PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Befreiung Rundfunkgebühr wegen Behinderung ???



tassilo3001
26.02.16, 07:54
Hallo Gemeinde folgende Situation,
ich lebe in einer Partnerschaft , bin im Berufsunfähigkeits - Rentenverfahren, war schon von GEZ befreit, nun ist meine Sehbehinderung anerkannt , ich habe einen Schwerbehindertenausweis, auf dem dies ausdrücklich vermerkt ist, die GEZ werden seit Jahren von meiner besseren Hälfte getragen, da ich bis zum Entscheid der Rente Bezüge über das Amt beziehe, habe ich schon letzes Jahr der Gez mitgeteilt, das eine Peson im Haushalt von Gez befreit ist, und dachte wenn einer befreit ist, brauchen wir nicht zu zahlen.
Nun habe ich die Befreiung auch auf meinem Schwerbehindertenausweis, wie sieht es nun mit Befreiung aus, soll ich versuchen den Rundfunkvertrag auf mich umzumelden, und dann befreien lassen, oder sagt die GEZ , da ist ja einer bei dem was zu holen ist, also nein.
Gleiche Frage habe ich im Kfz Bereich, ich habe kein PKW , meine bessere Hälfte 2, muß mich von a nach b fahren, da ich nicht mehr fahrtüchtig bin, ab 50% Schwerbehinderung halbiert sich die KFZ Steuer um 50% , muß ich das Auto auf mich ummelden, oder wird das so anerkannt, da ein Auto quasi also mein Taxi gilt??
Danke für eure Mithilfe

CChaos
26.02.16, 09:42
Hallo,

wenn deine Partnerin arbeitet und ihr beiden in einem gemeinsamen Haushalt lebt, muss deine Partnerin den Rundfunkbeitrag zahlen.
Früher war die GEZ Personengebunden, der Rundfunkbeitrag gilt aber jetzt pro Wohnung.
Deswegen wird die Umeldung bei dir nichts bringen, es sei denn du lebst alleine.

So weit ich es weiss.

MfG
CChaos

Tester
26.02.16, 11:53
Wie verhält sich es denn wenn er alleine Umzieht in eine neue Wohnung und da bekommt er eine Befreiung für den/sein Haushalt und später zieht die Partnerin mit dazu ? was dann ?

six6
26.02.16, 14:45
Die GEZ-Gebühr ist nun haushaltsbezogen. Da sie verpflichtet ist, ihren Wohnsitz umzumelden, sollte sich die Frage erübrigen

tassilo3001
26.02.16, 16:30
ich habe mal bei der GEZ nachgefragt, wenn wir heiraten erkennen sie meine Befreiung an, da die momentane Gebühr aber auf den Partner läuft und die Befreiung auf mich. kann man wohl nichts machen. Wobei wenn es auf mich gelaufen wäre, hätten sie die Befreiung anerkannt, verstehen muß ich das nicht.

six6
26.02.16, 17:30
Hä ???

Wie schon gepostet: Haushaltsbezogen. Man braucht für die Wohnung nur einmal bezahlen. Eine Befreiung greift nicht, da noch einer weitere volljährige Person mit in der Wohnung wohnt.

Beingodik
26.02.16, 22:45
Also ich interpretiere das einmal so:

Wenn der Mieter der Wohnung ausdrücklich schwarz auf weiss der Inhaber des Schwerbehindertenausweises ist, dann ist er als Haushaltsvorstand auch GEZ pflichtig. Wenn er befreit ist, warum sollte dann die Partnerin zahlen müssen? Wäre irgendwie nicht logisch.

Kannste beim einen nicht landen, dann zockste eben den anderen ab...? ;)

TIPP:

Deine Lebensgefährtin kündigt und Du meldest Dich als GEZ pflichtig, jedoch befreit ;) Wäre einen Versuch wert.

Tester
26.02.16, 23:42
Genau, Danke das meinte ich.... :dsuper:

crx
26.02.16, 23:51
Ja aber ... solange eine Person in diesem Haushalt lebt, die die Zeche zahlen kann ist schluß mit lustig ...

Beingodik
27.02.16, 01:08
Wäre ich mir nicht so sicher crx, wenn ich als Haushaltsvorstand Mieter bin und den Vertrag allein unterzeichnet habe, dann bin ich auf die Wohneinheit bezogen als Schwerbehinderter und Befreiter auch der Ansprechpartner. Seit wann zahlen virtuell Obdachlose GEZ? LOL

tassilo3001
27.02.16, 08:41
Also ich interpretiere das einmal so:

Wenn der Mieter der Wohnung ausdrücklich schwarz auf weiss der Inhaber des Schwerbehindertenausweises ist, dann ist er als Haushaltsvorstand auch GEZ pflichtig. Wenn er befreit ist, warum sollte dann die Partnerin zahlen müssen? Wäre irgendwie nicht logisch.

Kannste beim einen nicht landen, dann zockste eben den anderen ab...? ;)

TIPP:

Deine Lebensgefährtin kündigt und Du meldest Dich als GEZ pflichtig, jedoch befreit ;) Wäre einen Versuch wert.
Kundigen kann man nur wenn man auszieht, da es aber Eigentum ist geht das nicht, mit welcher Begründung , außer Auszug sollte man Kündigen??

Beingodik
27.02.16, 09:08
Naja ist nicht mehr so einfach wie vorher. Aber die Aussage nur bei Heirat würde die Befreiung gelten halte ich doch für sehr diskriminierend...

six6
27.02.16, 10:46
Das gilt für Bürgerinnen und Bürger

Der Rundfunkbeitrag finanziert das vielfältige Programm von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Dabei gilt für volljährige Bürgerinnen und Bürger die einfache Regel: Eine Wohnung – ein Beitrag. Es spielt keine Rolle, wie viele Rundfunkgeräte in einer Wohnung vorhanden sind oder wie viele Menschen dort leben – monatlich sind 17,50 Euro (bis zum 31.03.2015: 17,98 Euro) zu zahlen. Wohnen mehrere Personen zusammen, meldet eine Person sich an und zahlt den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung. Der Beitrag deckt auch die privat genutzten Kraftfahrzeuge ab, jedoch nicht Zweit- oder Nebenwohnungen. Für diese muss jeweils ein weiterer Rundfunkbeitrag entrichtet werden.

Hier der Link für weitergehende Informationen und einer PDF, wo das detailgetreu beschrieben ist: http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/buergerinnen_und_buerger/index_ger.html


(http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/buergerinnen_und_buerger/index_ger.html)

- - - Aktualisiert - - -

 Warum werde ich angemeldet, obwohl die Voraussetzungen für eine Befreiung vorliegen? Mit der Einführung des Rundfunkbeitrags ist jede Wohnung von deren Inhaber anzumelden, unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Rundfunk*beitrags*pflicht vorliegen oder nicht.
Erfüllen Sie die Voraus*setzungen zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag, z. B. weil Sie eine bestimmte Sozialleistung beziehen, können Sie schriftlich eine Befreiung von der Rundfunk*beitragspflicht beantragen.
Übersenden Sie dazu den unterschriebenen Antrag (http://www.rundfunkbeitrag.de/formulare/buergerinnen_und_buerger/antrag_auf_befreiung/) sowie die entsprechenden Nachweise an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

tassilo3001
27.02.16, 19:02
Leben mehrere volljährige Personen in einer Wohnung reicht es aus, wenn eine Bewohnerin oder ein Bewohner diese auf seinen Namen anmeldet und den Rundfunkbeitrag zahlt. Wer das ist, entscheidet die Wohngemeinschaft selbst.
Das heißt für mich so viel, das ich die Gebühr auf mich anmelde, meine bessere Hälfte meldet sich ab, ich lasse die Gebühr auch von meinem Konto abbuchen, und sobald ich der Zahler bin, schicke ich ihnen die Befreiung. Oder sehe ich das so falsch??

Duke
27.02.16, 19:41
ich habe mal bei der GEZ nachgefragt, wenn wir heiraten erkennen sie meine Befreiung an, da die momentane Gebühr aber auf den Partner läuft und die Befreiung auf mich. kann man wohl nichts machen. Wobei wenn es auf mich gelaufen wäre, hätten sie die Befreiung anerkannt, verstehen muß ich das nicht.


Auf wen läuft denn der Mietvertrag ?

lars.berlin
10.03.16, 21:06
@Duke,

Ist Wohneigentum.

haie
10.03.16, 22:11
Meine Frau hatte nach alter GEZ Gebühr Befreiung Buchstabe RF. Dann nach Heirat habe ich gekündigt und somit haben wir nichts bezahlt.( gemeinsame Wohnung )
Nun nach neuer Gebührenordnung ist nur ein Drittel zu bezahlen. Also 5,83 € pro Monat. Jetzt stellt sich nur die Frage ob Lebensgemeinschaft gleichzusetzen ist
mit verheiratet sein.

Gruß haie

tassilo3001
23.03.16, 23:01
so , die woche kamen die schreiben der gez ,ich habe mich zum 01.04 angemeldet, ist ok, meine bessere häflte hab ich zum 01.04 abgemeldet, mit anhang dass ich ab dem datum angemeldet bin und zahle, die abmeldebestätigung kam gestern. nun geht morgen ein schreiben von mir raus mit dem befreiungsschein und der bitte mein kundenkonto anzupassen.

tassilo3001
29.04.16, 13:48
So heute kam die Betsätigung der Befreiung von der Gez, alles gut gelaufen, nun bin ich beitragsbefreiter Kunde

Tester
29.04.16, 15:49
Glückwunsch du glücklicher :38:

tassilo3001
29.04.16, 17:37
ich habe eben aber nochmal das Kleingedruckte gelesen, rechtens ist es nicht, da die Befreiung nur für uns beide gilt, wenn wir verpartnert oder verheiratet sind, also nicht ohne Standesamt. Sobald im Haushalt jemand wohnt der keinen Anspuch auf Reduzierung oder Befreiung hat, muß dieser zahlen. Das ist auf einem extra Beiblatt geschrieben.

OSG
30.04.16, 05:30
Das ist wieder so was in der Art " Bis jemand dagegen vor geht sind wir im recht und basta "

Für was sonst werden Beziehungen auch als Eheähnlicher Lebensgemeinschaft ( § 19 SGB XII / § 20 SGB XII) angesehen.

Aber auch da gilt wenn es nicht dein Eigentum oder nicht du als Hauptmieter eingetragen ist könnte es schwieriger werden sich von der GEZ zu befreien.

ach vergessen das war keine Rechtshilfe, denn Rechtshilfe dürfen nur Anwälte machen keine Privatpersonen, das alles war nur meine eigene Meinung .

Grüße

haie
30.04.16, 11:22
Deine Ehrlichkeit in Ehren, aber lass es einfach auf Dich zukommen, und freue Dich erstmals über das jetzige Ergebnis.

Gruß Haie