Duke
13.02.07, 23:38
Zypries und das BKA streiten über Online-Razzien
Die Polizei besteht im Kampf gegen den Terrorismus und die organisierte Kriminalität darauf, über das Internet heimlich Computer verdächtiger Personen durchsuchen zu dürfen.
Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, widersprach am Dienstag in Berlin vehement Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), die schwere rechtliche Bedenken gegen die auch von ihrem Kabinettskollegen Wolfgang Schäuble (CDU) geforderten Online-Durchsuchungen vorgetragen hatte. Auch der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, widersetzte sich Zypries.
Bei dem 10. Europäischen Polizeikongress verlangte Ziercke rasch eine gesetzliche Grundlage, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) Online-Durchsuchungen wegen fehlender Rechtsgrundlage verboten hatte. Auch Innenminister Schäuble will die Gesetze ändern.
Zypries wandte sich gegen Politiker, die im Interesse von Sicherheit bei jeder Gelegenheit zusätzliche Befugnisse für die Polizei forderten. "Das staatliche Eindringen in Festplatten hat eine besondere Qualität." Anders als bei einer Hausdurchsuchung in Anwesenheit des Beschuldigten würde der Staat virtuell in eine Wohnung eindringen.
Bevor man vorschnell nach neuen Gesetzen rufe, müsse man erst prüfen, ob dieses Instrument überhaupt gebraucht werde. Die verfassungsrechtliche Bewertung sei noch nicht abgeschlossen. Zypries warnte vor schwerwiegenden Eingriffe in Grundrechte.
Ziercke wies die Bedenken zurück. Die Polizei müsse mit dem Fortschritt der Täter Schritt halten und könne deshalb nicht auf dieses Instrument verzichten. "Der Staat wird dadurch nicht zum kriminellen Hacker." Online-Durchsuchungen sollten nur bei Verdacht im Einzelfall nach richterlicher Anordnung gezielt eingesetzt werden.
Es werde im Internet keine Schleppnetzfahndung geben. 99,9 Prozent der Bürger seien davon nicht betroffen. Niemand brauche einen Überwachungsstaat zu befürchten.
Ziercke begründete seine Forderung mit der Bedeutung des Internets, das immer stärker von Terroristen und Kriminellen genutzt werde. "Die Kriminalität im Internet kennt keine Grenzen mehr." Nur mit verdeckten Maßnahmen könne man die dahinter stehenden kriminellen Netzwerke entdecken. Ziercke wies auch den Hinweis von Zypries zurück, man könne die Computer Verdächtiger beschlagnahmen.
Die klassische Hausdurchsuchung warne die Täter. Auch könnten verschlüsselte Festplatten kaum entschlüsselt werden. Zudem würden Daten oft auf externen Servern irgendwo in der Welt gespeichert. Nur bei einer Online-Durchsuchung bestehe die Chance, an diese Daten zu kommen. "Wir brauchen dieses Instrument."
Sehr kritisch äußerte sich Ziercke auch über das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgericht zur Wohnraumüberwachung. Karlsruhe hatte im März 2004 einen absolut geschützten privaten Kernbereich definiert, der nicht belauscht werde dürfe.
Durch die Entscheidung des Verfassungsgerichts sei diese polizeiliche Überwachungsmaßnahme praktisch unbrauchbar geworden. Das BKA habe seither keine Wohnraumüberwachung mehr durchgeführt.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnte die Forderung ab, verdeckte Online-Durchsuchungen gesetzlich zu erlauben. "Staats-Hacking darf nicht legitimiert werden", erklärte die Vorsitzende des DAV- Ausschusses Gefahrenabwehrrecht, Heide Sandkuhl.
Quelle (http://www.gmx.net/de/themen/computer/internet/sicherheit/3608414-Zypries-und-das-BKA-streiten-ueber-Online-Razzien,cc=000000149100036084141aA5QF.html)
Die Polizei besteht im Kampf gegen den Terrorismus und die organisierte Kriminalität darauf, über das Internet heimlich Computer verdächtiger Personen durchsuchen zu dürfen.
Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, widersprach am Dienstag in Berlin vehement Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), die schwere rechtliche Bedenken gegen die auch von ihrem Kabinettskollegen Wolfgang Schäuble (CDU) geforderten Online-Durchsuchungen vorgetragen hatte. Auch der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, widersetzte sich Zypries.
Bei dem 10. Europäischen Polizeikongress verlangte Ziercke rasch eine gesetzliche Grundlage, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) Online-Durchsuchungen wegen fehlender Rechtsgrundlage verboten hatte. Auch Innenminister Schäuble will die Gesetze ändern.
Zypries wandte sich gegen Politiker, die im Interesse von Sicherheit bei jeder Gelegenheit zusätzliche Befugnisse für die Polizei forderten. "Das staatliche Eindringen in Festplatten hat eine besondere Qualität." Anders als bei einer Hausdurchsuchung in Anwesenheit des Beschuldigten würde der Staat virtuell in eine Wohnung eindringen.
Bevor man vorschnell nach neuen Gesetzen rufe, müsse man erst prüfen, ob dieses Instrument überhaupt gebraucht werde. Die verfassungsrechtliche Bewertung sei noch nicht abgeschlossen. Zypries warnte vor schwerwiegenden Eingriffe in Grundrechte.
Ziercke wies die Bedenken zurück. Die Polizei müsse mit dem Fortschritt der Täter Schritt halten und könne deshalb nicht auf dieses Instrument verzichten. "Der Staat wird dadurch nicht zum kriminellen Hacker." Online-Durchsuchungen sollten nur bei Verdacht im Einzelfall nach richterlicher Anordnung gezielt eingesetzt werden.
Es werde im Internet keine Schleppnetzfahndung geben. 99,9 Prozent der Bürger seien davon nicht betroffen. Niemand brauche einen Überwachungsstaat zu befürchten.
Ziercke begründete seine Forderung mit der Bedeutung des Internets, das immer stärker von Terroristen und Kriminellen genutzt werde. "Die Kriminalität im Internet kennt keine Grenzen mehr." Nur mit verdeckten Maßnahmen könne man die dahinter stehenden kriminellen Netzwerke entdecken. Ziercke wies auch den Hinweis von Zypries zurück, man könne die Computer Verdächtiger beschlagnahmen.
Die klassische Hausdurchsuchung warne die Täter. Auch könnten verschlüsselte Festplatten kaum entschlüsselt werden. Zudem würden Daten oft auf externen Servern irgendwo in der Welt gespeichert. Nur bei einer Online-Durchsuchung bestehe die Chance, an diese Daten zu kommen. "Wir brauchen dieses Instrument."
Sehr kritisch äußerte sich Ziercke auch über das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgericht zur Wohnraumüberwachung. Karlsruhe hatte im März 2004 einen absolut geschützten privaten Kernbereich definiert, der nicht belauscht werde dürfe.
Durch die Entscheidung des Verfassungsgerichts sei diese polizeiliche Überwachungsmaßnahme praktisch unbrauchbar geworden. Das BKA habe seither keine Wohnraumüberwachung mehr durchgeführt.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnte die Forderung ab, verdeckte Online-Durchsuchungen gesetzlich zu erlauben. "Staats-Hacking darf nicht legitimiert werden", erklärte die Vorsitzende des DAV- Ausschusses Gefahrenabwehrrecht, Heide Sandkuhl.
Quelle (http://www.gmx.net/de/themen/computer/internet/sicherheit/3608414-Zypries-und-das-BKA-streiten-ueber-Online-Razzien,cc=000000149100036084141aA5QF.html)