sunnyjonny
18.01.07, 17:42
TIPPS FÜR STURM-GESCHÄDIGTE
Was die Versicherung zahlt
Erst "Franz", jetzt "Kyrill": In diesem Monat erlebt Deutschland bereits den zweiten schweren Sturm.
Was Versicherte tun sollten, wenn das Auto beschädigt wurde oder Dachziegel wegwehen - ein Überblick.
Hamburg - Von Unwetterschäden betroffene Bürger sollen sich umgehend an ihre Versicherung melden, raten Verbraucherschützer. In der Regel haften Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen. Stürmisch ist es nach ihren Bedingungen schon ab Windstärke acht, was einer Windgeschwindigkeit von 62 bis 74 Stundenkilometern entspricht.
Ein Überblick über die Leistungen der Versicherungen - mit Tipps, wie sich die Betroffenen verhalten sollten.
Schäden am Haus: Gebäudeschäden, die etwa durch umgestürzte Bäume, Schornsteine oder Masten entstanden sind, ersetzt in der Regel die Wohngebäudeversicherung. Hat der Sturm das Dach abgedeckt oder Fensterscheiben eingeschlagen, sind Folgeschäden etwa durch eindringenden Regen ebenfalls versichert. Allerdings muss der Versicherte den Schaden möglichst weit begrenzen, etwa indem er eine Plane vor ein zerbrochenes Fenster klebt. Schäden durch Hochwasser oder Überschwemmungen sind dagegen nicht abgedeckt. Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn der Kunde eine Zusatzversicherung gegen "Elementarschäden" abgeschlossen hat. Wer noch eine alte DDR-Police hat, die nach der Wende von der Allianz übernommen wurde, hat Glück: Darin sind Hochwasserschäden automatisch mitversichert.
Schäden am Hausrat: Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung werden von der Hausratversicherung abgedeckt. Nach Angaben von Verbraucherexperten gilt dies aber nur für Haushaltsgegenstände, die in einem Gebäude untergebracht waren, das ebenfalls vom Wind beschädigt wurde. Die Versicherung zahlt zum Beispiel, wenn ein Fenster zu Bruch geht und dabei eine Vase zerschlägt. Bruchschäden an Fenster- und Türscheiben einschließlich der Kosten für eine erforderliche Notverglasung dagegen deckt nur eine zusätzliche Versicherung ab, die meist zusammen mit der Hausratversicherung abgeschlossen werden kann.
Schäden am Auto:Schleudert der Sturm Dachziegel, Äste oder Bäume auf ein parkendes Auto, ist in der Regel die Teil- oder Vollkaskoversicherung des Autohalters in der Zahlungspflicht. Versichert ist nur der Zeitwert des Wagens, nicht der Neuwert. Bei einem durch Sturm bewirkten Fahrfehler steht nach Angaben von Verbraucherschützern nur die Vollkasko für den Schaden ein - vorausgesetzt, es liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor.
Personenschäden: Bei Verletzungen, die Betroffene durch Unwetter erleiden, kommt die Krankenversicherung zum Zuge. Bei dauerhaften Schäden springt nach Angaben der Verbraucherschützer die private Unfallversicherung ein.
Nachweis: Dass tatsächlich der Sturm die Schäden verursacht hat, müssen die Betroffenen zwar in der Regel nicht aufwendig nachweisen. Um Probleme mit der Versicherung von vornherein zu vermeiden, empfiehlt etwa die Verbraucher******** Rheinland-Pfalz dennoch, unmittelbar nach dem Schadensfall eine vollständige Liste aller zerstörten oder beschädigten Gegenstände zu erstellen. Falls vorhanden, sollte die Liste durch Einkaufsbelege ergänzt werden. Andernfalls sollte aus dem Gedächtnis der Zeitpunkt der Anschaffung und der ungefähre Neupreis notiert werden. Ist ein Gebäude beschädigt, raten die Verbraucherschützer, detaillierte Foto- oder Filmaufnahmen zu machen und auch zusammen mit Nachbarn Protokolle über die Schäden zu verfassen.
Weil die Versicherungskammer Bayern mit erheblichen Schäden durch das Orkantief "Kyrill", rechnet, haben sich die Mitarbeiter des Schadenservice auf vermehrte Meldungen vorbereitet.
Um alle Sturmschäden schnell und reibungslos zu regulieren, wurde eine ******** Schadenshotline mit der Nummer 01805/123456 geschaltet.
Grundsätzlich empfehlen die Versicherer alle Schäden sofort zu melden und wenn möglich zu fotografieren.
itz/AFP/dpa
Was die Versicherung zahlt
Erst "Franz", jetzt "Kyrill": In diesem Monat erlebt Deutschland bereits den zweiten schweren Sturm.
Was Versicherte tun sollten, wenn das Auto beschädigt wurde oder Dachziegel wegwehen - ein Überblick.
Hamburg - Von Unwetterschäden betroffene Bürger sollen sich umgehend an ihre Versicherung melden, raten Verbraucherschützer. In der Regel haften Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen. Stürmisch ist es nach ihren Bedingungen schon ab Windstärke acht, was einer Windgeschwindigkeit von 62 bis 74 Stundenkilometern entspricht.
Ein Überblick über die Leistungen der Versicherungen - mit Tipps, wie sich die Betroffenen verhalten sollten.
Schäden am Haus: Gebäudeschäden, die etwa durch umgestürzte Bäume, Schornsteine oder Masten entstanden sind, ersetzt in der Regel die Wohngebäudeversicherung. Hat der Sturm das Dach abgedeckt oder Fensterscheiben eingeschlagen, sind Folgeschäden etwa durch eindringenden Regen ebenfalls versichert. Allerdings muss der Versicherte den Schaden möglichst weit begrenzen, etwa indem er eine Plane vor ein zerbrochenes Fenster klebt. Schäden durch Hochwasser oder Überschwemmungen sind dagegen nicht abgedeckt. Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn der Kunde eine Zusatzversicherung gegen "Elementarschäden" abgeschlossen hat. Wer noch eine alte DDR-Police hat, die nach der Wende von der Allianz übernommen wurde, hat Glück: Darin sind Hochwasserschäden automatisch mitversichert.
Schäden am Hausrat: Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung werden von der Hausratversicherung abgedeckt. Nach Angaben von Verbraucherexperten gilt dies aber nur für Haushaltsgegenstände, die in einem Gebäude untergebracht waren, das ebenfalls vom Wind beschädigt wurde. Die Versicherung zahlt zum Beispiel, wenn ein Fenster zu Bruch geht und dabei eine Vase zerschlägt. Bruchschäden an Fenster- und Türscheiben einschließlich der Kosten für eine erforderliche Notverglasung dagegen deckt nur eine zusätzliche Versicherung ab, die meist zusammen mit der Hausratversicherung abgeschlossen werden kann.
Schäden am Auto:Schleudert der Sturm Dachziegel, Äste oder Bäume auf ein parkendes Auto, ist in der Regel die Teil- oder Vollkaskoversicherung des Autohalters in der Zahlungspflicht. Versichert ist nur der Zeitwert des Wagens, nicht der Neuwert. Bei einem durch Sturm bewirkten Fahrfehler steht nach Angaben von Verbraucherschützern nur die Vollkasko für den Schaden ein - vorausgesetzt, es liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor.
Personenschäden: Bei Verletzungen, die Betroffene durch Unwetter erleiden, kommt die Krankenversicherung zum Zuge. Bei dauerhaften Schäden springt nach Angaben der Verbraucherschützer die private Unfallversicherung ein.
Nachweis: Dass tatsächlich der Sturm die Schäden verursacht hat, müssen die Betroffenen zwar in der Regel nicht aufwendig nachweisen. Um Probleme mit der Versicherung von vornherein zu vermeiden, empfiehlt etwa die Verbraucher******** Rheinland-Pfalz dennoch, unmittelbar nach dem Schadensfall eine vollständige Liste aller zerstörten oder beschädigten Gegenstände zu erstellen. Falls vorhanden, sollte die Liste durch Einkaufsbelege ergänzt werden. Andernfalls sollte aus dem Gedächtnis der Zeitpunkt der Anschaffung und der ungefähre Neupreis notiert werden. Ist ein Gebäude beschädigt, raten die Verbraucherschützer, detaillierte Foto- oder Filmaufnahmen zu machen und auch zusammen mit Nachbarn Protokolle über die Schäden zu verfassen.
Weil die Versicherungskammer Bayern mit erheblichen Schäden durch das Orkantief "Kyrill", rechnet, haben sich die Mitarbeiter des Schadenservice auf vermehrte Meldungen vorbereitet.
Um alle Sturmschäden schnell und reibungslos zu regulieren, wurde eine ******** Schadenshotline mit der Nummer 01805/123456 geschaltet.
Grundsätzlich empfehlen die Versicherer alle Schäden sofort zu melden und wenn möglich zu fotografieren.
itz/AFP/dpa