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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Welche Versicherung schützt gegen Gefahren durch PC und Internet?



Bobby
14.12.13, 13:33
Eine ganz interessante Zusammenfassung der Leistungen bzw. Nichtleistungen von Versicherungen im Schadensfalle bei Eigen- oder Fremdverschulden. Ausnahmesweise mal ein etwas längerer Text

Kennen Sie das? Sie wollen einem Bekannten oder Arbeitskollegen nur mal schnell etwas via USB-Stick auf seinen Rechner spielen. Dabei infizieren Sie seinen PC mit einem Virus, der das Gerät komplett unbrauchbar macht. Der Schaden: Bis zu 1.500 Euro für das Neuaufsetzen des Gerätes und die Wiederbeschaffung von Programmen und Inhalten.

„Die private Haftpflicht deckt Schäden ab, die durch die Benutzung eines Computers verursacht werden, etwa durch unbeabsichtigtes Übertragen von Computerviren", sagt Rechtsanwältin Rita Reichard von der Verbraucher******** Nordrhein-Westfalen.....

Während die Versicherungssummen für die Schäden meist ausreichend bemessen sind, sollten Sie einen Blick auf die Leistungseinschränkungen werfen. Denn Schäden durch Ihre Daten sind nur dann versichert, wenn Sie die auszutauschenden Daten selbst durch geeignete und zeitgemäße Sicherheitsmaßnahmen auf Viren und Ähnliches geprüft haben. Ist das nicht der Fall, muss die Versicherung nicht zahlen oder kann die Leistungen kürzen. Ausgeschlossen sind naturgemäß auch Ansprüche aufgrund von Schäden, die jemand beim beruflichen Datenaustausch angerichtet hat – zum Beispiel als Netzwerkplaner oder Software-Installierer.

Auch bei bestimmten „grauen Aktivitäten“ im Internet greift der Schutz manchmal nicht, wie Expertin Reichard erklärt: „Schäden, die durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften herbeigeführt werden, sind immer vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.“ Zu solchen ausgeschlossenen Aktivitäten zählen zum Beispiel die Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen: Ziehen Sie sich dort einen Film, einen Musiktitel oder ein Spiel herunter, der beim Weitergeben einen Schaden an einem fremden Computer anrichtet, zahlt die private Haftpflichtversicherung keinen Cent. Das gilt auch für Mails, die massenhaft als Spam verschickt werden, und natürlich vor allem für bewusst eingesetzte Schadsoftware.

Wenn gegen Sie Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, weil Sie einen Rechner durch Datenübertragung beschädigt haben, fungiert Ihre private Haftpflichtversicherung wie eine Rechtsschutzversicherung: „Die private Haftpflichtversicherung übernimmt auch die Kosten der Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche“, so Expertin Reichard. Für alle anderen Streitigkeiten rund um das Thema Internet brauchen Sie aber eine gesonderte Internet-Rechtsschutzversicherung. Diese unterstützt Sie zum Beispiel, wenn Sie oder ein Familienmitglied einen Urheberrechtsverstoß begangen haben sollen. Zum Beispiel unerlaubt Musiktitel, Bilder oder Filme aus dem Internet heruntergeladen haben. Auch beim Cyber-Mobbing springen viele Internet-Rechtsschutzversicherungen ein und beraten Sie und helfen bei der Verfolgung der Übeltäter und der Löschung der entsprechenden Einträge in Foren oder in sozialen Plattformen, wie Facebook und Co.

Qualle. biallo.de HIER (http://www.biallo.de/finanzen/Telefon_Internet/internetkriminalitaet-welche-versicherung-schuetzt-gegen-gefahren-durch-pc-und-internet.php)

Gruß

Bobby

Satsucht
14.12.13, 18:00
.......AOK? (grins).