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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einstufung öffentlicher Dienst ?



crx
15.05.14, 22:54
Wie erfolgt die Einstufung im öffentlichen Dienst eigentlich ?
Gibt es hier 100% Vorgaben oder gibt es Spielraum ?

Duke
16.05.14, 21:10
Es gibt eine Arbeitsplatzbeschreibung und die ist bindend, einen Spielraum gibt es nur beim arschkriechen oder wenn du einen Fürsprecher hast.

crx
17.05.14, 00:24
Ich bin ja echt nicht habgierig, aber ... Pfff was die mir mit über 20 Jahen Berufserfahrung angeboten haben ... wtf
Da war ich schon leicht schockiert ... Lohngruppe 7 und Stufe 2 :-( 1.5h Anfahrt mit dem PKW Bahn = 2.5h ...

Da wäre ich früher nicht für aufgestanden ...

Klar ich habe keine große Wahl, nehmen oder absaufen ... aber das wird nicht lustig :-(

Duke
17.05.14, 02:48
Sei froh das du 7.2 bekommen hast, da sind deine 20 Jahre schon bei .

Wobei 7.1 hier knapp 2000€ sind .

Aber wenn du die Probezeit bestehst und keine goldenen Löffel klaust haste bis zum Ende einen Arbeitsplatz um denen dich viele beneiden werden.

wacheia
17.05.14, 08:23
Es ist zu unterscheiden zwischen einem kommunalen Arbeitgeber und dem Bund.

Ist der Arbeitgeber ein kommunaler Argeitgeber, gilt § 16 Absatz 2 TVöD (VKA).

Danach wird einschlägige Berufserfahrung zwingend angerechnet (bis zur Stufe 3).


Beim Arbeitgeber Bund gilt § 16 Absatz 3 TVöD (Bund).

Danach werden Mitarbeitende, mit mindestens dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung der Stufe 3 zugeordnet.

Der Stufe zwei werden Mitarbeitende mit mindestesn einem Jahr aber weniger als drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung zugeordnet.


Oder ist das Land der Arbeitgeber?

Dann gilt der TV-L.

crx
18.05.14, 01:13
Es ist zu unterscheiden zwischen einem kommunalen Arbeitgeber und dem Bund.

Ist der Arbeitgeber ein kommunaler Argeitgeber, gilt § 16 Absatz 2 TVöD (VKA).

Danach wird einschlägige Berufserfahrung zwingend angerechnet (bis zur Stufe 3).


Beim Arbeitgeber Bund gilt § 16 Absatz 3 TVöD (Bund).

Danach werden Mitarbeitende, mit mindestens dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung der Stufe 3 zugeordnet.

Der Stufe zwei werden Mitarbeitende mit mindestesn einem Jahr aber weniger als drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung zugeordnet.


Oder ist das Land der Arbeitgeber?

Dann gilt der TV-L.


Öhhh es ist eine technische Hochschule ...
Sorry komme gerade kaum in s Inet ...