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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Stromzähler Eichung ?



crx
18.09.13, 14:07
Hallo,
gerade festgestellt mein Stromzähler ist Bj 1964 !!! und hat keinen Eichaufkleber ...
Ich selber nutze den Zähler seit 1991 und in dieser Zeit wurde er nie geeicht, mein Stromverbrauch steigt und steigt ...

Kennt einer die genauen Eichfristen ?
Mal heißt es 10, x 16 Jahre ?
Es ist ein normaler Haushaltsstromzähler

teifun68
18.09.13, 14:17
wende dich einfach an deinen Energieversorger

gasometer74
18.09.13, 14:44
Eichfrist beträgt 16 Jahre kann aber durch Stichprobenprüfung um 5 Jahre verlängert werden
wenn genügen Zähler der Serie im Netz noch verbaut sind.
Dieses kann mehrmals wiederholt werden also Zähler Alter > 30 Jahre kein Problem aber Bj 1964 :ausserirdische0074:
solltest dich mal am Versorger wenden.

Gruß gasometer74

Der Bayer
18.09.13, 17:58
Ist das überhaupt ein Zähler vom EVU oder nur ein Zwischenzähler? Hat er ne EVU Nummer?

crx
18.09.13, 22:57
Das ist der Hauptzähler ...

17341

wegomyway
18.09.13, 23:12
bei stromzählern gibt keine pflicht zum regelmäßigen wechsel wie bei wasseruhren (kalt alle 6 jahre und warm alle 5 jahre ) . also entspannen und gut ist

Satfan123
18.09.13, 23:26
wenn meiner nur mal stehen bleiben würde :P

Bengo55
19.09.13, 09:29
Bei Ebay werden "Powermagneten" verkauft mir denen man Strom sparen kann.

Da steht nicht in die Nähe des Stromzählers legen, der Zähler könnte blockieren. Angeblich funktionierts - en Kumpel von nem Kumpel hat das mal probiert

gasometer74
19.09.13, 10:05
bei stromzählern gibt keine pflicht zum regelmäßigen wechsel wie bei wasseruhren (kalt alle 6 jahre und warm alle 5 jahre ) . also entspannen und gut ist

hier mal ein Auszug der Eichdirektion Nord


5. Eichgültigkeit
Die Eichung gilt nicht unbegrenzt. Für die am häufigsten vorkommenden Zählerbauarten
(Einphasen- und Mehrphasenwechselstromzähler mit Induktionsmesswerk einschließlich
Doppeltarifzähler, die seit dem 1. Januar 1954 hergestellt worden sind) beträgt die Gültigkeitsdauer
der Eichung 16 Jahre. Sie kann darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen
für diese Zählerbauarten um jeweils 5 Jahre verlängert werden, wenn vor Beendigung
der Gültigkeitsdauer der Eichung die Messrichtigkeit der Zähler durch eine Stichprobenprüfung
der Eichbehörde oder einer Prüfstelle bestätigt worden ist. Da die Jahreszahl
des Hauptstempels der stichprobengeprüften Zähler nicht verändert wird, muss im Einzelfall
die tatsächliche Eichgültigkeitsdauer des stichprobengeprüften Zählers vom Messgerätebesitzer
nachgewiesen werden. Für andere Elektrizitätszähler und Zusatzeinrichtungen
wie z.B. Maximum-, Überverbrauch- und Sondertarifmessgeräte sowie Messwandlerzähler,
sind die Fristen in der Eichordnung unterschiedlich geregelt. Messwandler haben eine unbefristete
Gültigkeitsdauer der Eichung.



Gruß gasometer74

Purzelpreis
19.09.13, 12:16
Hallo,

wenn man sich einen N52 kauft, dreht sich gar nix mehr.

Grüße

Bengo55
19.09.13, 12:29
und der Purzelpreis hat doch recht :smile:

gasometer74
19.09.13, 19:25
Kennt einer die genauen Eichfristen ?
Mal heißt es 10, x 16 Jahre ?
Es ist ein normaler Haushaltsstromzähler

ich glaube diese Frage wurde beantwortet.

@ mattmasch



......., aber wenn du auch aus der Branche bist brauch ich dir doch nicht sagen das jede einzelner EVU ein Staat im Staate ist, und jeder Netzmeister der da sitzt der liebe Gott persönlich.
Bist doch jedes mal froh wenn du in einem anderen EVU Bereich (wo du niemanden kennst) eine Anlage errichtet hast wenn die dir die Zähler gesetzt haben. Wenn du da an einen "Stinkstiefel" gerätst findet der doch immer was, und wenn der Name des Abnehmers 2cm zu hoch sitzt.

Da gebe ich Dir voll recht, jeder Netzmeister hat seine Ansichten der eine so der andere so halt Auslegungssache,aber alle halten sich an die gesetztlichen
Vorschriften und die sind teilweise wie Gummi und der Netzmeister hat deshalb da letzte Wort.

@ Bengo55


Bei Ebay werden "Powermagneten" verkauft mir denen man Strom sparen kann.


das ist fast schon Anstiftung zum .......:19:

wegomyway
19.09.13, 22:15
hier mal ein Auszug der Eichdirektion Nord





Gruß gasometer74

tja ... dumm ist nur das meiner einer wohnungszähler seit 1988 sein unbekümmertes dasein fristet .... nix mit wechseln und/oder eichen ...
also was da steht ist im gegensatz zu den zwingend vorgeschriebenen wechselzyklen bei wasseruhren mumpitz weil ausnahmen die ausnahmen bestimmen

daher bitte mein posting richtig lesen und auch deuten können .
es besteht keine feste wechselfrist bei stromzählern wie sie es bei wasseruhren gibt !
basta uns fertig !

Musicnapper
20.09.13, 11:11
Vorsicht mit dem N52 ,der funktioniert,kann aber durch Schwingungen im Rotor deren Lagerung zerstören ,was zu blöden Fragen des Versorgers führt,also den N52 so platzieren,das es nicht all zu heftig brummt.
Zur Erklärung,da sich die Aluscheibe dreht,erzeugt der N52 auch ein Wechselfeld in der Scheibe, welches die Drehung bedämpft.
Ach ja ,illegal ist das ganze natürlich auch, Energiediebstahl,Betrug ,Manipulation an Abrechnungsrelevanten Zähleinrichtungen.....

lars.berlin
20.09.13, 14:56
Pünktlich zum Beginn der Heizperiode hat "Europas Nr.1 von Neodym-Magneten" wieder mal 25% Nachlass auf alle Powermagneten.

Satfan123
20.09.13, 15:48
schade das ich nen digitalen zähler hab

wegomyway
20.09.13, 16:13
bei mir so nicht möglich , mein zähler sitz im hausflur , wo max. vier mietparteien glotzen könnten . das wäre nicht das problem .... aber der zähler vom nachbarn bammelt genau , bis auf wenige zentimeter , neben meinen , blöd gelaufen

gasometer74
20.09.13, 18:38
tja ... dumm ist nur das meiner einer wohnungszähler seit 1988 sein unbekümmertes dasein fristet .... nix mit wechseln und/oder eichen ...
also was da steht ist im gegensatz zu den zwingend vorgeschriebenen wechselzyklen bei wasseruhren mumpitz weil ausnahmen die ausnahmen bestimmen

daher bitte mein posting richtig lesen und auch deuten können .
es besteht keine feste wechselfrist bei stromzählern wie sie es bei wasseruhren gibt !
basta uns fertig !

@ wegomyway

ich habe schon richtig gelesen!!

Die gesetztliche Eichfrist beträgt wie schon beschrieben 16 Jahre, diese Frist kann auf den Wunsch des Versorger um 5 Jahre verlängert
werden,wenn der Versorger beim Eichamt eine sogannte Stichprobenprüfung für die eingebaute Zählerserie beantragt z.B 10000 Stück im Netz
1000 Stück werden ausgelost und in einer engen Zeitspanne gewechselt und auf den direkten Weg an das Eichamt überführt.
Wenn die Fehlerquoute i.O können die anderen Zähler hier also 9000 Stück im Netz für weitere 5 Jahre verbleiben und der Kunde merkt nichts von einer Prüfung aber der Zähler hat ein gültige Eichung dies hinterlegt im Abrechnungssystem des Versorger. Der Versorger kann solche Stichproben mehrmals wiederholen so das das Alter der Zähler 16/21/26/31usw. erreichen können.


Da dein Zähler nun 25 Jahre im Netz ist und die Zählerserie schon 2 Stichproben hinter sich hat, ist die Wahrscheinlichkeit groß das er nächstes Jahr ausgetauscht wird außer großer Versorger/Stadtwerk möchte weiter Verlängerung um Kosten der Zählerwechsel zu sparen.

Anmerkung eine Eichung des Zähler erfolgt nicht vor Ort.


Gruß gasometer74