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Wuppi
20.08.15, 22:06
Urteil: Haftungsklauseln von Sky als rechtswidrig eingestuft

Veröffentlicht: 20.08.2015 18:45

Das Landgericht München hat entschieden, dass bestimmte Haftungsklauseln des *******-Senders Sky Deutschland gegen geltendes Recht verstoßen und somit unwirksam sind. Ein Kunde hatte geklagt, da es Streitigkeiten über die Wirksamkeit der AGBs gab.

Zum ganzen Artikel:
Quelle:http://www.digitalfernsehen.de/Urteil-Haftungsklauseln-von-Sky-als-rechtswidrig-eingestuft.131344.0.html

six6
21.08.15, 18:35
Link geht nicht

wacheia
21.08.15, 18:42
Klick (http://www.digitalfernsehen.de/Urteil-Haftungsklauseln-von-Sky-als-rechtswidrig-eingestuft.131344.0.html#pk_newsfeed)

Wuppi
21.08.15, 18:54
Jetz funktioniert er.

tlords
22.08.15, 09:43
Woah, da haben die bei DF doch echt eine uralte Agenturmeldung ausgepackt und aufgewärmt - man merkt es, im Sommer ist Saure-Gurken-Zeit. Mit nur ganz wenig Recherche hätte man festgestellt:
1) Nicht "ein Kunde", sondern der vzbv hatte gegen Sky geklagt
2) Ist das Urteil von Ende Mai und nicht rechtskräftig
3) Geklagt wurde auf Unterlassung, diese beiden Passagen in den AGB weiter zu verwenden
4) Sky verwendet aktuell immer noch die beanstandete AGB mit diesen beien Passagen im unveränderten Wortlaut
... was dann zu der zwingenden Feststellung führt, das Sky gegen dieses Urteil Rechtsmittel eingelegt hat und dieses Urteil entsprechend keine Rechtkraft entfaltet hat und auch niemals wird (andernfalls hätte der vzbv Ordnungsmittelantrag gestellt und das mit Sicherheit auch verlauten lassen). Damit ist die ganze Nachricht einfach nur für den allerwertesten.

Wuppi
22.08.15, 10:33
Interessant.
Was hat dich bewogen diese Veröffentlichung von DF zu überprüfen?
Würdest Du DF deine Recherche auch mitteilen und deren Antwort hier einstellen?

tlords
22.08.15, 13:14
Ich habe mit angewohnt, Pressemeldungen immer zu hinterfragen , denn diese Meldung hatte mich persönlich interessiert. In diesem Fall gibt das Az einen wunderbaren Aufhänger, um das in weniger als 5 Minuten komplett nachzurecherchieren, inklusive dem Volltext des Urteils (ist auf der Webseite des vzbv verlinkt). Und nein, ich habe schon lange aufgehört, mit der Presse über deren Müll zu diskutieren, den diese veröffentlichen. Wenn Du Dich mit denen rumärgern möchtest, tue Dir keinen Zwang an, Du kannst auch gerne meine Ergebnisse verwenden.

Wuppi
22.08.15, 14:18
Presse, in diesem Fall lohnt sich das nicht.