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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ehe- und Familienrecht



lars.berlin
21.08.13, 13:12
Habt ihr gewusst, dass bis 1977 ein Ehemann in Deutschland seiner Frau immer noch jederzeit per Gesetz verbieten konnte arbeiten zu gehen, wenn er der Meinung war das darunter der gemeinsame Haushalt, die Erziehung der Kinder oder das Familienleben leiden oder vernachlässigt wurden ???
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1977 - Erstes Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts:

Im Bereich der persönlichen Ehewirkungen wird Gleichberechtigung verwirklicht.
Es gilt erst ab diesen Zeitpunkt das Partnerschaftsprinzip und die bis dato gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenteilung in der Ehe wurde abgeschafft.


http://www.meinhard.privat.t-online.de/frauen/chronik.html