Wuppi
17.02.14, 14:18
Wieder wurden die Handynutzer per Gericht besser gestellt.
Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt verwarfen die Regelungen für postalisch zugestellte Rechnungen und über ein pauschales Pfand für eine SIM-Karte.
Per Post zugestellte Rechnungen dürfen keine 1,50€ Gebühr mehr kosten. Außerdem ist eine AGB Klausel unwirksam die Pfand für die Simkarte berechnet. (Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Az.: 1 U 26/13)
Quelle: heise.de
Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt verwarfen die Regelungen für postalisch zugestellte Rechnungen und über ein pauschales Pfand für eine SIM-Karte.
Per Post zugestellte Rechnungen dürfen keine 1,50€ Gebühr mehr kosten. Außerdem ist eine AGB Klausel unwirksam die Pfand für die Simkarte berechnet. (Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Az.: 1 U 26/13)
Quelle: heise.de