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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unglaublich - BGH hebt Mordurteil gegen Ku'damm-Raser zum Teil auf



Duke
18.06.20, 12:36
BGH hebt Mordurteil gegen Ku'damm-Raser zum Teil auf



Die Männer hatten sich im Frühjahr 2016 nachts auf dem Kurfürstendamm in Berlin ein illegales Autorennen geliefert. Sie rasten bei der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche bei Rot über eine Kreuzung, einer von ihnen rammte mit bis zu 170 Kilometern pro Stunde ein Auto, das aus einer Seitenstraße kam. Der 69 Jahre alte Fahrer dieses Wagens starb.


Dass beide Männer sich ein illegales Rennen geliefert hatten, reiche für eine Verurteilung wegen Mordes nicht aus. Außerdem sei ungeklärt, ob der Unfall zu vermeiden gewesen wäre, wenn er das Rennen auf den letzten Metern abgebrochen hätte.


Auch zur Verurteilung des Hauptangeklagten fragte die Vorsitzende Richterin Beate Sost-Scheible in der Verhandlung kritisch nach. Mord setzt Vorsatz voraus. Einem Täter muss es demnach zumindest gleichgültig sein, dass er den Tod eines Anderen in Kauf nimmt. In diesem Fall ist es aber fraglich, ob dem damals knapp 27 Jahre alten Raser wirklich klar war, wie sich ein möglicher Unfall auswirken würde.

©dpa

Ganzer Bericht auf t-online.de (https://www.t-online.de/region/berlin/news/id_88075838/berlin-bundesgerichtshof-hebt-mordurteil-gegen-ku-damm-raser-zum-teil-auf.html)



Wieviel Intelligens muß man eigendlich besitzen und nicht zu begreifen das es Sinn macht an einer roten Ampel zu halten, und dann noch mit 170 Km/h über den Kudamm zu ballern.
Da hätte ein Abruch des Kurzpimmelbeweises auch nichts mehr gebracht.
Für mich ist daher die Verurteilung nach §§ 212, 211 StGB in Ordnung.

Zumal dieser Hamdi H... zu blöd war die 2 jährige Probezeit zu bestehen.
Sie wurde nach einem von ihm verursachten schweren Verkehrsunfall um zwei Jahre verlängert und er musste in einer Fahrschule eine Nachschulung absolvieren. Wegen weiterer Vorkommnisse wurde ihm die Fahrerlaubnis nach vorläufiger Entziehung am 26. November 2013 endgültig entzogen und erst am 3. Februar 2014 erneut erteilt. Die Probezeit lief am 4. April 2014 ab.


Der Angeklagte hat eine Vorliebe für schnelle Autos und fährt gerne sehr schnell, wobei er nachts durchaus auch rote Ampeln missachtet. In seinem Bekanntenkreis hat er den Spitznamen „Transporter“, womit auf den Titelhelden der gleichnamigen amerikanischen Actionfilmreihe mit dem Schauspieler Jason Statham angespielt wird. In diesen Filmen fährt der Titelheld, der „Transporter“, unter Außerachtlassung aller Verkehrsregeln wilde Verfolgungsfahrten in schnellen Pkws, bei denen meistens die Verfolger verunfallen und ein großes Trümmerfeld hinterlassen wird.


Der mit Mitangeklagte Marvin N... um den es hier geht ist auch keinen deutsch besser.

Ich kann nur hoffen das diese beide Spinner für "immer" dem Straßenverkehr entzogen werden !!!

Nehmt Euch mal die Zeit und lest den Link komplett durch

©verkehrslexikon.de
(http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr8753.php)

crazyelephant
18.06.20, 13:27
...ab ins Loch mit denen und das ist noch zu milde...

Iver
18.06.20, 20:28
Deutsche Gerichte.

Ein Kapitel besonderer Art :icon15:

haie
19.06.20, 14:02
Wenn die Richter nur noch Parteigemäß aus Linken und Grünen bestehen, dann wird bald keiner mehr verurteilt.

Gruß

haie

Petry
19.06.20, 14:35
Ich sehe das Urteil nach der Revision der beiden Angeklagten mehr Positiv:
Der vierte Strafsenat verkündete sein Urteil auf die Revision der beiden Angeklagten am Donnerstag in Karlsruhe.

Karlsruhe bestätigt Mordurteil für einen der beiden Berliner Ku'damm-Raser:
Der BGH hat sein Urteil verkündet: Hamdi H. wurde zu Recht wegen Mordes verurteilt-
gegen Marvin N. muss neu verhandelt werden.

Man kann hoffen, das die erneute Verhandlung gegen Marvin N. ähnlich wie im ersten Urteil ausgeht.

Duke
19.06.20, 14:51
Allein schon die Hirnfressende Aussage !


Dass beide Männer sich ein illegales Rennen geliefert hatten, reiche für eine Verurteilung wegen Mordes nicht aus. Außerdem sei ungeklärt, ob der Unfall zu vermeiden gewesen wäre, wenn er das Rennen auf den letzten Metern abgebrochen hätte.

Den Weg den diese beiden Killer pro Sekunde zurücklegten lag um die 46 M/sec. Das entspricht der Länge eines Schwimmerbecken in einem Schwimmbad (nur mal so zum einordnen was 50 Meter sind). Wo hätten die denn mit dem bremsen anfangen sollen ???

Weiterhin hätte der Kurzpimmelfahrer Marvin N. das Stechen nicht angenommen, so gäbe es für Ganzkurzpimmelfahren Hamdi H. keinen Grund mit um die 170 Km/h durch die belebte Innenstadt zu ballern.

Da haben sich zwei Idioten gefunden und sollten auch zusammen im Knast verrotten !!!

boeder
19.06.20, 21:00
Verrotten werden die dort leider nicht.

Was bedeutet denn lebenslange Freiheitsstrafe ? 15 Jahre oder so.

Das heisst das die armen Angehörigen des Opfers diesen Evolutionsbremsen in 15 Jahren bei Edeka oder wo auch immer über den Weg laufen könnten.

Petry
20.06.20, 18:45
Lebenslänglich = 15 Jahre
Lebenslänglich mit besonderst schwere Schuld = Lebenslänglich mit anschliessender Sicherheitsverwahrung = Ist dann auch bis ans Ende des Lebens

wegomyway
28.06.20, 19:27
@Duke ... die m/s gingen mir auch durch den Kopf. Dann hätte der Kurzpimmelfahrer bereits Halensee anfangen sollen zu überlegen um an der Gedächniskirche vielleicht zum Stillstand zu kommen. Der Ganzkurzpimmelfahrer wäre dann in den U-Bahnhof Wittenbergplatz frontal eingefahren ... Weil beide ja in ihren Hirnen eh nur Pampe drin haben ....
Tja, das nennt man Rechtssprechnung im Sinne des Volkes. Blöd nur, das mich keiner gefragt hat ...

Spiderboy95
30.06.20, 11:29
Ich sehe das genau so, wie Duke.. andere Worte kann man dafür nicht finden..