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fritzmuellerde
16.01.07, 17:21
"Shift-TV": Streit um TV-Aufzeichnung von Sat.1 landet vor BGH

News (pk) Der Online-Video-Rekorderbetreiber Netlantic hat vor Gericht eine erneute Niederlage gegen Sat.1 hinnehmen müssen und darf auch weiter das Programme des TV-Konzerns nicht zur Aufzeichnung über das Internet anbieten.

Das Oberlandesgericht Dresden hat eine erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Leipzig vom 12. Mai gegen den Dienst "Shift-TV" bestätigt, teilte der Münchner Fernsehkonzern ProSiebenSat.1 am Dienstag mit. Die Berufung von Netlantic sei zurückgewiesen worden. Damit bleibt es "Shift-TV" auch künftig untersagt, TV-Programme des Anbieters zu speichern, hieß es.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, Netlantic hat inzwischen eine Revision beim Bundesgerichtshof angekündigt. Zudem geht es nach früheren Angaben zunächst nur um das Programm von Sat.1, weil der Berliner Privatsender geklagt hatte. Die Kanäle Sat.1, ProSieben, Kabel1 und N24 werden zur Zeit noch immer zur Aufzeichnung über "Shift-TV" angeboten (Stand: 13.50 Uhr).

Der juristische Streit zwischen Netlantic und ProSiebenSat.1 tobt nun schon seit rund einem Jahr. Eine Kooperation sei nicht in Betracht gekommen, weil "der Anbieter unser Sendesignal für eigene Geschäftsmodelle verwendet hat, ohne dafür vorher unsere Zustimmung eingeholt zu haben", hatte Sprecherin Katja Pichler der SAT+KABEL im vergangenen Jahr gesagt (SAT+KABEL berichtete).

Das Kölner Oberlandesgericht hatte in einem ähnlich gelagerten Fall bereits im November entschieden, dass RTL mit dem Online-Rekorder aufgezeichnet werden darf. Lediglich eine Auflage gaben die Richter dem Betreiber mit auf den Weg: Die Funktionalität müsse kostenlos bereitgestellt werden, da es sich um eine Aufzeichnung durch Dritte handele. Für die Aufzeichnung fällt eine Jahresmiete von knapp 50 Euro an. Mit der Zahlung sind bis zu zehn parallele Aufnahmen von 25 deutschen Free-TV-Sendern abgedeckt.

Der "Shift-TV"-Konkurrent "OnlineTVrecorder" darf aufgrund auch gegen ihn eingeleiteter Rechtsmittel ebenfalls nur ein begrenztes Angebot von Programmen zum elektronischen Mitschnitt anbieten.

Quelle Sat und Kabel (http://www.satundkabel.de/modules.php?op=modload&name=News&file=article&sid=14449&mode=thread&order=0&thold=0)