einen viel größen Rahmen von potenziellen Kunden hast.
Auch muss der Laden ja gewisse Öffnungszeiten haben, wo immer einer im Laden sein muss, bei ebay kannst du es dann machen wenn du Lust und Zeit hast (natürlich recht zeitnah, sonst gibt es mecker...).


Ebay kommt einmal aus persönlichen, schlechten Erfahrungen nicht in Frage und zum Zweiten gibt es bei uns viele Leute, die kein Internet haben und einfach mal in den Laden gehen wollen und sich Kinderklamotten zu kaufen oder verkaufen wollen.

Urmel
18.02.07, 15:12
Ich habe deine Beiträge gelesen und kopfschüttelnd zur Kenntnis genommen.

Der Unsinn besteht darin, dass du 75% des Umsatzes für Lieferanten annimmst.

Das ist Quatsch!!!
Und dazu stehe ich!

Wenn er bei ebay für einen Kinderpulli 1,90 Eru bekommt wird er ihn sicher nicht für 10 Euro ankaufen.

Du kannst Kommentare abgeben. :boese-traurig0165:



Gruss Urmel

Lucky111
18.02.07, 15:16
Ich habe deine Beiträge gelesen und kopfschüttelnd zur Kenntnis genommen.
Der Unsinn besteht darin, dass du 75% des Umsatzes für Lieferanten annimmst.
Das ist Quatsch!!!
Und dazu stehe ich!
Wenn er bei ebay für einen Kinderpulli 1,90 Eru bekommt wird er ihn sicher nicht für 10 Euro ankaufen.
Du kannst Kommentare abgeben. :boese-traurig0165:
Gruss Urmel


Nun, bei den 75% für die Lieferanten ist ingimaus von meinen 75% ausgegangen, die ich den Kunden bei Verkauf auf Kommissionsbasis geben möchte oder es zumindest so veranschlagt habe. Die waren aber erstmal nur hypothetisch.

ingimaus
18.02.07, 15:17
Ich habe deine Beiträge gelesen und kopfschüttelnd zur Kenntnis genommen.
Der Unsinn besteht darin, dass du 75% des Umsatzes für Lieferanten annimmst.
Das ist Quatsch!!!
Und dazu stehe ich!
Wenn er bei ebay für einen Kinderpulli 1,90 Eru bekommt wird er ihn sicher nicht für 10 Euro ankaufen.
Du kannst Kommentare abgeben. :boese-traurig0165:
Gruss Urmel

Sie hat doch ganz eindeutig geschrieben, dass sie den Lieferanten 75 % Verkaufselös zusagen möchte. Du musst nicht nur meine Beiträge richtig lesen, sondern den ganzen Thread richtig lesen und dann nach Möglichkeit auch qualifizierte Antworten geben. Es macht nicht den Eindruck, dass Du im Steuerrecht sehr gut bewandert bist.

Und zu dem ebayerlös muss sie dann auch 75 % an den Lieferanten zahlen.

Lucky111
18.02.07, 15:19
Sie hat doch ganz eindeutig geschrieben, dass sie den Lieferanten 75 % Verkaufselös zusagen möchte. Du musst nicht nur meine Beiträge richtig lesen, sondern den ganzen Thread richtig lesen und dann nach Möglichkeit auch qualifizierte Antworten geben. Es macht nicht den Eindruck, dass Du im Steuerrecht sehr gut bewandert bist.


Ich bitte euch sachlich zu bleiben. Vieleicht hat er das mit den Lieferanten etwas durcheinander gebracht.
Also, danke für eure wirklich rege teilnahme und die Tipps.


Ciao Lucky

no Freack
18.02.07, 15:22
Versuch dein glück und es ist echt nicht so Umstänlich wies aussieht.
Was hast du zu verlieren ? Da es doch eh ein Nebengewerbe sein soll und du die Grundmittel schon hast.(Laden)
Das Steuerliche wird dir schon das finanzamt mitteilen da die nicht nur dafür da sind Leuten die kohle aus dem Rücken zu leihern sondern auch um Hilfestellungen zu leisten.
Wers nicht glaubt,probierts selber aber immer dran denken = Wie man in den Wald reinruft,so schallt es heraus.
So genug von mir zu diesem thema,da ich merke es wird sich Hochgeschaukelt an Kleinigkeiten.

Urmel
18.02.07, 15:24
Ne, ne,

er hast geschrieben, dass er 75% des Verkauferlöses auszahlen will.

Ich habe den ganzen Thread gelsen und auch verstanden.

Es macht den Eindruck, dass dies bei dir nicht der Fall ist.


Gruss Urmel

ingimaus
18.02.07, 15:32
wenn das quatsch ist, liegt seit 25 jahren das Finazamt auch falsch,
ich weiss wovon ich hier rede, da ich schon langem im geschäft bin,
und nicht erst seit gestern.

Will nicht bestreiten, dass du 25 im Geschäft bist. Weis ja nicht mit welchen Tricks Du handelst. Im Autohandel sind viele möglich.

Im A & V und nach den Bestimmungen des Gesetzes, und danach wurde gefragt ist das eben so wie ich es geschrieben habe. Sie hat nicht gefragt welche Tricks sie anwenden kann.

Glaub mir Finanzamt holt sich sein Geld. Kenne keinen Selbständigen der Freund des Finanzamtes ist.

Urmel
18.02.07, 15:36
Versuch dein glück und es ist echt nicht so Umstänlich wies aussieht...

...So genug von mir zu diesem thema,da ich merke es wird sich Hochgeschaukelt an Kleinigkeiten.

Das sehe ich genauso, versuche dein Glück, da du keine hohen Kosten (Miete etc.) hast, ist auch das Risiko nicht so hoch.

Leider gibt es Leute die nicht sehr scachlich schreiben. :a143:


Viel Glück bei deinem Vorhaben
wünscht Urmel

lohengrin2003
22.02.07, 19:53
Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer ist das Gleiche
Hallo satin,
hier juckt es mich, nochmal mit einem klaren "JEIN" zu antworten. Es ist halt doch nicht das Gleiche:
Mit "Umsatzsteuer" ist ganz genau die Steuer gemeint, die entsteht, wenn eine Lieferung oder sonstige Leistung getätigt wird. Die innergemeinschaftlichen Tatbestände (und einige Sonderfälle außerdem)möchte ich hier der Einfachheit halber außer Acht lassen.
Mit "Mehrwertsteuer" ist der ganze Kreislauf dieser Verkehrssteuer gemeint:
Vom Erzeuger über Zwischenhändler, Lohnveredler,usw. bis zum Endabnehmer wird nur der "Mehwert" besteuert, d.h. Steuer des jeweiligen Verkaufspreises minus Vorsteuer des Einkaufspreises des Unternehmers.
Den letzten, Privatabnehmer, beißen allerdings die Hunde:
Der zahlt alles, da er keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug hat. Er bezahlt die Mehrwertsteuer!

M.f.G
Lohengrin

uwe763
22.02.07, 20:03
Hallo
Ich würde gerne Nebenbei einen kleinen A&V für Kindersachen eröffnen. Es soll keine Existenzgrundlage darstellen, sondern zu Beginn ein kleiner Laden im eigenen Gartenhaus sein. Wer kennt sich denn damit aus, was man da alles benötigt? Angefangen vom Gewerbeschein bis hin über die Steuerangelegenheiten usw.
Wie gesagt, es geht hier erseinmal um eine Art Nebenbeschäftigung. Wir erhoffen uns, dass durch entsprechende Entwicklung das Ganze später im größeren Stil aufgezogen werden kann. Tragen aber somit so gut wie kein Risiko in der Anfangsphase.
Ciao Lucky

:teufel3: :teufel3:
was soll das hiermit ratschläge.
1.hanwerk-kammer bei dir vor ort,und infos einholen,für deine geschäftssparte. da biste in der 1 reihe der infos.
2. finanzamt-beratung der steuerrechtlichen lage für den gewerbe schein.
3. steuerberater gespräch wie das abgeht mit den steuern.
wenn du das verstanden hast,und es passt dir.
dann mach dein geschäft auf.

uwe763

Lucky111
22.02.07, 20:34
Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer?
Beide Bezeichnungen meinen heute dasselbe. Umsatzsteuer entsteht, wenn Umsätze mit Waren oder Dienstleistungen getätigt werden. Daraus entstand der in Deutschland traditionell gebräuchliche Name Umsatzsteuer. Funktionell korrekter ist aber die Bezeichnung Mehrwertsteuer, weil jeder Unternehmer letztlich nur den Gewinnaufschlag versteuert, der auf einer Wertschöpfung beruht, also den geschaffenen Mehrwert.
Beispiel Elektrohändler: Der Mehrwert, den der Elektrohändler schafft, ergibt sich aus Verkaufserlös (119.000 Euro) minus Einkaufspreis (95.200 Euro) = 23.800 Euro. Die Steuerlast auf den Mehrwert berechnet sich: 19/119 von 23.800 Euro = 3.800 Euro.

Ne denn, verkaufe ich Klamotten für 100 Euro, und der Kunde bekommt 70 Euro davon, habe ich Gewinn von 30 Euro gemacht. Versteure ich jetzt diese 30€ mit der Umsatz- (Mehrwertsteuer), müsste ich darauf 4,78€ zahlen. Bleiben also 25,22€ Gewinn. Diese 25,22€ müsste ich dann am Jahresende als Gewinn- (Einkommenssteuer) angeben, jedoch kann ich die mit meinen Auslagen gegenrechnen.

Hatts der Lucky jetzt? :confused:

Ciao

uwe763
22.02.07, 20:42
Ad1 - Für sein Vorhaben ist keine Handwerkskammer sondern die IHK zuständig
Ad2 - Gewerbescheine werden vom Ordnungsamt/Gewerbeamt erteilt:vampire0015: :vampire0015:


das ist bei uns alles in 1 haus:div31: satin.

:div31:
wenn er am eingang sein anliegen anbringt ,bekommt er 3 zimmernummern und er ist im stoff für sein anliegen.
:confused: ist es nicht so bei euch,dann danke zu korektur.
:c027:
uwe:grinsend0159:

lohengrin2003
22.02.07, 20:49
Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer?
Beide Bezeichnungen meinen heute dasselbe. Umsatzsteuer entsteht, wenn Umsätze mit Waren oder Dienstleistungen getätigt werden. Daraus entstand der in Deutschland traditionell gebräuchliche Name Umsatzsteuer. Funktionell korrekter ist aber die Bezeichnung Mehrwertsteuer, weil jeder Unternehmer letztlich nur den Gewinnaufschlag versteuert, der auf einer Wertschöpfung beruht, also den geschaffenen Mehrwert.
Beispiel Elektrohändler: Der Mehrwert, den der Elektrohändler schafft, ergibt sich aus Verkaufserlös (119.000 Euro) minus Einkaufspreis (95.200 Euro) = 23.800 Euro. Die Steuerlast auf den Mehrwert berechnet sich: 19/119 von 23.800 Euro = 3.800 Euro.

Es liegt mir fern, Dich hier zu schulmeistern oder zu belehren, aber genau das stimmt eben gerade nicht.
Der Unternehmer muß seinen Verkaufserlös voll[B] versteuern und zwar mit der [B]Umsatzsteuer.
Der Vorsteuerabzug ist ein davon völlig unabhängiger Vorgang!
Gerade eine saldierte Besteuererung, wie du sie hier erwähnst, ist eben nicht
vorgesehen.
So können beide Vorgänge ja beispielsweise auch zu völlig verschiedenen Veranlagungszeiträumen enstehen.
Außerdem könnte sich ein Steuerpflichtiger, der mit 1 Mio. € keine Erklärung abgibt, theoretisch damit herausreden, er hätte ja 190.000 € Vorsteuerabzug
gehabt und müßte so nichts erklären; er hat "ja keinen Mehrwert zu besteuern". Das sieht das Gesetz aber gerade nicht vor; es will es sogar vermeiden. Den Begriff Mehrwertsteuer kennt das UStG so gar nicht.

"Mehrwersteuer" ist ein Begriff, der eigentlich nur den betrifft, der mit der Umsatzbesteuerung (=Unternehmer) gar nichts zu tun hat: Den privaten Endabnehmer (Nichtunternehmer): Er bezahlt die gesamte Mehrwertsteuer, das ist die Steuer, die auf dem Wege der Umsatzbesteuerung letztendlich zum Schluß herauskommt. Hier liegt klar der Unterschied!

Nichts für ungut und danke für die Steuerdiskussion.

M.f.G
Lohengrin