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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anwalt für Bau und Verwaltungsrecht



Musicnapper
12.04.13, 09:17
Meine Freundin (ABF) hat ein Problem, sie kaufte vor ca. 10 Jahren ein über 200 Jahre altes Fachwerkhaus (Kossätenhaus) in ziemlich bedauernswertem Zustand ,dafür relativ günstig.
Dieses steht ziemlich ungünstig ca. 1 Meter von der Straße und 30 cm vom Nachbarhaus in einer Ecke des Grundstückes. Die Wand ,welche 30 Cm vom Nachbargrundstück entfernt steht, enthält ein Fenster und ist auch Fachwerk ,aber ein ca. 4 Meter langes Stück dieser Mauer hat meine Freundin durch Mauerwerk (ca.2006) ersetzt, da das Fachwerk verrottet war und Einsturz drohte, in diesem Stück ist auch das Fenster ersetzt worden.Das Fenster ist dort seit Erbauung des Hauses ,leider gibt es keine Pläne mehr ,die sind wohl während der Napoleonischen Kriege verloren gegangen.Mit dem Nachbarn der unmittelbar neben Ihr wohnt (30 cm Luft zw.den Häusern) kam sie gut klar, bis er vor ca.3 Jahren verstarb.
Dann kaufte die Ev. Kirchengemeinde das Nachbargrundstück und baute das Nachbarhaus zu einem großen Kindergarten um ,ohne meine Freundin zu fragen.Dabei wurde übersehen ,das die Grenzbebauung immer noch Holzfachwerk ist ,das Bauamt besteht aber darauf,das dies eine Brandmauer sei ,und nur durch den 2008 erfolgten Umbau (Sanierung) mit Einbau eines Fensters wurde die Brandmauer ihrer Funktion als Brandmauer entzogen ,da für den Umbau keine Genehmigung erteilt wurde.
Jetzt verlangt das Bauamt ,das Das Fenster geschlossen wird und der 4 Meter abschnitt der Mauer, Brandgerecht saniert wird ,ohne die restlichen 5 Meter Fachwerk zu erwähnen.,dazu gibt es eine Verfügung ,die ich anhänge.
Jetzt zum Kern des Problems ,der Architekt ,der den Kitaumbau plante, muss eigenwillig in den Bauunterlagen zum Bauantrag die Grenzbebauung (genauer die Fachwerkwand) zu Brandmauer erklärt haben ,ohne es zu belegen ,oder er hat die Belege gefakt, die Mauer ist ja immer noch zum größten Teil aus Holz ,Lehm und Stroh.
Ich suche nun für meine Freundin einen Anwalt ,dar sich das zutraut.
Btw, diese Freundin hatte kurz nach dem Hauskauf Krebs bekommen, und ist deshalb heute noch Schwerbehindert und zu 100 % Erwebsgemindert.



Zu dem Schreiben gehört natürlich noch mehr ,bis hin zum Rechtsbehelf ,das kann ich auf Wunsch alles noch nachliefern.

six6
12.04.13, 22:36
Da hilft wahrscheinlich nur: Googlen oder "gelbe Seiten".

In jedem Fall würde ich wahrscheinlich keinen Einzelkämpfer oder eine kleine Kanzlei wählen.
Lieber ein großes Büro, die könnten sich ggfs. gegenseitig helfen.

Duke
12.04.13, 23:14
Ich frage mal am Dienstag meinen Chef ob er dir jemanden für deinen Bereich (Landkreis) empfehlen kann.

Der Bayer
13.04.13, 11:06
schau mal pn.

r4711
13.04.13, 18:15
Wenn Du nicht willst, dass man Rückschlüsse zieht, dann würde ich mal die Telefon-, Faxnummer und Klartextmailadresse entfernen ... und natürlich den Behördennamen

Musicnapper
14.04.13, 10:24
Da hab ich kaum Bedenken ,im Gegenteil ,wir erwägen sowiso das ganze durch die Medien zu ziehen, vorher möchten wir das aber durch einen Anwalt abschecken lassen .
Es ist ja gerade die Zeit ,in der solche "Unmöglichkeiten" durch die Medien gehen, wir suchen noch geeignete Plattformen, aber wie gesagt ,das ist erstmal die 2. Option.

Satfan123
14.04.13, 10:36
plattform facebook und RTL TV ist ideal :496:

six6
14.04.13, 11:21
Akte 2013 wäre auch noch ne Idee

spinner1
14.04.13, 22:16
1. Ohne Unterschrift ist das Ding sowieso Ungültig.
2. Blos kein Einspruch oder Widerspruch einlegen.
An Deiner Stelle würde ich erstmal warten und nichts tun und schauen, was die als nächstes machen.
Wollen die jetzt 250 Euro von Dir haben?

Duke
14.04.13, 22:49
Es handelt sich hier um kein Abo oder sonstigen Kinderkram.

Die Vollstreckung geht ganz fix.

spinner1
15.04.13, 00:23
@ Duke,

bevor Du wieder irgendein Müll schreibst und Angst verbreitest, würde ich mich an Deiner Stelle mal mit den Gesetzen auseinander setzen.
Es ist mit sicherheit kein Kindergarten, das habe ich auch nicht behauptet.
Jetzt will die Firma "Landkreis Havelland" auch noch Knete haben - zu welchem Recht eigentlich?
Ausserdem kann bei einem nicht bezahlen Abo auch vollstreckt werden.

Duke
15.04.13, 02:14
@ Duke,

bevor Du wieder irgendein Müll schreibst und Angst verbreitest, würde ich mich an Deiner Stelle mal mit den Gesetzen auseinander setzen.
Es ist mit sicherheit kein Kindergarten, das habe ich auch nicht behauptet.
Jetzt will die Firma "Landkreis Havelland" auch noch Knete haben - zu welchem Recht eigentlich?
Ausserdem kann bei einem nicht bezahlen Abo auch vollstreckt werden.


Das hätte mal kein Spinner mir schreiben sollen und bevor du den Kopp aufmachst und Blähungen verbreitest hättest du dich mal fragen können was ich von Beruf sein könnte wenn ich meinen Chef in Baurecht um Rat frage..

Aber so kenn ich dich, nur große Klappe wenn es gegen mich gehen kann.



@Musicnapper

Hatte meinen chef Samstag beim Moppedfahren getroffen und ihm dein Problem schon mal vorab geschildert.

Vorhin hatte er mir einen LINK zukommen lassen der eigendlich für sich spricht und euer Problem in etwas beschreibt.

Hier mal ein kleiner Auszug


Anforderungen zu Brandwänden sind in der Regel nachbarschützend. Im Hinblick auf die erhebliche Gefährdung, die bei Übertritt eines Brandes auf ein Nachbargrundstück für Leib und Leben des Nachbarn, aber auch für hohe Sachwerte wie den Bestand seines Gebäudes besteht, hat der Nachbar regelmäßig einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über äußere Brandwände, jedenfalls soweit sie den Bezug zum Nachbargrundstück betreffen, eingehalten werden. So kann sich z.B. der Eigentümer einer niedrigeren Grenzbebauung gegen den Einbau brandschutztechnisch unzureichender Fenster in die höhere angrenzende Brandwand des Nachbargebäudes zur Wehr setzen.


Der Eigentümer der befensterten Brandwand sollte noch ein weiteres Risiko kennen: Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass derjenige, der an der Grundstücksgrenze gebaut hat, auch mit einem Nachbaranbau an der Grenze rechnen muss. Er muss das Zumauern seiner Fenster in der Brandwand, auch wenn sie genehmigt sind, hinnehmen. Eine abweichende Beurteilung kann geboten sein, wenn Fenster geschlossen werden müssten, die der notwendigen Belichtung und Belüftung von Aufenthaltsräumen dienen.

Und darauf beruft sich das Bauamt da es schon eine Endscheidung gab.

Da es um eine Ev. Kirchengemeinde die einen Kindergarten gebaut hat werdet ihr kaum eine Change haben.

Wenn dennoch intersse für einenAnwalt besteht frage ich wie schon gesagt am Dienstag nach ob er jemanden empfehlen.

Musicnapper
15.04.13, 11:49
Das Kossetenhaus hatte noch nie eine Brandmauer ,der Kindergarten wurde erst später gebaut ,muss ich jetzt nachrüsten ,nur weil der Nachbar wechselt .Der Vorbesitzer hatte auch schon die Grenzbebauung ,hatte aber die Brandmauer nie verlangt .Der Nacheigentümer (EV Gemeinde ) hatte das Grundstück doch neu erworben ,üblicherweise mit allen Erblasten und Einschränkungen wie gegeben,oder ist das heute zu Tage nicht mehr so ?

Und ja ,hier geht es um das Nutzungsrecht eines Hauseigentümers ,wenn wir nicht reagieren ,fliegt meine Freundin aus Ihrem eigenen Haus ,die Ordnungsverfügung ist Rechtskräftig.
Was und nur aufstösst ,ist ,das Sie rausfliegt ,nur weil der neue Nachbar eine andere Nutzung vorsieht als der Alte, dazu wird nun mit einer illegalen Bauänderung argumentiert ,die vor dem Eigentümerwechsel des Nachbarn lag und eine Grenzbebauung wird zu Brandmauer erklärt ,die nie eine Brandmauer war ,sowas gab es um 1800 leider noch nicht.
Ich erinner mich noch an Zeiten ,wo man vor der Bauplanung abklären musste ,ob da nicht etwas beim Nachbarn die Sicherheit gefärdet und nicht wie bei uns ,nacher einfach den lästigen nachbar rausschmeisst ,zu not per Ordnungsverfügung ,das hatte wir nichtmal zu Ulbrichts und Honeckers Zeiten.

Musicnapper
15.04.13, 15:47
Bilder sagen mehr als 1000 Worte
Weißes Kreuz: unser Uralthaus,
Gelbes Kreuz: Altbau Nachbarhaus
Oranges Kreuz: Kita Neubau 2012 ,Geplant und genehmigt 2010- 2011
Roter Pfeil: sanierter Wandabschnitt ca.4M, 2006 saniert ohne Baugenehmigung
Blauer Pfeil: Fenster in saniertem Wandabschnitt ,war aber vor der Sanierung schon drin
Grüner Pfeil: Grundstücksgrenze

Hier noch mal die Wand in der Ansicht des Nachbargrundstückes ,der unsanierte (Holz -Lehm) Teil ist hinter dem Nachbargebäude verdeckt, Nur der Teil mit den weißen Kalksandern ist 2006 erneuert worden ,der Teil mit den gelben Steinen war schon bei Erwerb saniert.

rqs
15.04.13, 20:49
Bin jetzt kein Rechtsexperte, hatte aber beruflich eine ganze Zeit mit Gebäuden und Brandschutz zu tun.
Ihr habt keine Unterlagen, die einen Bestandsschutz dokumentieren. Beim Kauf einer solchen Immobilie lohnen sich die Kosten für einen Vermessungsingenieur immer. Das hilft euch jetzt aber auch nicht weiter. Euer Hauptproblem ist die fehlende Genehmigung. Spätestens die Sanierung in 2006 entsprach nicht dem geltendem Recht. Damit wirst du gegen die Götter vom Bauamt kaum ein Chance haben. Von daher wird euch nur eine kostengünstige Sanierung übrig bleiben.

Siehe auch hier (http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/bauen/rechtundtechnikundbauplanung/_baurecht/rundschreiben/rs_brandschutz_gebaeude.pdf)!

Viel Glück!

CU rqs

Duke
15.04.13, 21:37
Versuche mal beim Bauamt oder Bauarchiv Einsicht auf die Genehmigungsplanung und die Baubeschreibung für den Kitaneubaus zubekommen.

Aus Kostengründen wurde die angrenzende Wand garantiert nicht als Brandwand ausgeführt.

Ich befürchte das selbe wie rqs schon schrieb. Einen Austausch des Fensters in F90 halte ich aus finanzieller für nicht ratsam, zumal Ihr keinen Ausblick habt.

Musicnapper
16.04.13, 15:13
Selbst wenn wir das Fenster Zumauern würden ,währ der größte Teil der Mauer immer noch aus Lehm und Stroh ,also nicht wirklich eine Brandmauer ,sondern noch die über 200 Jahre alte Konstruktion.
Nur weil wir 2006 einen Teil der Wand saniert haben ,ohne Baugenehmigung ,ist plötzlich eine Mauer aus Holz Stroh und Lehm eine Brandmauer ,und der Nachbar kann einfch drauf los bauen ,da er sich darauf berufen kann ,das es ja ein Schwarzbau ist und somit der Nachbar in der Pflicht ist ,wie stellt er das im Bauantrag dar ???
Wir hatten die Baubehörde schon um Einsicht der Bauplanungsunterlagen für den Kitabau gebeten ,aber die weigern sich ,gibt es da evtl einen Rechtsanspruch ?
Nur zum Verständnis ,ich hab von Baurecht 0-Ahnung ,aber ich versteh die Logik nicht,der Nachbar hatt illegal saniert,und schon darf ein Neueigentümer Bauen ,wie er will ,weil er sich darauf berufen kann ,das der Nachbar eine Baugenehmigung versäumt hat ???
Ich erinner mich noch an den Kauf meines Grundstückes mit Haus (vor 22 Jahren),da musste ich eine Erklärung unterschreiben ,das ich alle bekannten und unbekannten Altlasten des Grundstückes ausnahmslos akzeptiere,dazu gehörten auch Dienstbarkeiten den Nachbarn gegenüber ,incl aller Grenzbebauungen, gibt es sowas nicht mehr ???

Duke
18.04.13, 18:13
Vergiss das mit der Logik, das muß ich jeden Tag aufs neue erfahren.


Wenn Bedarf beseht kann ich im Sommer einen Bestandsplan von eurem Haus erstellen, so das ihr was für die Zukunft habt.

Musicnapper
18.04.13, 18:42
Das währ echt Super ,evtl brauchen wir das sowiso ,da wir ja irgendwann den "Schwarzbau" heilen müssen ,damit die Sache aus der Welt kommt.

Musicnapper
27.04.13, 10:20
So, wir haben jetzt einen Anwalt für veröffentlichtes Baurecht eingeschaltet, der prüft jetzt unsere Rechtslage.

Bobby
27.04.13, 10:27
Ich habe zwar von der Materie keine Ahnung, aber die Geschichte las sich von Anfang an wie ein Krimi.

Informier` uns bitte, wie es mit dem Anwalt weitergegangen ist.

Gruß

Bobby

Musicnapper
27.04.13, 12:07
Ja klar, hatte ich sowieso vor ,der Fall ist eine der vielen Absurditäten ,die hier in Deutschland so vor sich gehen ,die es eigendlich gar nicht geben dürfte.

Musicnapper
22.05.13, 11:23
Es gibt Neuigkeiten, unser Anwalt war im Bauamt ,jetzt plötzlich geht es nicht mehr um den Brandschutz ,jetzt wird die Statik unserer sanierten Wand angezweifelt ,wir sollen nun einen Nachweis über die Statik unserer Sanierung erbringen ,aber wo krieg ich den her ???

wacheia
22.05.13, 11:40
Solche Gutachten erstellt nach meiner laienhaften Kenntnis der Statiker.

Klick (http://de.wikipedia.org/wiki/Statiker)

Duke
22.05.13, 16:22
Es gibt Neuigkeiten, unser Anwalt war im Bauamt ,jetzt plötzlich geht es nicht mehr um den Brandschutz ,jetzt wird die Statik unserer sanierten Wand angezweifelt ,wir sollen nun einen Nachweis über die Statik unserer Sanierung erbringen ,aber wo krieg ich den her ???

Was du brauchst ist ein Prüfstatiker ist nicht zu verwechseln mit dem Statiker deines Hauses. Er prüft, wie der Name schon verrät, die erstellte Statik deines Statikers bzw. Ingenieurs sprich den realen vorhandenen Bau.

Prüfstatiker werden von den Bauämtern vorgegeben du kannst dir aber auch selber einen suchen.
Wovon ich dir persöhnlich abraten würde. Frage beim Bauamt nach mit welchen Prüfstatiker sie zusammen arbeiten. So kommst du nicht in den Genuß das die Statik angezweifelt wird.

Lasse dich aber da bitte noch eingehend von deinem Anwalt beraten.







Solche Gutachten erstellt nach meiner laienhaften Kenntnis der Statiker.

Klick (http://de.wikipedia.org/wiki/Statiker)


Deine unwissende laienhafte Kenntnis sei dir nochmal verziehn.

Musicnapper
22.05.13, 20:28
Danke ,guter Tipp !