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Bowfinger
06.02.07, 22:36
Hallo Forum ,
ich habe ein Problem.

Meine 17jährige Tochter surft auch gerne mal durchs Netz und es ist leider so das sie einen Fehler gemacht hat.

Folgendes :

Sie hat sich auf folgender Seite registriert :
http://www.esims.ch/

Dort hat Sie dann einen Namen (nicht ihren real Namen) und eine Fakeadresse eingegeben. Ihre Handynummer allerdings ist korrekt eingetippt worden. Sie bekam einen Bestätigungscode auf Ihr handy und hat dann via Internet eine SMS verschikt.

Nun bekam sie heute eine böse Mail von denen :

Sehr geehrte Frau XXXXXXXXX,

Sie haben unsere Dienstleistung von esims.ch bestellt und sind einen rechtsgültigen Vertrag eingegangen. Durch die von Ihnen getätigte

Handynummer-Verifizierung ist die Bestellung eindeutig nachweisbar.

Leider konnten wir bisher von Ihnen keinen Zahlungseingang verzeichnen. Um hohe Inkasso- und Anwaltsgebühren zu vermeiden, nehmen Sie diese

Mahnung ernst.


Bitte überweisen Sie den offenen Betrag in Höhe von 96,00 Euro innerhalb von 7 Tagen auf das folgende Konto:

Betrag: 96,00 Euro
Bereits bezahlt: 0,00 Euro

Zahlungsempfänger: Internet Service AG
Kontonummer: 206 077 04
Bankleitzahl: 600 100 70
Kreditinstitut: PostBank
Verwendungszweck: SMS-585095/606927

offener Betrag: 96,00 Euro

------------------------------------------------
IBAN: DE37 6001 0070 0020 6077 04
SWIFT-BIC: PBNKDEFF600
------------------------------------------------


Im Anhang finden Sie die Rechnung im Originalformat auf unserem Briefpapier. Sie benötigen den Adobe Acrobat Reader, um sich die Rechnung

anschauen zu können. Diesen können Sie unter http://www.adobe.de/products/acrobat/readstep2.html downloaden.

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.

------------------------------------
Mit freundlichen Grüßen
Ihr esims.ch Support-Team


Internet Service AG
Blegistrasse 1
6343 Rotkreuz
Schweiz

Email: service@esims.ch
Telefon: 00 42 36 63 90 39 20
Telefax: 00 42 36 63 90 39 94
Die telefonische Kundenbetreuung ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 10 - 17 Uhr (ausser feiertags) erreichbar.


Ihr Email Postfach bei web de ist auch mit einer Fake Adresse hinterlegt.
Meine Frage kann Sie wirklich zur Zahlung herangezogen werden ?
Muß ich etwas unternehmen ? Die Firma sitzt in der Schweiz , die Rechnungsanschrift ist nicht zustellbar. lediglich über die eingegebene Handynummer könnte sie verfolgt werden . Können die soweit gehn ? In wie weit ist nachweisbar ob sie es überhaupt gewesen ist mit der Eingabe der Daten.

Falls ihr sachdienliche Hinweise für mich habt bitte .
Die drohen schon nach einer Woche mit Inkasso Unternehmen.

cu Bow

Bowfinger
06.02.07, 22:51
Ich möchte noch anfügen ,
die einzige Möglichkeit an die echten Realdaten zu kommen sind
1. Über das loggen der IP
2. Über Ihre eigentliche Handynummer , welches aber ne Prepaid ist und ggf. auch Handy verloren gegangen sein könnte.


cu Bow

Ayla
06.02.07, 22:52
Hallo Bowfinger

Ich habe dieses gefunden, vieleicht hilft dir das weiter.

Gruss Ayla

http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=41890&highlight=esims.ch

http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/07/21/vorgehen-bei-ungewollten-internet-abo-vertragen/

Spinne
06.02.07, 23:00
Die Firma ist als Abzocker Firma Bekannt egal ob du zahlst oder nicht die schicken am selben Tag mit der Bestellung auch eine Mahnung raus Inkasso- und Anwaltsgebühren so das man gleich bei etwa 150,00€ liegt
Würde erst einmal die Kündigend welche in den AGB innerhalb von 14 Tage per E-Machen und abwarten ob sie Reagieren der Preis von (Gesamtsumme: 96.00 €) muss fest in den AGB verankert sein und darf nicht unten im fouter stehen da es für jeden Kunden ja ein Festpreis ist es muss auch bei einer Bestellung nochmals der Preis mit Angegeben werden
also Kündigen und einfach Abwarten auf jedenfall nicht Zahlen hoffe sie war über einen Proxi auf dieser Seite den nicht nur die Handy Nummer ist wichtig sondern auch ihre IP bei ihrer Bestellung
die nässte Frage ist wie alt deine Tochter dies ist auch sehr wichtig sollte sie unter 18 sein können sie sowieso nichts machen da sie keine Verträge abschließen darf nachweißbar wenn es zu schlimm wird für euch über ihre Handy Nummer. was sicherlich nicht zu 99% passieren wird
Das beste ist Kündigen per E-Mail selbe wie bei ihrer Anmeldung und Abwarten. Und die Anworts E-Mail hier dann nochmals Posten
Cu Spinne

Loser76
06.02.07, 23:18
Hallo,
mein Sohn hat den selben Mist gemacht.Kein Problem.Brief per einschreiben an die Adresse.Bei mir war es irgend ein Anwalt.Auf die AGB`s berufen.
Kinder und Jugendliche
- vom siebten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr beschränkt geschäftsfähig. Das heißt, dass bestimmte, von ihnen abgeschlossene Rechtsgeschäfte gültig sind. So können altersübliche, geringfügige Geschäfte ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden, wenn sie mit dem Taschengeld bezahlt werden. Zum Beispiel der Kauf einer CD, einer Zeitschrift, eines Buches. Andere Rechtsgeschäfte allerdings bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Kopie der Geburtsurkunde bei gepackt.Ich habe nie wieder was gehört.

wacheia
06.02.07, 23:28
Schreibe denen einfach, dass sie Dich mal kreuzweise können. Danach wirst Du nichts mehr von denen hören.

Bowfinger
07.02.07, 00:47
Hallo,
mein Sohn hat den selben Mist gemacht.Kein Problem.Brief per einschreiben an die Adresse.Bei mir war es irgend ein Anwalt.Auf die AGB`s berufen.
Kinder und Jugendliche
- vom siebten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr beschränkt geschäftsfähig. Das heißt, dass bestimmte, von ihnen abgeschlossene Rechtsgeschäfte gültig sind. So können altersübliche, geringfügige Geschäfte ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden, wenn sie mit dem Taschengeld bezahlt werden. Zum Beispiel der Kauf einer CD, einer Zeitschrift, eines Buches. Andere Rechtsgeschäfte allerdings bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Kopie der Geburtsurkunde bei gepackt.Ich habe nie wieder was gehört.

Naja ...
da stellt sich mir die Frage ob ich das mache ?? Schließlich ist die Rechnungsanschrift ja völlig falsch weil meine Tochter die gefakt hat incl. des Namens !!
Daher möchte ich mich jetzt ungerne outen !
Für mich stellt sich nur die Frage ob ich denen was per Email schreibe .

cu Bow

tekken72
07.02.07, 01:49
hi leute


am besten wenn du eine rechtschutzversicherung hast anwalt einschalten

angriff ist die beste verteidigung meint tip , wenn du nicht weißt wie du dich verhalten sollst:a115:

auf jedenfall nicht zahlen...............