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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erste Abmahnung wegen Streaming



greggy
05.12.13, 17:57
Hallo

Erste Abmahnung wegen Abruf eines Video-Streams

Eine Abmahnung wegen Streaming? Bisher undenkbar. Aber U+C Rechtsanwälte belehren uns eines besseren.
Uns liegt nun die wohl erste Streaming-Abmahnung vor, die bald auch die Massen bewegen könnte.

Es geht um das Streaming eines Pornofilms (Amanda`s Secrets) über die Plattform redtube.com

Quelle :
http://www.infodocc.info/streaming-wird-abgemahnt-abmahnung-von-streaming-durch-uc-rechtsanwaelte/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=streaming-wird-abgemahnt-abmahnung-von-streaming-durch-uc-rechtsanwaelte

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Freundliche Grüße , greggy

Mit Zone-Alarm und Antivir - gehört der Rechner nicht mehr Dir !!! :zwinkernd0037:

Hr.Lehmann
06.12.13, 09:17
Don`t Panic

Hansi Müller
06.12.13, 10:09
Hallo, wenn man sich die Komentare ansieht auf der verlinkten Seite scheint es wohl doch mehrere Leute zu treffen. mfg hansi müller

Hawak
06.12.13, 10:28
Nun ja, wer auf 'Amandas Secrets' steht, gehört auch abgemahnt...:grinsend0310:

Man darf an dieser Stelle nicht vergessen, dass 'Abmahnung' nicht 'Verurteilung' bedeutet.

Ganz davon abgesehen, wie die Rechteinhaber überhaupt legal den angeblichen Rechteverletzer identifizieren konnten, ist es höchst strittig, ob beim Abruf von Streaming-Angeboten überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegen kann.

Ich schätze mal, die Geschichte ist ein Versuchsballon. Irgendein Abgemahnter (natürlich nicht Amandas Freund..;-) wird prozessieren und in x Jahren wird irgendein Gericht dazu ein sogenanntes Grundsatzurteil fällen.

Da bleibt genügend Zeit zu klären, wie in drei Teufels Namen die IP von Amandas Fan ermittelt werden konnte.

Bobby
06.12.13, 11:15
Ich empfehle ebenfalls die Reaktionen in greggys Link zu verfolgen.

Als Schadensersatz werden 15,50 Euro gefordert, der Rest sind Anwalts"gebühren". Sehr merkwürdig...

Es gibt übrigens auf einer sehr schnell eingerichteten rechtsanwaltlichen Hilfsseite eine etwas professionellere Einschätzung der Abmahnungen und des Falles an sich: HIER (http://www.recht-freundlich.de/tag/amandas-secrets)

Gruß

Bobby

Hr.Lehmann
06.12.13, 16:46
Das sieht ganz nach schnellem Weihnachtsgeld für betrügerische Anwälte aus. Wer da bezahlt dem ist nicht mehr zu helfen .
Zumindest bis heute morgen waren alle abgemahnten bei der Telekom.....

Duke
06.12.13, 18:09
Das sieht ganz nach schnellem Weihnachtsgeld für betrügerische Anwälte aus. Wer da bezahlt dem ist nicht mehr zu helfen .
Zumindest bis heute morgen waren alle abgemahnten bei der Telekom.....

Dabei hat dieser Provider noch einen Proxy

Baweduddchen
06.12.13, 18:49
Frag ich mich,ob die Daten(IP) nich illegal erhoben wurden?!

greggy
08.12.13, 09:28
Hallo

Redtube.com

Von den Streaming-Abmahnungen der U+C-Rechtsanwälte zu der Pornotube-Plattform Redtube.com dürften über 10.000 Menschen betroffen sein.
Das hat der Rechtsanwalt Christian Solmecke Golem.de am 7. Dezember 2013 erklärt.


Hier geht es um Streaming, wir sind schon lange in der Verteidigung von Filesharing-Abmahnungen aktiv,
aber eine so konzentrierte Abmahnwelle haben wir noch nie erlebt. Ich gehe davon aus, dass über 10.000 betroffen sind.

Quelle : golem.de
http://www.golem.de/news/redtube-com-von-u-c-streaming-abmahnung-sind-ueber-10-000-betroffen-1312-103226.html

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Otosan
08.12.13, 11:59
Die nutzen eine völlig schwachsinnige Rechtslage aus, die ihnen in Deutschland geboten wird und die den eigentlich guten rechtlichen Gedanken hinter Abmahnungen ad absurdum führt.

Bobby
09.12.13, 11:16
Und weiter geht`s mit Erstaunlichem:

....Ein weiterer Aspekt des Skandals sei laut Netzpolitik der Umstand, dass es bei Streaming derzeit rechtlich noch umstritten sei, ob das überhaupt als abmahnwürdiger Urheberrechtsverstoß zu werten ist. Und statt etwa einen Musterprozess abzuwarten, gehe U+C gleich den Weg der Massenabmahnungen - was Kenner dieser Kanzlei allerdings kaum überraschen dürfte.

Die weiteren Aspekte des Skandals sind außerdem die bereits erwähnte IP-Erfassung und die daraus resultierenden Auskunftsansprüche: Denn die Nutzerdaten wurden vom Landgericht Köln herausgegeben (bzw. die Anordnung dazu) und das obwohl es eben große Zweifel zur Rechtslage und der rechtmäßigen Beschaffung der IP-Adressen gibt.

Qualle und mehr: winfuture HIER (http://winfuture.de/news,79240.html)


Das Landgericht war es also....ein Hoch auf die Justiz und bitte eine große Abrissbirne für die Abmahnanwälte.

Gruß

Bobby

dirk01
09.12.13, 12:56
hier mal was interessantes zur rechtlichen Einschätzung:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/12/06/streaming-abmahnung-mit-vielen-fragezeichen/

Hawak
09.12.13, 13:12
...
Das Landgericht war es also....ein Hoch auf die Justiz und bitte eine große Abrissbirne für die Abmahnanwälte.


Und bei der Gelegenheit dürfen wir auch gerne unsere Politik lobend erwähnen, die seit Jahren im Verdauungstrakt der Verwertunggesellschaften steckt und daher kaum Zeit findet, endlich die längst überfälligen rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.

Aber gut, bei einer Kanzlerin samt Gefolge, die bis vor kurzem noch dachte, die runden Kuppeln auf den Dächern der britischen und amerikanischen Botschaften in Berlin seien Gewächshäuser für Tomaten und Blumenkohl, kann man auch nicht mehr erwarten.

Hr.Lehmann
09.12.13, 16:25
Was hat das denn nun mit Merkel zu tun das es verbrecherische Anwälte gibt ?

Hawak
09.12.13, 17:14
Was hat das denn nun mit Merkel zu tun das es verbrecherische Anwälte gibt ?

Nur solche Kleinigkeiten wie die peinlich verschleppte Reform zum Urheberrecht, Korrekturen bei der Vorratsdatenspeicherung und die grundsätzliche Weigerung vernünftige Regelungen zum Abmahnwesen in Kraft zu setzen, damit solche 'verbrecherischen Anwälte' erst gar nicht ihre bequemen Möglichkeiten serviert bekommen.

Und soweit ich weiß, war Merkel die letzten gefühlten Jahrzehnte die Kanzlerin dieses Landes, mit der Aufgabe politische Richtlinien zu definieren.

Bobby
09.12.13, 17:22
Naja, die Richtlinie, dass Gerichte die Herausgabe intimer Daten nur dann anordnen, wenn sich das Ansinnen auf dem Boden geltenden Rechts befindet, existiert ja.
Da kann in der Tat keine Regierung der Welt dafür, wenn die Kölner sich nicht daran halten.

Aber im Grunde genommen ist Mutti mit Schimpfen auch einfach mal wieder dran.:grinsend0313:

Gruß

Bobby

Duke
09.12.13, 17:29
So ist das ebend, wenn der eigene Arsch brennt muß gelöscht gelöscht werden.

Zu deutsch:
Solange der Datenklau und die Weitergabe von Daten unwichtigen Bürger betrifft ist doch alles in bester Ordnung.

Warum eine Tür schließen die Mwst. bringt

Satsucht
09.12.13, 17:51
Zum Thema habe ich folgendes in der MOPO gelesen:
http://www.mopo.de/recht/die-rote-liste-achtung--wegen-dieser-pornos-hagelt-s-abmahnungen,21580442,25568562.html
und
http://www.mopo.de/recht/porno-portal-redtube-abmahn-welle-wegen-streaming-immer-schlimmer,21580442,25559832.html

schakal007
10.12.13, 11:18
Moin,

es sind definitiv Massenmails mit unsinnigem Inhalt!! Meine Freundin heute morgen auch-siehe Daten(Datum)! Sie hat gar keinen PC-nur Ipad-Mini!

" Folgende Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragte Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher rechtlich dokumentieren:

Datum/Uhrzeit: 14.12.2013 22:43:53
IP-Adresse: .......9.121 ............
Produktname: Dream Trip
Benutzerkennung: 3280574724775
Stream-Anbieter: Redtube"

Die wissen schon, das sie bis Samstag nen PC hat und sich auf Redtube anmeldet und dann ne Traumreise macht!!

Junge, Junge-was für irre Typen es doch gibt!

So, weitermachen

Gruß schakal007

Bengo55
10.12.13, 14:19
hier steht das die gerichte die anfrage zu ipadressen gar net prüfen und nur durchwinken , ausserdem sind die abmahnungen unwirksam.
http://www.golem.de/news/streaming-abmahnung-landgericht-winkt-auskunftsbeschluesse-offenbar-nur-durch-1312-103277.html

dexxa
10.12.13, 16:25
Vorsicht!!!!!! Viele E-mails mit diesen Abmahnwahnsinn sind Fake!!!
http://www.n-tv.de/technik/Sind-die-Abmahn-E-Mails-echt-article11890341.html

greggy
14.12.13, 10:03
Hallo

Hier die neuesten Erkenntnisse zu den Porno-Abmahnungen...
Porno-Abmahnungen: Indizienkette zur IP-Adressen-Ermittlung verdichtet sich

Quelle :
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Porno-Abmahnungen-Indizienkette-zur-IP-Adressen-Ermittlung-verdichtet-sich-2065879.html?wt_mc=rss.ho.beitrag.rdf

Das sollte man lesen !
Hier wird beschrieben , wie die Abmahnbetrüger arbeiten !!!

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Bobby
14.12.13, 11:23
Auf der Seite der Abmahnkanzlei findet sich folgende Presseerklärung, die den Einsatz der oben erwähnten Software bestätigt und sich dabei auf ein nicht öffentlich verfügbares Gutachten der Kanzlei Diehl und Partner stützt.
"Ob das Gutachten überhaupt eine Antwort liefert, ist mittlerweile zweifelhaft. Das Landgericht Köln hat auf Anfrage des Rechtsanwalts Carl Christian Müller einige Details aus dem Gutachten genannt. Demnach wäre „GLADII 1.1.3.“ dazu geeignet, bei einem Download die jeweilige Datei zu identifizieren und sowohl den Beginn des Downloads als auch die IP-Adresse des Nutzers korrekt zu erfassen. Laut dem Gutachten basiere die Software „technisch auf üblichen Internet-Technologien, welche beim Einsatz in dem verwendeten Test-Szenario keine Bedenken hinsichtlich etwaigen Gesetzesverstößen erkennen ließen“.
Denn bis dato fehlt jeglicher Hinweis, wie es möglich sein soll, den Traffic zwischen dem Nutzer und einer Web-Plattform von außen zu überwachen – ohne dabei gegen rechtliche Vorgaben zu verstoßen."

Qualle Computerbase HIER
http://www.computerbase.de/news/2013-12/streaming-abmahnungen-raetsel-um-herkunft-der-daten/

PRESSEMITTEILUNG
ZU ABMAHNUNGEN VON RECHTSVERLETZUNGEN
DURCH STREAMING
Die Kanzlei U+C Rechtsanwälte URMANN+COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt
in zahlreichen Fällen The Archive AG im Bereich des Urheberrechts. Die Kanzlei hat im Namen
von The Archive AG Inhaber von Anschlüssen angeschrieben, über welche das Streaming
von Filmwerken nachgewiesen worden ist, an denen The Archive AG die Rechte besitzt.
Der Identifizierung der einzelnen Anschlussinhaber vorausgegangen sind jeweils vom Landgericht
Köln erlassene Beschlüsse, in denen der Deutschen Telekom gestattet wurde, gem. §
3 Nr. 30 TKG Auskunft zu erteilen über die Namen und Anschrift der Internetnutzer, im Hinblick
auf die eine Rechtsverletzung ermittelt wurde.
Das Landgericht Köln hat eine Vielzahl Beschlüsse dieser Art erlassen. Entgegen verschiedener
Mitteilungen in der Presse ist aus den Anträgen klar ersichtlich, dass es sich bei den
Rechtsverletzungen nicht um ein Anbieten in Tauschbörsen handelt. Die Begehung der
Rechtsverletzungen über die ermittelten Internetanschlüsse ist glaubhaft gemacht worden
unter Bezugnahme auf ein Gutachten der Kanzlei Diehl und Partner, welches das Funktionieren
der eingesetzten Ermittlungssoftware bestätigt und die rechtliche Unbedenklichkeit des
Verfahrens zur Erfassung der IP-Adressen bekräftigt. Die Beschreibung der Funktionsweise
und der weiteren technischen Vorgänge in den Anträgen von Rechtsanwalt Sebastian ist diesem
Gutachten entlehnt.
Die Abmahnungen erfolgen wegen Verletzung des urheberrechtlichen Vervielfältigungsrechts
(§ 16 Abs. 1 UrhG) auf der Grundlage gerichtlicher Entscheidungen zur Unzulässigkeit
des Streaming aus offensichtlich illegalen Quellen. Das Landgericht Köln ist in den Verfahren,
in denen die Auskunftserteilung gestattet wurde, dieser rechtlichen Wertung gefolgt.
Die Kanzlei U + C verschickt keine Abmahnungen per Email. Es muss dringend davor gewarnt
werden, den Anhang einer Email zu öffnen, die vortäuscht, eine Abmahnung von U + C zu
sein. Es handelt sich dabei um einen schädigendes Verhalten Dritter, gegen die rechtliche
Schritte eingeleitet worden sind.
Kontakt
U+C Rechtsanwälte
URMANN+COLLEGEN

Gleichzeitig hat die Kanzlei vorgestern erklärt: "Der Kanzlei U+C liegen aber noch Auskunftsbeschlüsse für andere Provider vor. Aufgrund der großen Anzahl an Abmahnungen konnten diese noch nicht verschickt werden. Insgesamt hat die Kanzlei 62 Auskunftsbeschlüsse erhalten, die jeweils 400 bis 1.000 IP-Adressen beinhalten."

Saubande, elendige

Gruß

Bobby

greggy
16.12.13, 20:37
Hallo

Es kommt Bewegung in die Sache !

Ob bei der Ermittlung der IPs alles mit rechten Dingen zugegangen ist, interessiert mittlerweile auch die Staatsanwaltschaft Köln.
Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Werdermann von Rüden hat am Montagnachmittag aus Justizkreisen erfahren,
dass die Staatsanwaltschaft Köln gegen Verantwortliche im Redtube-Fall ermittelt:


"Die Staatsanwaltschaft Köln war offenbar nach den Medienberichten der vergangenen Woche auf den Fall aufmerksam geworden und hatte die Ermittlungen eingeleitet",

zeigt sich Rechtsanwalt Johannes von Rüden erfreut.


"Wenn die Staatsanwaltschaften nun auch ohne Anzeigen ermitteln, bedeutet dies, dass hier offenkundig der Verdacht von Straftaten im
Raum steht. Damit kann der Frage nachgegangen werden, wie itGuards die IP-Adressen tausender unbescholtener Bürger ermitteln konnte",

sagte von Rüden.

Quelle :
http://www.welt.de/wirtschaft/article123006108/Staatsanwaltschaft-soll-im-Redtube-Fall-ermitteln.html

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wacheia
16.12.13, 20:43
Meine Kollegein (Juristin) hat mir heute erzählt, dass ihr Mann auch eine Abmahnung bekommen hat.

Er hat am 12.12.2013 ein Schreiben erhalten, in dem ihm vorgeworfen wird, am 14 (!).12.2013 und am 23(!).12.2013 auf redtube.com Urheberrechte verletzt zu haben.

Als Juristin hat sich meine Kollegin natürlich schlapp gelacht und das Schreiben zum Anlass genommen, sich an Verbraucherschutz und Rechtsanwaltskammer zu wenden, weil der Kollege Abmahnungen verschickt, in denen er in der Zukunft liegende Handlungen abmahnt.

Mir scheint, da verliert jemand den Überblick. :-)))

Das wird lustig. Zivilrechtliche Schritte hat sich der Ehemann meiner Kollegin natürlich ausdrücklich vorbehalten.

crx
16.12.13, 22:21
Abmahnung datiert auf 2014 ???? ^^

greggy
17.12.13, 08:17
Hallo

U+C-Abmahnungen: RedTube meldet sich zu Wort


"RedTube bekräftigt hiermit, dass diese Schreiben völlig unbegründet sind und die Rechte jener, die sie erhielten,
in sehr ernster Weise verletzen"

Alex Taylor, Vice President bei der Betreiber-Firma, erklärte, dass man inzwischen den Anwalt des Unternehmens beauftragt habe,
alle nötigen Schritte einzuleiten, um alle an dem Vorfall beteiligten Institutionen für die angerichteten Schäden zur Verantwortung zu ziehen.

Er fand dabei recht klare Worte für das, womit man es hier zu tun habe:


"Die Erpressung und die Verletzung der Privatsphäre deutscher Bürger darf und wird nicht hingenommen werden."

Das Unternehmen bat die Betroffenen, sich mit dem Unternehmen über die E-Mail-Adresse 'media@redtube.com' in Verbindung zu setzen.

Quelle : winfuture.de

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Phlygt
17.12.13, 09:50
Meine Herren, was und vor allem wer da hinter steht hat dem Abmahnwesen echt nen Schlag gegeben.

Welches Gericht wird heute noch schnell Auskunftsbeschlüsse durchwinken.
Welche Beweise für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der Datensammelung werden zukünftig nötig sein.
Der Weg über eine Klage Abgemahnte zur Kasse zu bitten, scheint erschwert.
Aufgrund der Medienpräsenz und der klaren Betrugsmasche muss sich die Regierung damit nun endlich auseinandersetzten und Vorraussetzungen schaffen.

Das ganze befeuert mit Unterlagen zu Abrechnungen der Abmahnanwälte und das alles zur passenden Zeit...

Also entweder haben da ein paar Bekiffte (Freiheitskämpfer ;-) eine geniale Idee gehabt das ganze von Innen heraus selbst zu verdauen oder die "schlaue" Idee von den Abzockern geht massiv nach hinten los.

Wie auch immer, ich glaube das kostet U+C massig Ressourcen und der Abmahnwahn wird am Ende sicher nie wieder sein, wie er war.

Hawak
17.12.13, 11:54
Ich würde mal abwarten, was in dieser Sache tatsächlich passieren wird.

Nach heutigem Stand wurde ein Fake-Proxy eingesetzt, der die IP-Adressen von Usern auf völlig harmlosen Webseiten abgriff und sie dann per Redirect unmittelbar auf die abgemahnten Filmchen (Amanda's Lippenbekenntnisse...;-)) weiterleitete.
Das bedeutet, dass man theoretisch auf einer Webseite zur ökologischen Herstellung von Bachblütenseife unterwegs war und nach einem Klick auf 'Hier Bachblütenextrakt bestellen' sieht man sich unvermittelt mit Amanda's Tit*en konfrontiert.

Dieses Verfahren wird von vielen Juristen als Computersabotage bzw. Computerbetrug eingestuft und stellt damit eine Straftat dar (unabhängig davon, dass der Bachblüten-Surfer eventuell einen seelischen Schaden davon getragen hat).

Trotzdem posaunt U+C öffentlich heraus, dass die wirkliche Abmahnwelle erst noch kommt und viele weitere Portale diesbezüglich 'überwacht' wurden.

Da frage ich mich, wie es sein kann, dass einerseits im Mikrosekundentakt Providerauskünfte (im Prinzip ist das ein Durchsuchungsbeschluss) angeordnet werden und andererseits bei starkem Verdacht auf mehrere schwere Straftaten nichts, aber auch gar nichts passiert.

Zur Beweissicherung hätten längst Hausdurchsuchungen bei U+C, sowie den angeblichen Rechteinhabern und Lieferanten der 'Ermittlungs'-Software stattfinden müssen.

Deshalb bleibe ich dabei, dass ohne den politischen Willen diesen Ganoven das Handwerk zu legen, die Abmahnfritzen immer wieder wie Schimmelpilze auftauchen werden.

Hansi Müller
17.12.13, 11:57
Hallo, ich kann nur sagen, die Verantwortlichen bei U+C brauchten mal so richtig einen an die Nuss so Mann zu Mann oder Zahn um Zahn oder Auge in Auge. Scheinbar sind es bei U+C Typen die schon als Kind immer Schacht bekommen haben und sich jetzt an alle rächen wollen, keine Ahnung an was die Leiden, aber auf die Straße trauen können die sich doch bestimmt nicht mehr. Wollen wir mal hoffen das ein Abgemahnter aus Regensburg sich der Sache mal annimmt & das Vieraugengespräch sucht.... mfg hansi müller

greggy
17.12.13, 12:25
Hallo

Das so langsam ermittelt wird und die U+C Anwälte große Töne spucken ,
liegt wahrscheinlich daran das die Kölner Richter einen dicken Fehler bei der Überprüfung
der vorliegenden Fakten gemacht haben !

Jetzt muss die Justiz gegen die Justiz ermitteln .
Das geht natürlich sehr langsam , "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" !!!

Die U+C Anwälte wird man nicht belangen können , sie haben einen Justizfehler ausgenutzt .

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Hawak
17.12.13, 12:45
Die U+C Anwälte wird man nicht belangen können , sie haben einen Justizfehler ausgenutzt .


Das das Gericht den Auskunftsverlangen ohne größere Prüfung nachgekommen ist, ist die eine Sache.

Streiten kann man allerdings über die fehlerhaften Anträge seitens U+C, in denen von Tauschbörsen-Nutzung die Rede war und nicht etwa von Streaming.

Zählt man dazu, dass die Collegen von der Funktionsweise der Redirect-Proxys wussten, sieht die Sache nochmals ganz anders aus.

Dann ist sehr wohl ein Verfahren wegen gewerbsmäßigen Betruges, Computersabotage und weiteren Kleinigkeiten gegen diese geldgeile Bande möglich.

Falls ich ein Abmahnschreiben von den Collegen bekäme (obwohl ich mich jetzt nicht an irgendwelche Körperteile von Amanda erinneren kann), würde ich der Abmahnung förmlich widersprechen (das ist nämlich trotz aller Ungereimtheiten weiter erforderlich) und im Anschluß an die Abgabe des Einschreibens auf der Post zur nächsten Polizeistelle gehen und dort Strafanzeige gegen U+C wegen des Verdachts auf o.g. Straftaten stellen.

Beingodik
17.12.13, 12:50
Diese neuerliche Abzockmasche finde ich schon echt mehr als bedenklich. Sollen sie den Anbieter haftbar machen, Red Tube, Youporn, Guckdurchsschlüssellochinmeinemuschiaberzackzack und wie sie nicht alle heissen mögen, die bieten ja schlesslich dieses Videomaterial an und sind verpflichtet, auf die Einhaltung der guten Sitten und Einhaltung der Urheberrechte zu achten. Dafür haben sie schliesslich ihre ehren- oder hauptamtlich agierenden Mitarbeiter, die sich die Filme vorher ansehen sollen. Und sind die zu sehr Hochglanz und nicht Amateur, dann ab ins Nirwana...

...habe ich echt kein Verständnis für! Ich glaube spätestens bei solchen unseriösen Vorgängen wird jedem bewusst, warum unsere olitik von Wortverdrehern dominiert ist... :wink2:

Hr.Lehmann
17.12.13, 16:15
Hansi Müller hat das schon ganz richtig erklärt : Ein paar Dachlatten oder Baseballschläger könnten den Denkprozess bei der Anwaltsmafia deutlich beschleunigen .
Zudem sollte geklärt werden , mit welchen illegalen Mitteln sie sich die IP-Adressen besorgt haben und wieso die schon in der Zukunft ermittelt wurden .
Desweiteren haben sie wohl das deutsche Gericht in böswilliger Absicht getäuscht ....
Frohe Weihnachten ihr Linksanwälte ! Dreht die Heizung schön auf , bald ist sogar dafür kein Geld mehr da .

crx
17.12.13, 16:42
hoffentlich

spinner1
17.12.13, 21:47
Falls ich ein Abmahnschreiben von den Collegen bekäme (obwohl ich mich jetzt nicht an irgendwelche Körperteile von Amanda erinneren kann), würde ich der Abmahnung förmlich widersprechen (das ist nämlich trotz aller Ungereimtheiten weiter erforderlich) und im Anschluß an die Abgabe des Einschreibens auf der Post zur nächsten Polizeistelle gehen und dort Strafanzeige gegen U+C wegen des Verdachts auf o.g. Straftaten stellen.

Blos kein Einspruch oder Widerspruch einlegen, denn so geht ihr einen Vertrag mit denen ein.
Dieses Schreiben Zurückweisen und nicht bei der Polizei, sondern bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige und Strafantrag stellen (beides sind sehr wichtig).

greggy
19.12.13, 11:18
Blos kein Einspruch oder Widerspruch einlegen, denn so geht ihr einen Vertrag mit denen ein.
Dieses Schreiben Zurückweisen und nicht bei der Polizei, sondern bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige und Strafantrag stellen (beides sind sehr wichtig).


Hallo

Trotzdem richtig reagieren

Trotz all der zweifelhaften Zufälle muss das Thema mit äußerster Vorsicht angegangen werden.
Insbesondere darf dabei nicht aus den Augen verloren gehen, dass die Abmahnungen, welche von der Kanzlei U+C verschickt werden,
gültig sind und als solches tauglich um weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
Daher sollte auf diese Abmahnungen auch entsprechend reagiert werden.

Allgemein wird empfohlen die Zahlung von 250 Euro zu unterlassen und die vorgeworfenen Rechtsverletzungen zu bestreiten.
Im Zweifel empfiehlt sich immer der Weg zu einem Anwalt oder dem Verbraucherschutz, welcher hier beratend tätig werden können.

Quelle :
http://ht4u.net/news/28793_porno-abmahnungen_wurden_die_nutzer_bewusst_in_die_falle _gelockt/

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araneus
20.12.13, 11:08
Anfang Dezember hatte die Anwaltskanzlei U + C des Rechtsanwalts Thomas Urmann im großen Stil Abmahnungen an vermeintliche Nutzer der Internet-Plattform Redtube wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen versendet. Nachdem Urmann in den vergangenen Tagen mehrfach angekündigt hatte, weitere Abmahnungen dieser Art versenden zu wollen, droht dem Anwalt nun selbst juristischer Ärger. Wie die Anwaltskanzlei MMR Müller Müller Rößner aus Berlin am Donnerstag mitteilte, hat diese nun bei der Staatsanwaltschaft Hamburg Strafanzeige gegen den Geschäftsführer der Kanzlei U + C gestellt.
Die Anzeige erging laut Erklärung wegen des Verdachts auf besonders schwere Erpressung oder des besonders schweren Betruges. Sollte es zu einem Verfahren mit anschließender Verurteilung kommen, würde Thomas Urmann mindestens ein Jahr Gefängnis drohen.

Laut Rechtsanwalt Carl Christian Müller von der Kanzlei MMR wird mit den Abmahnungen von der Kanzlei U + C gegenüber juristischen Laien in rechtlich unzutreffender Weise aber gleichwohl apodiktisch eine rechtswidrige Vervielfältigungshandlung behauptet. „Mit der Abmahnung wird ein Sachverhalt vorgetragen, in dem keine Urheberrechtsverletzung zu sehen ist, da der Abruf eines Streams über die Plattform Redtube jedenfalls nach § 53 Abs. 1 UrhG zulässig ist. Thomas Urmann behauptet jedoch gegenüber Verbrauchern auf anwaltlichem Briefpapier das Gegenteil. Er droht diesen unter anderem damit, weitere staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, einstweilige Verfügungen zu beantragen und den Sachverhalt unter strafrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen“, so Müller weiter.

Wenn jedoch juristische Laien durch Behauptungen und Androhungen eines mit der Autorität eines Organs der Rechtspflege ausgestatteten Rechtsanwaltes veranlasst werden, die von diesem geltend gemachte Ansprüche zu erfüllen, obwohl diese tatsächlich nicht bestehen, so sei dies nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung strafbar.

Müller möchte sich mit der Strafanzeige gegen Thomas Urmann jedoch keineswegs als "Rächer der Enterbten" verstanden wissen. Die Entscheidung, eine Strafanzeige gegen den Geschäftsführer von U + C zu stellen, sei aufgrund der Ankündigung von Urmann gereift, wonach dieser weitere Abmahnungen zu verschicken plant. "Es ist mit den Grundsätzen einer freiheitlichen Gesellschaft nicht vereinbar, dass die Bewegungsfreiheit unbescholtener Bürgerinnen und Bürger im Internet dadurch eingeschränkt wird, dass Ihnen das dumpfe Gefühl gegeben wird, überwacht zu werden", so Müller. Es sei beklagenswert, dass das Instrument des Urheberrechts in diesem Falle dazu verwendet werde, unbedarften Verbrauchern das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Quelle
Digitalfernsehen (http://www.digitalfernsehen.de/Redtube-Fall-Strafanzeige-gegen-den-Abmahn-Anwalt-gestellt.110771.0.html)

greggy
20.12.13, 11:38
Hallo

Hier die Meinung von Medienrechtsprofessor Gerald Spindler
Bei Streaming handelt es sich um keine Urheberrechtsverletzung

Quelle : irights.info/ht4u.net
http://irights.info/gerald-spindler-bei-streaming-handelt-es-sich-um-keine-urheberrechtsverletzung


Dennoch bleibt weiterhin der Hinweis, dass sich die Abgemahnten gegen die Abmahnungen wehren müssen und diese nicht einfach
unbeantwortet im Schrank verschwinden lassen.
Dabei ist es besonders wichtig, den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung zu bestreiten und entsprechend die Zahlung abzulehnen.
Im Zweifel sollte stets die Hilfe der Experten gesucht werden, wobei Anwälte und der Verbraucherschutz hier die richtige Adresse sind.

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Freundliche Grüße , greggy

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Bobby
20.12.13, 15:08
Ich bin nicht ganz sicher, ob die rühmliche Vergangenheit der Abmahnkanzlei im Laufe der vielen Beiträge bereits erwähnt wurde:

Bereits 2011 war die Kanzlei U+C aufgefallen, weil Sie offene Forderungen in Höhe von 90 Millionen Euro auf deren Webseite versteigerte.
2012 wurde U+C ein „Pornopranger“ verboten in dem diese auf einer Webseite Filesharing-Nutzer von Porno-Videos veröffentlichen wollten.

Die hätten es tasächlich fertig gebracht die Namen und Adressen von Abgemahnten zu veröffentlichen.
Gestoppt werden konnte dieser ekelerregende Wahnsinn erst durch eine einstweilige Anordnung des Landgerichts Essen.

Gruß

Bobby

Satsucht
20.12.13, 17:35
Noch etwas neues.
Quelle und LINK:
http://www.abendblatt.de/vermischtes/article123173912/Porno-Abmahnwelle-Landgericht-Koeln-rudert-zurueck.html

Hr.Lehmann
20.12.13, 20:27
Gibt es eigentlich irgend EINEN Punkt bei den Abmahnschreiben , der nicht falsch oder unwahr ist ? Offensichtlich stimmt ja nichtmal das Datum .

araneus
20.12.13, 21:19
Gibt es eigentlich irgend EINEN Punkt bei den Abmahnschreiben , der nicht falsch oder unwahr ist ? Offensichtlich stimmt ja nichtmal das Datum .

Zu dieser Frage nochmal das Statement von der Anwaltskanzlei MMR Müller Müller Rößner:

Beitrag #38 (http://www.spinnes-board.de/vb/showthread.php?155994-Erste-Abmahnung-wegen-Streaming&p=1112597&viewfull=1#post1112597)

Bobby
21.12.13, 09:49
Und wieder eine Anzeige gegen diese Halsabschneider:

Nach der Abmahnwelle einer Regensburger Rechtsanwaltskanzlei gegen Nutzer der Erotikfilm-Plattform Redtube hat die Verbraucher******** Brandenburg (VZ) Strafanzeige erstattet. Es bestünden "erhebliche Zweifel", ob die Beschaffung der IP-Adressen der abgemahnten Verbraucher mit rechten Dingen zugegangen sei, teilten die Verbraucherschützer am Freitag in Potsdam mit. Daher hätten sie Anzeige gegen die Anwälte, den Rechteinhaber und den Ermittler der IP-Adressen gestellt.

Qualle und mehr: N24 HIER (http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Netzwelt/d/4025894/verbraucher********-zeigt-redtube-abmahner-an.html)

Und noch ein kleines Zitat von der Website der Kanzlei:

Zum angegebenen Zeitpunkt der erfassten Einwahlen in die Internettauschbörse ist niemand zu Hause gewesen?
Dieser stets gehörte Einwand ist völlig irrelevant. Es bedarf keiner Anwesenheit während eines Up-/Downloads. Daher vermag dieser Vortrag nicht einmal den Beweis des ersten Anscheins zu erschüttern. Vielmehr ist zu berücksichtigen, dass der Anschlussinhaber nach unserer Rechtsauffassung Verkehrssicherungspflichten unterliegt, die ihn verpflichten, in zumutbarem Umfang die Möglichkeit des Zugriffs durch Dritte zu erschweren bzw. unmöglich zu machen, gerade in der Zeit, in der er nicht zu Hause ist.

Na dann ist die Sache natürlich klar: Wenn ich selbst es nicht war, war es ein unbekannter Dritter...oder gar Keiner, denn: "Es bedarf keiner Anwesenheit während eines Up-/Downloads".

Ich wünsche mir, dass diese Kanzlei derartig mit Schadensersatzklagen überzogen wird, dass sich in Zukunft jeder Abmahnanwalt dreimal überlegt, sein Geld vielleicht doch auf ehrliche Art und Weise zu verdienen.

Gruß

Bobby

crx
21.12.13, 09:59
Das mit der Abmahnerei nimmt überhand ...

Geistiges Eigentum, Rechteverletzung usw ist ja ok !

Aber zb ...
Bei ebay weißt du ja bald nicht mehr wie du deine gewerblichen Auktionen abmahnsicher einstellen musst ...

crx
21.12.13, 13:53
zzzttt ich bin gerade dabei einen neuen onlineshop aufzusetzen ... der ist ja in 4 Monaten wieder unbrauchbar !

Bobby
21.12.13, 16:24
Der Gegenwind wird immer größer.

In der Abmahnwelle wegen angeblich illegaler Porno-Clips im Internet hat die Plattform Redtube eine einstweilige Verfügung erwirkt. Demnach dürfen keine weiteren Abmahnungen mehr verschickt werden.

Damit ist es der Firma und der von ihr beauftragten Anwaltskanzlei U + C bis auf weiteres untersagt, weitere Abmahnungen zu verschicken.

Qualle und mehr: Frankfurter Rundschau HIER (http://www.fr-online.de/digital/porno-redtube-abmahnung-redtube-erwirkt-einstweilige-verfuegung,1472406,25702114.html)

Falls demnächst Jemand einen Anwalt braucht....U + C hat bald gaaanz viel Zeit

Gruß

Bobby

Duke
21.12.13, 16:31
[...]

Falls demnächst Jemand einen Anwalt braucht....U + C hat bald gaaanz viel Zeit



Lebenslanges Berufsverbot wäre eine Genugtuung für belästigte Bürger .

Bobby
21.12.13, 16:39
Aber bitte nicht in den Knast stecken, sondern kriegen die Wärter Abmahnungen :grinsend0229:

teifun68
22.12.13, 21:19
http://www.onlinekosten.de/news/artikel/56048/0/Porno-Abmahnwelle-vorerst-gestoppt-Redtube-erwirkt-einstweilige-Verfuegung

wacheia
22.12.13, 21:45
Ich hoffe, den "Collegen" widerfährt dann auch in diesem Fall massenweise das, was RA Dr. Felling schon erstinstanzlich gegen diese Brut erreicht hat.

Klick (http://www.ra-felling.de/2013/12/regressklage-gegen-u-c-in-der-berufung/)

Bobby
25.12.13, 10:51
Redtube-Abmahnungen: Rechteinhaber wehrt sich

.... Nun hat sich der Rechteinhaber The Archive AG dazu geäußert.
....
Reichert ist Verwaltungsrat bei The Archive AG, der Schweizer Firma, deren Rechte bei den Abmahnungen vertreten werden. In einer Mitteilung stellte Reichert fest, dass es zu einer Vielzahl von falschen Spekulationen über eine möglicherweise sogar unrechtmäßige Datenerhebung gekommen sei. Diesen Vorwürfen träte er entschieden entgegen.

Die Software GladII 1.1.3 basiere "auf üblichen Internet-Technologien", ..Verdeckte Malware wie Viren und Trojaner seien nicht zur Erhebung genutzt worden. Der Einsatz der Software lasse "keine rechtlichen Bedenken zu". IP-Adressen, Links und Zugriffszeiten seien korrekt erfasst worden, Vertipper-Domains könnten ausgeschlossen werden.

Diese Spekulationen konnte Reichert aber nicht entkräften – eine nachprüfbare Aufklärung bot er nicht an. Die abmahnende Kanzlei U+C hatte letzte Woche erklärt, dass es ein Gutachten gäbe, welches die rechtliche Unbedenklichkeit der Ermittlungssoftware bestätige. Dieses Gutachten wurde durch die Kanzlei Diehl & Partner erstellt, ist jedoch nach wie vor nicht einsehbar.

Auch der dubiose Anstieg der Zugriffszahlen auf zwei der abgemahnten Videos habe laut Reichert übrigens eine einfache Erklärung: Wegen des Einsatzes einer Monitoring-Software zur Feststellung der Verfügbarkeit der Medien-Dateien sei es zu einem Anstieg der Aufrufe auf den Portalseiten gekommen, so die kuriose Aussage.

Qualle und mehr: T-online.de HIER (http://www.t-online.de/computer/internet/id_67142166/redtube-abmahnungen-ip-adressen-seien-korrekt-erfasst-worden.html)

Irgendwie erinnert mich dieses entschiedene Entgegentreten an den kleinen Jungen, der beim Keksstibitzen erwischt worden ist und mit Krümeln in den Mundwinkeln sagt: Ich? Nein, ich doch nicht.

Gruß

Bobby

wacheia
25.12.13, 13:33
... IP-Adressen, Links und Zugriffszeiten seien korrekt erfasst worden, Vertipper-Domains könnten ausgeschlossen werden. ...

Aber sicher doch ... LOL


Meine Kollegein (Juristin) hat mir heute erzählt, dass ihr Mann auch eine Abmahnung bekommen hat.

Er hat am 12.12.2013 ein Schreiben erhalten, in dem ihm vorgeworfen wird, am 14 (!).12.2013 und am 23(!).12.2013 auf redtube.com Urheberrechte verletzt zu haben.

Als Juristin hat sich meine Kollegin natürlich schlapp gelacht und das Schreiben zum Anlass genommen, sich an Verbraucherschutz und Rechtsanwaltskammer zu wenden, weil der Kollege Abmahnungen verschickt, in denen er in der Zukunft liegende Handlungen abmahnt.

Mir scheint, da verliert jemand den Überblick. :-)))

Das wird lustig. Zivilrechtliche Schritte hat sich der Ehemann meiner Kollegin natürlich ausdrücklich vorbehalten.

Bobby
25.12.13, 13:55
Hat Deine Bekannte bzw. deren Mann wirklich ein Schreiben erhalten, oder eine Mail?

Vordatierte Schreiben von den Collegen wären nämlich einen neue Dimension...habe ich noch nirgendwo gelesen.

Die Trittbrettfahrermails sind ja bekannt.

wacheia
25.12.13, 14:04
Er hat ein Schreiben erhalten, keine mail.

Bobby
29.12.13, 09:51
"Abmahner besitzt Filmrechte womöglich gar nicht

Im Fall der Abmahnungen von Nutzern des Internet-Pornoportals Redtube gibt es neue Zweifel an der Rechtmäßigkeit des juristischen Vorgehens. Womöglich besitzt die Schweizer Firma, in deren Auftrag die Abmahnungen verschickt worden sind, die Online-Verwertungsrechte für die betreffenden Sexfilme gar nicht. Dies deuten die Verträge an, die der "Welt am Sonntag" vorliegen.

.....Die Vertragskopien, die der "Welt am Sonntag" vorliegen, lassen nun außerdem Zweifel aufkommen, ob die The Archive die Online-Verwertungsrechte an den vier Pornofilmen, um die es geht, überhaupt rechtmäßig erworben hat. Den Vertragskopien zufolge hat The Archive die Online-Verwertungsrechte von Pornos von der Berliner Firma Hausner Productions übernommen...."

Qualle und viel mehr: welt.de HIER (http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article123360975/Abmahner-besitzt-Filmrechte-womoeglich-gar-nicht.html)

Gibt`s eigentlich irgend etwas an diesem Fall, was nicht nach Betrug riecht?

Gruß

Bobby

greggy
29.12.13, 14:23
Hallo

Abmahnung Fristverlängerung - Musterbrief ( DOC )

Mit diesem Musterbrief als Word-Dokument erwirken Sie eine Fristverlängerung,
wenn Sie eine Abmahnung für eine Filesharing- oder Tauschbörsen-Verletzung erhalten haben.

Quelle :
http://www.verbraucher********-rlp.de/media118221A

Den heruntergeladenen Musterbrief im DOC-Format öffnen Sie mit Microsoft Office oder einem kostenlosen Pendant wie OpenOffice
und ergänzen alle erforderlichen Daten.
Schicken Sie anschließend den Brief mittels Einschreiben mit Rückschein an den Abmahnenden.

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Guten Rutsch ins Jahr 2014 wünscht , greggy :gluck:

Mit Zone-Alarm und Antivir - gehört der Rechner nicht mehr Dir !!!

greggy
03.01.14, 12:55
Hallo

Strafanzeige gegen Rechtsanwalt Thomas Urmann

Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen Thomas Urmann,
den Geschäftsführer der Rechtsanwaltsgesellschaft Urmann + Collegen, eingeleitet.
Das teilte die Kanzlei Müller Müller Rößner (MMR) mit.
MMR hatte Strafanzeige gegen Urmann wegen besonders schwerer Erpressung oder besonders schweren Betruges eingereicht.

Quelle : golem.de
http://www.golem.de/news/redtube-staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-abmahner-urmann-1401-103679.html

Betreff: Strafanzeige gegen Rechtsanwalt Thomas Urmann
http://www.mueller-roessner.net/fileadmin/documents/Strafanzeige_gegen_Thomas_Urmann.pdf

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Ein Frohes neues Jahr 2014 wünscht Euch , greggy

Mit Zone-Alarm und Antivir - gehört der Rechner nicht mehr Dir !!! :zwinkernd0037:

greggy
07.01.14, 18:51
Hallo

Porno-Abmahnungen: Justizministerium hält Streaming für unbedenklich

Wer streamt, kopiert nicht - und begeht keine Urheberrechtsverletzung.
Das antwortet das Justizministerium auf eine Anfrage der Linken.
Damit widerspricht die Regierung Anwälten, die Tausende Porno-Nutzer abgemahnt haben.

Quelle :
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/porno-abmahnungen-justizministerium-haelt-streaming-fuer-unbedenklich-a-942198.html

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Freundliche Grüße , greggy

Mit Zone-Alarm und Antivir - gehört der Rechner nicht mehr Dir !!! :zwinkernd0037:

greggy
11.01.14, 16:57
Hallo

Abmahn-Anwalt räumt rechtliche Probleme ein

Der Regensburger Abmahn-Anwalt Thomas Urmann von der Kanzlei Urmann und Collegen hat erstmals eingeräumt,
dass er bei der Durchsetzung der Schadensersatzansprüche gegen Nutzer des Pornokanals RedTube auf Probleme
stoßen könnte.

Im „schlimmsten Fall hätten die Abgemahnten dann einen Schadenersatzanspruch gegen The Archive“.
Sollten sich Ansprüche gegen seine Kanzlei richten, sei sie „durch eine hohe Haftpflichtversicherung geschützt“.

Quelle :
http://www.focus.de/magazin/kurzfassungen/focus-03-2014-abmahn-anwalt-raeumt-rechtliche-probleme-ein_id_3531388.html

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Freundliche Grüße , greggy

Mit Zone-Alarm und Antivir - gehört der Rechner nicht mehr Dir !!! :zwinkernd0037:

wacheia
11.01.14, 19:17
Wo kann ich eine Haftpflichtversicherung abschließen, die auch bei Betrug eintritt?

lars.berlin
11.01.14, 19:27
Betrug ist Vorsatz, da greift keine Versicherung dieser Welt.

Bobby
18.01.14, 10:58
Im Fall der Massenabmahnung von Redtube-Nutzern sind die Drahtzieher abgetaucht. Offenbar wollen die Verantwortlichen ihre Spuren verwischen - und sich damit einer rechtlichen Verfolgung entziehen.

Die Hintergünde der schon bisher dubiosen Abmahnungen von Nutzern des Onlineportals Redtube werden immer verdächtiger. Nachdem die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Aktion immer lauter wurde, haben sich die Hintermänner der viel diskutierten Massenabmahnung offenbar aus dem Staub gemacht. Bei der Schweizer The Archive AG, von der die Anwaltskanzlei U+C mit dem Versenden der Abmahnungen beauftragt hatte, ist es zu mehreren Veränderungen gekommen, wie die "Zeit" berichtet. Alles deutet auf eine Verschleierung der Spuren hin.

Qualle und mehr: digitalfernsehen HIER (http://www.digitalfernsehen.de/Abgetaucht-Redtube-Abmahner-verschleiern-ihre-Spuren.111687.0.html)

Außerdem liegt inzwischen das Gutachten zur Software GladII 1.1.13 vor, das die Ermittlung der IP-Adressen zu den Redtube-Abmahnungen erklären soll. Es ist laut Experten "nichtssagend und dünn" bis "völlig untauglich".

Überraschend sei, so die MMR-Anwälte, wie nichtssagend und dünn das Gutachten, in dem sich auf nur zwölf Seiten die Buchstaben recht sparsam verteilen, tatsächlich ist. Ausgeführt werde darin lediglich, dass Testdownloads von drei Medien-Hostern durchgeführt wurden. Anschließend sei mit einem Browser "das Web-Interface der Software GLADII 1.1.3 angesurft worden". Dort seien dann die IP-Adressen, von denen der Abruf der Downloads erfolgte, angezeigt worden. "Die entscheidende Frage, wie der Traffic zwischen Nutzer und Medien-Hoster protokolliert wurde, wird gar nicht angesprochen", kritisieren die Anwälte.

Qualle und mehr: golem HIER (http://www.golem.de/news/anwaelte-gutachten-zur-redtube-ueberwachungssoftware-nichtssagend-1401-103998.html)

Ich möchte gar nicht wissen, wie viele Massenabmahner sich bereits in der Vergangenheit ihre Taschen durch puren Betrug vollgestopft haben.

Gruß

Bobby

greggy
27.01.14, 16:14
Hallo

Abmahnungen wegen Redtube-Pornostreaming: Landgericht Köln gibt Beschwerden statt
27.01.2014 - 14:48 Uhr

Gute Nachricht für die Empfänger der Streaming-Abmahnungen:
Das Landgericht Köln hat Beschwerden gegen die Auskunftsbeschlüsse stattgegeben.
Die Daten der Nutzer hätten niemals herausgegeben werden dürfen.

Quelle :
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Abmahnungen-wegen-Redtube-Pornostreaming-Landgericht-Koeln-gibt-Beschwerden-statt-2098188.html?wt_mc=rss.ho.beitrag.rdf

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Freundliche Grüße , greggy

Mit Zone-Alarm und Antivir - gehört der Rechner nicht mehr Dir !!! :zwinkernd0037:

lars.berlin
30.01.14, 10:02
Gericht korrigiert Entscheidung

Trotz Wende in der Redtube-Affäre: Die Betroffenen sind die Dummen

http://www.focus.de/digital/internet/gericht-korrigiert-entscheidung-trotz-wende-in-der-redtube-affaere-die-betroffenen-sind-die-dummen_id_3575144.html?fbc=FACEBOOK-FOCUS-Online-Finanzen&utm_campaign=FACEBOOK-FOCUS-Online-Finanzen

greggy
17.03.14, 15:36
Hallo

Massenabmahner Urmann erscheint nicht zu Betrugsprozess

Der als Massenabmahner bekannte Rechtsanwalt Thomas Urmann sollte ab Montag in Augsburg wegen Betrugs und Insovenzverschleppung
vor Gericht stehen. Nur - er kam nicht.

Die Staatsanwaltschaft Augsburg wirft Urmann vor, als Geschäftsführer einer Fleisch- und Wurstfabrik in Gundelfingen (Landkreis Dillingen)
nicht rechtzeitig Insolvenz angemeldet zu haben. Die Firma sei bereits im März 2009 zahlungsunfähig gewesen. Doch erst im April 2010 sei
dann tatsächlich Insolvenz angemeldet worden.

Erschwerend hinzu kam nach Angaben der Ermittler, dass Urmann trotz der Zahlungsunfähigkeit weiter Aufträge an Lieferanten herausgab -
die dann nicht bezahlt wurden. Der insgesamt entstandene Schaden wird auf über 350.000 Euro geschätzt.
Zudem sollen Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter nicht abgeführt worden sein.

Quelle :
http://www.augsburger-allgemeine.de/dillingen/Massenabmahner-Urmann-erscheint-nicht-zu-Betrugsprozess-id29228392.html

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Freundliche Grüße , greggy

Mit Zone-Alarm und Antivir - gehört der Rechner nicht mehr Dir !!! :zwinkernd0037:

greggy
11.04.14, 16:14
Hallo

RedTube-Abmahner erleiden Niederlage vor Gericht
11.04.2014 - 10:39 Uhr

Das Amtsgericht Potsdam hat ein Versäumnisurteil gegen die Kanzlei Urmann und Kollegen gefällt, die nicht vor Gericht erschienen.
Das Gericht hat laut Prozessbeteiligten keinen Zweifel daran gelassen, dass die Abmahnung unberechtigt gewesen sei.

Diese wurden außerdem dazu verpflichtet, die kompletten Prozesskosten zu übernehmen, womit sich die Abmahnungen,
die eigentlich Geld einbringen sollten, wohl in ein klares Verlustgeschäft verwandeln werden.

Quelle :
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Redtube-Abmahnungen-Gericht-haelt-Pornostreaming-Abmahnungen-fuer-unrechtmaessig-2168210.html?wt_mc=rss.ho.beitrag.rdf

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Freundliche Grüße , greggy

Mit Zone-Alarm und Antivir - gehört der Rechner nicht mehr Dir !!! :zwinkernd0037:

Bobby
15.05.14, 10:10
U+C legt Mandat zu Redtube-Abmahnungen nieder

Die Anwälte Urmann + Collegen (U+C) haben ihr Mandat für die spektakulären Redtube-Abmahnungen niedergelegt und vertreten die Firma The Archive AG nicht mehr.

Die Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) hat ihr Mandat für die Redtube-Anmahnungen niedergelegt. Das berichtet der Rechtsanwalt Thomas Fell im Blog Anwalt24.de. "In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Hannover, in dem wir für einen Mandanten eine negative Feststellungsklage eingereicht haben, gibt es eine überraschende Wendung", berichtet Fell. Mit Schreiben vom 30. April 2014 wurde dem Gericht mitgeteilt, dass U+C Rechtsanwälte das Mandat niedergelegt haben und die Firma The Archive AG nicht mehr vertreten.

Fell hatte die ordnungsgemäße Rechteinhaberschaft von The Archive AG bestritten. Nun hätte die Kanzlei U + C im Einzelnen nachweisen müssen, dass die Abmahnung im Detail ordnungsgemäß waren. Fell erwartet in der Feststellungsklage keine weiteren Aktivitäten durch die The Archive AG.

Qualle & mehr: golem.de HIER (http://www.golem.de/news/streaming-u-c-legt-mandat-zu-redtube-abmahnungen-nieder-1405-106443.html)


Was schon lange befürchtet wurde, ist also wahr: Es wurde ohne rechtlich gesicherten Hintergrund abgemahnt.

Gruß

Bobby

greggy
27.08.14, 10:11
Hallo

Redtube-Abmahner Urmann hofft auf Bewährungsstrafe

Dienstag, 26.08.2014 | 13:25 Uhr von Hans-Christian Dirs

Der für seine Redtube-Abmahnschreiben bekannte und berüchtigte Regensburger Rechtsanwalt Thomas Urmann könnte mit einer Bewährungsstrafe davon kommen. Sofern er ein Geständnis ablegt. Urmann steht nämlich wegen Betrugs und Insolvenzverschleppung vor Gericht.

Quelle:pcwelt
http://www.pcwelt.de/news/Redtube-Abmahner_Urmann_hofft_auf_Bewaehrungsstrafe-Betrug_und_Insolvenzverschleppung-8875323.html

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Freundliche Grüße , greggy

Bobby
27.08.14, 10:28
Zitat aus der angegebenen Quelle:
"Urmann soll als Geschäftsführer einer Fleisch- und Wurstfabrik Lieferanten um 390.000 Euro betrogen und Sozialversicherungsbeiträge für Angestellte nicht abgeführt haben."

Ist das Betrügen des Staates bei Wurstfabrikanten eigentlich genetisch bedingt?

Gruß

Bobby

greggy
29.08.14, 19:01
Hallo

Redtube-Abmahner Thomas Urmann verurteilt

Das Augsburger Amtsgericht hat den durch Porno-Pranger und Redtube-Abmahnungen zu zweifelhaftem Ruhm gekommenen Regensburger Rechtsanwalt Thomas Urmann wegen Betrugs und Insolvenzverschleppung verurteilt.

Urmann verliert anscheinend auch seine Zulassung als Rechtsanwalt

Quelle:
http://www.pcwelt.de/news/Redtube-Abmahner_Thomas_Urmann_verurteilt-Betrug_und_Insolvenzverschleppung-8880939.html

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Freundliche Grüße , greggy

Der Bayer
29.08.14, 19:30
Hallo

Redtube-Abmahner Thomas Urmann verurteilt

Das Augsburger Amtsgericht hat den durch Porno-Pranger und Redtube-Abmahnungen zu zweifelhaftem Ruhm gekommenen Regensburger Rechtsanwalt Thomas Urmann wegen Betrugs und Insolvenzverschleppung verurteilt.



Urmann verliert anscheinend auch seine Zulassung als Rechtsanwalt

Quelle:
http://www.pcwelt.de/news/Redtube-Abmahner_Thomas_Urmann_verurteilt-Betrug_und_Insolvenzverschleppung-8880939.html

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Freundliche Grüße , greggy


Hoffentlich verliert er die Zulassung. Ich hoffe der kommt nie wieder auf die Beine.

Bobby
30.08.14, 09:05
80.000 Euro laufen bei ihm unter Portokasse und für seine betrügerischen Abmahnungen wurde er ja leider nicht verurteilt.

Was mich menschlich viel mehr aufregt, ist, dass jemand der wegen angeblichen Gesetzesbruch (Streaming) tausende von Menschen als Verbrecher abstempelt, nebenbei betrügt und beschei*t, was das Zeug hält.

Das ist in etwa so, als ob die Polizei in falscher Richtung auf die Autobahn auffährt und alle Entgegenkommenden mit einem Strafzettel wegen "Geisterfahrens" bedenkt.

Gruß

Bobby

wacheia
30.08.14, 10:05
80.000 Euro sind in der Tat nicht viel für ihn.

Der Verlust der Zulassung als Rechtsanwalt würde ihn aber schon hart treffen.

greggy
04.09.14, 21:18
Hallo

Noch darf Thomas Urmann sich "Rechtsanwalt" nennen

Der wegen Insolvenzverschleppung, Sozialkassenbetrugs und versuchten Betrugs verurteilte Regensburger Anwalt Thomas Urmann
verliert mit Rechtskraft des Urteils nicht automatisch seine anwaltliche Zulassung. Um seine berufsrechtliche Stellung muss
der "Redtube-Abmahn-Anwalt" noch in einem erneuten Verfahren bangen.

Thomas Urmann ist nicht automatisch mit Rechtskraft des Urteils seine Zulassung los. Einige Medien hatten dies fälschlicherweise
berichtet und sich auf eine missverstandene Auskunft des Verteidigers Jan Bockemühl berufen.
Über die berufsrechtlichen Konsequenzen habe nicht das Gericht, sondern im Regelfall die zuständige Anwaltskammer in einem gesonderten
berufsrechtlichen Verfahren zu entscheiden, stellt auch Martin W. Huff, Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln, klar.

Quelle :
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/thomas-urmann-redtube-abmahnanwalt-verurteilung-rechtsanwaltszulassung/

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Freundliche Grüße , greggy

greggy
02.12.14, 18:13
Hallo

RedTube-Abmahner Urmann fängt eine weitere Klatsche vor Gericht

Der durch die zahlreichen Abmahnungen gegen angebliche Nutzer der Porno-Streamingplattform RedTube bekannt
gewordene Anwalt Thomas Urmann kassierte vor Gericht nun die nächste Niederlage. Auch in diesem Fall ging
es um Abmahnungen durch ihn - diese seien schlicht sittenwidrig gewesen

Eine Empfängerin einer solchen Abmahnung wehrte sich allerdings vor Gericht gegen das Schreiben.
In erster Instanz bekam sie vor dem Amtsgericht Regensburg auch Recht. Doch nicht nur das:
Das Urteil fand ziemlich klare Worte und bezeichnete die Abmahnungen selbst als sittenwidrig und unterstellte
dem Anwalt eine "besonders verwerfliche" Gesinnung.

Quelle:
http://winfuture.de/news,84832.html

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greggy

greggy
11.04.15, 15:51
Hallo

Urteil: Redtube-Abmahner muss Betroffenen Schadensersatz zahlen

Demnach muss Urmann gesamtschuldnerisch mit der Nachfolgegesellschaft Z9 sämtliche Kosten erstatten, die alle Abgemahnten
für die Abwehr der falschen Anschuldigungen aufwenden mussten. Das Gericht gründet sein Urteil dabei vor allem auf die Feststellung,
dass Urmanns Geschäftspraktiken eine "vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung zugrunde liegt".
Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht.

Quelle :
http://winfuture.de/news,86600.html

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greggy

Bobby
12.04.15, 07:04
Und wie es zu diesem charakterlich einwandfreien Menschen passt, hat Uhrmann bereits für ein anderes Unternehmen Insolvenz angemeldet.

Es wird also bei den Opfern gar nichts ankommen.

Aber vielleicht begegnet man dem Herrn ja mal im Wald ;)

Gruß

Bobby

crx
12.04.15, 14:03
Anschliessend zahlst du ihm dann noch Täter - Opferausgleich

Duke
12.04.15, 18:34
Diesen Herrn sollten die Opfer nach Malaysia zum Urlaub einladen, aber darauf achten das der Koffer mindestens ein Kilo Kokain enthält.

greggy
16.12.15, 16:25
Hallo

Redtube-Abmahnung war vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung

Nun hat das AG Regensburg mit Urteil vom 08.12.2015 sowohl Ex-Anwalt Thomas Urmann als auch die Z9 Verwaltungs-GmbH
(zum bisherigen Verfahren und zum Versäumnisurteil) nach beinahe zwei Jahren gesamtschuldnerisch zum Schadensersatz
verurteilt sowie gegenüber Thomas Urmann festgestellt, dass eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung vorliegt.
Nach Ansicht des AG Regensburg liegen ausreichende Anhaltspunkte für ein arglistiges Verhalten des beklagten Urmann vor.

Ende des Jahres 2013 machten die "Redtube-Abmahnungen“ der Firma The Archive AG, Blumenweg 3a, 8303 Bassersdorf,
durch die Kanzlei U + C Rechtsanwälte URMANN+COLLEGEN die Runde.
Die Abmahnwelle platze im sprichwörtlichen Sinne.

Quelle: Rechtsanwälte Weiß & Partner, Katharinenstraße 16, 73728 Esslingen

Das Urteil des Amtsgerichts Regenburg vom 08.12.2015, Az. 3 C 451/14, im Volltext:
https://www.ratgeberrecht.eu/urheberrecht-aktuell/redtube-abmahnung-war-vorsaetzlich-begangene-unerlaubte-handlung.html

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greggy

six6
16.12.15, 18:15
Schadenersatzforderungen aus unerlaubter Handlung können in der Insolvenztabelle als solche angemeldet werden, dadurch kann jemand dafür keine Restschuldbefreiung erhalten (außer eine GmbH im Insolvenzfall). Somit würde die Forderung erst nach 30 Jahren verjähren.

greggy
26.02.16, 15:34
Hallo

Porno-Abmahner: „Unbekannt nach Istanbul verzogen“

Gegen die GmbH von Ex-Abmahner und Ex-Anwalt Thomas Urmann laufen mehrere Insolvenzanträge.
Bei der Stadt Regensburg ist er nicht mehr gemeldet und gilt offiziell als nach Istanbul verzogen.

Quelle:
http://www.regensburg-digital.de/porno-abmahner-unbekannt-nach-istanbul-verzogen/25022016/

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greggy

rqs
26.02.16, 18:19
Thomas Urmann nach Istanbul, mmhh, wahrscheinlich hat er die ganze Zeit seinen Namen rückwärts geschrieben.

CU rqs