PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kfz-Versicherung für Anfänger



shory
06.01.16, 09:03
wir hatten jüngst am Stammtisch eine Diskussion, bei dem unter anderen auch "Spezialisten" anwesend waren(Versicherungsfuzzi + Autoverkäufer(Opel)). Es ging darum, um den teuren Anfänger-Tarif zu vermeiden, meldet der Vater, Onkel das Auto auf sich an und man spart. Das sei legal, was ich bezweifelt habe, wurde aber von einigen niedergeschrien:boese-traurig0054:. Weiß jemand, wie sich die Rechtslage darstellt und obs da einen Haken gibt? Ciao

tassilo3001
06.01.16, 09:22
wir hatten jüngst am Stammtisch eine Diskussion, bei dem unter anderen auch "Spezialisten" anwesend waren(Versicherungsfuzzi + Autoverkäufer(Opel)). Es ging darum, um den teuren Anfänger-Tarif zu vermeiden, meldet der Vater, Onkel das Auto auf sich an und man spart. Das sei legal, was ich bezweifelt habe, wurde aber von einigen niedergeschrien:boese-traurig0054:. Weiß jemand, wie sich die Rechtslage darstellt und obs da einen Haken gibt? Ciao
Kfz Halter und Versicherungsnehmer müssen nicht die gleiche Person sein, ich selbst fahre ein Auto dessen Besitzer ich nicht bin, aber ich bin Versicherungsnehmer, heißt die Police läuft auf meinen Namen , außerdem gibt es die gute Zweitwagenlösung, jemand kann ein Auto auf sich als Zweitwagen anmelden, was günstig
er ist , als die Einstufung als Neufahrer. Und dann gibt es noch die Möglichkeit sich nach einer gewissen Zeit Sf Klassen / % übertragen zu lassen.
Aber das sind nur meine Erfahrungen als Laie / Autofahrer

Trike
06.01.16, 09:46
Also eigentlich ist da so, wenn der Vater, Onkel oder was auch immer einen Altvertrag noch in der Schublade hat,
kann das Fahrzeug auf Ihn( den Halter) zugelassen werden und man erhält somit die mitunter über Jahre angesparten Prozente.
Jetzt muss aber dann um den Versicherungsschutz zu behalten den jüngsten Fahrer angegeben werden.
Ansonsten kann es zu enormen Problemen bei Unfällen usw. kommen. Versicherung musss zwar Zahlen, holt sich das Geld aber von dem Halter zurück.
Durch die Angabe des jüngsten Fahrers verlangt die Versicherung bis einem Alter von 23 Jahren einen gewaltigen Zuschlag.

Ps. Als Halter ist man Natürlich auch für das Fahrzeug verantwortlich( es haften beide)

Hawak
06.01.16, 15:12
Zunächst mal muss man unterscheiden zwischen:
Halter : auf diese Person ist das Fahrzeug zugelassen
Versicherungsnehmer: diese Person schließt (mindestens) eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug ab.
Eigentümer: In der Regel der Besitzer des Kaufvertrags und/oder Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher: Fahrzeugbrief)
Fahrer: Der mit dem Schlüssel in der Karre sitzt und umherfährt.

Oft genug werden diese 'Rollen' von der gleichen Person eingenommen, aber es kann theoretisch auch sein, dass jede Rolle jemand anderes einnimmt.

In Deiner Frage geht es ausschließlich um den Versicherungsnehmer, das hat nichts mit Anmeldung (KFZ-Stelle) zu tun.

Es ist richtig, dass man hohe Einstiegstarife vermeiden kann, indem das Fahrzeug von z.B. Vater, Onkel, oder auch Nachbar Koschinski z.B. in einem Zweitwagentarif versichert wird.

Was allerdings die spätere Übertragung von 'erfahrenen' Schadenfreiheitsrabatten auf eine eigene Versicherung angeht, behandeln das die Versicherer total unterschiedlich. Das Gleiche gilt für Zusatzangaben, wie z.B. Alter des jüngsten Fahrers etc.
Im Zweifel würde ich immer vor Ausstellung der eVB-Nummer bei der jeweiligen Versicherung die Modalitäten nachfragen, um spätere böse Überraschungen zu vermeiden.

Trike
06.01.16, 16:02
Jo, aber da sitzen die Versicherungen( Krähen hacken sich nicht untereinander die Augen aus) so ziemlich alle auf einem Zug.
So war es früher Üblich die Prozente vom Opa zu bekommen, so ist es heute nur noch möglich die zb:
selbstgefahrenen Jahre des Alters entsprechend zu bekommen.
Also VN zb: 20 jahre wird keine SF30 bekommen, sondern höchstens SF3.

shory
07.01.16, 08:51
im speziellen Fall geht's um einen Asylanten aus Afghanistan, der eben die Fahrerlaubnis erhalten hat. Mein "Saufkumpan" würde ihm gerne die Anfängertarife ersparen. Jetzt bitte keine xenophoben(=fremdenängstlich, dieses Fremdwort benutze ich besonders gerne, weil da viele irritiert glotzen. Hab es aber selbst nur gegoogled) Pöbeleien.:grinsend0152::19:

Duke
07.01.16, 16:57
im speziellen Fall geht's um einen Asylanten aus Afghanistan, der eben die Fahrerlaubnis erhalten hat. Mein "Saufkumpan" würde ihm gerne die Anfängertarife ersparen. Jetzt bitte keine xenophoben(=fremdenängstlich, dieses Fremdwort benutze ich besonders gerne, weil da viele irritiert glotzen. Hab es aber selbst nur gegoogled) Pöbeleien.:grinsend0152::19:


Sorry, reicht da nicht ein Esel ?


Dann soll er die Kiste auf seinen Namen bei der Versicherung und wahrscheinlich auf bei der Zulassungsstelle anmelden.
Bei der Versicherung einen Neuen Vertrag (Richtlinien) abschließen und ausschließlich den als Fahrer eintragen lassen.

Der Haken an der ganze Sache ist ER ist der Versicherungsnehmer und haftet wenn der Gutmensch nicht zu fassen ist !

Daher Finger weg !